{"id":2210,"date":"2019-06-10T00:23:46","date_gmt":"2019-06-09T23:23:46","guid":{"rendered":"https:\/\/recode.law\/?p=2210"},"modified":"2021-05-10T23:24:00","modified_gmt":"2021-05-10T22:24:00","slug":"regulierung-von-legal-tech-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/recode.law\/en\/regulierung-von-legal-tech-in-deutschland\/","title":{"rendered":"Regulierung von Legal Tech in Deutschland \u2013 Ein \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<p>Angebote f\u00fcr eine digitale Rechtsberatung werden in Deutschland immer beliebter. M\u00f6gliche Anwendungsfelder reichen etwa von Fluggastentsch\u00e4digungen (z.B. flightright.de), \u00fcber die Durchsetzung der Mietpreisbremse (z.B. wenigermiete.de) bis hin zu Schadensersatzforderungen im Dieselskandal (z.B. myright.de). Verbraucher k\u00f6nnen mittels solcher Legal-Tech-Portale ohne eigenes wirtschaftliches Risiko Anspr\u00fcche geltend machen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr kleinere Forderungen, bei denen bislang Aufwand und Ertrag in einem Missverh\u00e4ltnis zueinander standen. Dieses rationale Desinteresse wird nunmehr durch die automatisierte Geltendmachung von Forderungen \u00fcberwunden. Der Zugang zum Recht wird erleichtert. Gleichwohl wird in Deutschland teils heftig um die Regulierung von Legal-Tech-Angeboten gestritten. Denn rechtlich bewegen sie sich in einer Grauzone. Grund genug f\u00fcr einen ersten \u00dcberblick zur aktuellen Rechtslage und zu m\u00f6glichen Reformbestrebungen.<\/p>\n<h4>Rechtsberatung oder Inkassodienstleistung?<\/h4>\n<p>Au\u00dfergerichtliche Rechtsdienstleistungen werden in Deutschland durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz: RDG) geregelt. Erkl\u00e4rtes Ziel des RDG ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu sch\u00fctzen. Dabei gilt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die selbstst\u00e4ndige Erbringung au\u00dfergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist demnach grunds\u00e4tzlich verboten und nur in Ausnahmef\u00e4llen erlaubt. Eine solche Ausnahme ist unter anderem f\u00fcr Inkassodienstleistungen, also die Einziehung fremder Forderungen, vorgesehen.<\/p>\n<p>Von dieser Ausnahme machen auch Legal-Tech-Plattformen derzeit Gebrauch. Sie sind h\u00e4ufig als Inkassounternehmen zugelassen und k\u00f6nnen auf diesem Wege ebenfalls Rechtsdienstleistungen erbringen, ohne dabei den berufsrechtlichen Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte zu unterliegen. So d\u00fcrfen Anw\u00e4lte beispielsweise keine Erfolgshonorare vereinbaren oder die Gerichtskosten oder Kosten der Gegenseite \u00fcbernehmen. Bei Legal-Tech-Angeboten ist dies hingegen g\u00e4ngige Praxis.<\/p>\n<p>Gegen den Umweg \u00fcber die Inkassoklausel wird von Kritikern eingewendet, dass sich die genannten Portale nicht auf eine blo\u00dfe Inkassot\u00e4tigkeit beschr\u00e4nken w\u00fcrden. Vielmehr liege der Schwerpunkt faktisch auf einer unzul\u00e4ssigen Rechtsberatung. Die Rechtsanw\u00e4lte seien wiederum durch ihr strenges Berufsrecht gegen\u00fcber den digitalen Konkurrenzprodukten benachteiligt. Dies gelte beispielsweise auch f\u00fcr Finanzierungsfragen. Die Entwicklung innovativer Software ist teuer. Zugleich verbietet die Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz: BRAO) Kapitalbeteiligungen. Wenn sich aber Kapitalgeber nicht an Rechtsanwaltsgesellschaften beteiligen k\u00f6nnen, wird die Entwicklung digitaler Angebote durch Rechtsanw\u00e4lte selbst erschwert.<\/p>\n<p>Im Detail sind hier viele Rechtsfragen noch ungekl\u00e4rt. Dies gilt beispielsweise f\u00fcr die zivilrechtlichen und prozessualen Auswirkungen von Verst\u00f6\u00dfen gegen das RDG auf die Mandantenbeziehung, die Verkn\u00fcpfung von Inkassodienstleistung und Prozessfinanzierung, sowie die Inkassodienstleistung f\u00fcr k\u00fcnftige Forderungen. Entsprechend war die Qualifikation von Legal Tech als Rechtsdienstleistung bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren. So gibt es beispielsweise mehrere, voneinander abweichende landgerichtliche Urteile zu der Frage, ob das Gesch\u00e4ftsmodell von wenigermiete.de rechtlich zul\u00e4ssig ist oder nicht. Die mit Spannung erwartete m\u00fcndliche Verhandlung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage wurde nun vom 12. Juni 2019 auf den 16. Oktober 2019 verschoben (<a href=\"https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Termine\/DE\/Termine\/VIIIZR285.html?nn=10660434\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Az. VIII ZR 275\/18<\/a>).<\/p>\n<h4>Aktuelle Reformbestrebungen<\/h4>\n<p>Auch die Legislative besch\u00e4ftigt sich derzeit mit den Rechtsgrundlagen f\u00fcr Legal Tech in Deutschland. Im November 2018 hat die Bundesregierung eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion beantwortet (<a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/19\/054\/1905438.pdf\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">BT-Drucksache 19\/5438<\/a>). Die Bundesregierung pr\u00fcfe etwa eine Lockerung des Verbots der Fremdkapitalbeteiligung. Bez\u00fcglich zahlreicher Fragen verwies die Bundesregierung hingegen auf die Gerichte, schlie\u00dflich seien diese f\u00fcr die Auslegung von Rechtsnormen zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Im April 2019 brachte wiederum die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts in den Bundestag ein (<a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/19\/095\/1909527.pdf\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">BT-Drucksache 19\/9527<\/a>). Nach diesem Entwurf soll die automatisierte Erbringung au\u00dfergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ausdr\u00fccklich erlaubt werden. So soll durch eine \u00c4nderung des RDG eine ausdr\u00fcckliche Lizenz f\u00fcr Legal-Tech-Angebote geschaffen werden. Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb einer solchen Lizenz w\u00e4ren hinreichende Rechtskenntnisse im angebotenen Rechtsgebiet sowie entsprechende technische Kenntnisse. Des Weiteren sind Aufkl\u00e4rungspflichten gegen\u00fcber Verbrauchern und Mitwirkungspflichten von im Sinne des RDG qualifizierten Personen vorgesehen. Schlie\u00dflich soll auch das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch und die BRAO angepasst werden, um die Vorgaben f\u00fcr Legal-Tech-Anbieter und Rechtsanw\u00e4lte anzun\u00e4hern. Ob der Entwurf die Zustimmung des Bundestags finden wird, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p>Im Juni 2019 hat sich auch die Justizministerkonferenz im Rahmen eines Berichts zum Thema Legal Tech ge\u00e4u\u00dfert (vgl. die <a href=\"https:\/\/schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/JUMIKO2019\/Downloads\/TOPI_11.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Pressemitteilung<\/a>). Nach dem Willen der Justizminister der L\u00e4nder sollen derartige Portale zuk\u00fcnftig nur noch von Anw\u00e4lten betrieben werden d\u00fcrfen, um die Qualit\u00e4t der Rechtsberatung zu sichern. Entsprechend m\u00fcsse auch das anwaltliche Berufs- und Geb\u00fchrenrecht \u00fcberpr\u00fcft werden. Ein allgemeiner Erlaubnistatbestand f\u00fcr automatisierte Rechtsdienstleistungen sei allerdings aufgrund der vielen unterschiedlichen Modelle abzulehnen. Auch der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer haben sich wiederholt gegen eine \u00d6ffnung des RDG ausgesprochen, da die Rechtsberatung der Anwaltschaft vorbehalten bleiben m\u00fcsse.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Der Rechtsrahmen f\u00fcr Legal Tech in Deutschland ist durch eine gro\u00dfe Rechtsunsicherheit gepr\u00e4gt. Viele Einzelfragen sind noch unklar und besch\u00e4ftigen derzeit die Gerichte. Der Ausgang dieser Verfahren und die weitere Entwicklung der legislativen Reformbestrebungen bleiben abzuwarten und sollen zuk\u00fcnftig Gegenstand weiterer Artikel von recode.law sein. Dabei ist eine st\u00e4rkere Regulierung von Legal-Tech-Angeboten keinesfalls zwingend. Auch eine Lockerung der berufsrechtlichen Vorgaben f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte k\u00e4me in Betracht. Eines ist jedenfalls klar: Nur ein zeitgem\u00e4\u00dfer Rechtsrahmen f\u00f6rdert Innovation und den Zugang zum Recht \u2013 und damit auch die Ziele der zahlreichen Legal-Tech-Anbieter in Deutschland.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angebote f\u00fcr eine digitale Rechtsberatung werden in Deutschland immer beliebter. M\u00f6gliche Anwendungsfelder reichen etwa von Fluggastentsch\u00e4digungen (z.B. flightright.de), \u00fcber die Durchsetzung der Mietpreisbremse (z.B. wenigermiete.de) bis hin zu Schadensersatzforderungen im Dieselskandal (z.B. myright.de). Verbraucher k\u00f6nnen mittels solcher Legal-Tech-Portale ohne eigenes wirtschaftliches Risiko Anspr\u00fcche geltend machen. 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