{"id":2400,"date":"2021-04-06T10:50:02","date_gmt":"2021-04-06T09:50:02","guid":{"rendered":"https:\/\/recode.law\/?p=2400"},"modified":"2021-04-06T11:14:44","modified_gmt":"2021-04-06T10:14:44","slug":"der-wunsch-nach-digitalen-klausuren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/recode.law\/en\/der-wunsch-nach-digitalen-klausuren\/","title":{"rendered":"Der Wunsch nach digitalen Klausuren"},"content":{"rendered":"<h6>Aufsatz als PDF: <a href=\"https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Der-Wunsch-nach-digitalen-Klausurern-lang.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aufsatz(ganz)<\/a> und <a href=\"https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Der-Wunsch-nach-digitalen-Klausuren-kurz.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">gek\u00fcrzte Version<\/a><\/h6>\n<h6>Von Nina Erbach, Leonard Orth und Leon Langner<\/h6>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><a name=\"_Toc67523218\"><\/a>Einleitung<\/h3>\n<p>\u201cDie juristische Ausbildung dient der Vorbereitung auf alle juristischen Berufe. Die Ausbildung ber\u00fccksichtigt die [&#8230;] rechtsberatende und rechtsgestaltende Praxis. [&#8230;] Die erste Pr\u00fcfung [das erste Staatsexamen] hat den Zweck festzustellen, ob der Pr\u00fcfling das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht hat und [&#8230;] fachlich geeignet ist.\u201d So hei\u00dft es in den Paragraphen 1 und 6 des Hamburger Juristenausbildungsgesetzes. Entsprechende Formulierungen finden sich auch in allen anderen Landesausbildungsgesetzen in Deutschland. Ziel der juristischen Ausbildung ist folglich sowohl das Erlernen notwendiger rechtswissenschaftlicher Kenntnisse, als auch die Vorbereitung auf deren praktische Anwendung in einer traditionellen Kanzlei, Richterstube oder einem agilen Legal Tech Start-Up. Diesen Berufen ist jedenfalls eines gemein, sie finden gr\u00f6\u00dftenteils am Computer und im Internet statt. Selbst der\/die Richter:in zieht sich zur Urteilsfindung auf die einschl\u00e4gigen juristischen Rechercheseiten zur\u00fcck und verfasst ein am Computer getipptes Urteil. Weitaus digitaler geht es in den modernen Gro\u00dfkanzleien in deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten oder gar den immer zahlreicher werdenden Legal Tech Startups zu. Hier werden ganze Dokumente von k\u00fcnstlicher Intelligenz verfasst und Mitarbeiter:innen finden sich zu Meetings im digitalen Workspace zusammen.<\/p>\n<p>Aber was hat das alles mit der juristischen Ausbildung und allen voran dem ersten juristischen Staatsexamen zu tun? Die Antwort f\u00e4llt so n\u00fcchtern wie offensichtlich aus: <strong>Nichts. <\/strong><\/p>\n<p>Das Examen wird weitestgehend noch heute in qu\u00e4lend langen Stunden mit Stiften auf nicht liniertem Papier geschrieben. Zus\u00e4tzliche Quellen trotz der stetig steigenden Anforderungen an die juristische Ausbildung sind nicht gestattet. Ein\/e Anw\u00e4lt:in w\u00fcrde jede\/n neuen Junganwalt:in auslachen, w\u00fcrde diese\/r sich zur Recherche in die nicht vorhandene Kanzlei-Bibliothek zur\u00fcckziehen wollen oder das Mandatsmemo in Papier bei dem\/der Vorgesetzten einreichen. Warum dann schafft es die Ausbildung nicht endlich digitaler zu werden? Warum wird das Examen nicht am Computer geschrieben oder \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Quellen in der Klausur gestattet?<\/p>\n<p><strong>Das verstehen wir nicht.<\/strong><\/p>\n<p>Scheinbar wurde dieser Ruf auch von der Politik geh\u00f6rt. Seit Ende Februar besch\u00e4ftigt sich der Justizausschuss mit einer Reform des Deutschen Richtergesetzes, um es den einzelnen L\u00e4ndern zu erm\u00f6glichen die Ausbildungsgesetze auf digitale Lehr- und Klausurformate anzupassen. Uns geht dieser Vorsto\u00df aber noch nicht weit genug. In dem folgenden Aufsatz wollen wir uns auch kritisch mit dem sog. E-Examen auseinandersetzen und dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit einer Open-Book Klausur bewerten.<\/p>\n<h3>Status Quo<a name=\"_Toc67523219\"><\/a><\/h3>\n<p>In ganz Deutschland sind im Zuge der Pandemie Fakult\u00e4ten auf einen digitalen Lehrbetrieb umgestiegen. An der Bucerius Law School beispielsweise dauerte dieser Wechsel nur einige Stunden. An anderen Fakult\u00e4ten hingegen, wie in Halle, Mainz, Greifswald oder Osnabr\u00fcck werden noch heute Vorlesungen in Pr\u00e4senz gehalten und Klausuren in Anwesenheit abgelegt. Dennoch, ein Gro\u00dfteil der Studierenden und Lehrenden hat erlebt, was es bedeutet digital zu Lehren und Klausuren zu absolvieren. Das Feedback dazu, wie die Digital Study von Lex Superior 2020\/2021 gezeigt hat, ist \u00fcberwiegend positiv. \u00dcber 55% der Studierenden und mehr als 75% der Referendar:innen bef\u00fcrworten das Verfassen von Klausuren am Computer. Ein sehr \u00e4hnliches Bild zeichnet sich bei der Verwendung von juristischen Datenbanken oder dem freien Zugang zum Internet w\u00e4hrend der Klausuren ab. Schlie\u00dflich sehen mehr als 87% der befragten Studierenden in der Digitalisierung auch eine Verbesserung des Jurastudiums.<\/p>\n<p>Dabei f\u00fchrt die Verwendung externer Hilfsmittel w\u00e4hrend der Klausuren keineswegs zu besseren Noten, wie Umfragen an der Bucerius Law School oder der Universit\u00e4t Kiel gezeigt haben. Teilweise finden sich die Studierenden mit der neu gewonnen Freiheit noch nicht zurecht oder verirren sich in Spezialproblemen. So kommt es sogar vor, dass der Notendurchschnitt teilweise sogar unter demjenigen \u201cnormaler\u201d Klausuren lag. Das Studium und die Abschlussklausuren werden dadurch also keineswegs zu leicht. Warum schaffen wir also nicht schnellstm\u00f6glich ein E-Examen mit Unterst\u00fctzung von juristischen Datenbanken (Open-Book-Klausuren)? Dieser Frage m\u00f6chten wir uns im Folgenden in der Form eines Streitgespr\u00e4chs annehmen und vor allem die Vorteile begr\u00fcnden.<\/p>\n<h3>Streitgespr\u00e4ch<\/h3>\n<h3><a name=\"_Toc67523221\"><\/a>E-Klausuren<\/h3>\n<p>An der Frage, ob digitale Klausuren \u00fcberhaupt sinnvoll sind und einen Mehrwert f\u00fcr die juristische Ausbildung bringen, scheiden sich die Geister. Was spricht also konkret f\u00fcr und gegen digitale Klausuren im Jurastudium?<\/p>\n<p>Klar ist \u2013 wie oben erw\u00e4hnt \u2013 an digitaler Arbeit f\u00fchrt heutzutage kein Weg vorbei. Textbearbeitung mit Papier und Stift ist die Ausnahme gegen\u00fcber der Arbeit am Computer. Gerade deshalb ist das Verfassen einer E-Klausur praxisn\u00e4her und bereitet die Studierenden besser auf ihren Berufsalltag vor. Was jedoch jede:n im Arbeitsalltag \u00e4rgert, sind regelm\u00e4\u00dfige Ausf\u00e4lle des Internets \u2013 besonders in Deutschland \u2013 und abst\u00fcrzende Hardware in den meist ung\u00fcnstigsten F\u00e4llen. Solche Probleme werden mit Sicherheit auch bei der Bearbeitung von E-Klausuren auftreten. F\u00fcr die Bearbeitung mit Papier und Stift sind allenfalls ein Feueralarm und ein gro\u00dffl\u00e4chiger Stromausfall Hinderungsgr\u00fcnde. Diese Fehleranf\u00e4lligkeit spricht gegen den Einsatz von E-Klausuren.<\/p>\n<p>Dieser Fehleranf\u00e4lligkeit kann man jedoch nur durch hohen Personaleinsatz und umfassende IT auf dem neuesten Stand ad\u00e4quat begegnen. Solche Ma\u00dfnahmen sind f\u00fcr die Justizpr\u00fcfungs\u00e4mter kaum ad-hoc zu finanzieren und so schwer umzusetzen, wie sogar das Baden-W\u00fcrttembergische Justizpr\u00fcfungsamt best\u00e4tigt, dass eine Vorreiterrolle im Bereich der digitalen Klausuren einnimmt. Einem \u00e4hnlich hohen Aufwand sehen sich auch die Fakult\u00e4ten ausgesetzt, wenn sie aus Gr\u00fcnden der Gleichberechtigung notwendige Technologie anschaffen und den Studierenden bereitstellen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Studierenden auf der anderen Seite m\u00fcssten sich ebenfalls an die \u00c4nderung anpassen. Sie m\u00fcssen schnell am Computer tippen k\u00f6nnen und mit der Technik hinreichend vertraut sein. Andernfalls entsteht ein Ungleichgewicht zwischen Studierenden, die 10-Finger-Tippen beherrschen und anderen, die nicht in der vorgegebenen Zeit fertig werden. Differenzen in der Benotung werden sich beim Vergleich schneller und langsamer \u201cTipper\u201d zeigen. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die F\u00e4higkeiten im Umgang mit dem Computer zwar in der Ausbildung bisher nicht ber\u00fccksichtigt wird, jedoch sehr leicht w\u00e4hrend des Studiums durch entsprechende Kurse oder durch private kostenlose Weiterbildung erlernt werden kann.<\/p>\n<p>Zudem steht der Bearbeitung durch technische Ger\u00e4te der Einwand entgegen, dass gerade in Anfangsphasen Soft- und Hardware durch den \u201cDigital Native\u201d get\u00e4uscht und umgangen werden k\u00f6nnen. Dieser Einwand wird durch die digitale Klausurbearbeitung w\u00e4hrend der COVID-19 Pandemie bekr\u00e4ftigt. Wie nicht repr\u00e4sentative Umfragen an der Bucerius Law School oder auch der Universit\u00e4t Kiel zeigen, ist insbesondere bei closed-book Verfahren dem Missbrauch T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet. Die Anzahl der T\u00e4uschungsversuche wird auch ohne die Pandemie unweigerlich steigen. Dem gilt es angemessen durch technische und personelle \u00dcberwachung zu begegnen, Ansatzpunkte f\u00fcr solche L\u00f6sungen finden sich aber an allen deutschen (rechtswissenschaftlichen) Fakult\u00e4ten.<\/p>\n<p>All den finanziellen und strukturellen Herausforderungen zum Trotz, sprechen die durchschlagenden und \u00fcberzeugenden Gr\u00fcnde f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines E-Examens und den vorhergehenden E-Klausuren in Grund-, Haupt- und Schwerpunktstudium.<\/p>\n<p>In erster Linie steigern digitale Klausuren in vielerlei Hinsicht die Vergleichbarkeit zwischen den Studierenden. Jede:r der schon einmal eine Klausur korrigiert hat, kennt das Problem, dass die Handschrift des\/der Bearbeiter:in im Verlauf der 5-St\u00fcndigen Bearbeitung rapide an Qualit\u00e4t verliert. Kaum jemand wird sich davon lossagen, nicht jedenfalls unterbewusst eine unsaubere Schrift in die Korrektur mit einflie\u00dfen zu lassen. Damit werden Klausuren mit unleserlicher Handschrift schlechter bewertet, g\u00e4nzlich unabh\u00e4ngig von ihrer inhaltlichen Qualit\u00e4t. Selbst wenn der\/die Bearbeiter:in eine sch\u00f6ne Handschrift hat, bedeutet das jedoch in der Folge keineswegs, dass auch die Note besser ausf\u00e4llt. Vielmehr zeigen Studien zu diesem Thema, dass durch sch\u00f6ne Handschriften, die vermeintlich eher mit Frauen als mit M\u00e4nnern assoziiert werden, jedenfalls unterbewusst auch ein Genderbias in die Bewertung einflie\u00dft (ZDRW 2014, 8 (25)). Diesen Entwicklungen kann durch die E-Klausur entgegengewirkt werden. Die objektive Vergleichbarkeit der Klausurl\u00f6sungen w\u00fcrde gest\u00e4rkt. Im Fokus st\u00fcnde ausschlie\u00dflich die inhaltliche Bearbeitung des Klausurfalles.<\/p>\n<p>Fairere Ergebnisse w\u00fcrden auch deswegen erzielt, weil Erst- und Zweitkorrektor:in gleichzeitig die Klausur korrigieren w\u00fcrden. Das f\u00fchrt nicht nur zu einer Beschleunigung des Verfahrens, sondern auch zu fundierten Remonstrationen. Dem\/der Zweitkorrektor:in steht nicht mehr der Weg offen, schlicht \u201cEinverstanden\u201d hinter die Begr\u00fcndung des\/der Erstkorrektor:in zu schreiben oder die Abschlussnote stumpf abzuhaken. Vielmehr m\u00fcssten sich beide mit der Klausurl\u00f6sung auseinandersetzen. Versteht man die Zweitkorrektur neben der \u00dcberpr\u00fcfung der Erstkorrektur auch als zweite Korrektur der urspr\u00fcnglichen Bearbeitung, dann wird die objektive Bewertung der juristischen Leistung gest\u00e4rkt. Die \u00dcberpr\u00fcfung der Erstkorrektur durch die Zweitkorrektur wird mittelbar \u00fcber den Vergleich der beiden unabh\u00e4ngigen Korrekturen sichergestellt und eine Remonstration so ganz grunds\u00e4tzlich objektiver gestaltet.<\/p>\n<p>F\u00fcr Bearbeiter:innen digitaler Klausurformate ergeben sich auch f\u00fcr die systematische Strukturierung der Klausur Vorteile. Macht man in einer klassischen Juraklausur einen Aufbaufehler, l\u00e4sst sich dieser meist schwer korrigieren, sodass viele Bearbeiter:innen viel Zeit in eine genaue und detaillierte L\u00f6sungsskizze investieren. Anders als bei einem h\u00e4ndisch erstellten Gutachten, k\u00f6nnen in einer digitalen Klausur Abs\u00e4tze verschoben, Formulierungen korrigiert und nachtr\u00e4glich Erg\u00e4nzungen vorgenommen werden. Folglich kann ein Teil der Zeit, die in einer analogen Klausur f\u00fcr die L\u00f6sungsskizze genutzt werden muss in pr\u00e4zisere Formulierungen und umfassende methodisch strukturierte Ausf\u00fchrungen zu den Problemschwerpunkten investiert werden. Neben dem daraus folgenden inhaltlichen Qualit\u00e4tszuwachs, ist ein solches Vorgehen auch praxisn\u00e4her. Anw\u00e4lt:innen, die h\u00e4ndisch eine Gliederung ihres Schriftsatzes erstellen und diesen dann ein weiteres mal ausformuliert aufschreiben, werden gegen\u00fcber denjenigen, die ein Gliederungsskelett erstellen, welches sie nach und nach mit Flie\u00dftext f\u00fcllt eher in der Minderheit sein. So erm\u00f6glicht die E-Klausur eine schnellere Bearbeitung, bessere Strukturierung der Gedanken und optimale Vorbereitung auf den B\u00fcroalltag.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich soll ein Blick auf die Verwaltung geworfen werden. Der Status Quo in den Pr\u00fcfungs\u00e4mtern ist davon gepr\u00e4gt, dass Klausuren auf dem Postweg verloren gehen, die Einsichtnahme in die Klausuren und deren Korrekturen ein unn\u00f6tig kompliziertes Verfahren ist und die Archivierung der Klausuren unmengen an physischem Platz \u2013 meist im Keller \u2013 raubt. Diesen Bedenken ist durch die elektronische Speicherung, elektronischer Dokumente leicht begegnet. Der Versand \u00fcber entsprechende Plattformen erfolgt reibungslos und die Einsichtnahme k\u00f6nnte f\u00fcr den Pr\u00fcfling sogar von zuhause aus erfolgen. Somit werden die Pr\u00fcfungs\u00e4mter auf ganzer Linie entlastet und finanzielle Einsparungen m\u00f6glich, die die ansonsten teure Einf\u00fchrung von E-Klausuren mit sich bringt.<\/p>\n<p>Festzuhalten ist damit, dass das Vertrauen in die Korrektur gest\u00e4rkt, die B\u00fcrokratie in den Justizpr\u00fcfungs\u00e4mtern und den einzelnen Pr\u00fcfungs\u00e4mtern der Fakult\u00e4ten abgebaut, Prozesse beschleunigt und Struktur, Geschwindigkeit und inhaltliche Qualit\u00e4t der Klausurbearbeitungen verbessert wird. Diese Vorteile machten sich die Absolvent:innen eines Pilotprojekts des Justizpr\u00fcfungsamtes Baden-W\u00fcrttemberg 2019 und 2020 zu eigen. Mehr als 80% der Studierenden w\u00e4hlten statt der analogen die digitale Klausurbearbeitung.<\/p>\n<p>Um die immense finanzielle Belastung f\u00fcr die Fakult\u00e4ten angemessen aufl\u00f6sen zu k\u00f6nnen, bedarf es in der Umsetzung nat\u00fcrlich etwas Zeit. In dieser \u00dcbergangszeit k\u00f6nnen auch die unterschiedlichen Angebote von Pr\u00fcfungssoftware auf dem Markt getestet und dann bundeseinheitlich eingef\u00fchrt werden. <strong>Dann spricht<\/strong>, wie es die Anh\u00f6rung im Ausschuss zur \u00c4nderung des DRiG gezeigt hat (Ausschuss f\u00fcr Recht und Verbraucherschutz, Protokoll 19\/122), <strong>wirklich nichts mehr gegen die Einf\u00fchrung von verpflichtenden E-Klausuren.<\/strong><\/p>\n<h3><a name=\"_Toc67523222\"><\/a>Open-Book Klausuren<\/h3>\n<p>Ein neues und im bisherigen Verfahren weniger diskutiertes Thema ist das sog. Open-Book-Verfahren in der Klausurbearbeitung. Dabei wird den Studierenden die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet w\u00e4hrend der Bearbeitung auf vorher festgelegte Materialien zur\u00fcckzugreifen. Solche Materialien k\u00f6nnen &#8211; wie im zweiten Examen &#8211; Standardkommentare sein, die Benutzung von Recherchedatenbanken oder sogar der freie Zugang zum Internet w\u00e4hrend der Bearbeitungszeit. Die Klausurbearbeitung unterscheidet sich dann nicht mehr von der Erstellung eines Gutachtens im sp\u00e4teren Berufsalltag. Aber auch dieser Entwicklung stehen gewichtige Argumente entgegen, die es gilt angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Das soll allerdings nicht hei\u00dfen, dass schlussendlich weniger Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Einf\u00fchrung von Open-Book Klausuren auf Klausur und Staatsexamensebene sprechen. Das Gegenteil ist der Fall.<\/p>\n<p>Nichtsdestotrotz reizt der Status Quo schon sehr. Die bisherigen Klausurformate sind jahrzehntelang erprobt und von Professor:innen durchgef\u00fchrt worden. Eine Umsetzung eines neuen Klausurformates begegnet da ganz nat\u00fcrlich dem klassischen Bedenken: \u201cEs funktioniert doch so &#8211; so haben wir das immer gemacht\u201d. Dieser euphemistische Ausruf ist sicherlich nicht 100%ig richtig, aber doch insbesondere bei alteingesessenen Lehrst\u00fchlen verst\u00e4ndlich. Klausuren sind immer auch ein Ausdruck der Vorlesungen, des gesetzlich vorgeschriebenen Pr\u00fcfungsstoffes und einiger Altklausuren. Klausurersteller:innen werden nun durch ein Open-Book Verfahren vor enorme Herausforderungen gestellt. Die noch ungekl\u00e4rten Fragen sind: Muss die Klausur durch die freie Recherchem\u00f6glichkeit schwieriger werden? Muss der Bewertungsma\u00dfstab strenger sein? Wie wird sich die juristische Datenbank auf meine Klausurl\u00f6sung auswirken? Solange diese Fragen nicht eindeutig gekl\u00e4rt sind, werden sich viele vor der Umsetzung scheuen.<\/p>\n<p>Dem ist nat\u00fcrlich entgegenzuhalten, dass pandemiebedingt Open-Book Verfahren schon an einigen Fakult\u00e4ten ausprobiert worden sind. Dabei zeigt sich beispielsweise in Kiel oder Hamburg, dass trotz gleicher Sachverhalte und Musterl\u00f6sungen und ohne Anpassung des Bewertungsma\u00dfstabes keine herausragenden Durchschnittsnoten erzielt worden sind. Teilweise waren Open-Book Klausuren im Schnitt sogar schlechter als \u201cnormale\u201d Klausuren. Das zeigt, dass eine Anpassung gar nicht notwendig ist. Korrektr:innen werden schlicht mehr Wert auf die systematische Darstellung und die methodische Erarbeitung legen. Damit wird man den klassischen Grundpfeilern des Jurastudiums als Handwerkzeug f\u00fcr auch unbekannte Materien des Rechts (wieder) gerecht. Unn\u00f6tiges Auswendiglernen f\u00e4llt weg und st\u00e4rkt somit auch die psychische Gesundheit der Studierenden. Definitionen und Standardstreitst\u00e4nde k\u00f6nnen in die Datenbank verbannt werden und daf\u00fcr der Fokus auf Streitdarstellung und den Aufbau von Argumenten gelegt werden. Der bei Nicht-Juristen so ungewohnte Subsumtionsstil kann viel einfacher in einer Klausur durchgehend eingehalten werden und die Verwendung des Feststellungsstils wird in der Bewertung strenger ber\u00fccksichtigt werden, weil sich die Studierenden darauf nun konzentrieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Steht diesen Erw\u00e4gungen wirklich der Einwand entgegen, dass ein Open-Book Verfahren die Studierenden zum Nichtlernen verf\u00fchrt und faul werden l\u00e4sst?<\/p>\n<p>Wir sind der Ansicht, dass dem nicht so ist. Der Zeitrahmen der Klausurbearbeitung bleibt mit 3 bzw. 5 Stunden der gleiche. Zu intensive Recherchen, weil man vorher nicht hinreichend genug gelernt hat, f\u00fchren zu massiven Zeitproblemen und schlussendlich zu schlechten Noten. Insbesondere im Strafrecht mit den dort bekannten \u201cRennfahrerklausuren\u201d wird sich den Studierenden schnell zeigen, dass viel Recherche gar nicht m\u00f6glich ist und das Grundwissen sattelfest sitzen muss. Zudem zeigt sich im zweiten Examen doch deutlich, dass die Studierenden dort trotz der Erlaubnis von Kommentarliteratur in der Klausur nicht fauler werden oder pl\u00f6tzlich nicht mehr lernen. Die Studierenden sind \u2013 anders als noch in der Schule \u00fcblich \u2013 f\u00fcr ihren Lernerfolg und die Benotung selbst verantwortlich. Legt sich nun jemand auf die faule Haut, wird das Konsequenzen in der Benotung haben. Die Studierenden werden schnell bemerken, dass sich der Fokus der Bearbeitung etwas ver\u00e4ndert, der Lernaufwand jedoch nicht grunds\u00e4tzlich wegf\u00e4llt. Ohne fundiertes Grundwissen, die F\u00e4higkeit Probleme zu erkennen, einzuordnen und l\u00f6sen zu k\u00f6nnen und dabei methodisch richtig aufzubauen, wird die Klausurl\u00f6sung auch weiterhin schlecht benotet werden. Das \u00e4ndert auch das Open Book Verfahren nicht. Es stopft aber pl\u00f6tzlich auftretenden Wissensl\u00fccken, vermittelt ein wenig Sicherheit im Umgang mit unbekannten Problemen und stellt die Klausuren und das Studium auf ges\u00fcndere F\u00fc\u00dfe.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00f6chten wir eindringlich darauf hinweisen, dass im sp\u00e4teren Berufsalltag, aber auch schon w\u00e4hrend der studienbegleitenden Praktika deutlich wird, dass \u201cOpen-Book\u201d Verfahren und richtige Recherche unverzichtbar sind. Wenn Studierende bereits im Studium &#8211; und idealerweise auch schon in der Schule &#8211; lernen, richtig zwischen wichtig und unwichtig zu trennen und die Nutzung von Recherchetools zu erproben, dann bereitet das Studium auch auf den Berufsalltag vor. Nichts anderes sollte man von dem rechtswissenschaftlichen Studium erwarten (k\u00f6nnen).<a name=\"_Toc67523223\"><\/a><\/p>\n<h3>Call to Action<\/h3>\n<p>So m\u00f6chten wir am Ende festhalten, dass die Bearbeitung von Klausuren am Computer eine inzwischen unausweichliche Ver\u00e4nderung der Pr\u00fcfungssituation in den Bundesl\u00e4ndern ist. An ihr f\u00fchren keine vern\u00fcnftigen Wege vorbei. Diese Entwicklung begr\u00fc\u00dft recode.law und setzt sich auch weiterhin daf\u00fcr ein, dass dieser Weg nicht durch technische H\u00fcrden wie schwer zug\u00e4nglicher Pr\u00fcfungssoftware, Angst vor Neuem und einem Berg an B\u00fcrokratie versperrt wird.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist die Klausurbearbeitung im Open-Book Verfahren dann die logische Konsequenz der Bearbeitung von E-Klausuren. Im Zuge der digitalen Transformation f\u00fchrt auch am Open-Verfahren dann kein Weg mehr vorbei. Das dr\u00e4ngt sich jedem\/jeder im zweiten Staatsexamen auf, ergibt sich logischerweise aber auch schon f\u00fcr das erste Examen. Den durchschlagenden Argumenten f\u00fcr die Gesundheit der Studierenden, der enormen Praxisn\u00e4he und der R\u00fcckbesinnung auf die Grundfesten des rechtswissenschaftlichen Studiums ist der Vorrang einzur\u00e4umen. Wie gute Beispiele in der Pandemie gezeigt haben, sind die Fakult\u00e4ten und auch die Studierenden jetzt schon bereit f\u00fcr eine solche Umstellung.<\/p>\n<p>Nicht zuletzt wollen wir darauf verweisen, dass eine Umsetzung beider Vorhaben auf Bundesebene beginnen muss, damit sich die einzelnen L\u00e4nder dann geordnet daran orientieren k\u00f6nnen. Nur so wird sichergestellt, dass die Qualit\u00e4t in den einzelnen Fakult\u00e4ten und Pr\u00fcfungs\u00e4mtern vergleichbar ist und keine unzweckm\u00e4\u00dfigen Standortvorteile entstehen. Regionale Unterschiede kann und wird es immer geben und auch der Wettkampf um die beste Umsetzung ist erw\u00fcnscht, nicht aber ein race to the bottom oder verschlafene (L\u00e4nder-)B\u00fcrokratie, die im Wege steht.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201cDie juristische Ausbildung dient der Vorbereitung auf alle juristischen Berufe. 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