{"id":2180,"date":"2020-09-28T23:24:53","date_gmt":"2020-09-28T22:24:53","guid":{"rendered":"https:\/\/recode.law\/?p=2180"},"modified":"2021-02-20T12:00:09","modified_gmt":"2021-02-20T11:00:09","slug":"recap-digital-justice-conference-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/recode.law\/en\/recap-digital-justice-conference-2020\/","title":{"rendered":"Recap Digital Justice Conference 2020"},"content":{"rendered":"<p>Vom 3. und 4. September 2020 fand die rein virtuell stattfindenden Digital Justice Conference 2020, ausgerichtet von der Studierendeninitiative recode.law, statt. Thematisiert und diskutiert wurde die Notwendigkeit der Digitalisierung und Modernisierung auch der Gerichte und der ZPO in Deutschland.<\/p>\n<p>Das Bem\u00fchen um einen besseren Zugang zum Recht (\u201eaccess to justice\u201c) ist Inspiration f\u00fcr viele Mitglieder der jungen, bundesweit vernetzten Legal Tech Studierendeninitiative recode.law. Dies kombiniert mit dem pl\u00f6tzlichen Corona-Lockdown im Fr\u00fchjahr und vielen abgesagten Pr\u00e4senz-Konferenzen f\u00fchrte ein zuletzt achtk\u00f6pfiges Team rund um Ramona Weber zur Idee der Digital Justice Conference 2020. Am Ende einer herausfordernden Organisation stand eine knapp zweit\u00e4tige Online-Konferenz mit substanziellen Diskussionen, Vortr\u00e4gen wie dem von Dr. Thomas Dickert und einem guten Level an Interaktion durch Umfragen und die Chat-Funktion. 460 Zuschauer:innen meldeten sich schlie\u00dflich an und damit mehr als das Team sich erhofft hatte.<\/p>\n<p>Neben Zahlen und Redner:innen muss sich jede Konferenz aber vor allem an ihrem inhaltlichen Niveau messen lassen: Gab es konstruktive Debatten? Wiederkehrende Forderungen, die sich als Konsens herausbilden? Vorschl\u00e4ge und neue Impulse f\u00fcr den Diskurs? Wir finden: eindeutig Ja.\u00a0Aus den Diskussionen, Beitr\u00e4gen und Gespr\u00e4chen der Conference leiten wir als aufmerksame Zuschauer, Organisatorinnen und Moderatoren\u00a0f\u00fcnf konkrete Impulse ab, die die #djc2020 dem Diskurs mitgibt.<\/p>\n<p><iframe title=\"Spotify Embed: Digital Justice Conference 2020 Recap - Im Gespr\u00e4ch mit Ramona Weber &amp; Julian Albrecht\" width=\"100%\" height=\"232\" allowtransparency=\"true\" frameborder=\"0\" allow=\"encrypted-media\" src=\"https:\/\/open.spotify.com\/embed-podcast\/episode\/2NpaETyzEZHyWDGQcjaCdc?go=1&#038;utm_source=embed_v3&#038;si=eD87lKgtTReT1J2qJ7MCAg&#038;t=0&#038;nd=1\"><\/iframe><\/p>\n<h4>Im Folgenden werden die wesentlichen Erkenntnisse der einzelnen Vortr\u00e4ge und Panels dargestellt.<\/h4>\n<h5>Erster Conference-Tag:<\/h5>\n<h6>Er\u00f6ffnungsrede Dr. Thomas Dickert<\/h6>\n<p><iframe title=\"Er\u00f6ffnungsrede Dr. Thomas Dickert (Pr\u00e4sident OLG N\u00fcrnberg) | Digital Justice Conference 2020\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/WFWddRfHvsw?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Die Digital Justice Conference 2020 er\u00f6ffnete Herr Dr. Thomas Dickert, Pr\u00e4sident des OLG N\u00fcrnbergs und Vorsitzender der Arbeitsgruppe \u201cModernisierung des Zivilprozesses\u201d. Im Rahmen seiner Bestandsaufnahme der deutschen Justiz kritisierte er die langwierigen digitalen Konzeptentwicklungen und den zugleich geringen Budgetrahmen. Ebenso verhindere der F\u00f6deralismus ein einheitliches IT-Systeme und damit einhergehend eine breite Akzeptanz zur Digitalisierung der Gerichte. Neben dem fehlenden Mindset zur digitalen Ausgestaltung der Gerichte stellen jedoch die aus dem 19. Jahrhundert stammenden Prozessordnungen eine H\u00fcrde dar. Diese, so konstatiert er, brauchen eine Modernisierung im Hinblick auf das digitale Zeitalter.<\/p>\n<p>Den Blick in die Zukunft der Justiz richtet er auf den Einsatz K\u00fcnstlicher Intelligenz. Diese k\u00f6nne im Rahmen von Dokumentenanalyse und der Analyse von Big Data zur Arbeitsentlastung und Effizienzsteigerung f\u00fchren. Eine weitere Chance f\u00fcr Justiz und vor allem die B\u00fcrger:innen sieht er in der Etablierung eines Online-Verfahrens f\u00fcr Verfahren mit geringem Streitwert bef\u00fcrwortet er. Gleichzeitig stehen vielen Automatisierungsprozessen auch einige rechtliche Grenzen gegen\u00fcber, welche gewahrt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Zuletzt stellt er einige Forderungen, wie dass Justiz, Gesetzgeber und die Rechtswissenschaft zusammen \u00fcber Ph\u00e4nomene, wie die Digitalisierung der Lehre und der Justiz, die K\u00fcnstliche Intelligenz und die rechtlichen Grenzen diskutieren m\u00fcssen. Nur so k\u00f6nne Fortschritt erreicht werden. Schlussendlich versichert er, dass Richter und Gesetz nicht ersetzt werden.<\/p>\n<h6>Panel: Chancen und H\u00fcrden einer digitalen Justiz<\/h6>\n<p>Das erste Panel der Conference \u201eChancen und H\u00fcrden einer digitalen Justiz\u201c nahm eine umfassende Bestandsaufnahme zum gegenw\u00e4rtigen Stand der Digitalisierung der Justiz vor und thematisierte den aktuellen Handlungsbedarf. Dazu \u00e4u\u00dferten und diskutierten Prof. Dr. Reinhard Gaier, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, Thomas Heilmann, Mitglied des deutschen Bundestags f\u00fcr die CDU\/CSU Fraktion und Autor des Politikbestellers \u201eNeustaat\u201c, Benedikt Windau, Richter am Landgericht Oldenburg sowie Martin Hackl, Chief Digital Officer f\u00fcr das \u00f6sterreichische Justizministerium.<\/p>\n<p>Ausgangspunkt war dabei Krisenfestigkeit der Justiz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die zum einen schonungslos bestehenden Defizite hinsichtlich der Digitalisierung in der Justiz offen gelegt hat, gleichzeitig aber auch als Chance und wichtiger Impuls bewertet wurde. Handlungsbedarf wurde dabei vor allem bez\u00fcglich der technischen Ausstattung der Gerichte sowie bei der Schaffung einer einheitlichen IT-Infrastruktur gesehen. Deutlich wurde innerhalb der Diskussion insbesondere die Notwendigkeit, sich im Rahmen von Digitalisierungsfragen auch umfassend mit der technischen Ebene auseinanderzusetzen. So sei es wichtig, IT-Experten und Sachverst\u00e4ndige mit einzubeziehen, um die richtige Wahl bei Hard- und Software zu treffen.<\/p>\n<p>Als weiteres zentrales Handlungsfeld der Digitalisierung der Justiz wurde dar\u00fcber hinaus die Notwendigkeit von \u201edigitaleren\u201c Gerichtsverfahren diskutiert. Zwar waren sich die Speaker einig, dass die Rechtsprechung letztinstanzlich der richterlichen Entscheidungsgewalt obliegen m\u00fcsse, doch wurde auch die Forderung nach mehr Mut zu disruptiven Modernisierungsans\u00e4tzen gefordert. Dabei m\u00fcsse man die Chancen der Digitalisierung dazu nutzen, sowohl die Verfahrensordnung (ZPO) zu \u00fcberdenken, als auch den Zugang zu und die Effizienz von Gerichtsverfahren zu verbessern. Dabei ginge es nicht allein darum, analoge Verfahren eins zu eins ins Digitale zu \u00fcbertragen, sondern Recht durch die Digitalisierung ganz neu abzubilden. Um die Effizienz der Justiz zu steigern, sollte ferner die M\u00f6glichkeit von Online-Vorverfahren bei geringen Streitwerten geschaffen werden. Auch dem zuk\u00fcnftigen Einsatz von Algorithmen und K\u00fcnstlicher Intelligenz standen die Speaker im Grunde positiv gegen\u00fcber, solange Transparenz gew\u00e4hrleistet, letztinstanzliche Kontrolle weiterhin den Richtern zugestanden und die rechtlichen Grenzen gewahrt werden. Innerhalb der Politik und Justiz m\u00fcsse dabei jedoch eine grunds\u00e4tzlich gr\u00f6\u00dfere Bereitschaft zu \u201eExperimenten\u201c und neuen Prozessen existieren: Innovative Technologien sollten schneller \u201etestweise\u201c ausprobiert und innerhalb der Justiz genutzt werden.<\/p>\n<p>Als zentrales Anliegen wurde im Rahmen des Panels eine umfassende und ganzheitliche Digitalisierungsstrategie mit einer klaren, aber agilen Zielvorstellung gefasst, was im Zuge der Digitalisierung innerhalb der Justiz erreicht werden soll. Diese Initiative m\u00fcsse dabei vom Bund ausgehen, um einheitliche Vorstellungen in f\u00f6deralen Strukturen umzusetzen und dabei sowohl Politik, Justiz als auch IT-Experten an einen Tisch zu bringen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der Entwicklungen innerhalb der n\u00e4chsten 10 Jahren m\u00fcsse aber vor allem eine digitalisierte ZPO, eine digitale Verfahrensf\u00fchrung sowie eine einheitliche technische Grundausstattung vorangetrieben und umgesetzt werden.<\/p>\n<h6>Impulsvortrag: KI und Konfliktl\u00f6sung Prof. Dr. Steffek<\/h6>\n<p><iframe title=\"K\u00fcnstliche Intelligenz und Konfliktl\u00f6sung | Prof. Felix Steffek (University of Cambridge)\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/Kw0LrGxG58c?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Prof. Steffek stellte zun\u00e4chst in seinem Vortrag einen Wettbewerb von Studierenden in Cambridge vor. Hier programmierten Studenten eine KI (\u201cCase Crunch\u201d, www.case-crunch.com) und schickten diese in den Wettbewerb mit \u00fcber 100 Wirtschaftsanw\u00e4lten. Sowohl die KI als auch die Anw\u00e4lte sollten Vorhersagen erstellen \u00fcber den Ausgang von realen F\u00e4llen im Bereich des Versicherungsrechts. Die KI war hier deutlich besser. Er skizzierte die Anwendungsgebiete von KI f\u00fcr die Konfliktl\u00f6sung, n\u00e4mlich bei der Informationsbeschaffung und -aufbereitung, der Analyse und auch bei der eigentlichen Entscheidung des Konflikts. Hierbei ging er insbesondere darauf ein, dass beim Einsatz von KI zur Konfliktl\u00f6sung Verzerrungen eintreten k\u00f6nnen, welchen Wert die Transparenz der entscheidungserheblichen Faktoren hat und welche ethischen Aspekte dabei ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen. Nach Auffassung von Prof. Steffek kann KI den Zugang zum Recht verbessern, indem der Zugang einfacher und kosteng\u00fcnstiger gestaltet werden kann. Er glaubt zudem, dass KI nicht erst bei streitigen Entscheidungen eingesetzt werden sollte, sondern KI verst\u00e4rkt im Bereich des Streit vermeidenden Konfliktmanagements ihren Platz hat.<\/p>\n<h6><strong>Interview: Thomas Heilmann, MdB<\/strong><\/h6>\n<p><iframe title=\"Datenbasierte Entscheidungsfindung - Brauchen wir einen &quot;Neustaat&quot;? | Thomas Heilmann, MdB\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/9F7n4dMfVeI?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Herr Heilmann ging in seinem Impulsvortrag unter anderem auf die Frage ein, ob Deutschland einen \u201cNeustaat\u201c braucht. Diese Frage thematisiert er zusammen mit anderen Abgeordneten und Experten im k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Politik-Bestseller \u201cNeustaat\u201d. In 103 Vorschl\u00e4gen zeigen sie einen Weg zu einer schnelleren Digitalisierung Deutschlands auf.<\/p>\n<p>Im Interview legte er einen Schwerpunkt auf die Wichtigkeit eines soliden Grundwissen im Bereich der IT. Nur dann k\u00f6nnen Prozesse neu gedacht, die Justiz und Verwaltung modernisiert und digitalisiert werden. Um diesen Ansatz verfolgen zu k\u00f6nnen, fordert er eine einheitliche Institution, z.B. in der Gestalt eines Ministeriums f\u00fcr Digitalisierung.<\/p>\n<h6><strong>Interview: Dr. Richard Happ (Luther)<\/strong><\/h6>\n<p>Dr. Richard Happ, Experte f\u00fcr internationale Schiedsverfahren, berichtete \u00fcber den Stand der Digitalisierung in Schiedsverfahren, der, im Vergleich zu staatlichen Zivilverfahren, schon deutlich fortgeschrittener ist. Er erkl\u00e4rte die Vorz\u00fcge einer ganzheitlichen digitalen Plattform f\u00fcr jegliche Kommunikation im gerichtlichen Verfahren. Als funktionierendes Beispiel f\u00fchrte er die Plattform der Stockholm Chamber of Commerce (SCC) an. Gr\u00fcnde f\u00fcr die fr\u00fchzeitige und tief gehende Digitalisierung einiger Prozesse der Schiedsgerichtsbarkeit seien u.a. die hohe Bereitschaft zum Fortschritt und zur Standardisierung von \u201cbest practices\u201d gewesen. Zugleich sei die Digitalisierung aber kein Allheilsbringer. Aus eigener Erfahrung z\u00e4hlte er Verfahrensaspekte auf, die analog stets bessere Ergebnisse erzielten als digital. Dr. Happ res\u00fcmierte, dass man einige Digitalisierungserfahrungen der Schiedsgerichtsbarkeit auf staatliche Gerichtsverfahren \u00fcbertragen k\u00f6nne und den Mut zum Einsatz digitaler Tools in gerichtlichen Verfahren aufbringen m\u00fcsse.<\/p>\n<h5>Zweiter Conference-Tag<\/h5>\n<h6>Panel: Tomorrow\u2019s Online Courts<\/h6>\n<p><iframe title=\"Tomorrow\u2019s Online Courts | Paneldiskussion mit Prof. Giesela R\u00fchl, Cord Br\u00fcgmann und Oskar de Felice\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/9rUWHHhkutA?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Der zweite Tag der Konferenz wurde durch das Panel \u201cTomorrow\u2019s Online Courts\u201d eingeleitet.<\/p>\n<h6><strong>Prof. Dr. Giesla R\u00fchl<\/strong><\/h6>\n<p>Den Beginn machte Frau Professorin Giesela R\u00fchl. In ihrer Forschung widmete sie sich zuletzt den Themen Smart contracts sowie dem Einsatz von Algorithmen und k\u00fcnstlicher Intelligenz in der gerichtlichen Streitbeilegung. Letzteres wurde auch in ihrem Impulsvortrag deutlich. Dieser wies darauf hin, dass die Zivilprozessordnung bereits heute einen nicht unerheblichen Digitalisierungsgrad aufweist. Der Status quo zeigt also: Eine Unt\u00e4tigkeit kann dem Bundesgesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Gleichwohl fehle es in einigen Bereichen an einer sinnvollen Umsetzung der gesetzgeberischen Bem\u00fchungen. Zu nennen ist hier z.B. die mangelnde Verf\u00fcgbarkeit von Videotechnik an den Gerichten.<\/p>\n<p>Ein weiteres im Vortrag genanntes Defizit ist der Umstand, dass die gesetzgeberischen Anpassungen sich nicht an den rechtssuchenden B\u00fcrger richten. \u201cInsbesondere gibt es bis heute keinen einfachen internetbasierten Zugang zu Gericht, den der rechtssuchende B\u00fcrger ohne Einschaltung eines Anwalts einfach so beschreiten k\u00f6nnte.\u201d<\/p>\n<p>Zuletzt nannte Frau Prof. Dr. R\u00fchl das Defizit, und dies h\u00f6rte man auch von anderen Speakern im Rahmen der Konferenz, dass der Fokus bisher auf der digitalen Transformation analoger Prozesse liegt. Damit werde das Potential der Digitalisierung nicht ausgesch\u00f6pft. M\u00f6gliche kurzfristige L\u00f6sungsans\u00e4tze sind f\u00fcr Frau Prof. Dr. R\u00fchl die Einf\u00fchrung eines (optionalen) digitalen Zugangsportals und eines (optionalen) digitalen Gerichtsverfahrens. Mittel- und langfristig schl\u00e4gt die Speakerin eine Steigerung des digitalen Zugangs zum Recht mittels K\u00fcnstlicher Intelligenz und dem Einsatz von Algorithmen vor. Bevor derartige Systeme eingesetzt werden k\u00f6nnen, sind allerdings die technischen Herausforderungen (z.B. das sog. Black box \u2013 Problem der K\u00fcnstlichen Intelligenz, das die Arbeitsweise des Systems f\u00fcr den Anwender und in der Regel auch f\u00fcr den Entwickler des Algorithmus nicht nachvollziehbar erscheinen l\u00e4sst) als auch die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Herausforderungen (z.B. die Beeintr\u00e4chtigung richterliche Unabh\u00e4ngigkeit aus Art. 97 GG) zu bew\u00e4ltigen.<\/p>\n<h6><strong>Dr. Cord B\u00fcrgmann<\/strong><\/h6>\n<p>Im Anschluss folgte der Vortrag von dem Rechtsanwalt und Politikberater Dr. Cord Br\u00fcgmann. Dieser konzentrierte sich auf sieben Trends, \u201c\u2026die den Rahmen f\u00fcr k\u00fcnftige Entwicklungen ausmachen und den Rechtsmarkt in den n\u00e4chsten 10-15 Jahren beeinflussen werden.\u201d<\/p>\n<p>Der Trend Nr. 1 war mit \u201cTraditionelle Streitl\u00f6sung wird unattraktiver\u201d betitelt. Herr Dr. Br\u00fcgmann zeigte einen R\u00fcckgang der Eingangszahlen an den Zivilgerichten. Als Gr\u00fcnde nannte er unter Anderem die hohen Rechtsverfolgungskosten. Weiterhin hob er hervor, dass Streitsuchende in b\u00fcrgerlich-rechtlichen Streitigkeiten h\u00e4ufig nicht 100 % ihres Anspruchs durchsetzen wollen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Rechtsverfolgung einen l\u00e4ngeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Sie geben sich vielmehr mit 70 oder 80 % des Anspruchumfangs zufrieden, wenn sie diesen schnell und unkompliziert bekommen. Hervorzuheben sind au\u00dferdem die Trends Nr. 3 und Nr. 7. Mit dem dritten Trend hob der Redner hervor, dass die Justiz nicht in demselben Tempo modernisiert wird, wie der Rechtsberatungsmarkt. Zu bef\u00fcrchten ist daher eine immer gr\u00f6\u00dfere Divergenz in den Modernisierungsgeschwindigkeiten der (privaten) au\u00dfergerichtlichen Rechtsdienstleistung im Verh\u00e4ltnis zur traditionellen Streitbeilegung. Der siebte und letzte Trend befasste sich mit Predictive Analytics und Human in the Loop.<\/p>\n<p>Im Anschluss an die Trends folgten drei Thesen:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Digitalisierung bietet eine Chance f\u00fcr koh\u00e4rente, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen f\u00fcr die gesamte Rechtspflege<br \/>\nIm Rahmen dieser These machte Dr. Br\u00fcgmann deutlich, dass die Rechtspolitik nicht die Justiz allein als Hauptakteur f\u00fcr alle Rechtsprobleme sehen sollte. Ein geweiteter Blick, der auch die Rechtspflege au\u00dferhalb der Justiz einbezieht und ggf. zu einer Entlastung der Justiz beitragen kann, w\u00e4re hier w\u00fcnschenswert.<\/li>\n<li>Empirie und Kundenperspektive: Rechtspolitik und Akteure in der Rechtspflege brauchen Unmet-Legal-Needs-Studien<br \/>\nDie zweite These fordert einen Zugriff der Rechtspolitik und Akteure in der Rechtspflege auf empirische Daten, die die Bed\u00fcrfnisse des Rechtssuchenden Publikums betreffen.<\/li>\n<li>Wenn es um Justiz, Zugang zum Recht und Rechtsstaat geht, sollten wir anstreben, in Europa und der Welt die Nummer 1 zu sein.<\/li>\n<\/ol>\n<h6><strong><br \/>\nOskar de Felice<\/strong><\/h6>\n<p>Last but not least konnte der Flightright Head of Legal Strategy Oskar de Felice seinen Standpunkt zu den \u201cTomorrow\u2019s Online Courts\u201d darlegen. Er machte zun\u00e4chst deutlich, dass sich die Justiz im Rahmen der Digitalisierung viel zu sehr auf die Anwaltschaft konzentriere und dabei den Rechtssuchenden nicht geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigt. Herr de Felice schl\u00e4gt zur Verbesserung eine digitale Plattform an den Gerichten vor. Diese w\u00fcrde das Sammeln von strukturierten Daten erm\u00f6glichen, die nach einer Auswertungen Erkenntnisse f\u00fcr eine Anpassung der digitalen Prozesse geben k\u00f6nnten. Gleichzeitig k\u00f6nnten so Pr\u00e4senz- oder auch Videotermine verhindert werden, da die zust\u00e4ndige Richterin \u00fcber die Plattform z.B. darauf hinweisen k\u00f6nnte, dass ein bestimmter Vortrag noch fehlt.<\/p>\n<p>Auch sieht Herr de Felice, \u00e4hnlich wie Dr. Br\u00fcgmann, perspektivisch ein ausgeglichenes Nebeneinander von Justiz und au\u00dfergerichtlicher Streitbeilegung. Hervorzuheben ist hierbei, dass nach seinem L\u00f6sungsansatz\u00a0 die Justiz den Rechtsdienstleistern die gesammelten Daten zur Verf\u00fcgung stellt. So kann stets der f\u00fcr den Rechtssuchenden optimale Weg gegangen werden. Mit der Bereitstellung der Daten stellt Herr de Felice gleichzeitig einen Regulationsmechanismus vor. Sollte sich ein Nutzer der Daten rechtswidrig verhalten, kann ihm ein weiterer Zugang zu den Daten verwehrt werden und so eine Sanktionswirkung entstehen.<\/p>\n<h6><strong>Zusammenfassung Panel<\/strong><\/h6>\n<p>In der auf die Impulsvortr\u00e4ge folgenden Paneldiskussion wurde deutlich, dass in der Zukunft eine privatrechtliche Konfliktl\u00f6sung aus einem Nebeneinander staatlicher und privater Konfliktl\u00f6sungsmechanismen bestehen sollten. Dabei sollte die heutige Justiz zun\u00e4chst darauf achten, dass sie wieder wettbewerbsf\u00e4hig wird.<\/p>\n<p>Auch das in den Vortr\u00e4gen immer wieder angesprochene Thema der K\u00fcnstlichen Intelligenz in der Justiz wurde besprochen. Die Redner*innen waren sich einig, dass diese Technologie irgendwann eingesetzt werden sollte. Der Einsatz aber unter der Bedingung steht, dass sie einwandfrei funktioniert und insbesondere keine diskriminierenden Ungleichbehandlungen hervorruft.<br \/>\nIn Bezug auf die f\u00fcr die K\u00fcnstliche Intelligenz ben\u00f6tigten Daten waren sich die Redner*innen einig, dass eine Ver\u00f6ffentlichungspflicht f\u00fcr die Gerichte bestehen sollte. Herr Dr. Br\u00fcgmann wies allerdings darauf hin, dass dies ein Umdenken in der Justiz erfordert. Man m\u00fcsse nur einmal nach Frankreich schauen, wo die Analyse richterlichen Verhaltens mittlerweile mit einer Gef\u00e4ngnisstrafe sanktioniert werden kann.<\/p>\n<p>Zum Ende der Diskussion wies Herr de Felice darauf hin, dass eine Beeintr\u00e4chtigung der Entscheidungsfindung durch Algorithmen bereits heute besteht. Die unterschiedlichen kostenpflichtigen Zug\u00e4nge bei den gro\u00dfen juristischen Datenbanken bewirken bereits heute einen ungleichen Zugang zu Informationen, der unter Umst\u00e4nden in gleichgelagerten Sachverhalten zu unterschiedlichen Urteilen f\u00fchren kann.<\/p>\n<h6>Interview: Stephan Thomae, MdB<\/h6>\n<p><iframe title=\"Corona und die Justiz: Wie krisenfest sind die Gerichte? | Stephan Thomae, MdB (FDP)\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/oXa4IABQMek?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Im Gespr\u00e4ch mit Herrn Stephan Thomae, MdB ging es um das Thema: Corona und die Justiz: Wie krisenfest sind die Gerichte? Festzuhalten bleibt, dass es \u2013 anders als zum Teil berichtet \u2013 nicht zu einem Stillstand der Justiz und des Rechtsstaats gekommen ist. Aber obwohl sich gezeigt hat, dass der Staat auch in einer Krisensituation wie dem Corona-Lockdown leistungsf\u00e4hig ist, wurden die bestehenden Schw\u00e4chen umso schmerzhafter offen gelegt, sodass es z.B. zu Verz\u00f6gerungen von Prozessen und sogar Haftentlassungen gekommen ist. Stephan Thomae und die FDP-Fraktion fordern vor diesem Hintergrund umso dringlicher einerseits einen Digitalpakt f\u00fcr die Justiz, um ihre technische Ausstattung zu verbessern. Andererseits fordern sie auch gesetzgeberische \u00c4nderungen, kurzfristig etwa das F\u00fchren von Video-Verhandlungen \u2013 anders als aktuell in \u00a7 128a ZPO \u2013 in das Benehmen der Parteien zu stellen und die M\u00f6glichkeit Verhandlungen mit Einverst\u00e4ndnis der Parteien aufzuzeichnen.<\/p>\n<h6>Impulsvortrag: Gerichtssaal der Zukunft von Prof. Dr. Thomas Hoeren<\/h6>\n<p><iframe title=\"Gerichtssaal der Zukunft\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/aHmkH2tzPm4?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Herr Prof. Dr. Hoeren referierte \u00fcber die Digitalisierung der Gerichte im Hinblick auf die architektonischen und rechtlichen Anforderungen. Je nach Gerichtsart m\u00fcssen unterschiedliche Anforderungen an die Digitalisierung gestellt werden. Im Strafprozess sind u.a. die Forderung der Autorit\u00e4t des Staates vor Ort, die Komponenten der Gerichts\u00f6ffentlichkeit und der direkten, pers\u00f6nlichen Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Richter erheblich. Diese den Prozess pr\u00e4genden Elemente lie\u00dfen sich in einem virtuellen Verfahren kaum abbilden, so Prof. Dr. Hoeren. \u00c4hnliches gelte im Familienprozess, wo die physiologisch vorzunehmenden Einsch\u00e4tzungen, wie z.B. bei der Beurteilung zum Schutz des Kindes, nur ausreichend in persona get\u00e4tigt werden k\u00f6nnten. Im Zivilprozess hingegen best\u00fcnden mehr M\u00f6glichkeiten virtuelle Verhandlungen zu implementieren.<\/p>\n<h6><strong>Panel: Online Dispute Resolution<\/strong><\/h6>\n<p><iframe title=\"Online Dispute Resolution (ODR) | Panel Discussion with Colin Rule, Shannon Salter and Martin Fries\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/5iVvPHFNs68?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Das Panel zum Thema \u201eOnline Dispute Resolution\u201c (kurz ODR) l\u00e4utete das Finale der Konferenz ein. Unter ODR werden verschiedene Methoden und Systeme zur Streitbeilegung im Internet gefasst. Prominentester Vertreter ist der eBay-\/ und PayPal-K\u00e4uferschutz. Dieser wurde im Laufe der Konferenz mehrfach als Beispiel genannt f\u00fcr schnellen, einfachen, kostenlosen Zugang zu einer Konfliktl\u00f6sung. Prof. Gaier nahm auch kritisch Bezug und deutete an, dass sich hier ein Parallelsystem entwickele, dem der Staat mit eigenen neuen oder verbesserten Angeboten entgegentreten m\u00fcsse. Tats\u00e4chlich l\u00f6sten die genannten Plattformen bereits 2014 rund 60 Millionen Konflikte im Jahr mit damals steigender Tendenz. Die Eingangszahlen der Amtsgerichte hingegen sind seit Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig, worauf auch Cord Br\u00fcgmann am Freitagmorgen noch einmal hinwies (-40% zwischen 2004 und 2019)<\/p>\n<p>Damit war den Kernfragen des letzten Panels durch die anderen Diskussionen bereits der Boden bereitet: Was soll man von der steigenden Bedeutung der privaten ODR halten? Welche Rolle sollten die privaten Systeme spielen im Vergleich zu staatlichen Konfliktl\u00f6sungsmechanismen? Brauchen die Plattformen mehr Regeln in dieser Hinsicht? Kann der Staat etwas von eBay und PayPal lernen?<\/p>\n<p>Diese Fragen diskutierte ein international und h\u00f6chstkar\u00e4tig besetztes Panel auf Englisch, das erst durch die Virtualit\u00e4t der Conference erm\u00f6glicht wurde. Colin Rule (San Jose, Kalifornien, USA) ist Pionier auf dem Gebiet des ODR und hat Anfang der 2000er Jahre das erfolgreiche ODR-System von eBay und sp\u00e4ter von PayPal aufgebaut. Martin Fries ist Privatdozent an der LMU M\u00fcnchen mit Forschungsschwerpunkt unter anderem im Recht der Digitalisierung. Shannon Salter (Vancouver, British Columbia, Canada) ist Chair des Civil Resolution Tribunal British Columbia (Kanada), einem der ersten erfolgreichen staatlichen Online-Gerichte.<\/p>\n<p>Colin Rule machte den Anfang und lieferte spannende Einblicke in die Funktionsweise des eBay-K\u00e4uferschutz. 90% der F\u00e4lle w\u00fcrden ohne menschliche Interaktion gel\u00f6st. Eine Software strukturiere automatisiert die Kommunikation, fordere entsprechende Nachweise an und bereite so alles f\u00fcr den Ausnahmefall vor, dass doch ein:e Mitarbeiter:in von eBay den Fall entscheiden m\u00fcsse. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrage 18 Tage.<\/p>\n<p>Er ist der Auffassung, dass Private so viele Konflikte wie m\u00f6glich verhindern und bei Auftreten l\u00f6sen sollten. Es reiche, wenn nur im Ausnahmefall der Staat als \u201elast resort\u201c zur Verf\u00fcgung st\u00fcnde. Die Systeme seien ph\u00e4nomenal erfolgreich, auch gemessen am Ma\u00dfstab der Nutzerzufriedenheit: Die Konfliktl\u00f6sungen seien nicht verbindlich, gleichwohl gingen 99% der F\u00e4lle danach nicht mehr zu Gericht. Er wies auch auf den Bedarf f\u00fcr diese Systeme hin, um den Zugang zum Recht zu verbessern. Dies gelte vor allem in anderen Rechtsstandorten als Deutschland. Deutschland habe n\u00e4mlich eines der am besten funktionierenden Rechtssysteme weltweit, dies m\u00fcsse man immer im Hinterkopf behalten. An der Arbeit von Shannon Salter wollte er im \u00dcbrigen kein bisschen Kritik ge\u00fcbt wissen: Sie setze den Gold Standard f\u00fcr ein \u00f6ffentliches Justizsystem, es sei bewundernswert. Auf eine sp\u00e4tere Nachfrage wies er auf das Risiko schwarzer Schafe unter den Privaten hin und die Standards f\u00fcr ODR-Systeme (wie Unabh\u00e4ngigkeit, Fairness u.\u00c4.), an denen er in einem Branchenverband mitgearbeitet habe.<\/p>\n<p>Martin Fries pl\u00e4dierte daf\u00fcr, dass sich der Staat diejenigen zum Vorbild nehmen m\u00fcsse, die Erfolg im Bereich der Konfliktl\u00f6sung h\u00e4tten. Das seien ohne Frage eBay und PayPal. Er wies daraufhin, dass die EU sich bereits ihm Rahmen der ODR-Verordnung von den Unternehmen habe beraten lassen. Die geschaffene zentrale Schlichtungs-Vermittlungsplattform verzeichne bisher aber nur wenige Zehntausend Eing\u00e4nge jedes Jahr europaweit und sei damit hinter den Erwartungen zur\u00fcckgeblieben. In der Frage \u201estate vs. private\u201c \u00e4u\u00dferte er seine \u00dcberzeugung: \u201eThere are enough conflicts for everyone.\u201c Er betonte die Notwendigkeit der Nutzerzentriertheit: Die Bed\u00fcrfnisse der Rechtssuchenden m\u00fcssten im Verfahren ber\u00fccksichtigt werden. Das sei noch nicht hinreichend der Fall. Das Verfahrensrecht m\u00fcsse dementsprechend angepasst werden. Es sei mindestens genauso wichtig wie das materielle Recht.<\/p>\n<p>Shannon Salter gab schlie\u00dflich einen allseits erwarteten Kurz\u00fcberblick \u00fcber die Funktionsweise und Entstehungsgeschichte des Civil Resolution Tribunal in British Columbia, Canada. Es handele sich quasi um ein Online-Gericht, wobei die Richter:innen mit einem verbindlichen streitigen Urteil erst auf der letzten Stufe eines vierstufigen Prozesses st\u00fcnden. Zu Beginn f\u00e4nden die Rechtssuchenden ein einfach durchsuchbare Datenbank zu Rechtsproblemen; es folge eine strukturierte Verhandlung; auf dritter Stufe eine f\u00fcr beide Seiten verpflichtende Mediation \u2013 hier finde \u201eall the heavy work\u201c statt; erst wenn Konflikte auch auf dieser Stufe nicht gel\u00f6st werden, entscheide ein:e Richter:in den Fall. Das allermeiste finde digital (Videokonferenzen) statt. Der CRT sammle st\u00e4ndig Feedback von allen Beteiligten, um sich weiter zu verbessern. Die Zufriedenheit der Rechtssuchenden sei hoch. Die Rechtspolitik gebe dem CRT immer mehr Jurisdiktionen.<\/p>\n<p>Der fundamentale Unterschied dieses Verfahrensdesigns gegen\u00fcber dem herk\u00f6mmlichen public justice system sei, dass es nutzerzentriert ausgestaltet ist, also auf die Bed\u00fcrfnisse der Rechtssuchenden ausgerichtet. Sie betonte also einen \u00e4hnlichen Punkt wie Martin Fries. Sie stellte klar, dass ein Online-Verfahren nicht die einzige M\u00f6glichkeit eines nutzerzentrierten Verfahrens sei, aber es sei die beste M\u00f6glichkeit, die uns bisher eingefallen ist. Es gehe nicht um blinde Digitalisierung. Sondern die Verbesserung des Zugangs zum Recht. Das schaffe man durch Nutzerzentrierung.<\/p>\n<p>In der Frage \u201estate vs. private\u201c hob sie den aus ihrer Sicht wichtigsten Unterschied hervor: Die staatlichen Systeme m\u00fcssten f\u00fcr alle offen sein, die privaten hingegen nur f\u00fcr die, f\u00fcr die es sich lohne. Dabei denke sie an die Schw\u00e4chsten der Gesellschaft, Minderheiten, Personen mit Behinderungen und andere. Um den Zugang zum Recht f\u00fcr diese Menschen zu erh\u00f6hen, teile sie etwa 90% ihrer Arbeitszeit ein. Sie gab auch konkrete Beispiele, wie eine solche Ausgestaltung aussieht. Darunter f\u00e4llt etwa das Commitment, alle Verfahrensschritte inklusive Urteilsbegr\u00fcndung in leichter Sprache zu kommunizieren.<\/p>\n<p>Moderator, ODR-Promovend und recode.law Mitglied Julian Albrecht res\u00fcmierte, dass es mehr Einigkeit gegeben h\u00e4tte als erwartet \u2013 \u201ethere are enough conflicts for everyone\u201c. Zentrales Kriterium sei die Nutzerzentriertheit. Der Staat k\u00f6nne eine Menge von eBay und PayPal lernen. Ein Katalog an Regeln l\u00e4ge mit den vom Branchenverband herausgearbeiteten Standards zumindest in unverbindlicher Form vor.<\/p>\n<h4><strong>Ausblick<\/strong><\/h4>\n<p>Bei recode.law lernen, diskutieren und leben wir ein digitales Mindset. Wir wollen helfen, dies in die juristische Ausbildung, den Rechtsberatungsmarkt und die staatliche Justiz tragen, damit zugunsten eines gr\u00f6\u00dferen Zugangs zum Recht die Chancen der Digitalisierung auch hier wahrgenommen werden. In anderen Branchen ist das l\u00e4ngst in gr\u00f6\u00dferem Ausma\u00df geschehen. Die Digital Justice Conference 2020 war f\u00fcr uns ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir hoffen, dass viele von euch und Ihnen diese Sichtweise teilen. Wir bleiben am Thema Digital Justice dran und werden weiteren Content dazu produzieren. Nach der Conference ist vor der Conference.<\/p>\n<p><iframe title=\"Spotify Embed: Digital Justice Conference 2020 Recap - Im Gespr\u00e4ch mit Ramona Weber &amp; Julian Albrecht\" width=\"100%\" height=\"232\" allowtransparency=\"true\" frameborder=\"0\" allow=\"encrypted-media\" src=\"https:\/\/open.spotify.com\/embed-podcast\/episode\/2NpaETyzEZHyWDGQcjaCdc?go=1&#038;utm_source=embed_v3&#038;si=eD87lKgtTReT1J2qJ7MCAg&#038;t=0&#038;nd=1\"><\/iframe><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vom 3. und 4. September 2020 fand die rein virtuell stattfindenden Digital Justice Conference 2020, ausgerichtet von der Studierendeninitiative recode.law, statt. Thematisiert und diskutiert wurde die Notwendigkeit der Digitalisierung und Modernisierung auch der Gerichte und der ZPO in Deutschland. 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