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Legal Tech: Worüber wir sprechen sollten – und worüber weniger

Zum Autor[1]. Die Glosse erschien ursprünglich in der Ad Legendum, 1/2022, Seiten 77–81. Das Heft kann hier gekauft werden.

Eines kühlen Herbstmorgens im vergangenen Jahr fuhr ich in eine kreisangehörige Stadt – so eine mit dreibuchstabigen Ortskürzeln auf dem Kfz-Kennzeichen. Dort nahm ich dann an einer Diskussionsrunde teil. Thema waren die Zukunft der Rechtsgewährung und die Konsequenzen, die sich daraus für die Juristenausbildung ergeben. Dazu hatten wir von recode.law einiges zu sagen, schließlich hatten wir uns zu diesem Zeitpunkt schon etwa ein Jahr politisch für die Modernisierung der Juristenausbildung[2] eingesetzt. Vielleicht fand der Kongress sogar zu wesentlichen Teilen gerade deswegen statt.

Na ja, mein persönliches Highlight war jedenfalls die folgende Situation: Ein Teilnehmer meldet sich und lässt uns an seinen Gedanken teilhaben. So in der Mitte des Beitrags analysiert er dann, was eigentlich gerade das Besondere am Berufsstand des Juristen ist, also was ihn von anderen unterscheidet und daher unbedingt in die Ausbildung gehört. Das klang dann ungefähr so: „Was die Juristen von anderen, esoterischen Berufsgruppen unterscheidet, ist ja, dass …“ Für die Juristen im Raum war das eine astreine Aussage, jedenfalls keine, der man sofort widersprechen müsste. Für die einzige Nicht-Juristin im Raum, Philosophieprofessorin, war das hingegen Grund für Protest: „Entschuldigen Sie, was sind denn bitte esoterische Berufe?“, später noch: „Ich bin geschockt!“ Der Teilnehmer hatte bei seinem Statement offenbar nicht bedacht, dass ihm so eine „Esoterikerin“ direkt gegenüber saß. Köstlich. Wenn wir Juristen wirklich interdisziplinärer werden sollten, wie es derzeit oft gefordert wird, mündet das aber hoffentlich nicht immer in derlei Kulturschocks.

Im weiteren Verlauf – fast schon beiläufig, weil er das wohl für selbsterklärend hielt – ließ einer der Teilnehmer die Forderung fallen, dass wir viel mehr, am besten alle Urteile veröffentlichen müssten. Prompt raunte ein Teilnehmer routiniert so etwas wie: „Wer soll denn tausende Urteile von einem Amtsgericht lesen wollen? Das habe ich noch nie verstanden!“

Ja, wer denn eigentlich? Irgendwelche spleenigen Hardcore-Juristen? Vielleicht, aber die waren nicht gemeint. Es ging um die automatische Analyse großer Datensätze im juristischen Bereich – „Legal Analytics“ genannt, eine der vielen „Legal Tech(nologies)“. Im Fall der Urteile kann Legal Analytics analysieren, wie Gerichte bestimmte Rechtsfragen entschieden. Auf Makroebene erhalten wir so ein rechtstatsächliches Bild davon, wie die Gesetze, die oben in die Rechtsmaschinerie hereinkommen, eigentlich unten ankommen. Auf Mikroebene ist Legal Analytics zum Beispiel enorm hilfreich, wenn man die Erfolgsaussichten seiner Klage einschätzen möchte, bevor man sich auf das Abenteuer eines Gerichtsverfahrens einlässt – Rechtssicherheit nennt man das doch, oder? Wie ein Gericht eine Rechtsfrage im Einzelfall entscheiden wird, ist nämlich mitnichten stets durch Gesetz oder höchstrichterliche Rechtsprechung antizipiert. Sonst müsste man dafür keine Datenanalyse durchführen, sondern bloß ins Gesetz gucken. Umgekehrt kann Legal Analytics aufseiten der Justiz helfen, sich einen Überblick über die Rechtsprechung der Kollegen an anderen Gerichten zu verschaffen. Die Richter können dieser Rechtsprechung dann entweder schnell und zugunsten einer einheitlichen Rechtsprechung folgen oder jedenfalls erkennen, dass ihrem Abweichen eine Begründung guttäte. Viele Vorteile also.

Zurück zur Diskussion. Auf den Einruf hin wurde ganz ähnlich wie hier erklärt, was Legal Analytics eigentlich ist und dass natürlich kein Mensch all die Urteile lesen würde, sondern eine Software. Dann passierte etwas Magisches: Der hereinrufende Teilnehmer gestand, dass ihm das so noch niemand erklärt habe und sich das alles ja in der Tat sehr sinnvoll anhöre. Dem schlossen sich weitere Teilnehmer an. Von der einen auf die andere Sekunde war die Legal-Tech-Skepsis im Raum gebrochen.

Ich fragte mich daraufhin, ob das, was ich hier im Kleinen erlebt hatte, vielleicht auch im Großen die Lösung dafür sein könnte, Widerstände gegen Legal Tech abzubauen. Dringt aus der Legal-Tech-Blase einfach zu wenig in einer Form nach außen, die wirklich alle Stakeholder wie Ministerien, Rechtspflegeorgane, Hochschuldlandschaft und Bürger abholt? Ohne, dass Vorkenntnisse vonnöten sind?

Da könnte etwas dran sein. Mir persönlich fiel während meines Engagements bei recode.law aber besonders ein Umstand immer wieder auf, der einer der entscheiden Gründe sein könnte: ein unscharfer Diskursgegenstand. Überspitzt gesagt: Wenn Sie drei Personen – selbst wenn sie scheinbar mit Legal Tech zu tun haben! – zu einer Diskussion über Legal Tech einladen, dann wird die eine über dystopische Richterroboter, die andere über die Regulierung von Blockchain und die letzte über Beck-Online und Microsoft Word sprechen wollen. Selten habe ich Diskutanten mit so unterschiedlichen Grundvorstellungen in eine Diskussion hineingehen sehen, wie in solche zum Thema Legal Tech. Jeder definiert den Diskursgegenstand anders, jeder sieht andere Schwerpunkte und keiner kann sein eigenes Grundwissen beim anderen voraussetzen. Mal mehr, mal weniger natürlich. Das Ergebnis ist jedenfalls oft ein missverständliches sowie unfruchtbares Aneinander-Vorbeigerede. So kann Legal Tech nicht in brauchbarer Weise zu den Stakeholdern durchdringen.

Worum genau sollte sich der öffentliche Diskurs rund um Legal eigentlich drehen und derzeit noch entscheidender: worum nicht? Der Beantwortung dieser Frage möchte ich mich im Folgenden annähern. Dazu schlage ich vier Leitfäden vor, mit denen der Legal-Tech-Diskurs bereits deutlich an Klarheit und Fruchtbarkeit gewinnen dürfte.

Definition

Den ersten der vier Leitfäden bildet natürlich eine Definition von Legal Tech: Alle Diskursteilnehmer müssen dasselbe Begriffsverständnis von „Legal Tech“ teilen. Das verschwimmt besonders, wenn es um die Juristenausbildung geht. Dort kann Digitalisierung auf drei Weisen eine Rolle spielen, die gelegentlich und fälschlich alle drei als Legal Tech bezeichnet werden. Nicht alles, wo Jura und Digitalisierung zusammentreffen, ist Legal Tech!

Zunächst kann die Art und Weise der Ausbildung Gegenstand der Digitalisierung sein. Hierher gehören Themen wie Online-Vorlesungen oder Klausuren am PC. Legal Tech ist allerdings ein Inhalt der Lehre, nicht ihr Medium. Allgemein didaktischen Fragen werden genauso wenig zu Legal Tech, weil sie nun in Bezug auf das Jurastudium thematisiert werden, wie ein Stift zum „Legal Pencil“ wird, weil er zum Gutachtenschreiben verwendet wird.

Weiterhin kann Digitalisierung Inhalt der Ausbildung sein. Dort ist zu differenzieren, aus welcher Sicht man was betrachtet: Betrachtet man die Digitalisierung aus Sicht des Rechts (IT-Recht) oder betrachtet man das Recht aus Sicht der Digitalisierung (Legal Tech)? Freilich ist bei beidem Tech-Know-how nötig, weswegen beides oft Hand in Hand geht und an Hochschulen manchmal unter der Bezeichnung „Recht und Digitalisierung“ oder „Schnittstelle von Recht und Digitalisierung“ verbunden wird. Aber doch sind es zwei Paar Schuhe, ob ich mit dem BGB in der Hand eine Bitcoin-Transaktion juristisch beurteile oder mit einem Computer in der Hand Klageschriften automatisiert erstelle. Das IT-Recht ist Teil des materiellen Rechts; Legal Tech nicht, es ist ein Vehikel dafür. Das bringt uns zum

1. Leitfaden: Legal Tech bezeichnet Technologie, die juristische Aufgaben autonom oder assistierend wahrnimmt. Andere oder verwandte Bezeichnungen sind: Rechtstechnologie, Digitalisierung des Rechts, Tech of Law, Law Tech, New Law oder Legal Automation. Die zugehörige wissenschaftliche Disziplin ist die Rechtsinformatik.

Legal Tech bezeichnet hingegen nicht die juristische Begutachtung von Phänomenen der Digitalisierung (IT-Recht, Technologierecht, Recht der Digitalisierung, Law of Tech, Technology Law). Ebenfalls bezeichnet es nicht die Digitalisierung der Art und Weise der Vermittlung von Ausbildungsinhalten (E-Learning).

Eine Anekdote, die die Bedeutung dieser Abgrenzung zeigt: Im September 2020 veröffentlichte das Ministerium der Justiz NRW seinen Gesetzesentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Danach sollten „digitale Kompetenzen“ zur Schlüsselqualifikation werden. In der Gesetzesbegründung hieß es dazu: „[D]igitale Kompetenzen [dienen] zwar nicht unmittelbar dem juristischen Studium, ergänzen dieses aber in Bezug auf das Verständnis juristisch zu beurteilender Lebenssachverhalte.“[3] Es ging also nur um IT-Recht. Daher engagierten wir bei recode.law uns weiter dafür, auch Legal Tech zu berücksichtigen. Das Justizministerium wiederum verstand nicht, was wir denn noch wollten: Digitale Kompetenzen stünden ja schließlich schon im Gesetzesentwurf! Auf einer von uns organisierten Podiumsdiskussion fragte ich dann den Justizminister höchstpersönlich, was er mit „digitalen Kompetenzen“ meine. Er antwortete mir, dass er neben dem Recht der Digitalisierung auch Legal Tech meine.[4] Im April 2021 aktualisierte das Justizministerium seinen Gesetzesentwurf, in den es dann sogar der Ausdruck „Legal Tech“ geschafft hatte[5]. Nur wegen einer unklaren Definition hätte es Legal Tech um Haaresbreite nicht in den Gesetzesentwurf geschafft.

Auf dem Teppich bleiben

Mit dem ersten Leitfaden haben wir Legal Tech thematisch abgesteckt. So viel wie damit gewonnen ist, in diesem Rahmen zu bleiben, so viel ist aber auch verloren, wenn in diesem Rahmen völlig falsche Schwerpunkte gesetzt werden. Gerade von Legal-Tech-Skeptikern wird der Legal-Tech-Diskurs oft ziemlich kopflastig geführt, d. h. er wird auf eine Flughöhe getrieben, an die zumindest in diesem Jahrzehnt noch überhaupt nicht zu denken ist.

Das geht zum Beispiel so: Man führt den Begriff der „Künstlichen Intelligenz“ (KI) ein und meint damit nichts Geringeres als den dystopischen Supercomputer, der schlauer ist als wir alle und schon bald die gesamte Menschheit versklaven wird. Dann setzt man diesen Terminator auf den Richterstuhl und beschwört das nächste Schreckensgespenst: den „Richterroboter“[6]. Danach ruft man kraftvoll, man wolle nicht in einer Welt leben, in der Roboter autonom über Freiheitsstrafen entscheiden (es muss natürlich das Strafrecht sein wegen seiner empfindlichen Rechtsfolgen!). Jetzt ist die Finte perfekt und man hat das schaudernde Publikum auf seiner Seite. Man selbst steht wie der edle Freiheitskämpfer dar, der die Menschheit vor dem Unheil beschützt, und der Legal-Tech-Befürworter wie ein Tech-fanatischer Demagoge, den Luzifer höchstselbst geschickt haben muss.

Selbstverständlich ist eine solche Welt abzulehnen! Allerdings bestreiten das auch keine hörbaren Stimmen. Es ist noch nicht mal gesichert, ob KI jemals zu einer solchen Reife gelangen kann, dass an eine Ersetzung von menschlichen Richtern durch sie überhaupt  erst gedacht werden kann. Abseits wissenschaftlicher, sicherlich reizvoller Gedankenspiele bringt uns diese Übersteigerung von Legal Tech nicht weiter. Sie wirft uns sogar Steine in den Weg, weil die berechtigte Skepsis gegen obige Dystopie unberechtigt auf Legal Tech insgesamt abfärben kann und Ängste schürt. Das Kind wird mit dem Bade ausgeschüttet.

Neben dieser Entdämonisierung besteht ein weiter Vorteil darin, den Legal-Tech-Diskurs nicht im „KI-Raumschiff“ zu führen, sondern ihn der Erdoberfläche anzunähern: Erst dann geraten die technisch vielleicht trivialeren, aber durchaus machtvollen und v. a. bereits gegenwärtig implementierbaren Technologien wie Online-Formulare oder das Basisdokument[7] in den Blick. Diese sind vielleicht nicht so sexy wie KI und Blockchain. Aber sie können schon heute entwickelt werden und für beachtliche Effizienzgewinne sorgen. Teilweise braucht es sogar nicht mehr. Machen wir also nicht den zehnten vor dem ersten Schritt.

2. Leitfaden: Legal Tech muss nicht immer High Tech sein. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz & Co. als Richterersatz ist, wenn überhaupt, erst in weiter Ferne ein Thema. Er steht nicht stellvertretend für Legal Tech insgesamt. Mit Blick auf die Stellen, wo die Implementierung von Legal Tech derzeit als Erstes und am dringendsten ansteht, interessieren eher technisch trivialere, schon heute verfügbare Technologien.

Alle sind angesprochen

Bekannt wurde Legal Tech v. a. durch die Privatwirtschaft. Einen großen Anteil daran hatten Start-ups, die automatisiert die Ansprüche von Verbrauchern durchsetzen, namentlich im Bereich der Fluggastrechte. Einen weiteren Anteil hatten Wirtschaftskanzleien, die Legal Tech als Chance erkannt haben, um bessere und ggf. auch günstigere Rechtsdienstleistungen anbieten zu können. Dass Legal Tech sich erst in der Wirtschaft durchgesetzt hat und auch heute noch hauptsächlich dort eine Rolle spielt, ist dabei nicht verwunderlich. Allerdings darf dadurch nicht der Eindruck entstehen, dass Legal Tech für den öffentlichen Sektor kein Thema ist.

In Wahrheit betrifft Legal Tech gleich alle drei Gewalten. Bereits die Legislative (im weitesten Sinne)[8] könnte Expertensysteme zu ihren Gesetzen anbieten, mit deren Hilfe die Bürger zumindest weniger komplexe Gesetze selbst anwenden können. Die Exekutive hat der Bund bereits 2017 mit dem Onlinezugangsgesetz dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ganze 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten (auch wenn jüngst publik wurde, dass dies bisher erst bei 16 von 575 flächendeckend geschafft ist)[9]. Im nächsten Schritt könnten manche davon auch automatisch bearbeitet werden. Und auch die Judikative kann an vielen Stellen Legal Tech einsetzen. Teilweise geschieht dies mit der E-Akte oder digitalen Assistenten für das Schreiben von Urteilen sogar bereits. Nächste Schritte könnten das angesprochene Basisdokument oder Legal Analytics sein oder ganze Online-Gerichte, die die Bürger benutzerfreundlich und von überall auf der Welt erreichen können.[10]

Legal Tech bietet also gerade auch auf staatlicher Seite viel Potenzial. Vielleicht sogar ein gesellschaftlich noch relevanteres Potenzial, weil Legal Tech dabei helfen kann, als Rechtsstandort attraktiv zu bleiben und die unmet legal needs (= unbefriedigte juristische Bedürfnisse) der Bürger zu adressieren. Zu ersterem: Schon heute halten 85 % der Deutschen unsere Gerichtsverfahren für zu langwierig.[11]  Im europäischen Vergleich sind wir zwar noch Mittelmaß,[12]  aber selbst darauf können wir uns nicht ausruhen, denn schon in acht Jahren werden voraussichtlich knapp die Hälfte der heutigen Richter und Staatsanwälte pensioniert sein und es wird immer weniger Nachwuchs nachrücken[13]. Mit einer Justiz, die weiterhin nur auf die schwindende Ressource „menschlicher Jurist“ setzt und Digitalisierung nicht zur Entlastung nutzt, drohen wir, europäisches Schlusslicht zu werden. Was die unmet legal needs angeht: Im Jahr 2018 gab nur knapp ein Drittel der Deutschen, die ein rechtliches Problem hatten, an, Zugang zu Hilfe gehabt zu haben.[14] In Brasilien etwa sind es 13 %.[15] Für deutsche Haushalte mit geringem Einkommen lag die Schmerzensgrenze, ab der sie einen Anspruch durchsetzen würden, bei 2.370 €.[16] Können wir das hinnehmen? Recht in der Theorie für alle, aber in der Praxis nur bei hohen Streitwerten? Nein, und das bringt uns zum

3. Leitfaden: Legal Tech ist nicht nur ein Thema für die Privatwirtschaft. Deswegen kann man die Umsetzung von Legal Tech auch nicht nur dieser zuschieben. In Wahrheit bietet Legal Tech auch aufseiten des Staats enormes Potenzial, und zwar über alle Bereiche hinweg.

Von nichts kommt nichts

Oft heißt es, dass wir Juristen uns für die „Arbeitswelt der Zukunft“ rüsten müssten. Mich erinnert diese passive Formulierung ein wenig an einen Meteorologen, der vor einem Extremwetterereignis warnt. Braut sich diese „Arbeitswelt der Zukunft“ irgendwo auf dem Wetterradar von allein zusammen und bewegt sich dann langsam auf uns zu? Müssen die Juristen dann statt in den Baumarkt, um Wasserpumpen und Gaskocher zu kaufen, in (Fort)bildungsinstitute hasten, um sich mit Zertifikaten über die Teilnahme an IT-Lehrgängen einzudecken, und dann abwarten, bis die „Arbeitswelt der Zukunft“ über sie hereinbricht?

Ganz so ist es nicht. Bevor die „Arbeitswelt der Zukunft“ die neue Normalität bildet, an die sich dann jeder anpassen muss, muss es erstmal Menschen geben, die diese neue Normalität geschaffen haben. Die „Arbeitswelt der Zukunft“ kommt nicht von allein.

Als Erstes braucht es einen gemeinsamen Willen zur Veränderung, der von einer kritischen Masse v. a. an Juristen geteilt werden muss. Schließlich sind sie es, die das Rechtswesen in den Händen halten. Hypothetisch könnten wir heute entscheiden, für immer so zu arbeiten, wie wir es schon immer taten. Lästige Innovationsimpulse aus der Marktwirtschaft könnten wir uns mit einem strengen Berufsrecht vom Hals halten (teilweise tut dies das geltende Recht schon). Eine „Arbeitswelt der Zukunft“ würde es dann nie geben. Wir können uns also für oder gegen sie entscheiden; ihre Verwirklichung liegt in unserer Macht. Das ist anders als beim Wetter. Hier sind wir verantwortlich.

Wenn der gemeinsame Wille zur Veränderung gefasst ist, braucht es als nächstes harte Arbeit. Wir selbst müssen unser Rechtssystem auf Digitalisierungspotenziale analysieren und mögliche Lösungen dafür formulieren. Wir selbst müssen diese Ideen mit unternehmerischen Denken und interdisziplinären Teams umsetzen. Wir selbst müssen offen sein für solche Innovation und sie nicht vor lauter Betriebsblindheit aus Semmelweis-Reflex[17] ablehnen. Wir selbst, niemand sonst.

In den Bereichen, wo Legal Tech noch nicht die neue Normalität ist, bedeutet Legal Tech nicht Anpassung, sondern Gestaltung. Wir müssen uns darüber bewusst werden, dass es in unserer Verantwortung liegt, das Rechtswesen zugunsten aller Rechtsunterworfenen zu modernisieren. Das bringt uns zum

4. Leitfaden: Das moderne Rechtswesen kommt nicht von allein, sondern erst, wenn sich eine kritische Masse v. a. an Juristen aktiv für einen Wandel entscheidet und an ihm arbeitet. Für diese Juristen ist es nicht mehr ausreichend, bloß Zahnrad in der Rechtsmaschinerie zu sein; sie müssen sich zu deren Konstrukteur aufschwingen. Dazu muss jede vermittelte IT-Kompetenz auch scharf gemacht werden, indem mit ihr auch das Big Picture vermittelt wird, dass und wie das erworbene IT-Know-how eingesetzt werden muss, um das Rechtswesen zu modernisieren. Ansonsten sind alle Mühen vergebens.

Fazit

Zeit, Resümee zu ziehen. Als Ausgangspunkt diente uns die Annahme, dass Legal Tech bisweilen auf unberechtigte Akzeptanzprobleme stößt, die insb. auf Missverständnisse zurückzuführen sind. Als eine Ursache für diese Missverständnisse haben wir einen unscharfen Diskursgegenstand ausgemacht und uns gefragt, worum sich der öffentliche Diskurs rund um Legal eigentlich drehen sollte. Um uns der Antwort anzunähern, habe ich vier Leitfäden vorgeschlagen.

Der erste Leitfaden schließt alles von dem Legal-Tech-Diskurs aus, was nicht die Digitalisierung juristischer Aufgaben betrifft. Der zweite Leitfaden bringt den so abgesteckten Bereich ins Gleichgewicht, indem er die Bedeutung von dystopischen Vorstellungen und Zukunftstechnologien mäßigt und die Bedeutung von technisch trivialeren, aber heute relevanteren Technologien betont. Der dritte Leitfaden leuchtet den Diskursgegenstand gewissermaßen zu den Seiten aus und bringt neben den prominenten Einsatzmöglichkeiten von Legal Tech in der Wirtschaft auch jene im öffentlichen Bereich in den Blick. Der vierte Leitfaden stellt die praktische Produktivität des Diskurses sicher, indem er fordert, nicht nur über Ziele, sondern auch den Weg dahin und unsere aktive Rolle dabei zu diskutierten.

Damit haben wir jedenfalls aus meiner Sicht eine wesentliche Ordnung des Diskurses erreicht und zumindest ein klareres Bild davon, womit wir das Buzzword „Legal Tech“ im öffentlichen Diskurs füllen sollten. Ich lade Sie herzlich dazu ein, an diesem wichtigen Diskurs teilzunehmen und ihn mit dem ein oder anderen hier vorgestellten Gedanken in fruchtbare Bahnen zu lenken. Und vergessen Sie nicht: Wandel kommt nicht von allein. Packen wir es an!


[1] Paul F. Welter, Mag. iur. (Köln) ist Mitgründer und Vorstandsvorsitzender von recode.law (e. V.). Dabei handelt es sich um die größte studentisch geprägte Organisation für Legal Innovation und Legal Tech im deutschsprachigen Raum. In ihr engagieren sich über 100 aktive Mitglieder an mehr als 5 Standorten (u. a. Münster). Zusammen mit anderen Mitgliedern engagiert Paul sich besonders für die Aufnahme von Legal Tech in die Juristenausbildung.

[2] Das fing an mit einem offenen Brief an den Justizminister im Oktober 2020. Es folgten eine Podiumsdiskussion mit demselben und der Landtagsantrag LT-Drucks. 17/12052, zu dem wir mit Stellungnahme 17/3715 Stellung nahmen (alles zu finden unter: https://jag.recode.law [Stand: 29.10.2021]). Es setzte sich dann in dem hier beschriebenen Kongress fort.

[3] LT-Drucks. 17/3924, S. 38.

[4] recode.law, „Podiumsdiskussion ‘JAG-Novelle – bereit für die digitale Transformation?’ mit NRW-Justizminister“, Videoaufzeichnung auf YouTube, Dezember 2020, https://youtu.be/FbbUq32ZYKg [Stand: 29.10.2021], Minute 17:50 bis 18:20.

[5] LT-Drucks. 17/13357, S. 77.

[6] Der Ausdruck ist natürlich anschaulich und auch üblich. Aber doch werde ich den Eindruck nicht los, dass sich manche das wirklich als Roboter in Form einer Blechbüchse, am besten noch mit Armen, Beinen, Füllfederhalter und eigenem Richterzimmer, im Gerichtssaal vorstellen und nicht als bloße Software ohne physischen Avatar. Dahinter steckt dann der Denkfehler, dass die Digitalisierung bloß bestehende Prozesse wie wir sie kennen 1:1 auf Computer verlagert. In Wahrheit wird sie aber ganz neue Prozessen schaffen, die ohne Computer gar nicht denkbar gewesen wären.

[7] Einen sehr guten und auch anfängerfreundlichen Überblick speziell über das Basisdokument, aber auch über digitale Justiz generell, geben Albrecht, Wloch, Ad Legendum 2021, 194–198.

[8] „Im weitesten Sinne“, weil das Anbieten solcher Hilfen organisatorisch wohl als Exekutivtätigkeit einzuordnen wäre, aber es dennoch thematisch eng mit dem Erlassen von Gesetzen verbunden ist.

[9] Nationaler Normenkontrollrat, „Monitor Digitale Verwaltung #6“, September 2021,

https://www.normenkontrollrat.bund.de/nkr-de/aktuelles/monitor-digitale-verwaltung-6-1958280 [Stand: 29.10.2021] S. 2. Über solche aktuellen Themen berichtet regelmäßig der Newsletter „New Law Radar“ von recode.law, der hier abonniert werden kann: https://newsletter.recode.law/ [Stand: 29.10.2021].

[10] An dieser Stelle erneut der Hinweis auf den Überblick über digitale Justiz von Albrecht, Wloch, Ad Legendum 2021, 194–198.

[11] Bohlen, Gebhard, Sommer, „Roland Rechtsreport 2020“, November 2019,

https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/ROLAND_Rechtsreport_2020.pdf [Stand: 29.10.2021], S. 16.

[12] Vgl. Europäische Union, „The 2020 EU Justice Scoreboard“, August 2020,

https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/justice_scoreboard_2020_en.pdf [Stand: 29.10.2021], S. 9 f.

[13] Vgl. nur für die Prognose hinsichtlich der Pensionierungen und des Nachwuchses: Deutscher Richterbund, „Die personelle Zukunftsfähigkeit der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland“, April 2017, http://rba-nw.de/uploads/DRB-Positionspapier%20Nachwuchsgewinnung_kl.pdf [Stand: 29.10.2021], im Überblick: S. 30.

[14] World Justice Project, „Global Insights on Access to Justice“, 2019,

https://worldjusticeproject.org/sites/default/files/documents/WJP-A2J-2019.pdf [Stand: 29.10.2021], S. 43. Eine deutsche Unmet-Legal-Needs-Studie gibt es bisher noch nicht, wurde aber – zumindest unter dieser Bezeichnung – vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2020 in Auftrag gegeben und wird für Februar 2023 erwartet.

[15] World Justice Project, „Global Insights on Access to Justice“, 2019,

https://worldjusticeproject.org/sites/default/files/documents/WJP-A2J-2019.pdf [Stand: 29.10.2021], S. 25.

[16] Bohlen, Gebhard, Sommer, „Roland Rechtsreport 2020“, November 2019,

https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/ROLAND_Rechtsreport_2020.pdf [Stand: 29.10.2021], S. 25.

[17] „Als Semmelweis-Reflex wird die Vorstellung beschrieben, dass das wissenschaftliche Establishment eine neue Entdeckung quasi ‚reflexhaft‘ ohne ausreichende Überprüfung erst einmal ablehne und den Urheber eher bekämpfe als unterstütze, wenn sie weit verbreiteten Normen oder Überzeugungen widerspricht.“, Wikipedia, Eintrag zum „Semmelweis-Reflex“,

https://de.wikipedia.org/wiki/Semmelweis-Reflex [Stand: 29.10.2021].

Last Updated on 8. Februar 2022

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