KI & Rechtsschutz vor den Amtsgerichten

I. Das Amtsgericht als Keimzelle des Rechtsschutzes

In der medialen Berichterstattung, ob Tageszeitung, TV oder auch in juristischer Berichterstattung ist in der Regel immer die Rede von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht. Es ist schon die Ausnahme, wenn mal ein Urteil eines Oberlandesgerichts oder gar eines Landgerichts durch die Medien geht. Doch wieso fokussiert sich die mediale Berichterstattung vorwiegend auf die Revisionsgerichte? Dies hat verschiedene Gründe: Zum einen haben Urteile von Revisionsgerichten  eine erhebliche Signalwirkung. Ein Urteil des BGH beispielsweise hat Richtlinienfunktion für alle Amtsgerichte. Zum anderen liegt der Fokus der Amtsgerichte auf den Tatsachen des Einzelfalls. Diese sollen ermittelt und bewertet werden. Die Revisionsgerichte beschäftigen sich mit dem Recht an sich. Nicht die Tatsachen sind Ermittlungsgegenstand, sondern die Anwendung des Rechts durch die Vorinstanzen. Die daraus folgenden Erwägungen haben allgemeingültige Bedeutung für alle Gerichte und Menschen in Deutschland, nicht nur für die zwei beteiligten Parteien. Ein weiterer Grund ist die Finalität von Revisionsentscheidungen. Sie sind der Schlusspunkt eines jeden Instanzenzugs und können nicht mehr angegriffen werden. Medien lieben eine solche Endgültigkeit. Schließlich sind auch die Prominenz und Tragweite solcher Entscheidungen von Bedeutung. Revisionsverfahren haben oft bereits eine mediale Vorgeschichte oder betreffen prominente Akteure, bzw. gesellschaftlich hochemotionale Themen (z.B. Diesel-Skandal, Cum-ex, schwere Kapitalverbrechen). Die Amtsgerichte prägen zwar das Leben der Menschen, aber die Revisionsgerichte prägen das Recht.

Jedoch widerspricht diese mediale Überrepräsentation der Revisionsgerichte dem tatsächlichen Alltag des Rechtsschutzes in Deutschland. Laut den offiziellen Statistiken finden die meisten Verfahren beim Amtsgericht statt. Zudem werden auch nicht annähernd so viele amtsgerichtliche Entscheidungen abgeändert oder aufgehoben, wie es manchmal scheint. In Zivilverfahren werden 70-80 % der Urteile sofort rechtskräftig, da keine Rechtsmittel eingelegt werden. Gründe dafür sind meist ein zu hohes  Kostenrisiko, die Eindeutigkeit der Beweislage oder die  Geringfügigkeit des Streitwerts. In Berufungsverfahren beim Landgericht kommt es in 50-60 % der Fälle zu einer Bestätigung des amtsgerichtlichen Urteils. Nur in etwa 15-20 % erfolgt eine Abänderung oder Aufhebung. In einer Gesamtbetrachtung haben also über 90 % der amtsgerichtlichen Urteile Bestand . Im Strafrecht ist die Erfolgsrate von Berufungen höher, da hier häufig (nur) über das Strafmaß verhandelt wird, bei gleichzeitiger Bestätigung der erstinstanzlich festgestellten Schuld. Technisch gesehen liegt mit einer Änderung des Strafmaßes trotzdem eine Abänderung vor, die so auch in der Statistik festgehalten wird

Dass die Amtsgerichte in Deutschland die Hauptträger und Anlaufstellen für den Rechtsschutz sind, zeigt sich auch daran, dass mindestens ein gerichtlicher Kontakt im Leben für einen in Deutschland lebenden Menschen eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist. Etwa 60-70 % haben mindestens einmal im Leben Kontakt zu einem Gericht. Jährlich werden 1,1 Millionen neue Verfahren an den Amtsgerichten anhängig, allein im Zivilrecht. In einem durchschnittlich 80 jährigen Leben sind das 88 Millionen neue Verfahren, an denen auch immer mindestens zwei Personen beteiligt sind. Des Weiteren liegt die Scheidungsrate bei mittlerweile 33 %. Daraus folgende Streitigkeiten erreichen unweigerlich die Amtsgerichte als exklusiv zuständige Familiengerichte. Auch bei Nachlassangelegenheiten, die wohl die große Mehrheit der Bevölkerung irgendwann mal betreffen werden, ist ein Kontakt mit den Amtsgerichten unvermeidbar, da diese auch für Nachlassangelegenheiten ausschließlich zuständig sind. Über 90 % der gerichtlichen Erstkontakte finden am Amtsgericht statt. Gründe dafür sind die amtsgerichtliche „Allzuständigkeit“ und die räumliche Nähe. Schließlich gibt es in Deutschland immerhin 638 Amtsgerichte (dagegen 116 Landgerichte und „nur“ 24 Oberlandesgerichte). Landgerichte sind nur bei einem höheren Streitwert (>10.000 €) und bei schweren Straftaten (Freiheitsstrafe >1 Jahr) zuständig. Ansonsten liegt die Zuständigkeit beim Amtsgericht.  Ein weiterer Grund ist auch, dass Klagen vor dem Amtsgericht grundsätzlich ohne einen Anwalt möglich sind (§ 79 I ZPO). Dies soll es den Bürgern erleichtern, ihre Ansprüche zu verfolgen, ohne selbst ein finanzielles Risiko durch die Beauftragung eines Anwaltes einzugehen. Trotzdem werden 88 % aller Klagen vor dem Amtsgericht mit anwaltlicher Unterstützung geführt. Jedoch ist zu beobachten, dass die Anzahl der Verfahren an den Amtsgerichten rückläufig ist. Gründe dafür sind zum einen hohe Kosten für die eigene Rechtsverfolgung, die nicht selten den Wert des eingeklagten Anspruchs übersteigen, und zum anderen alternative Konfliktlösungsmechanismen. Auch der stetig wachsende Einsatz von Legal-Tech sorgt für insgesamt weniger Verfahren, beispielsweise im Fall von Fluggastrechten oder Mietpreisbremsen, wo nun  dutzende Ansprüche in einem Verfahren zusammen verfolgt werden können. Doch nicht nur in solchen Fällen hat Legal-Tech und künstliche Intelligenz Einfluss auf den amtsgerichtlichen Rechtsschutz.

 

II. KI-Einsatz auf Mandantenseite

1. Problematik

Vor den Amtsgerichten zeichnet sich eine Problematik ab, die so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen war. Im Gegenteil: die Amtsgerichte sind als örtliche Institute für einfachen Rechtsschutz gedacht und sollen den Bürgern eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit bieten, ihre Ansprüche zu verfolgen und damit die Anwendung des materiellen Rechts wahren. Ein zuverlässiger Rechtsschutz für jeden Bürger ist ein Grundpfeiler einer jeden freiheitlichen Demokratie. Der Gesetzgeber hat allerdings nicht vorgesehen, dass die große Mehrheit der amtsgerichtlichen Klagen unter anwaltlicher Unterstützung erfolgen. Er wollte es den Bürgern ermöglichen, einfach und vor allem kostengünstig Prozesse in eigenem Namen zu führen. Niemand sollte verpflichtet sein für einfache Prozesse einen kostspieligen Anwalt einzuschalten. Doch die Realität sieht anders aus: Ein juristischer Laie wird es sich in den meisten Fällen nicht zutrauen einen Prozess selbst zu führen ohne Kenntnisse über das Prozessrecht und das einschlägige materielle Recht. Das Risiko eines Unterliegens infolge der fachlichen Unwissenheit ist einfach zu groß. Schließlich können auch Prozesse vor dem Amtsgericht trotz geringen Streitwertes eine Komplexität mit sich bringen, die nicht bereits anfänglich erkennbar ist und schnell zu einer Überforderung führen kann. Die einzige Alternative zur Absicherung ist die Beauftragung eines Anwalts, die jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und auch kein Garant für gerichtlichen Erfolg ist. Auch die Prozesskostenhilfe bietet oft keine ausreichende Unterstützung Die Folge dieser Problematik: Nur ein Bruchteil der Auseinandersetzungen landet tatsächlich vor Gericht. Eine echte Teilhabe an rechtsstaatlichen Schutzmechanismen, die unabdingbarer Bestandteil einer funktionierenden Demokratie sind, sieht anders aus. Die Geltungsordnung des materiellen Rechts bröckelt, wenn bspw. Unternehmen sich nicht rechtstreu verhalten, weil es sich für die Anspruchsinhaber ohnehin nicht lohnt, sich mit ihren (berechtigten) Ansprüchen zur Wehr zu setzen. In der Folge geht Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie verloren. Wie kann ein Rechtsstaat für sich werben, wenn niemand mitbekommt, wie gut er ist?

2. Streitwert-Reform ermöglicht breiteren KI Einsatz

Die jüngste Reform des Prozessrechtes hat zum Ziel, den Amtsgerichten mehr Verfahren zuzuweisen, nachdem die diesbezüglichen Zahlen kürzlich rückläufig waren. Die Neuregelungen, u.a. in der ZPO und im GVG, traten am 1.1.2026 in Kraft. Der Streitwert, bis zu dem die Verfahren den Amtsgerichten zuzuordnen sind, wurde von bisher 5.000 € auf 10.000 € angehoben, also verdoppelt. 

Der fehlende Anwaltszwang  bei den Amtsgerichten ermöglicht es juristischen Laien sich bei der Führung des Verfahrens durch KI unterstützen zu lassen. Sie kann bei der Stellung der Anträge helfen, aber auch ganze Schriftsätze verfassen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat allerdings Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Reform. Schließlich diene der Anwaltszwang einer geordneten Rechtspflege, der Vermeidung aussichtsloser Gerichtsverfahren und damit zugleich der Entlastung der Justiz. Des Weiteren hat der Anwaltszwang eine Beratungs- und Warnfunktion: Bei einem Streitwert von 10.000 € ist das Kostenrisiko für den Mandanten nicht unerheblich. Fehlerhafte Prozesshandlungen durch KI Unterstützung, sei es durch mangelhafte Schriftsätze oder auch nur taktisch unkluger Beratung, können schnell zu irreversiblen Schäden führen. Der DAV schlägt von daher vor, die Schwelle für den Anwaltszwang bei 5.000 € beizubehalten

Der Gesetzgeber vertritt dagegen die Auffassung, dass Verfahren vor den Amtsgerichten weniger komplex seien und Bürgern deshalb der Zugang zur Justiz auch ohne Anwalt möglich sein soll. Es ist kein Geheimnis, dass einigen Verfahren, bei denen es beispielsweise um einen dreistelligen Betrag oder auch niedrigen vierstelligen Betrag geht, zum einen eine offensichtliche Rechtslage zugrunde liegt und zum anderen die Relevanz fehlt, um mit anwaltlicher Unterstützung einen langwierigen Prozess zu führen. Solche Verfahren lassen sich mit KI-gestützten Schriftsätzen vergleichsweise einfach und unkompliziert lösen. Dies sieht bei Fällen, die einen Streitwert von 5.000-10.000 € aufweisen, schon durchaus anders aus. Ein juristischer Laie kann weder die rechtlichen und tatsächlichen Dimensionen eines Falles überblicken noch ist anzunehmen, dass die Funktionsweise von KI hinreichend bekannt ist und Fallstricke bei ihrer Nutzung für rechtliche Fragestellungen berücksichtigt werden, sowohl beim Nutzer als auch bei Gericht. KI Unternehmen sehen diese Entwicklung und die Möglichkeit einer Haftung für fehlerhafte Rechtsberatung durch ihre Produkte und bemühen sich folglich darum, ihre Haftungsrisiken zu reduzieren. OpenAI hat beispielsweise ihre Nutzungsbedingungen dahingehend aktualisiert

Schließlich macht KI auch Fehler. Ein Beispiel ist der Schriftsatz eines Anwaltes mit Fehlzitaten. Eine unterbliebene Überprüfung der KI durch den Anwalt stellt freilich eine Verletzung der Berufspflicht dar. Doch einem juristischen Laien würden solche Fehlzitate auch bei erfolgter Durchsicht nicht auffallen. Im obigen Fall führte dieses Versäumnis zwar nicht zu prozessualen Sanktionen, trotzdem gefährden solche Fehler den Erfolg. 

Trotz solch negativen Schlagzeilen bietet KI auch neue Chancen für die Rechtsdurchsetzung, wenn die Kosten für einen Anwalt zu hoch sein sollten und der Fall eine eher gemäßigte Komplexität sowie ein moderates Kostenrisiko aufweist. Dadurch wird ein umfangreicherer Rechtsschutz und demokratische Teilhabe gewährt. Die gewissenhafte Nutzung von KI kann somit eine große Unterstützung bedeuten. Zu empfehlen ist jedoch die Verwendung von KI, die speziell hierfür entwickelt wurde. 

3. Erste Tools zur juristischen Ersteinschätzung durch juristische Laien

Mittlerweile gibt es eine gewisse Auswahl an KI-Programmen, die für die rechtliche Beratung und Unterstützung herangezogen werden können. Zu unterscheiden ist freilich zwischen eigens dafür entwickelten Apps und Programmen, die eher als „Allrounder“ anzusehen sind und bei denen die rechtliche Beratung nur eines von vielen Featuren ist. 

Die App law.me ist eine erste-Hilfe AI Rechts-App für Rechtssuchende in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Zielgruppe sind in erster Linie Verbraucher mit zivilrechtlichen Anliegen, bietet aber auch Unterstützungspotential für Rechtsanwälte, Mediatoren und Rechtsschutzversicherungen. 

Auch Chat-GPT gibt dem Nutzer juristische Beratung und prüft Ansprüche oder formuliert Schreiben. Allerdings existiert ein Hinweis in den Nutzungsbedingungen, nach dem  ChatGPT nicht für “personalisierte Beratungsleistungen, z. B. rechtlicher oder medizinischer Natur, für die eine Befugnis oder Lizenz erforderlich ist, ohne Beisein einer einschlägig qualifizierten Person” verwendet werden dürfe. Dadurch schließt OpenAI die eigene Haftung aus für den Fall von juristischen Fehlern des Programms. Die App kann also gerade in einfacheren Verfahren eine große Unterstützung für juristische Laien bieten, ist aber mit zunehmender Komplexität des Falles mit Vorsicht zu genießen. 

 

III. KI Einsatz auf Gerichtsseite

Auch auf Seiten der Justiz schreitet die Digitalisierung fort. Es werden fortlaufend neue Programme entwickelt, eingeführt oder getestet, die die gerichtlichen Abläufe vereinfachen und Verfahren beschleunigen sollen. 

Ein Vorhaben, das für deutlich mehr veröffentlichte Urteile sorgen soll, ist das Projekt „ALeKS“ (Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen). Künftig sollen Gerichtsurteile mit Hilfe von KI anonymisiert werden, damit sie anschließend veröffentlicht werden können. Aktuell werden weniger als 3 % aller Urteile veröffentlicht, an den Amtsgerichten noch weniger. Dies liegt an dem hohen zeitlichen und personellen Aufwand. Dieser Veröffentlichungsprozess soll durch die (Teil-)Automatisierung beschleunigt und vereinfacht werden: Large Language Models (LLM) sollen dabei helfen, Leitsätze zu erstellen und Entscheidungen zu verschlagworten. Folge von mehr Veröffentlichungen sind mehr Urteile, die die KI auf Parteiseite zur Beurteilung heranziehen kann. Dies führt wiederum zu treffenderen Ergebnissen und besser belegten Subsumtionen. 

In Baden-Württemberg und Hessen wird seit Dezember 2025 das KI-Tool „JANO“ (Justiz-Anonymisierung) genutzt. Dieses Programm wurde von den Landesjustizen selbst entwickelt und nutzt KI, um personenbezogene und sensible Daten in den Urteilen zu finden und durch Abkürzungen zu ersetzen. Namen, Adressen und weitere Daten, die für den Fall nicht von Relevanz sind, aber sensible Informationen enthalten, werden abgekürzt, geändert oder geschwärzt (aus beispielsweise Herrn Peter Müller wird „Herr M“). Diese Arbeit musste früher händisch durchgeführt werden, was bei umfangreichen Urteilen eine langwierige Aufgabe war. Nun übernimmt die KI diese Aufgabe. Die Mitarbeiter müssen die fertig anonymisierten Urteile nur noch überprüfen und freigeben. Der Arbeitsaufwand wird folglich erheblich verringert und es wird eine höhere Veröffentlichungszahl erreicht. 

Ebenfalls neu und ein wahrer Meilenstein der Digitalisierung in der Justiz, ist das Online-Verfahren für Zivilklagen vor dem Amtsgericht. Seit dem 15. April 2026 befindet es sich an 8 ausgewählten Standorten, darunter Nürnberg und Hamburg-Mitte, in der Erprobung. Weitere Standorte sollen folgen. Inhaltlich ist das Verfahren zunächst auf Geldforderungen bis zu 10.000 € beschränkt, also der neuen Streitwertgrenze für Amtsgerichte angepasst. Das Online Verfahren soll eine eigenständige Verfahrensart mit speziellen Regelungen und reduzierten Gerichtsgebühren sein. Hierfür wurde ein eigenes Gesetz verabschiedet. Die Klagen sollen vollständig online eingereicht werden können. Diese Möglichkeit soll sowohl Rechtsanwälten als auch Bürgern offenstehen. Zentrale Merkmale des Verfahrens sind eine strukturierte und digitale Verfahrensführung. Mündliche Verhandlungen sollen i.d.R. nicht durchgeführt werden. Falls eine Verhandlung doch notwendig sein sollte, soll sie als Videoverhandlung, § 128a ZPO, durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch kein Einsatz von KI im Verfahren geplant, doch stellt das Projekt schon jetzt einen enormen Schritt zu mehr Digitalisierung da und bietet für die Zukunft vielfältige Möglichkeiten für den Einsatz von KI und dafür spezifische Entwicklungen.     

Abschließend ist ein Wandel der deutschen Justiz hin zu einer breiteren Digitalisierung zu erkennen. Davon werden am Ende alle Seiten profitieren: Die Gerichte erfahren eine spürbare Arbeitserleichterung und können sich so zumindest teilweise entlasten und die Bürger erhalten einen breiteren Zugang zum Rechtsschutz, was am Ende ihre Rechte stärkt. So wird der Grundgedanke der Demokratie verfolgt. Starke Rechte für die Bürger und funktionierende Rechtsschutz und -verfolgungsmöglichkeiten, damit diese Rechte nicht leer laufen. Weitere Entwicklungen in diesem Bereich sind zu erwarten und aufs wärmste zu begrüßen!

Bild von Kai Aderhold

Kai Aderhold