NewLawRadar 91/26: KI-Unterstützung in der Justiz – Zukunft juristischer Prüfungen – Gutachten mit KI – KI-Fokus in der EU-Wettbewerbsaufsicht

Liebe Leser:innen,

herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Euch einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technik geben.

In der aktuellen Ausgabe des NewLaw Radar werfen wir einen Blick auf neue KI-Anwendungen in der Justiz, die die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen erleichtern sollen, auf innovative digitale Prüfungsformate mit KI-gestützter Korrektur im Jurastudium sowie auf ein wegweisendes Urteil zum Einsatz von KI bei der Erstellung von Gutachten. Zudem beleuchten wir die jüngsten wettbewerbsrechtlichen Aktivitäten der EU-Kommission im KI-Sektor, die zentrale Plattformen und Cloud-Infrastrukturen in den Fokus nehmen. Diese Ausgabe bietet Euch damit einen kompakten Überblick über zentrale Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technologie, die derzeit sowohl die Praxis als auch die Ausbildung und Regulierung prägen.

Wir wünschen euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über Feedback an radar@recode.law!

Euer recode.law-Team

Redaktion: Elena, Felix, Jonas, Kai, MarcoVeronika und Victoria.


KI-Unterstützung in der Justiz

“JANO” soll die Anonymisierung von Urteilen automatisieren

In Hessen und Baden-Württemberg soll die Anonymisierung gerichtlicher Entscheidungen künftig durch KI-Unterstützung vereinfacht und beschleunigt werden. Bislang müssen Mitarbeiter:innen der Gerichte jeden Urteilstext manuell überarbeiten, um personenbezogene Daten zu entfernen – ein zeitaufwändiger Prozess, der eine zusätzliche Hürde für die Veröffentlichung von Urteilen darstellt.

Mit dem KI-Tool „JANO“ („Justiz-Anonymisierung“) soll dieser Prozess künftig effizienter gestaltet werden: Die KI analysiert die Entscheidung, erkennt personenbezogene Angaben und schlägt diese zur Anonymisierung vor. Diese Vorschläge müssen anschließend weiterhin manuell geprüft und freigegeben werden – die KI ersetzt damit nicht die menschliche Entscheidung, sondern dient als unterstützendes Werkzeug, das eine Vorauswahl trifft und den Arbeitsaufwand reduziert. Nach einer bereits abgeschlossenen Testphase am Landgericht Darmstadt soll das System künftig flächendeckend in Hessen und Baden-Württemberg eingesetzt werden.

Diese Entscheidung könnte auch der Initiative OffeneUrteile (offeneurteile.de) Rückenwind verleihen, die sich für eine deutlich umfassendere Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen einsetzt. Ohne vorherige Anonymisierung ist die Veröffentlichung eines Urteils rechtlich nicht zulässig. Der hohe personelle Aufwand trägt derzeit maßgeblich dazu bei, dass lediglich etwa 1 bis 2 % aller Urteile veröffentlicht werden – abhängig von der Bereitschaft der jeweiligen Gerichte. Der Einsatz von „JANO“ könnte hier die notwendige Entlastung schaffen, um eine flächendeckende Veröffentlichung von Urteilen zu ermöglichen.

Eine solche Veröffentlichungspraxis wäre nicht nur im Sinne der Rechtsstaatlichkeit im Hinblick auf Öffentlichkeit und Rechtsvergleichbarkeit wünschenswert. Langfristig eröffnet die breitere Veröffentlichung anonymisierter Entscheidungen auch neue Perspektiven für KI-gestützte Analysen der Rechtsprechung. Die Anwendung von automatisierter Mustererkennung auf eine Vielzahl von Urteilen könnte dabei helfen, regionale Unterschiede bei Entscheidungen oder typische Streitkonstellationen offenzulegen. Voraussetzung für die Entwicklung eines solchen KI-Tools ist die Sammlung entsprechender Trainingsdaten, bestehend aus veröffentlichten, anonymisierten Urteilen.


Die Zukunft juristischer Prüfungen?

Uni Potsdam testet digitale Klausuren mit KI-Korrektur

Am 9. Januar 2026 konnten rund 30 Jura-Erstis an der Universität Potsdam eine digitale Übungsklausur mit der Prüfungssoftware EDUTIEK absolvieren. Was nach der Einführung des E-Examens in zahlreichen Bundesländern über die letzten Jahre wie Routine erscheint, brachte bei genauerem Hinsehen einige entscheidende Innovationen, die diesen Testlauf im Rahmen des bundesweiten Forschungsnetzwerks „DigitalProjekt“ besonders machten.

Zunächst war da die Möglichkeit, während der Klausur das kostenlose Online-Gesetzbuch lexmea.de zu nutzen. Dieses erlaubt die Personalisierung von Gesetzesnormen mittels individueller Markierungen und Verlinkungen sowie den Zugriff auf dazugehöriges Wissen in Form von Notizen und Schemata.

Das Herzstück des wissenschaftlich begleiteten Projekts ist jedoch die KI-unterstützte Korrektur, die parallel zur menschlichen Korrektur erfolgt und mit dieser verglichen werden soll. Erklärte Ziele und Untersuchungsgegenstände sind wie schon bei den Probeklausuren in Bielefeld und München eine objektivere und fairere Bewertung von juristischen Prüfungen (summatives Feedback, eine Analyse dazu hier) sowie eowie die erstmalige Bereitstellung von Feedback in Form von KI-generierten Korrekturanmerkungen (formatives Feedback). Diese Korrekturanmerkungen sollen durch höhere Individualität hilfreicher als konventionell erstellte Anmerkungen sein und könnten damit von großem Wert – insbesondere für die Übungsklausuren im Rahmen der Examensvorbereitung – sein. Gerade letztere könnten von großem Wert sein für Übungsklausuren im Rahmen der Examensvorbereitung. Im Examen selbst sollten auch in Zukunft Menschen die Letztverantwortung für Bewertungen übernehmen.

Die Erprobung in Potsdam, die auch von Vertretern des Gemeinsamen Justizprüfungsamtes Berlin-Brandenburg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg aufmerksam verfolgt wurde, markiert damit einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum digital unterstützten Jurastudium.

Bei Interesse an dem Thema empfehlen wir unsere Podcast-Folge zu KI in der Klausurbewertung: Jetzt anhören!


Gutachten unter Verwendung von KI

Für ein KI-generiertes Gutachten gibt es kein Geld

Im November 2025 hat das Landgericht Darmstadt entschieden, den Anspruch eines medizinischen Sachgutachters auf Vergütung auf null Euro festzusetzen. Grund dafür ist laut dem Urteil, dass der Text mit künstlicher Intelligenz generiert wurde.

Dies stellte das Landgericht anhand verschiedener Merkmale fest, die alle auf ein typisches “KI-Muster” hinweisen: So benannte sich der Gutachter selbst mit voller Anschrift, verwendete viele Wortwiederholungen sowie Satzstrukturen, die ausschließlich aus Haupt- und Nebensätzen mit gleichen Satzanfängen bestehen, und machte einige Formatierungsfehler. Des Weiteren wurde bemängelt, dass der Gutachter die Klägerin nicht untersucht hat, die Fragen des Gerichts ohne Begründung beantwortet hat und auf Rückfragen keine substantiierte Antwort geben konnte. Der Eigenanteil an dem Gutachten und der gesamten gutachterlichen Arbeit war bestenfalls gering. Damit hat der Gutachter zum einen gegen seine Pflicht aus § 407a I 2 ZPO verstoßen, da er dem Gericht nicht mitgeteilt hat, dass er zur alleinigen Beurteilung nicht in der Lage ist, und zum anderen gilt das Gutachten im Prozess als unverwertbar, da es entgegen § 407 III ZPO nicht persönlich errichtet wurde. Das Gericht kürzte seinen Vergütungsanspruch gem. § 8a II JVEG auf null Euro.

Aus der Begründung des Landgerichts lassen sich verschieden Schlüsse für die Praxis ziehen, insbesondere auch für die Anfertigung juristischer Gutachten unter Zuhilfenahme von KI. Ein Gutachter muss immer einen überwiegenden Eigenanteil an der Gutachtenerstellung erbringen. Dieser kann sich sowohl in der Ermittlung des Sachverhalts, der Abwägung und Bewertung der Ermittlungsergebnisse, sowie der schlussendlichen Verfassung des Gutachtens erschöpfen. Der grundsätzliche Einsatz von künstlicher Intelligenz bleibt freilich zulässig und ist auch empfehlenswert, da dem Gutachter die Arbeit so auf verschiedene Weise vereinfacht werden kann. Es kommt jedoch, wie so häufig, immer auf den Umfang des Einsatzes an. Wird das Gutachten, wie im oben entschiedenen Fall, überwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich, von der KI verfasst, liegt ein Verstoß gegen § 407a III ZPO vor, da dies einer Übertragung des Auftrags auf “einen anderen” gleichkommt. Das schlussendliche Gutachten sollte somit nach wie vor überwiegend vom Gutachter selber verfasst werden, zumindest aber nach einer Erstellung durch KI so gründlich überprüft werden, dass es einer eigenen Erstellung gleichkommen würde. Empfehlenswerter ist der verstärkte Einsatz von KI im Vorfeld der Verfassung, beispielsweise zur Ermittlung und Zusammentragung von relevanten Dokumenten, Entscheidungen, Rechercheergebnissen, etc.


KI im Fokus der EU-Wettbewerbsaufsicht

EU-Kommission startet fünf Verfahren in kurzer Zeit

Künstliche Intelligenz ist zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor in Europa geworden. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission innerhalb von nur 22 Tagen fünf Untersuchungen zu KI-nahen Diensten angekündigt. Sie betreffen sowohl große KI-Anwendungen (Google und Meta) als auch die zugrunde liegende Cloud-Infrastruktur (AWS und Microsoft Azure). Die Verfahren laufen allerdings unter unterschiedlichen Rechtsinstrumenten: dem klassischen EU-Kartellrecht (Art. 102 AEUV) und dem neuen Digital Markets Act (DMA).

Google AI: Inhalte als Trainingsdaten und neue Verteilungseffekte

Im Fall von Google untersucht die Kommission, ob die Nutzung von Inhalten von Verlagen und YouTube-Creators für Dienste wie „AI Overview“ und „AI Mode“ mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar ist. Diese KI-Funktionen liefern zusammenfassende oder dialogbasierte Antworten direkt in der Suche und verändern damit die bisherige Logik der Online-Informationsvermittlung. Während Google auf diese Weise seine KI-Angebote weiter ausbaut, erhalten die Inhalteanbieter, deren Material für Training und Ausgabe der Modelle genutzt wird, bislang keine oder nur unzureichende Vergütung. Gleichzeitig besteht für viele von ihnen kaum eine realistische Möglichkeit, der Nutzung zu widersprechen, da sie stark vom Traffic aus der Google-Suche abhängig sind.

Meta AI: WhatsApp als potenziell geschlossener KI-Zugang

Auch Meta steht wegen der Integration seines KI-Assistenten in WhatsApp im Fokus der Wettbewerbsaufsicht. Hintergrund ist eine Änderung der Nutzungsbedingungen für Geschäftskunden, die es Drittanbietern untersagt, ihre KI-Dienste über WhatsApp anzubieten, wenn KI den Kern ihres Angebots bildet. Metas eigener KI-Dienst bleibt hingegen zugänglich. Die Kommission prüft, ob diese Praxis den Marktzugang für konkurrierende KI-Anbieter unzulässig beschränkt und damit einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Cloud-Dienste und der DMA: Infrastruktur als Schlüssel zur KI

Parallel hat die Kommission drei Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten unter dem DMA eingeleitet. Cloud-Infrastruktur gilt als das Rückgrat der KI-Entwicklung, der Markt ist jedoch stark konzentriert. Die Untersuchungen sollen klären, ob insbesondere Amazon Web Services und Microsoft Azure trotz Nichterreichens der formalen Schwellenwerte als Gatekeeper einzustufen sind. Ziel ist es, zu prüfen, ob diese Dienste als zentrale Zugangspunkte für Unternehmen fungieren und ob bestehende Praktiken den Wettbewerb einschränken.


Video-Tipp

Ringvorlesung Legal Tech zu Legal AI-Tools

Wie gewohnt hat das Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft der Universität Passau auch dieses Jahr eine Ringvorlesung zu Legal Tech veranstaltet und aufgezeichnet.

Dieses Semester fand sie zum Thema „KI-Werkzeuge für die Anwaltschaft und Rechtspraxis“ statt. Eingeladen wurden verschiedene AI-Anbieter im juristischen Bereich, um ihre Lösungen ausführlich vorzustellen. Die Produkt-Demos wurden durch spannende Fragen von Professor Riehm und dem Publikum ergänzt.

Alle Aufzeichnungen sind hier zu finden.


Veranstaltungs-Tipp

Workshop mit Hogan Lovells x recode.law

Wir freuen uns, den Beginn unserer Partnerschaft mit einem besonderen Event zu feiern: Gemeinsam mit Hogan Lovells und ihrem Legal-Tech-Unternehmen ELTEMATE erhaltet Ihr exklusive Einblicke in den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in einer internationalen Großkanzlei.

In einem englischsprachigen Workshop entwickelt Ihr eine KI-gestützte Lösung zur Vertragsprüfung – praxisnah, effizient und orientiert an realen juristischen Anforderungen.

Im Anschluss lassen wir den Abend bei einem gemeinsamen Essen ausklingen.

Wann? Donnerstag, 19. März 2026
Wo? Hogan Lovells, München

Der Anmeldestart erfolgt in Kürze. Stay tuned! 

Last Updated on 22. Januar 2026