{"id":9800,"date":"2026-09-29T17:00:10","date_gmt":"2026-09-29T16:00:10","guid":{"rendered":"https:\/\/recode.law\/?p=9800"},"modified":"2026-09-29T17:08:40","modified_gmt":"2026-09-29T16:08:40","slug":"newlawradar-98-26","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/recode.law\/en\/newlawradar-98-26\/","title":{"rendered":"NewLawRadar 98\/26"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"9800\" class=\"elementor elementor-9800\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-4454ddb3 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"4454ddb3\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-c2a93bb\" data-id=\"c2a93bb\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2abd375 elementor-widget elementor-widget-theme-post-featured-image elementor-widget-image\" data-id=\"2abd375\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"theme-post-featured-image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/Copy-of-New-Law-Radar-Banner-9-1024x576.png\" class=\"attachment-large size-large wp-image-9801\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/Copy-of-New-Law-Radar-Banner-9-1024x576.png 1024w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/Copy-of-New-Law-Radar-Banner-9-300x169.png 300w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/Copy-of-New-Law-Radar-Banner-9-768x432.png 768w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/Copy-of-New-Law-Radar-Banner-9-1536x864.png 1536w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/Copy-of-New-Law-Radar-Banner-9-18x10.png 18w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/Copy-of-New-Law-Radar-Banner-9.png 1920w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-69115e58 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"69115e58\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><span style=\"font-weight: 400;\">Liebe Leser:innen,<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Euch einen umfassenden \u00dcberblick \u00fcber die j\u00fcngsten Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technik geben.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Den Auftakt macht der AI Act, der seit dem 2. August in weiten Teilen gilt: Wir ordnen ein, was das deutsche KI-Markt\u00fcberwachungsgesetz f\u00fcr die Aufsicht bedeutet und warum ausgerechnet die Amtsgerichte k\u00fcnftig \u00fcber Bu\u00dfgelder in Millionenh\u00f6he entscheiden m\u00fcssen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Wie KI mit menschlicher Verantwortung zusammenh\u00e4ngt, zeigen die folgenden Beitr\u00e4ge aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln. Wir beschreiben, warum die University of Chicago Erstsemestern ab Herbst Laptops und Tablets in Pflichtveranstaltungen untersagt und was das mit dem Erlernen juristischen Denkens zu tun hat. Au\u00dferdem gehen wir der Frage nach, wer haftet, wenn KI-Modelle eigenst\u00e4ndig aus einer Testumgebung ausbrechen und Cyberangriffe ver\u00fcben, und wo das deutsche Strafrecht dabei an seine Grenzen st\u00f6\u00dft.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Ein weiterer Beitrag widmet sich einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, in dem von ChatGPT gelieferte Quellenverweise fehlerhaft waren, und fragt, wie viel KI-Unterst\u00fctzung mit richterlicher Unabh\u00e4ngigkeit vereinbar ist.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Dass sich menschliche Kontrolle und KI-Einsatz auch konstruktiv verbinden lassen, zeigt das Beispiel der Universit\u00e4t Passau: Dort korrigiert ein f\u00fcnfstufiger KI-Workflow Klausuren im Klausurenkurs, w\u00e4hrend die Verantwortung f\u00fcr die Note bei den Korrigierenden verbleibt.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Wir w\u00fcnschen euch viel Freude beim Lesen und freuen uns \u00fcber Feedback an <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">radar@recode.law<\/span><span style=\"font-weight: 400;\">!<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Euer recode.law-Team<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Redaktion:\u00a0<\/span><\/p><p><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/jonas-heilemann-3896ab170\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">Jonas<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">, Ella, Anna, Natalie und <\/span><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/felix-ruyter\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">Felix<\/span><\/a><\/p><hr \/><h5><b>AI-Act tritt in Kraft<\/b><\/h5><h4><b>Ein erster Blick auf das Europ\u00e4ische KI-Gesetz und dessen Umsetzung in Deutschland<\/b><\/h4><p><span style=\"font-weight: 400;\">Zum 02. August 2026 sind gro\u00dfe Teile der <\/span><a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=OJ:L_202401689\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">EU-Verordnung 2024\/1689<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\"> (AI Act) in Kraft getreten. W\u00e4hrend die Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, dient das Gesetz zur Markt\u00fcberwachung und Innovationsf\u00f6rderung von k\u00fcnstlicher Intelligenz (<\/span><a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ki-mig\/BJNR0DF0B0026.html#BJNR0DF0B0026BJNG000100000\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">KI-MIG<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">) der Durchf\u00fchrung in Deutschland. Der AI-Act stellt damit den neuesten Teil der EU-Digitalgesetzgebung dar und wird Juristen in Deutschland und Europa langfristig besch\u00e4ftigen sowie Thema bei recode.law sein.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Bereits seit einem Jahr galten vorbereitende Regelungen des AI-Act zur Einrichtung nationaler Markt\u00fcberwachungsbeh\u00f6rden. Mit dem KI-MIG \u2013 vom Bundestag beschlossen am 22. Juli 2026 \u2013 wird nun auch dieser Pflicht versp\u00e4tet nachgekommen. Durch die Omnibus-Gesetzgebung wird die Regulierung von Hochrisiko-KI-Systemen hingegen um ein Jahr nach hinten verschoben.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Das Bundesministerium f\u00fcr Digitales und Staatsmodernisierung <\/span><a href=\"https:\/\/bmds.bund.de\/aktuelles\/pressemitteilungen\/detail\/kabinett-beschliesst-schlanke-ki-aufsicht-in-deutschland\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">lobt die eigene Gesetzgebung<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\"> als \u201eschlanke KI-Aufsicht\u201c welche laut Minister Wildberger \u201emaximal innovationsoffen\u201c ist. Angespielt wird hier darauf, dass \u2013 anders als in anderen Mitgliedstaaten \u2013 keine neue KI-Beh\u00f6rde eingef\u00fchrt wird, sondern die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die KI-Aufsicht auf vorhandene Beh\u00f6rden aufgeteilt und gr\u00f6\u00dftenteils bei der Bundesnetzagentur geb\u00fcndelt wird. Nicht bedacht wird dabei eine m\u00f6gliche \u00dcberlastung der Gerichte. Indem das KI-MIG die Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes f\u00fcr Bu\u00dfgeldverfahren nach dem AI-Act vorsieht, werden k\u00fcnftig Amtsgerichte zumindest erstinstanzlich \u00fcber Sanktionen von bis zu 35.000.000 \u20ac oder bis zu 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes entscheiden. Damit k\u00f6nnte aus der KI-Regulierung eine weitere Belastung f\u00fcr Gerichte folgen, die durch KI-generierte Schrifts\u00e4tze ohnehin zus\u00e4tzlich gefordert sind. Dieses Problem wurde zuletzt vom Bundesrat f\u00fcr Verwaltungsgerichte in einem <\/span><a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/SharedDocs\/drucksachen\/2026\/0301-0400\/328-1-26.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">Entwurf zur \u00c4nderung der Verwaltungsgerichtsordnung<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">anerkannt.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Eine neu in Kraft getretene Kernvorschrift des AI-Acts ist Art. 50 Abs. 2, der eine neue Kennzeichnungspflicht f\u00fcr KI-generierte Inhalte schafft und hierf\u00fcr die Anbieter von KI-Systemen direkt adressiert. Ziel ist eine \u201awirksame, interoperable, belastbare und zuverl\u00e4ssige technische L\u00f6sung\u2018. Zus\u00e4tzlich ver\u00f6ffentlichte <\/span><a href=\"https:\/\/digital-strategy.ec.europa.eu\/de\/policies\/guidelines-ai-transparency-obligations\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">Leitlinien der Kommission<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\"> zu dieser Kennzeichnungspflicht sollen zu einer einheitlichen und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Umsetzung beitragen. Insbesondere sollen Nutzer informiert werden, wenn sie mit KI-Systemen interagieren und KI-generierte oder manipulierte Inhalte sollen durch eine maschinenlesbare Markierung als solche zu erkennen sein.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Entsprechend <\/span><a href=\"https:\/\/support.claude.com\/de\/articles\/16266773-wie-claude-ki-generierte-inhalte-kennzeichnet\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">k\u00fcndigte der Claude-Entwickler Anthropic an<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">, zuk\u00fcnftige Modelle Art. 50 Abs. 2 konform zu entwickeln und bestehende Modelle nachzur\u00fcsten. Dabei sollen Wasserzeichen in den von der KI generierten Text integriert werden und erstellte oder bearbeitete Dateien mit einer Herkunftsmetadatei ausgestattet werden. Anthropic weist jedoch bereits darauf hin, dass eine reine Kennzeichnung keine Auskunft \u00fcber Ausma\u00df und Art der Verwendung gibt.<\/span><\/p><hr \/><h5><b>Laptopverbot an der University of Chicago<\/b><\/h5><h4><b>Zur\u00fcck zu Stift und Papier: Wie die juristische Ausbildung auf KI reagiert<\/b><\/h4><p><span style=\"font-weight: 400;\">Laptops und Tablets geh\u00f6ren inzwischen selbstverst\u00e4ndlich zum Studienalltag. Auch im Jurastudium erleichtern sie den Zugriff auf Gesetzestexte, Kommentare und juristische Datenbanken. Plattformen wie Beck-Online und juris erm\u00f6glichen eine Recherche, f\u00fcr die fr\u00fcher der Gang in die Bibliothek erforderlich war. Gleichzeitig bringt die fortschreitende Digitalisierung auch immer mehr Herausforderungen mit sich.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die University of Chicago hat f\u00fcr ihre Law School daher <\/span><a href=\"https:\/\/www.beck-aktuell.de\/ausbildung-und-karriere\/studium-referendariat\/ki-laptop-verbot-studienanfaenger-university-of-chicago-usa-2026-07-17\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">beschlossen<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">, dass ab Herbst 2026 Erstsemester in ihren verpflichtenden Lehrveranstaltungen keine pers\u00f6nlichen elektronischen Ger\u00e4te mehr verwenden d\u00fcrfen. Davon umfasst sind Laptops, Tablets und Smartphones. Ausnahmen gelten unter anderem f\u00fcr bestimmte technisch unterst\u00fctzte Lehrveranstaltungen sowie f\u00fcr Studierende, die aufgrund einer Behinderung auf technische Hilfsmittel angewiesen sind. Auch Pr\u00fcfungen sollen grunds\u00e4tzlich analog stattfinden.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die UChicago begr\u00fcndet diese Entscheidung insbesondere mit der zunehmenden Entwicklung k\u00fcnstlicher Intelligenz. Die Law School verfolge das Ziel, Studierende auf eine Arbeitswelt vorzubereiten, in der KI zum juristischen Alltag geh\u00f6rt. Sie sollten daher lernen, \u201ewith, without, and about AI\u201c zu arbeiten \u2013 also mit, ohne und \u00fcber k\u00fcnstliche Intelligenz.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Dahinter steckt die grunds\u00e4tzliche Frage, welche F\u00e4higkeiten Jurist:innen \u00fcberhaupt noch selbst beherrschen m\u00fcssen, wenn KI zunehmend Recherche, Sachverhaltsanalyse und Textproduktion \u00fcbernehmen kann. Im Jurastudium geht es immerhin nicht nur darum, gelerntes Wissen wiederzugeben. Entscheidend ist, unterschiedliche Argumente zu erkennen, diese anhand von Gesetzen, Rechtsprechung und Literatur begr\u00fcnden zu k\u00f6nnen, und eigene Positionen zu entwickeln. Gerade der Prozess der eigenen Recherche und Formulierung ist dabei wichtig.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Es ist jedoch nicht nur der Einsatz von KI, der die Entscheidung der Abschaffung von Laptops herbeif\u00fchrte. So kam bereits eine Studie aus dem Jahr 2014 zu dem Ergebnis, dass Studierende, die handschriftlich Notizen anfertigten, bei konzeptionellen Fragen besser abschnitten als Studierende, die mit einem Laptop mitschrieben. Als m\u00f6gliche Erkl\u00e4rung wurde angef\u00fchrt, dass handschriftliches Schreiben st\u00e4rker dazu zwingt, Informationen zu verarbeiten und in eigenen Worten zusammenzufassen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Das bedeutet nicht, dass digitale Technologien aus dem Jurastudium verbannt werden sollten. Laut einer Erhebung nutzten 2025 bereits 26 Prozent der befragten juristischen Fachleute generative KI, und damit fast doppelt so viele wie noch ein Jahr zuvor. Zu den h\u00e4ufigsten Anwendungsf\u00e4llen geh\u00f6ren Dokumentenpr\u00fcfung, juristische Recherche, Zusammenfassungen sowie das Erstellen von Schrifts\u00e4tzen. 95 Prozent der Befragten erwarten, dass generative KI innerhalb der n\u00e4chsten f\u00fcnf Jahre ein zentraler Bestandteil ihrer Arbeitsabl\u00e4ufe sein wird. Durch die zunehmende Bedeutung von KI wird von Jurist:innen k\u00fcnftig auch ein gr\u00f6\u00dferes technisches Verst\u00e4ndnis abverlangt werden. Entscheidend bleibt jedoch, dass KI die juristische Argumentation nicht vollst\u00e4ndig ersetzt: Nur wer selbst recherchieren und argumentieren kann, ist auch in der Lage, die Ergebnisse einer KI kritisch zu beurteilen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die University of Chicago beabsichtigt daher keinen vollst\u00e4ndigen Verzicht auf Technologie; vielmehr soll der Einsatz von KI an geeigneten Stellen vermittelt werden. In einem Legal-Research-and-Writing-Curriculum sollen Studierende beispielsweise zun\u00e4chst ohne KI arbeiten und die Technologie anschlie\u00dfend f\u00fcr Recherche, \u00dcberarbeitung oder die Vorbereitung m\u00fcndlicher Argumentationen einsetzen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Das Laptopverbot ist damit weniger als grunds\u00e4tzliche Ablehnung digitaler Technologien zu verstehen, sondern als Versuch, Studierende zur Unterscheidung von technischer Unterst\u00fctzung und eigenst\u00e4ndiger juristischer Arbeit zu sensibilisieren. Die entscheidende Frage d\u00fcrfte daher nicht sein, ob Jurastudent:innen KI verwenden, sondern ob sie auch ohne diese noch juristisch denken, argumentieren und anschlie\u00dfend die Ergebnisse einer KI kritisch beurteilen k\u00f6nnen.<\/span><\/p><hr \/><h5><b>Strafrechtliche Verantwortung f\u00fcr autonome KI<\/b><\/h5><h4><b>Wer haftet bei KI-Cyberangriffen?<\/b><\/h4><p><span style=\"font-weight: 400;\">Zwei KI-Modelle der Firma OpenAI (GPT-5.6 Sol und ein weiteres unver\u00f6ffentlichtes Modell) brachen am 16. Juli w\u00e4hrend eines internen Tests der Cyber-F\u00e4higkeiten (\u201c<\/span><a href=\"https:\/\/arxiv.org\/abs\/2605.11086\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">ExploitGym<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">\u201d) aus der isolierten Testumgebung aus und griffen \u00fcber das Internet auf geheime Daten auf Hugging Face, einer Plattform f\u00fcr KI-Modelle und Datens\u00e4tze, zu. Diese nutzten sie dann zur L\u00f6sung des Tests. Der Angriff erfolgte vollst\u00e4ndig autonom und blieb mehrere Tage unbemerkt und ist der erste bekannte Angriff, den KI-Modelle eigenst\u00e4ndig geplant und durchgef\u00fchrt haben.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Cyberangriff der OpenAI-Modelle erf\u00fcllt den objektiven Tatbestand von \u00a7 202a StGB (das \u201cAussp\u00e4hen von Daten\u201d): die Zugangssicherungen von Hugging Face wurden (teilweise \u00fcber eine bis dahin unbekannte Schwachstelle und mit gestohlenen Zugangsdaten) \u00fcberwunden. Problematisch ist jedoch, dass das deutsche Strafrecht sich nur an menschliche T\u00e4ter richtet. Strafe setzt die pers\u00f6nliche Schuld voraus, welche als F\u00e4higkeit zur Selbstbestimmung und bewussten Entscheidung zwischen Recht und Unrecht definiert wird (vgl. <\/span><a href=\"https:\/\/opinioiuris.de\/entscheidung\/866\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">BGH, Beschl. v. 18.03.1952, Az. GSSt 2\/51<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">). Einer KI fehlt es jedoch an einer solchen F\u00e4higkeit zur Selbstbestimmung und Reflektion, da sie aufgabenorientiert arbeitet. Sie kann eine Strafe nicht als solche empfinden, da es ihr an Freiheitsdrang, Verm\u00f6gen und \u00dcberlebenswillen fehlt.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Strafrechtliche Verantwortung tr\u00e4gt derjenige, dessen \u201cWerk\u201d der tatbestandliche Erfolg ist. KI ist kein blo\u00dfes Tatwerkzeug, denn je autonomer sie handelt, desto weniger ist ihr konkretes Verhalten noch unmittelbar das \u201eWerk\u201c eines Menschen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Eine Zurechnung kann dennoch m\u00f6glich sein, wenn eine Person die KI mit einem Auftrag auf den Weg bringt und dadurch eine unkontrollierte Gefahrenquelle schafft. Zwar ist das Testen von Cyber-F\u00e4higkeiten erlaubt, ein Testaufbau, bei dem die isolierte Testumgebung verlassen werden kann, ist es jedoch nicht und da die KI die Aufgabe mit allen m\u00f6glichen Mitteln l\u00f6sen sollte, lag ein solch aggressives Vorgehen auch nicht au\u00dferhalb jeglicher Erwartung. Somit greifen auch nicht die Ausnahmen der Zurechnung bei sozial erlaubten Risiken und atypischen Kausalverl\u00e4ufen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Allerdings bildet das Vorsatzerfordernis eine weitere entscheidende H\u00fcrde: das allgemeine Bewusstsein, dass eine KI m\u00f6glicherweise kriminelle Mittel zur L\u00f6sung der gestellten Aufgabe einsetzen k\u00f6nnte, reicht noch nicht f\u00fcr ein Wissen und Wollen bez\u00fcglich eines konkreten Angriffs. Hatten die Verantwortlichen jedoch aus fr\u00fcheren Tests Kenntnis von der aggressiven Vorgehensweise ihrer Modelle, k\u00f6nnte zumindest bedingter Vorsatz in Betracht kommen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Dort, wo das deutsche Strafrecht an seine Grenzen st\u00f6\u00dft, kommt die europ\u00e4ische KI-Verordnung zur Anwendung. Im Gegensatz zum deutschen Recht wird auch keine Zurechnung zu einer schuldigen nat\u00fcrlichen Person vorausgesetzt (vgl. <\/span><a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/eugh-C80721-C68321-deutsche-wohnen-dsgvo-bussgeld-kammergericht\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">EuGH, Urt. v. 05.12.2023, Az. C-807\/21<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">). Auch Vorsatz ist nicht erforderlich, die juristische Person haftet f\u00fcr eigenes Verschulden, inklusive Fahrl\u00e4ssigkeit. Ab dem 2. August kann die EU-Kommission gem. Art. 101 KI-VO (EU) 2024\/1689 gegen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck bei Verordnungspflichtverst\u00f6\u00dfen Bu\u00dfgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 15 Millionen Euro verh\u00e4ngen. Eine solche Pflicht ist gem. Art. 55 KI-VO das Management systemischer Risiken und der Cybersicherheit. Dadurch, dass die OpenAI-Modelle aus der isolierten Testumgebung ausbrachen und fremde IT-Infrastrukturen angriffen, liegt eine Verletzung dieser Pflicht nahe.\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Es besteht also eine Sanktionsm\u00f6glichkeit und somit keine Verantwortungsl\u00fccke. Zwar erschwert die zunehmende Eigenst\u00e4ndigkeit der Modelle die strafrechtliche Zurechnung, hinter der KI stehen jedoch weiterhin Unternehmen und Personen, die sie entwickeln, testen, einsetzen und ihre Ziele bestimmen. Die Verantwortung verschwindet daher nicht, auch wenn das Strafrecht bei autonomem KI-Handeln zunehmend an seine Grenzen st\u00f6\u00dft.<\/span><\/p><hr \/><h5><b>Copy-Paste mit ChatGPT \u2013 Fehlerhafte Verweise im Beschluss des Verwaltungsgerichts Hessen<\/b><\/h5><h4><b>Die Problematik der KI Nutzung innerhalb der richterlichen T\u00e4tigkeit<\/b><\/h4><p><span style=\"font-weight: 400;\">Ein Link, der zum Regierungsdekret von 2015 leiten soll, f\u00fchrt zu einer \u00c4nderungsvorschrift des Dekrets von 2025. Ein weiterer verlinkter Artikel aus dem Jahre 2025 gibt vor, es handele sich um ein Regierungsdekret aus dem Jahre 2026. Die fehlerhaften Verweise des <\/span><a href=\"https:\/\/www.rv.hessenrecht.hessen.de\/bshe\/document\/LARE260000816\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hessen<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\"> haben gemeinsam, dass die Links von ChatGPT zur Verf\u00fcgung gestellt worden sind. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof begr\u00fcndete den Einsatz der KI damit, dass der Zugriff auf Quellen aufgrund der Quellenlage in Georgien derart erschwert gewesen sei, dass andere Rechercheinstrumente nicht ohne Weiteres zum gleichen Ergebnis gef\u00fchrt h\u00e4tten.\u00a0<\/span><\/p><p><b>Einsatz von KI innerhalb der richterlichen T\u00e4tigkeit<\/b><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Fehlerhaftigkeit wirft eine zentrale rechtliche Frage auf. Darf das Gericht ChatGPT zu Recherchezwecken nutzen, wenn die Quellen sich als erkennbar unzuverl\u00e4ssig darstellen?\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Dazu muss man einen Blick auf die richterliche T\u00e4tigkeit werfen. Der unantastbare Kernbereich der richterlichen T\u00e4tigkeit ist gepr\u00e4gt durch die Weisungsfreiheit. Der Richter ist in seiner eigentlichen Rechtsfindung komplett frei von \u00e4u\u00dferen Einfl\u00fcssen und Bindungen \u2013 weder die Exekutive noch private Dritte d\u00fcrfen Einfluss aus\u00fcben. Dies dient prim\u00e4r dem Schutz der justiziellen Institution und den Verfahrensbeteiligten. Die Rechtsprechung geht dementsprechend davon aus, dass eine verpflichtende Vorgabe zur Nutzung von KI-Tools hier unzul\u00e4ssig sei.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Damit unterliegen auch die Zitierweise und das Abfassen von Entscheidungsgr\u00fcnden der richterlichen Unabh\u00e4ngigkeit gem. Art. 97 GG.\u00a0<\/span><\/p><p><b>Problematik<\/b><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Jedoch er\u00f6ffnet sich hierbei ein zentrales Problemfeld: Die generative KI fasst nicht nur zusammen, sie nimmt eine inhaltliche Vorbewertung vom Wesentlichen vor. Dadurch k\u00f6nnte der KI im Zweifelsfall inhaltlicher Einfluss auf Entscheidungen einger\u00e4umt werden. Hinzu kommt, dass die KI gel\u00e4ufig zu Halluzinationen neigt. L\u00e4sst die Anwendung folglich auch fehlerhafte Verlinkungen zu, f\u00fchrt dies wiederum zu einem Vertrauensverlust der \u00d6ffentlichkeit in die gr\u00fcndliche Befassung des Gerichts mit dem Sachverhalt.\u00a0<\/span><\/p><p><b>KI-VO<\/b><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die KI-VO fasst dieses Problemfeld auf. Justizielle KI-Systeme sind bereits als hochriskant eingestuft. Dementsprechende Compliance Anforderungen sind hoch. Nach Erw\u00e4gungsgrund 61 kann die KI die Entscheidungsgewalt unterst\u00fctzen, wenn gem. Art. 14, Art. 26 Abs. 2 KI-VO eine Aufsichtsperson den m\u00f6glichen \u201cautomation bias\u201d erkennt, die Ausgabe interpretiert und bewertet (vgl. Art. 14 Abs. 4 KI-VO). \u00dcbertr\u00e4gt man den Sinngehalt der Vorschrift auf die richterliche T\u00e4tigkeit, muss der Richter eigenverantwortlich Sorge tragen, dass die KI sachgem\u00e4\u00df eingesetzt wird. Das hei\u00dft, keine un\u00fcberpr\u00fcfte \u00dcbernahme von Entw\u00fcrfen und Links.\u00a0<\/span><\/p><p><b>Fazit<\/b><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof verwies auf die passenden Quellen an anderer Stelle. Zudem wurden die Quellen bei der Beratung gepr\u00fcft. Es ergaben sich zumindest keine inhaltlichen Fehler. Wo Richter:innen fr\u00fcher Fundstellen selbst aufsuchen, lesen und \u00fcbertragen mussten, kann die Nutzung von KI heute deutlich Zeit und Aufwand sparen. Angesichts der Entlastungsw\u00fcnsche der Justiz ist eine Anwendung \u2013 solange sachgem\u00e4\u00df \u2013 auch zu begr\u00fc\u00dfen.<\/span><\/p><hr \/><h5><b>KI-Korrektur in Passau<\/b><\/h5><h4><b>Ein f\u00fcnfst\u00fcndiger Workflow f\u00fcr die Klausurenkorrektur per KI<\/b><\/h4><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Juristische Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Passau hat die statistische Auswertung der bisherigen KI-Korrekturen im Klausurenkurs <\/span><a href=\"https:\/\/www.jura.uni-passau.de\/aktuelles\/meldung\/ki-im-klausurenkurs-statistiken\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">ver\u00f6ffentlicht<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">, ungek\u00fcrzt und nur um personenbezogene Angaben bereinigt. Die pseudonymisierten Rohdaten k\u00f6nnen f\u00fcr wissenschaftliche Zwecke bei der Fakult\u00e4t angefordert werden.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Benotung f\u00e4llt bislang homogen aus, mit wenigen signifikanten Abweichungen. Sichtbar werden dabei Unterschiede zwischen den eingesetzten KI-Systemen, aber auch zwischen den menschlichen Korrekturen selbst. Dieser Befund passt gut zur Diskussion um subjektive Notengebung.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Wie der zugrunde liegende Workflow entstanden ist, beschreibt Prof. Dr. Rafael Harnos in einem <\/span><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/posts\/rafael-harnos-8b530a190_ki-anschubfinanzierung-klausurenkurs-share-7490662194968342528-PkQ_\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><span style=\"font-weight: 400;\">LinkedIn-Beitrag<\/span><\/a><span style=\"font-weight: 400;\">. Urspr\u00fcnglich wollte er nur eine Testklausur zur Verf\u00fcgung stellen, f\u00fcr Anschubfinanzierung sorgen, und schauen, was vorhandene Korrekturtools leisten. Den Ausschlag f\u00fcr ein aufw\u00e4ndigeres Projekt gab dann ein Student, der der Fakult\u00e4t einen selbst geschriebenen Korrekturprompt zuschickte, weil er die menschlichen Korrekturen im Klausurenkurs f\u00fcr wenig brauchbar hielt. Prof. Dr. Michael Beurskens hielt den Prompt f\u00fcr gut, woraufhin Harnos ihn testete und seither weiter ausbaute.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Daraus ist ein f\u00fcnfstufiger Workflow geworden, der im Passauer &#8220;Klausurenportal&#8221; hinterlegt ist und ohne KI-Vorkenntnisse bedienbar sein soll. Ein Ausformulierungsprompt macht aus Stichpunkten eine Musterl\u00f6sung im Gutachtenstil, die ein Veredelungsprompt anschlie\u00dfend um Alternativwege, Weichenstellungen und h\u00e4ufige Fehler erg\u00e4nzt. Darauf folgt ein Rohpunkteschemaprompt, der ein passendes Punkteschema erstellt, weil l\u00e4ngst nicht jede Aufgabenstellerin oder jeder Aufgabensteller eines erarbeitet. Auf dieser Grundlage bewertet der Korrekturprompt die Klausur, bevor ein Berichtsprompt einen Korrekturbericht mit Ampelsystem liefert: Klausuren mit ungew\u00f6hnlichen, von der Musterl\u00f6sung abweichenden L\u00f6sungswegen werden markiert und gehen zur Pr\u00fcfung an einen Menschen zur\u00fcck. So hei\u00dft es: &#8220;Die Verantwortung f\u00fcr die Note bleibt beim Menschen.&#8221;<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr die zweite Pilotphase soll das entwickelte System Stock2KI eine Klausur von Carolin Maus korrigieren. Den n\u00e4chsten Test durchl\u00e4uft das Verfahren im September im Probeexamen.<\/span><\/p><p><br style=\"font-weight: 400;\" \/><br \/><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2196cdcb elementor-author-box--avatar-yes elementor-author-box--name-yes elementor-author-box--biography-yes elementor-author-box--link-no elementor-widget elementor-widget-author-box\" data-id=\"2196cdcb\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"author-box.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-author-box\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div  class=\"elementor-author-box__avatar\">\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/bff2d2ac3c0d0116856b99e1711ca191804d373e2d4849405597d9c162306c1c?s=300&#038;d=mm&#038;r=g\" alt=\"Picture of Patrick Fett\" loading=\"lazy\">\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\n\t\t\t<div class=\"elementor-author-box__text\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div >\n\t\t\t\t\t\t<h4 class=\"elementor-author-box__name\">\n\t\t\t\t\t\t\tPatrick Fett\t\t\t\t\t\t<\/h4>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-author-box__bio\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Leser:innen, herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Euch einen umfassenden \u00dcberblick \u00fcber die j\u00fcngsten Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technik geben. 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