{"id":9903,"date":"2026-10-29T11:15:35","date_gmt":"2026-10-29T10:15:35","guid":{"rendered":"https:\/\/recode.law\/?p=9903"},"modified":"2026-10-29T11:17:32","modified_gmt":"2026-10-29T10:17:32","slug":"newlawradar-100-26-gericht-kippt-ki-bescheid-gedanken-vor-gericht-e-person-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/recode.law\/en\/newlawradar-100-26-gericht-kippt-ki-bescheid-gedanken-vor-gericht-e-person-kommt\/","title":{"rendered":"NewLawRadar 100\/26: Gericht kippt KI-Bescheid \u2013 Gedanken vor Gericht \u2013 E-Person kommt"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"9903\" class=\"elementor elementor-9903\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-24207c1e elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"24207c1e\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-67e10512\" data-id=\"67e10512\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-376afec0 elementor-widget elementor-widget-theme-post-featured-image elementor-widget-image\" data-id=\"376afec0\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"theme-post-featured-image.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"800\" height=\"450\" src=\"https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/New-Law-Radar-\u2013-Titelvisual-16-9@1x-1024x576.png\" class=\"attachment-large size-large wp-image-9896\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/New-Law-Radar-\u2013-Titelvisual-16-9@1x-1024x576.png 1024w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/New-Law-Radar-\u2013-Titelvisual-16-9@1x-300x169.png 300w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/New-Law-Radar-\u2013-Titelvisual-16-9@1x-768x432.png 768w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/New-Law-Radar-\u2013-Titelvisual-16-9@1x-1536x864.png 1536w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/New-Law-Radar-\u2013-Titelvisual-16-9@1x-18x10.png 18w, https:\/\/recode.law\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/New-Law-Radar-\u2013-Titelvisual-16-9@1x.png 1920w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/>\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-438c104b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"438c104b\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p dir=\"ltr\">Liebe Leser:innen,<\/p><p dir=\"ltr\">herzlich willkommen zur 100. Ausgabe des NewLawRadar! Zum Jubil\u00e4um machen wir etwas anders als sonst: Statt Euch einen \u00dcberblick \u00fcber die j\u00fcngsten Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technik zu geben, wagen wir einen Blick nach vorn \u2013 ins Jahr 2050. \u00dcber welche Entwicklungen k\u00f6nnten wir in einigen Jahrzehnten berichten? Alle Meldungen dieser Ausgabe sind fiktiv. Die Rechtsfragen dahinter sind es nicht: Viele von ihnen werden schon heute diskutiert.<\/p><p dir=\"ltr\">So hebt das Verwaltungsgericht M\u00fcnchen den Bescheid einer vollautomatisierten Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde auf, weil deren KI-System einen H\u00e4rtefall beim Familiennachzug \u00fcbersehen hat. Der Bundestag sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob KI-Prognosen eine verl\u00e4ssliche Grundlage f\u00fcr Gesetze sind \u2013 zwei Jahre nachdem er auf Basis einer Simulation ein Gesetz zur intelligenten Ampelsteuerung beschlossen hat, sind die vorhergesagten Effekte ausgeblieben. Vor dem Amtsgericht M\u00fcnster werden erstmals die gespeicherten Gedanken eines Angeklagten als Beweismittel herangezogen. Und in Frankfurt am Main entscheidet ein KI-System erstmals als alleiniges Schiedsgericht \u00fcber einen Millionenstreit.\u00a0<\/p><p dir=\"ltr\">Wir w\u00fcnschen Euch viel Freude bei dieser kleinen Zeitreise und freuen uns \u00fcber Feedback an radar@recode.law \u2013 gern auch mit Euren eigenen Prognosen f\u00fcr die Zukunft des Rechts!<\/p><p dir=\"ltr\">Euer recode.law-Team<\/p><p dir=\"ltr\">Redaktion: Anna,\u00a0<a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/felicia-grittner-7831b4366\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\" data-cke-saved-href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/felicia-grittner-7831b4366\/\" data-cke-saved->Felicia<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/jonas-heilemann-3896ab170\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\" data-cke-saved-href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/jonas-heilemann-3896ab170\/\" data-cke-saved->Jonas<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/patrick-fett-00535464\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\" data-cke-saved-href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/patrick-fett-00535464\/\" data-cke-saved->Patrick<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/felix-ruyter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\" data-cke-saved-href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/felix-ruyter\/\" data-cke-saved->Felix<\/a><\/p><hr \/><h5><b>KI in der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde<\/b><\/h5><h4><strong>Verwaltungsgericht hebt KI-Bescheid auf<\/strong><\/h4><p>W\u00e4hrend KI vor einigen Jahren lediglich hilfsweise f\u00fcr die Dokumentenpr\u00fcfung und Sachverhaltsaufkl\u00e4rung in \u00fcberlasteten Beh\u00f6rden eingesetzt wurde, wird sie seit Anfang dieses Jahres vom Kreisverwaltungsreferat M\u00fcnchen vollumf\u00e4nglich f\u00fcr ihre Arbeit genutzt. Das KI-System \u201eAURA\u201c pr\u00fcft die f\u00fcr Antr\u00e4ge eingereichten Unterlagen, gleicht alles mit den gesetzlichen Voraussetzungen ab und erl\u00e4sst innerhalb weniger Minuten einen rechtsverbindlichen Bescheid. Die Entwicklung dieser\u00a0 KI war urspr\u00fcnglich eine Reaktion auf die jahrelange \u00dcberlastung der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden. Immer wieder konnten Menschen trotz erf\u00fcllter Voraussetzungen monatelang weder einen Aufenthaltstitel noch eine Verl\u00e4ngerung erhalten und mussten in der Wartezeit auf mit dem Aufenthaltstitel einhergehende Anspr\u00fcche auf Geldleistungen und eine Arbeitserlaubnis verzichten. Durch den nun vollst\u00e4ndig automatisierten Entscheidungsprozess von AURA ist die Bearbeitungszeit des KVR pro Fall von mehreren Monaten auf wenige Minuten gesunken.<\/p><p dir=\"ltr\">Nun sorgt ein Fall vor dem Verwaltungsgericht M\u00fcnchen jedoch f\u00fcr Diskussion: Ein vollst\u00e4ndig automatisiert erlassener Ablehnungsbescheid wurde aufgehoben. Das KI-System lehnte den Antrag einer Frau f\u00fcr den Familiennachzug ihres minderj\u00e4hrigen Kindes ab, weil die vorgelegten Nachweise die algorithmisch festgelegten Kriterien f\u00fcr einen Familiennachzug nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllten, obwohl das Aufrechterhalten der Trennung des Kindes von seiner Mutter aufgrund besonderer famili\u00e4rer Umst\u00e4nde eine au\u00dfergew\u00f6hnliche H\u00e4rte begr\u00fcndete. Die erg\u00e4nzenden Angaben hierzu waren zwar Bestandteil der eingereichten Unterlagen, wurden vom System jedoch als nicht entscheidungserheblich eingestuft. Gem\u00e4\u00df \u00a7 35a VwVfG ist eine automatisierte beh\u00f6rdliche Entscheidung nur zul\u00e4ssig, wenn eine Rechtsvorschrift sie zul\u00e4sst und weder Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht. Gerade im Aufenthaltsrecht sind jedoch zahlreiche Entscheidungen von individuellen Umst\u00e4nden abh\u00e4ngig.<\/p><p dir=\"ltr\">Das VG wies darauf hin, dass bei Entscheidungen \u00fcber Familiennachz\u00fcge insbesondere Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu ber\u00fccksichtigen seien.\u00a0 Dies sei im konkreten Fall nicht ausreichend geschehen. Problematisch sei insbesondere, dass die KI zwar umfangreiche Datenmengen verarbeiten und standardisierte Sachverhalte effizient beurteilen kann, die rechtliche W\u00fcrdigung eines Einzelfalls aber nicht allein auf die Erf\u00fcllung vorab definierter Kriterien reduziert werden d\u00fcrfe. Eine automatisierte Entscheidung, die wesentliche Gesichtspunkte unber\u00fccksichtigt l\u00e4sst, k\u00f6nne daher nicht allein mit ihrer statistischen Genauigkeit oder der Effizienz des Verfahrens gerechtfertigt werden. Hinzu k\u00e4men Anforderungen an die Begr\u00fcndung des Verwaltungsakts sowie an einen wirksamen Rechtsschutz, insbesondere nach Art. 19 Abs. 4 GG.<\/p><p dir=\"ltr\">Die vollst\u00e4ndige Automatisierung der Verwaltung wird sich k\u00fcnftig vor allem daran messen lassen m\u00fcssen, ob sie neben Effizienz auch rechtsstaatliche Einzelfallgerechtigkeit gew\u00e4hrleisten kann.<\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">\u00a0<\/span><\/p><hr \/><h5><b>Gesetzessimulation im Bundestag<\/b><\/h5><h4><b>KI-Prognose als Grundlage f\u00fcr Gesetzesentscheidungen?<\/b><\/h4><p dir=\"ltr\">Vor genau zwei Jahren beschloss der Bundestag trotz erheblicher Kritik ein umstrittenes Gesetz zur intelligenten Ampelsteuerung, dem eine KI-Prognose zugrunde lag. Dabei wurde erstmals ein Gesetz in virtueller Umgebung getestet, bevor es verabschiedet wurde. Die k\u00fcnstliche Intelligenz simulierte, wie sich das entsprechende Gesetz \u00fcber verschiedene Zeitr\u00e4ume in der Zukunft auswirken wird und prognostizierte anhand von Statistiken, fr\u00fcheren Studien und Daten ein entsprechendes Zukunftsszenario. Neben 30 Prozent weniger Stau und 20 Prozent weniger CO\u00b2 Aussto\u00df, zeigte die KI-Prognose auch k\u00fcrzere Wartezeiten an Kreuzungen als positiven Effekt der intelligenten Ampelsteuerung und stellte eine bessere Verkehrsplanung in Aussicht. Trotz immenser Bedenken der Sachverst\u00e4ndigen, die eine Verschlechterung der Verkehrssituation bef\u00fcrchten und entgegen der Mehrheit des Rates, verabschiedete der Bundestag auf Grundlage der KI-Prognose das Einspruchsgesetz.<\/p><p dir=\"ltr\">Gest\u00fctzt wurde die Nutzung der KI-Simulation auf die Gesch\u00e4ftsordnungsautonomie aus Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG. Danach ist der Bundestag befugt, seine innere Organisation und sein Verfahren selbst zu regeln. Die KI-Prognose sei dabei als Ausgestaltung des parlamentarischen Beratungs- und Entscheidungsverfahrens zu verstehen. Die Initiatoren f\u00fchrten zudem an, dass kein Verfassungsrecht verletzt sei, insbesondere bleibe das freie Mandat aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG unber\u00fchrt, da die Prognose keine obligatorische Entscheidungsgrundlage sei und die Abgeordneten weiterhin frei \u00fcber die Gesetzesentw\u00fcrfe abstimmen k\u00f6nnen.<\/p><p dir=\"ltr\">Heute, zwei Jahre sp\u00e4ter, zeigt sich die ern\u00fcchternde Realit\u00e4t: Verlagerung von Staus, \u00dcberlastung der Nebenstra\u00dfen, Anstieg des CO\u00b2 Aussto\u00dfes durch Ausweichverkehr und l\u00e4ngere Fahrstrecken und ein unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Kostenaufwand. Die von der KI vorausgesagten positiven Effekte sind ausgeblieben.<\/p><p dir=\"ltr\">Deshalb wird die Kritik an der Nutzung von KI als Grundlage f\u00fcr die Verabschiedung von Gesetzen immer lauter. Demokratieverb\u00e4nde bef\u00fcrchten eine indirekte Beeintr\u00e4chtigung des freien Mandats, wenn die Prognosen des Systems neutral und wissenschaftlich abgesichert wirken. Trotz der freien Wahl k\u00f6nnten die Abgeordneten auf diese Weise in ihrer Urteilsbildung st\u00e4rker beeinflusst werden als beabsichtigt. Stimmen aus der Wissenschaft betonen daneben, dass die KI nur mit den ihr zur Verf\u00fcgung gestellten Daten arbeiten k\u00f6nne, sodass Ergebnisse teils verzerrt seien und bestimmte Bev\u00f6lkerungsgruppen und indirekte Entwicklungen au\u00dfer Acht gelassen w\u00fcrden.\u00a0<\/p><p dir=\"ltr\">Zudem dr\u00e4ngt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit unmittelbar auf, da nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt ist, ob die Regierung, die politischen Entscheidungstr\u00e4ger oder gar die Entwickler der KI-Simulation f\u00fcr die Fehlprognose verantwortlich sind.<\/p><hr \/><h5><b>Das Recht am eigenen Gedanken<\/b><\/h5><h4><b>Sind die Gedanken wirklich noch frei?<\/b><\/h4><p dir=\"ltr\">Ein Thema, das bereits vor der serienm\u00e4\u00dfigen Markteinf\u00fchrung von speicherf\u00e4higen Hirndaten-Chips intensiv diskutiert wurde, erreicht nun erstmals die Praxis: Was zun\u00e4chst nach einem klassischen Strafverfahren vor dem Amtsgericht M\u00fcnster aussah, \u00e4nderte sich durch das von der Staatsanwaltschaft herangezogene Beweismittel schlagartig. Bei einer der Kernfragen des richterlichen Ermessens \u2013 der Einsch\u00e4tzung von Vorsatz und Fahrl\u00e4ssigkeit \u2013 legte die Staatsanwaltschaft erstmals eindeutige Beweise vor. Der mutma\u00dfliche T\u00e4ter trug zur vermeintlichen Tatzeit einen Hirndaten-Chip, der Gedanken und Gef\u00fchle des Tr\u00e4gers in Echtzeit auswertet und speichert. Die Speicherdaten werden dabei zentral in der Cloud des Chipherstellers abgelegt.<\/p><p dir=\"ltr\">Mangels spezieller Regelungen st\u00fctzt die Staatsanwaltschaft die Verwendung und Auswertung dieses Beweismittels auf die Online-Durchsuchung nach \u00a7 100b Abs. 1 StPO. F\u00fcr das konkrete Verfahren liegen die Vorteile dieses Vorgehens auf der Hand: Der Vorsatz des T\u00e4ters konnte anhand seiner Gedanken zweifelsfrei festgestellt werden, eine entsprechende Verurteilung erfolgte.<\/p><p dir=\"ltr\">Entsprechend positiv fallen die Reaktionen der Gewerkschaft der Polizei und einiger Strafrechtslehrer aus, denen zufolge das neue Beweismittel in Zukunft helfen werde, den Kerngedanken des Strafgesetzbuchs zu verwirklichen und T\u00e4ter (auch) anhand subjektiver Merkmale zu verurteilen \u2013 und zwar auf Basis objektiver Beweismittel.<\/p><p dir=\"ltr\">Zugleich w\u00e4chst die Kritik an der Ausweitung der Beweiserhebung. Menschenrechtsverb\u00e4nde verweisen auf Artikel 1 Abs., 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 und 10 Abs. 1 GG sowie auf Artikel 1, 7 und 8 der Europ\u00e4ischen Grundrechtecharta. Ein Zugriff auf die eigenen Gedanken \u2013 selbst in digital gespeicherter Form \u2013 sei nicht mit den Werten des Grundgesetzes sowie der Europ\u00e4ischen Union vereinbar. Zumindest sei es notwendig, derartige Eingriffe einfachgesetzlich auszugestalten und die Beweismittelvorschriften der StPO an die neuen technischen Gegebenheiten anzupassen.<\/p><hr \/><h5><b>Erster KI-Schiedsspruch: 1,68 Millionen Euro nach elf Wochen<\/b><\/h5><h4><b>Kritik aus der Anwaltschaft<\/b><\/h4><p dir=\"ltr\">Neun Monate nach Einf\u00fchrung von \u00a7 1034a ZPO liegt der erste Schiedsspruch eines autonomen KI-Systems vor. Entschieden hat die Schiedsstelle f\u00fcr algorithmische Streitbeilegung (SAS) in Frankfurt am Main. Parteien waren ein IT-Dienstleister aus Kassel und ein Stuttgarter Zulieferer f\u00fcr Aktuatormodule humanoider Roboter. Im Rahmenvertrag von 2034 hatten sie die\u00a0 Zust\u00e4ndigkeit der SAS vereinbart, deren Einrichtung der Gesetzgeber damals bereits beschlossen hatte.<\/p><p dir=\"ltr\">Der Dienstleister hatte die Schnittstelle zwischen der Fertigungssteuerung des Zulieferers und dessen Pr\u00fcfst\u00e4nden f\u00fcr Gelenkmodule programmiert und gewartet. Nach einem Update im Fr\u00fchjahr 2036 lieferten die Pr\u00fcfst\u00e4nde mehrere Tage lang fehlerhafte Messwerte. Nach Angaben des Zulieferers stand die Produktion 19 Tage still. Der Zulieferer forderte Schadensersatz und eine vertragliche Pauschale von insgesamt 2,4 Millionen Euro. Der Dienstleister verwies auf die Haftungsbegrenzung in seinen AGB und warf dem Zulieferer vor, das Update ohne die vorgeschriebene Testphase freigegeben zu haben.<\/p><p dir=\"ltr\">Das System wertete nach SAS-Angaben rund 4.300 Seiten Vertragsunterlagen, Protokolle und Logdateien aus. Es hielt die Haftungsbeschr\u00e4nkung f\u00fcr wirksam, bejahte aber eine grob fahrl\u00e4ssige Verletzung von Dokumentationspflichten durch den Dienstleister. Das Mitverschulden des Zulieferers sah es bei 30 % und sprach ihm 1,68 Millionen Euro zu.<\/p><p dir=\"ltr\">\u00a7 1034a ZPO erlaubt es, durch Schiedsvereinbarung ein KI-System als alleiniges Schiedsgericht zu bestimmen. Das System muss nach einer Rechtsverordnung vom BSI zertifiziert sein und unterliegt Aufsichtspflichten der KI-Verordnung (EU) 2024\/1689 f\u00fcr Hochrisiko-Systeme.<\/p><p dir=\"ltr\">Vor Zustellung des Schiedsspruchs muss ein Volljurist mit Bef\u00e4higung zum Richteramt den Entwurf pr\u00fcfen. Er kann ihn best\u00e4tigen oder zur erneuten Bearbeitung zur\u00fcckgeben, aber nicht selbst \u00e4ndern. Die tragenden Erw\u00e4gungen sind so zu protokollieren, dass sie im Aufhebungsverfahren nach \u00a7 1059 ZPO nachvollziehbar bleiben. Binnen eines Monats nach Zustellung kann jede Partei beantragen, den Schiedsspruch durch ein mit drei menschlichen Schiedsrichtern besetztes Schiedsgericht auf technische Fehler nicht-rechtlicher Natur \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Im Kasseler Fall \u00fcbernahm eine pensionierte Richterin des Oberlandesgerichts die Schlusspr\u00fcfung und best\u00e4tigte den Entwurf ohne R\u00fcckgabe. Ob eine Partei die \u00dcberpr\u00fcfung beantragt, ist offen. Die Frist endet Mitte November.<\/p><p dir=\"ltr\">SAS-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Dr. Barbara Voss zeigte sich zufrieden: \u201eDas System kennt Rechtsprechung, Vertragsrecht und eine Vielzahl von Branchen in einer Tiefe, die ein einzelner Schiedsrichter in mehreren Menschenleben nicht erreichen k\u00f6nnte, und braucht f\u00fcr einen Fall wie diesen Wochen statt Monate.\u201d. Die Kosten l\u00e4gen rund 55 Prozent unter denen eines Dreierschiedsgerichts. Das Modell sei auf Diskriminierungsfreiheit trainiert und werde von einer Ethikkommission mit externen Mitgliedern \u00fcberwacht.<\/p><p dir=\"ltr\">Die Vereinigung f\u00fcr Verfahrensrecht und Digitalisierung (VVD) hatte die Reform im Gesetzgebungsverfahren abgelehnt. Ihr Vorsitzender Darius Rostami sagte, ein Pr\u00fcfer, der nur abnicken oder zur\u00fcckgeben k\u00f6nne, treffe keine richterliche Entscheidung. Die Monatsfrist reiche zudem kaum aus, um einen Entwurf von mehreren hundert Seiten samt Protokoll zu bewerten. Offen sei au\u00dferdem, wie ein Aufhebungsgericht kl\u00e4ren solle, ob die dokumentierte Begr\u00fcndung die tats\u00e4chliche Entscheidungsgrundlage des Systems wiedergibt.<\/p><p dir=\"ltr\">Die Bundesregierung begr\u00fcndete die Reform mit dem Bedarf von Unternehmen nach schnelleren und g\u00fcnstigeren Verfahren. Die SAS meldet bereits 37 weitere anh\u00e4ngige Verfahren.<\/p><hr \/><h5><strong>Das Comeback der E-Person<\/strong><\/h5><h4><strong>EU-Parlament fordert Haftungsfonds f\u00fcr autonome Roboter<\/strong><\/h4><p dir=\"ltr\">33 Jahre nach seiner ersten Entschlie\u00dfung zur Robotik greift das Europ\u00e4ische Parlament eine Idee wieder auf, die lange als erledigt galt: die elektronische Person. Mit gro\u00dfer Mehrheit forderte das Parlament in Stra\u00dfburg die Europ\u00e4ische Kommission auf, einen Rechtsrahmen f\u00fcr hochautonome Robotersysteme vorzulegen. Kern des Vorschlags ist ein eigener, eng begrenzter Rechtsstatus f\u00fcr diese Systeme, verbunden mit der Pflicht der Unternehmen, f\u00fcr jede E-Person einen Haftungsfonds anzulegen.<\/p><p dir=\"ltr\">Bereits 2017 hatte das Parlament angeregt, langfristig einen Status als \u201eelektronische Person\u201c f\u00fcr die ausgereiftesten autonomen Roboter zu pr\u00fcfen. Die Idee stie\u00df damals auf breite Ablehnung. 2018 widersprachen mehr als 150 Fachleute in einem offenen Brief: Eine Haftungsl\u00fccke bestehe nicht, das geltende Recht reiche aus. Die Kommission verfolgte den Vorschlag nicht weiter.<\/p><p dir=\"ltr\">Diese Einsch\u00e4tzung sei heute \u00fcberholt, hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung der neuen Entschlie\u00dfung. Autonome Roboter der j\u00fcngsten Generation lernen im laufenden Betrieb und passen ihr Verhalten fortlaufend an. Ihre Entscheidungen seien selbst f\u00fcr die Entwickler:innen weder vorhersehbar noch im Nachhinein nachvollziehbar. Damit entstehe genau die L\u00fccke, die 2018 noch verneint wurde. Den Betreiber:innen ist kein Verschulden vorzuwerfen, weil sie das Verhalten des Systems weder vorhersehen noch steuern konnten. Die Hersteller wiederum berufen sich auf den Entwicklungsrisiko-Einwand der Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024\/2853: Sie haften nicht, wenn ein Fehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar war. \u00d6ffentlich wurde das Problem im vergangenen Jahr durch mehrere F\u00e4lle, in denen humanoide Haushaltsroboter Sch\u00e4den verursachten und die Gesch\u00e4digten leer ausgingen.<\/p><p dir=\"ltr\">Hier soll die E-Person ansetzen. Ausdr\u00fccklich will das Parlament sie nicht mit nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen gleichstellen. Sie soll weder Grundrechte noch eine allgemeine Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit erhalten, sondern allein Tr\u00e4gerin von Haftung sein. Jedes erfasste System soll in ein europ\u00e4isches Register eingetragen werden. Hersteller und Betreiber sollen verpflichtet werden, im Namen der E-Person einen Fonds anzulegen, dessen Mindestvolumen sich nach der Risikoklasse des Systems richtet. Verursacht der Roboter einen Schaden, haftet die E-Person mit diesem Fondsverm\u00f6gen. Die bestehende Haftung der Unternehmen soll daneben unber\u00fchrt bleiben.<\/p><p dir=\"ltr\">Kritik kommt aus Wirtschaft und Wissenschaft. Unternehmensverb\u00e4nde warnen vor erheblichen Mehrkosten f\u00fcr Innovationen in Europa. Rechtswissenschaftler:innen geben zu bedenken, dass auch ein Fonds ersch\u00f6pft werden k\u00f6nne und die L\u00fccke damit nur verlagert werde. Zudem lasse sich nicht jedes KI-System eindeutig einem bestimmten Ger\u00e4t zuordnen. Grunds\u00e4tzlicher wird eingewandt, dass die Anerkennung von Maschinen als Rechtssubjekte eine Grenze verwische, die das Recht bewusst zwischen Mensch und Maschine gezogen habe.<\/p><p dir=\"ltr\">Rechtlich handelt es sich um eine legislative Initiativentschlie\u00dfung nach Art. 225 AEUV. Das Parlament kann selbst keine Gesetze vorschlagen; die Kommission muss nun darlegen, ob sie einen Vorschlag vorlegt. In Deutschland w\u00fcrde eine Umsetzung bedeuten, das BGB um eine dritte Kategorie von Rechtssubjekten neben nat\u00fcrlichen und juristischen Personen zu erg\u00e4nzen.<\/p><hr \/><h5 dir=\"ltr\"><strong>Tool-Tipp f\u00fcr die Examensvorbereitung<\/strong><\/h5><h4 class=\"null\"><strong>Die Lerngruppe, die nie absagt<\/strong><\/h4><p>Die passende Lerngruppe f\u00fcr die Examensvorbereitung zu finden, ist oft schwieriger als der Stoff selbst. Lerngruppe.ai schafft Abhilfe: Der virtuelle Kommiliton passt sich dem eigenen Lernstand an, fragt Definitionen und Pr\u00fcfungsschemata ab und spielt Meinungsstreits durch, indem er gezielt die Gegenposition vertritt. Wer einen Fall gel\u00f6st hat, muss ihn erkl\u00e4ren k\u00f6nnen \u2013 und Lerngruppe.ai fragt so lange nach, bis klar ist, ob der Fall wirklich verstanden wurde oder nur das Ergebnis sitzt. Das Tool erstellt au\u00dferdem einen Lernplan bis zum Examenstermin, erinnert an Wiederholungseinheiten und erkennt, welche Rechtsgebiete zu kurz kommen. Auf Wunsch lassen sich echte Kommiliton:innen dazuholen, dann moderiert die KI die gemeinsame Sitzung. Einziger Nachteil: Snacks bringt Lerngruppe.ai nicht mit.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6c029ec8 elementor-author-box--avatar-yes elementor-author-box--name-yes elementor-author-box--biography-yes elementor-author-box--link-no elementor-widget elementor-widget-author-box\" data-id=\"6c029ec8\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"author-box.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-author-box\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div  class=\"elementor-author-box__avatar\">\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/bff2d2ac3c0d0116856b99e1711ca191804d373e2d4849405597d9c162306c1c?s=300&#038;d=mm&#038;r=g\" alt=\"Picture of Patrick Fett\" loading=\"lazy\">\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\n\t\t\t<div class=\"elementor-author-box__text\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div >\n\t\t\t\t\t\t<h4 class=\"elementor-author-box__name\">\n\t\t\t\t\t\t\tPatrick Fett\t\t\t\t\t\t<\/h4>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-author-box__bio\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Leser:innen, herzlich willkommen zur 100. 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