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Diskussion mit Justizminister: Wie viel Legal Tech gehört in die juristische Ausbildung?

Seit fast 20 Jahren wurde das Juristenausbildungsgesetz (JAG) von Nordrhein-Westfalen nicht verändert – trotz massiver digitaler Entwicklungen in der Rechtsbranche. Vor einigen Wochen legte das NRW-Justizministerium dem Landtag dann einen neuen Entwurf des JAG vor. Am 15.12.2020 legte die NRW-Koalition (CDU- und FDP-Landtagsfraktion) gemeinsam einige Änderungsanträge für das JAG in den Landtag ein, “um die Juristenausbildung zukunftsgerichtet und modern zu gestalten”(Angela Erwin) und Digitalisierung und Legal Tech in der Lehre voranzutreiben.

Am Abend dieses Tages brachte recode.law im Rahmen einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion Vertreter der Politik, der Justiz, der Wirtschaft und der Lehre zusammen, um zu prüfen, inwieweit die Digitalisierung und Legal Tech Lehrinhalte im Jurastudium werden sollen und welchen Stellenwert diese haben müssen, “um die Juristen von morgen auszubilden” (Angela Erwin).

Unter dem Titel “JAG-Novelle – bereit für die digitale Transformation?” durfte recode.law NRW-Justizminister Peter BiesenbachProf. Dr. Kathrin Gierhake, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg, Prof. Dr. Jan F. Orth, Pressesprecher des Landgerichts Köln, Dr. Maximilian Findeisen, Rechtsanwalt und Partner bei Eversheds Sutherland und Angela Erwin, Rechtsanwältin und Mitglied der CDU im Landtag NRW begrüßen.

Video-Aufzeichnung der Podiumsdiskussion

Die Diskussion wurde von Paul F. Welter, Vorstandsvorsitzender von recode.law, moderiert, der zunächst die Entwicklungen des JAG-Entwurfs und auch die Hauptforderungen des offenen Briefs von recode.law erklärte: Unter anderem wissenschaftliche Zusatzausbildungen im Bereich Legal Tech zu fördern und ein Bewusstsein für den Einfluss der Digitalisierung auf das Recht zu schaffen. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob “wir es uns leisten können, in Legal Tech gar nicht auszubilden”.

Die Diskussion wurde dann mit der Frage an Herrn Minister Biesenbach, wie “digitale Kompetenz” im Gesetzesentwurf zu verstehen sei, eröffnet. Dieser betonte, dass digitale Kenntnisse (wenn auch nur optional) zur Schlüsselqualifikation zählen, die man am Ende der juristischen Ausbildung haben sollte. Dieses Ziel soll allerdings durch die Hochschulen mit Leben gefüllt werden. Dabei nahm er den Vorschlag von recode.law an, auch eine digitale Zusatzausbildung ähnlich der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung mit einem Freisemester zu würdigen. Voraussetzung sei, dass diese mindestens 16 SWS umfasse. Mehr könne jedoch seiner Ansicht nach nicht geändert werden, es sollten schließlich Juristen und keine Informatiker ausgebildet werden; insbesondere richtete er sich an Herrn Welter: “Vertreten Sie ernsthaft die These, es soll ausgebildet werden, wie ich Rechtsanwendung durch Werkzeuge erfolgen lassen kann? Da werden wir uns nicht einig!”

Bezüglich der Antragsreihe der NRW-Koalition betonte Frau Erwin, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag NRW, vor allem die Dringlichkeit, Themen wie Digitalisierung und KI im JAG zu berücksichtigen, um Juristen von morgen auszubilden und diese darauf vorzubereiten, mit Digitalisierung und KI umgehen zu können. Dabei brachte sie auch eine mögliche Professur in diesem Bereich ins Spiel.

Frau Prof. Gierhake sah das deutlich kritischer und warnte davor, dass dies nicht zulasten des klassischen Lehrstoffs passieren könne: “Wir können uns nicht selbst zu Subsumtionsmaschinen degradieren und nicht alles, was wir gelernt haben, der Technik überlassen.” Dabei betonte sie auch, dass Jurastudierende bereits jetzt durch die Fülle des Lernstoffs sehr ausgelastet seien. Solange die Fachkompetenzen eines Juristen noch nicht beherrscht werden, könne man die Digitalkompetenzen nicht ins Studium integrieren. Diese Meinung teilend antwortete Justizminister Biesenbach auf die Frage, was die Kernkompetenz der Juristen und somit Hauptschwerpunkt des JAG sein soll, dass dies “Verstehen und Anwenden können des Rechts ist.”

Im Laufe der Diskussion kristallisierten sich sehr unterschiedliche Ansichten heraus, welchen Stellenwert digitale Kompetenzen in der heutigen und zukünftigen Juristenausbildung haben sollen. Justizminister Biesenbach sprach sich dafür aus, dass dies kein wesentlicher Teil der juristischen Ausbildung sein sollte. Frau Prof. Gierhake schloss sich ihm an: “Wir bilden Juristen aus, die sich auf ihre Tätigkeit selbstständig einstellen können und die Qualifikation mitbringen, ihren Beruf eigenständig auszuüben.” Sie sehe digitale Kompetenzen eher als Add-On im Rahmen eines Grundlagenfachs oder Schwerpunktbereichs neben den klassischen Rechtsgebieten.

Herr Dr. Findeisen und Herr Prof. Orth forderten dagegen einen höheren Stellenwert für digitale Kompetenzen: “Es ist essenziell, dass die Studierenden lernen, was eine Software macht und wie sie mit ihr umgehen, wo die Grenzen und die Benefits liegen. Sie müssen lernen, wie sie diese Technik in ihr juristisches Denken integrieren. Das ist kein Add-On, sondern essenziell.” führte Herr Dr. Findeisen aus.

Herr Prof. Orth konnte dem nur zustimmen: “Digitale Kompetenzen wie Datensicherheit und Datenschutz müssen im Studium vermittelt werden, um dem Rechtsanwaltsberuf gewachsen zu sein.” Gerade auch im Hinblick auf den Transformationsprozess der Justiz und der Veränderung der Rechtskultur wie z.B. Sammelklagen von Legal Tech Unternehmen seien digitale Kompetenzen auch für Richter erforderlich. Er zeigte sich dabei auch offen für Algorithmen, die Urteilsvorschläge für Richter machen, die der Richter prüfen kann, solange die letzte Entscheidung beim Richter liegt.

Auch Herr Dr. Findeisen begrüßte Legal Tech Tools, warnte aber davor, dass digitale Kompetenzen im aktuellen Gesetzesentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden würden: “Ich fände es hochbedauerlich, wenn Studierende noch 17 Jahre warten müssen, bis in einer neuen Gesetzesnovelle erkannt wird, dass digitale Tools ein wesentlicher Bestandteil der juristischen Methodenlehre und der Rechtsanwendung sind.”

Zum Ende der Veranstaltung betonte Frau Erwin, dass die politischen Entscheider in einen Dialog mit den juristischen Fakultäten treten wollen. Gleichzeitig sollen aber auch Erfahrungen aus der Praxis und das Know-How von Unternehmen genutzt werden.

In seinem Schlussstatement freute sich Herr Minister Biesenbach über die aufschlussreiche Diskussion; ganz überzeugt klang er jedoch nicht. Trotzdem forderte er die Teilnehmer dazu auf, seinem Ministerium E-Mails mit konkreten Vorschlägen und Beispielen zu schicken, wie man das Jurastudium in digitaler Hinsicht reformieren kann. Er zeigte sich vor allem diskussionsbereit hinsichtlich der Frage, welches technische Wissen in der Juristenausbildung erforderlich sei. Allerdings betonte er nochmals, dass es die Kernkompetenz der Jurastudierenden sei, das Recht zu verstehen, mit fremden Rechtsgebieten umzugehen, sich dort einzuarbeiten und das Recht auf neue Sachverhalte anwenden zu können.

Mit diesem Schlusswort möchten wir uns nochmal bei allen Teilnehmern der Diskussion bedanken und freuen uns schon auf weitere inhaltliche Auseinandersetzungen zu diesem Thema im neuen Jahr!

Text: Annika Koch und Tamara Stumm

Last Updated on 20. Februar 2021