{"id":8798,"date":"2025-12-04T10:00:04","date_gmt":"2025-12-04T09:00:04","guid":{"rendered":"https:\/\/recode.law\/?p=8798"},"modified":"2025-12-03T09:56:13","modified_gmt":"2025-12-03T08:56:13","slug":"harvey-studie-genai","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/recode.law\/en\/harvey-studie-genai\/","title":{"rendered":"Effizienz um (fast) jeden Preis?  Generative KI in der Rechtsberatung am Beispiel der RSGI-Harvey-Studie und ihre Bedeutung f\u00fcr deutsche Kanzleien"},"content":{"rendered":"<p>Die im Auftrag von Harvey vom RSGI im November 2025 durchgef\u00fchrte Studie untersucht den praktischen Nutzen und den Verbreitungsgrad des generativen KI-Systems \u201eHarvey\u201c in der Rechtsberatung. Grundlage sind anonymisierte, einst\u00fcndige Interviews mit 40 Harvey-Kunden, die das System in ihren Arbeitsalltag integriert haben.<\/p>\n<p>Die Studie versteht sich als Wert- und Wirkungsanalyse und beansprucht ausdr\u00fccklich keinen normativen Charakter. Gerade deshalb eignet sie sich als Ausgangspunkt, um die Implikationen des Einsatzes generativer KI im Rechtsbereich zu betrachten und die m\u00f6glichen Auswirkungen auf den deutschen Rechtsmarkt zu analysieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>I. Zentrale Befunde: Nutzen, Effizienz und Adoption<\/strong><\/p>\n<p>Im Ergebnis zeichnet die Studie ein \u00e4u\u00dferst positives Bild. Alle befragten Kanzleien geben an, dass ihre Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte entt\u00e4uscht oder ver\u00e4rgert w\u00e4ren, wenn die Harvey-Lizenzen entfallen w\u00fcrden. Nahezu durchg\u00e4ngig wird von gesteigerter Arbeitszufriedenheit berichtet. Harvey wird nicht nur als technisches Werkzeug wahrgenommen, sondern als integraler Bestandteil des juristischen Arbeitsalltags. Die befragten Kanzleien verweisen insbesondere auf eine deutliche Reduktion der \u201enon-billable hours\u201c und eine hierdurch gestiegene Qualit\u00e4t der eigentlichen Mandatsarbeit. Im Zusammenhang damit wird hervorgehoben, dass sich die Beziehungen zu den Mandanten verbessert h\u00e4tten und Arbeitsergebnisse schneller geliefert werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Inhouse-Rechtsabteilungen betonen den zeitlichen Vorteil noch st\u00e4rker. Sie berichten, dass insbesondere die interne Kommunikation mit den Fachabteilungen beschleunigt werde und sich hierdurch die verf\u00fcgbare Kapazit\u00e4t sp\u00fcrbar erh\u00f6he.<\/p>\n<p>Ein besonderes Augenmerk legt die Studie auf die sogenannten \u201ePower User\u201c. Diese Nutzergruppe, die etwa ein F\u00fcnftel der gesamten Harvey-Nutzerschaft ausmacht, wird als wesentlicher Treiber der Adoption und der Anwendungsvielfalt solcher Systeme beschrieben. Hervorgehoben wird, dass 92 % der Lizenzen monatlich genutzt werden. Dieser Wert soll die Bedeutung des Systems im Arbeitsalltag unterstreichen. Wie h\u00e4ufig das Programm allerdings tats\u00e4chlich im Tagesverlauf eingesetzt wird, bleibt offen.<\/p>\n<p>Viele dieser Hauptnutzer berichten, dass der zentrale Mehrwert vor allem in der Entlastung bei repetitiven oder formal gepr\u00e4gten Aufgaben liegt. Genannt werden insbesondere die Reduktion administrativer T\u00e4tigkeiten und die hierdurch gewonnene Zeit f\u00fcr materiell-rechtliche und strategische Fragestellungen.<\/p>\n<p>Die Studie zeigt deutlich, dass generative KI insbesondere im US-amerikanischen Rechtsraum keine experimentelle Zusatztechnologie mehr darstellt, sondern bereits fest in die allt\u00e4glichen Arbeitsabl\u00e4ufe integriert ist. Parallel h\u00e4ufen sich Berichte, wonach Gerichte Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte auf halluzinierte Urteile in deren Begr\u00fcndungen hinweisen m\u00fcssen. Solche Konstellationen sind l\u00e4ngst keine Einzelf\u00e4lle mehr. Auch in Deutschland gibt es erste Verfahren, in denen Gerichte auf nicht existierende Entscheidungen in anwaltlichen Schrifts\u00e4tzen aufmerksam machen.<\/p>\n<p>Gleichwohl entfaltet die Harvey-Studie keine repr\u00e4sentative Aussagekraft f\u00fcr den deutschen Rechtsmarkt. Die deutsche Rechtskultur ist im Hinblick auf neue Technologien traditionell zur\u00fcckhaltender und konservativer. Dennoch treten auch hier zunehmend spezialisierte KI-Werkzeuge auf den Markt. Zu nennen ist etwa \u201eNoxtua\u201c des Beck-Verlags, das eine Anbindung an qualit\u00e4tsgesicherte Inhalte bietet und ausdr\u00fccklich die Beachtung berufs- und datenschutzrechtlicher Vorgaben betont. Vor diesem Hintergrund erscheint die Harvey-Studie eher als Zukunftsszenario denn als Abbild eines durchschnittlichen deutschen Kanzleialltags.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>II. Grenzen der Produktivit\u00e4tsperspektive: Qualit\u00e4tsfrage und typische KI-Risiken<\/b><\/p>\n<p>Auff\u00e4llig ist, wie stark der Schwerpunkt der Studie auf Effizienz- und Produktivit\u00e4tssteigerungen liegt. Es dominiert ein Bild von Zeiteinsparung, Kapazit\u00e4tsgewinnen, schnellerer Lieferung von Arbeitsergebnissen und gesteigerter Arbeitszufriedenheit. Die Qualit\u00e4t der juristischen Arbeit durch generative KI bleibt demgegen\u00fcber weitgehend implizit und wird lediglich in Form von Formeln wie \u201ebessere Performance\u201c oder \u201eh\u00f6herwertige Arbeit\u201c angedeutet. Systematische, rechtlich informierte Qualit\u00e4tskriterien werden nicht entwickelt. Risiken wie Halluzinationen, fehlerhafte Zitationen, unvollst\u00e4ndige Erfassung von Normhierarchien oder subtile Verzerrungen in der Argumentation werden allenfalls randst\u00e4ndig thematisiert.<\/p>\n<p>Gerade in diesen Bereichen liegen jedoch die spezifischen Gefahren des Einsatzes generativer KI im juristischen Kontext. Hier kommt es in besonderem Ma\u00dfe auf normative Pr\u00e4zision und dogmatische Koh\u00e4renz an. F\u00fcr Mandantinnen und Mandanten ist letztlich nicht entscheidend, wie schnell Informationen verarbeitet oder Entw\u00fcrfe erstellt werden, sondern ob das Ergebnis in einer nachvollziehbaren und rechtlich stimmigen Argumentation m\u00fcndet. Generative KI kann aufgrund ihrer sprachlichen Koh\u00e4renz und argumentativen Plausibilit\u00e4t Ergebnisse erzeugen, die ohne tragf\u00e4hige rechtliche Substanz \u00fcberzeugend wirken. Werden zudem nicht existente Urteile zitiert, besteht die Gefahr, dass selbst ge\u00fcbte Juristinnen und Juristen sich hiervon t\u00e4uschen lassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>III. Konsequenzen f\u00fcr Praxis und Berufsbild: Qualit\u00e4tssicherung, Governance, Kompetenz<\/b><\/p>\n<p>Daraus folgt die Notwendigkeit einer intensiven inhaltlichen Pr\u00fcfung bei allen Arbeitsprozessen mit KI-Unterst\u00fctzung. Es ist jeweils zu hinterfragen: Erfasst das System die tats\u00e4chlich relevanten Normen? Werden aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur angemessen ber\u00fccksichtigt? Werden zentrale dogmatische Streitst\u00e4nde korrekt dargestellt und gewichtet? Ein KI-gest\u00fctzter Workflow darf nicht dazu f\u00fchren, dass die letztverantwortliche juristische Beurteilung faktisch abgeschw\u00e4cht oder auf eine blo\u00dfe Plausibilit\u00e4tskontrolle reduziert wird. Qualit\u00e4tssicherung ist im juristischen Bereich keine nachgelagerte Zusatzleistung, sondern Teil des Kernauftrags.<\/p>\n<p>Der Einsatz generativer KI ber\u00fchrt damit nicht nur \u00f6konomische und technische Fragen, sondern das anwaltliche Selbstverst\u00e4ndnis. Soll die Rechtsanw\u00e4ltin oder der Rechtsanwalt vor allem als Effizienzfaktor erscheinen, der mithilfe digitaler Werkzeuge m\u00f6glichst viele Vorg\u00e4nge in m\u00f6glichst kurzer Zeit abarbeitet? Oder bleibt die Rolle prim\u00e4r die einer Verantwortungsprofession, deren Kern in der eigenst\u00e4ndigen rechtlichen Analyse, Subsumtion und wertenden Anwendung des Rechts liegt? Wenn wesentliche Teile der Informationsaufbereitung und Erstargumentation an KI-Systeme ausgelagert werden, droht eine schleichende Abwertung jener T\u00e4tigkeiten, die die eigentliche juristische Wertsch\u00f6pfung tragen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund gewinnt die rechtliche Regulierung des KI-Einsatzes an Bedeutung. Europ\u00e4ische Vorgaben zum Einsatz von KI \u2013 insbesondere Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz und menschliche Aufsicht \u2013 machen deutlich, dass der Einsatz solcher Systeme in sensiblen Bereichen nur innerhalb eines tragf\u00e4higen Governance-Rahmens zul\u00e4ssig ist. F\u00fcr deutsche Kanzleien bedeutet dies: Die durch generative KI erzielten Effizienzgewinne m\u00fcssen teilweise in zus\u00e4tzliche Qualit\u00e4tssicherung, Gegenrecherche und Dokumentation reinvestiert werden. Zudem bedarf es einer hinreichenden KI-Kompetenz der Berufstr\u00e4ger, um typische Fehlermuster zu erkennen und Ergebnisse systematisch zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"p1\"><b>IV. Ausblick auf den deutschen Rechtsmarkt: Regulierung, Tools und Verteilung der Effizienzgewinne<\/b><\/p>\n<p>Schlie\u00dflich stellt sich die Frage, wem die Effizienzgewinne langfristig zugutekommen. Sie k\u00f6nnen in niedrigere Geb\u00fchren, neue Verg\u00fctungsmodelle oder qualitativ bessere Leistungen bei gleichbleibenden Kosten \u00fcbersetzt werden; sie k\u00f6nnen aber auch prim\u00e4r die Margen der Rechtsdienstleister erh\u00f6hen. Wahrscheinlich wird sich ein Zwischenweg herausbilden, bei dem zun\u00e4chst Infrastruktur, Governance-Strukturen und Weiterbildung finanziert werden m\u00fcssen, bevor sich Gesch\u00e4ftsmodelle nachhaltig ver\u00e4ndern. Klar ist jedenfalls, dass die blo\u00dfe Implementierung generativer KI das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Stundenhonorierung, Effizienzversprechen und Mandanteninteressen nicht aufl\u00f6st.<\/p>\n<p>Die RSGI-Studie ist damit in zweifacher Hinsicht bedeutsam: Sie dokumentiert die Normalisierung generativer KI in gro\u00dfen, international agierenden Rechtsorganisationen und markiert zugleich die Grenze einer rein produktivit\u00e4tsorientierten Betrachtung. F\u00fcr deutsche Kanzleien und Rechtsabteilungen besteht die Aufgabe darin, generative KI so zu nutzen, dass sie die juristische Qualit\u00e4t st\u00e4rkt, anstatt sie zu unterminieren. Effizienz darf nicht zum Selbstzweck werden. Rechtsberatung lebt von juristischer Expertise und der verantworteten Entscheidung des Menschen. Generative KI kann diese Arbeit unterst\u00fctzen, sie aber nicht ersetzen. Die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre wird darin bestehen, eine tragf\u00e4hige Balance zwischen technischer Innovation und rechtlicher Integrit\u00e4t zu finden und sicherzustellen, dass die menschliche Entscheidungskraft auch im digitalisierten Rechtsmarkt der ma\u00dfgebliche Referenzpunkt bleibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.harvey.ai\/resources\/guides\/harvey-rsgi-report?utm_source=LITI&amp;utm_medium=pr&amp;utm_campaign=rsgi_report\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Hier<\/a> gehts zur Studie.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/legaltechnology.com\/2025\/11\/19\/rsgi-releases-first-of-its-kind-study-into-the-value-and-adoption-of-legal-gen-ai-tool-harvey\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Hier<\/a> findet ihr eine Zusammenfassung der Ergebnisse.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die im Auftrag von Harvey vom RSGI im November 2025 durchgef\u00fchrte Studie untersucht den praktischen Nutzen und den Verbreitungsgrad des generativen KI-Systems \u201eHarvey\u201c in der Rechtsberatung. 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