Am 23.04. und 24.04 durften wir von recode.law am 13. Deutschen IT Rechtstag in Berlin teilnehmen. Unsere damalige Vorstandsvorsitzende Katharina Hertel führte zusammen mit Dr. Patrick Grosmann Dr. Tilmann Dittrich (Junges IT-Recht) als Moderatorin durch den ersten Tag. Unter dem Motto “Vertrags-Praxis für KI-basierte und andere digitale Produkte – Die EU-Digitalrechtsakte in der Vertragsgestaltung und Compliance” hielten verschiedene Experten, unter ihnen Fachanwälte für IT-Recht, Professoren und Ministerialbeamte, Vorträge zu verschiedenen Themen. Dabei wurden viele Teilgebiete des IT-Rechts abgebildet. Nach Impulsvorträgen, die den Teilnehmenden einen Überblick über die verschiedenen EU-Digitalrechtsakte und deren Umsetzungsstand in Europa und in Deutschland verschafften, ging es dann vertieft um Vertragsgestaltung und die einzelnen Regulationen.
In den Vorträgen wurden die verschiedenen Digitalrechtsakte, wie der Data Act, die DSGVO, die KI-VO, die DORA und der CRA, erklärt und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Hierbei beschäftige sowohl Behörden als auch Anwälte das Spannungsverhältnis von Datenschutz einerseits und progressiver KI-Nutzung andererseits. Die Vortragenden erkannten dabei das Potenzial in Deutschland, die vorhandenen Datenmengen wirtschaftlich nutzbar gemacht werden könnten, und dabei Beratungsbedarf entsteht.
Weiterhin gingen viele Vortragende darauf ein, was bei der Beratung von Mandanten im IT-Bereich generell beachtet werden muss, und dass man im Resultat die verschiedenen EU-Regulationen nicht nur einzeln, sondern gesamtheitlich betrachten muss. Dabei wurde auch angesprochen, welche Änderungen durch das sich gerade noch im Entwurfsstadium befindliche Digital Omnibus Maßnahmenpaket der EU Kommission zu erwarten sind. In der abschließenden Podiumsdiskussion am Donnerstag wünschten sich die Vortragenden vom Digital Omnibus Maßnahmenpaket vor allem eine einheitliche Compliance-Verstoß-Meldebehörde, wobei sich dieser Wunsch realistischerweise wahrscheinlich eher nicht erfüllen wird.
Am Donnerstagabend fand anschließend der IT-Rechtsabend in einer Rooftop Bar in Berlin statt. Bei Getränken konnten wir sodann mit IT-Anwälten ins Gespräch kommen und über aktuelle IT-Themen und Legal AI Software sprechen, sodass wir einen individuellen Blick in die Praxis bekamen.
Am Freitag Vormittag umfasste die Tagung u.a. Vorträge zu typischen Risikoszenarien von KI-basierten digitalen Produkten und zur Produkthaftung solcher Produkte. Dabei konnten Diskussionen des ersten Tages noch vertieft werden und gleichzeitig neue Themen angeschnitten werden. So vermittelten die Vortragenden auch Einblicke, welche Vorschriften aus Sicht der Rechtsabteilung von Anbietern digitaler Produkte beachtet werden müssen, und wie etwa bei Staubsaugerrobotern zusätzliche Funktionen, wie die automatische Nachbestellung von Ersatzteilen oder die Nutzung von KI-Elementen zur Optimierung bedeuten, dass noch mehr Digitalvorschriften einzuhalten sind.
Interessant war für uns während beider Tage vor allem, dass neueste KI-Entwicklungen – technologisch als auch rechtlich – maßgeblicher Teil der Diskussionen waren und zukünftig auch sein werden. So wurden bspw. Produkthaftungsfragen und Fragen zum KI-Training, die wir auch im Verein schon diskutiert haben, hier aufgegriffen.
Wir bedanken uns beim davit – dem Arbeitskreis des DAV für das IT-Recht für die Einladung zum 13. Deutschen IT-Rechtstag. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr!

Autor:innen: Annika Koch und Antonia Sophie Feneberg
Last Updated on 20. Mai 2026