NewLawRadar 90/25: Digitalgesetzgebung im großen Umbau – Urheberrecht & KI – KI-Revolution im Rechtsmarkt

Liebe Leser:innen,

herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Euch einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technik geben.

In der aktuellen Ausgabe beleuchten wir die geplante Neuordnung des europäischen Digitalrechts durch den „Digital Omnibus“, ein wegweisendes Urteil des LG München zum KI-Training urheberrechtlich geschützter Werke sowie die jüngsten Legal-Tech-Investitionen großer Fachverlage. Zudem stellen wir eine Initiative für mehr Transparenz in der Rechtsprechung vor und geben einen Einblick in anstehende Veranstaltungen rund um KI und juristische Praxis. Diese Ausgabe bietet euch damit einen kompakten Überblick über die zentralen Entwicklungen, die den Rechtsmarkt derzeit prägen.

Wir wünschen euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über Feedback an radar@recode.law!

Euer recode.law-Team

Redaktion: Elena, Felix, FlorianMarcoPatrick, Veronika und Victoria.


Digitalgesetzgebung im großen Umbau

Chancen und Herausforderungen des „Digital Omnibus“

Die Europäische Kommission hat mit dem sogenannten Digital Omnibus Vorschlag ein umfassendes Reformpaket vorgelegt, das zentrale Elemente des europäischen digitalen Rechtsrahmens neu ordnen soll. Es betrifft unter anderem die DSGVO, den Data Act, den AI Act, sowie verschiedene Dokumentations-, Melde- und Compliance-Pflichten. Das Ziel: Vereinfachung, Harmonisierung und bessere Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Binnenmarkt. Die Reaktionen auf den Vorschlag fallen allerdings gespalten aus.

Befürworter des Vorschlags heben folgende Punkte positiv hervor:

1. Weniger Fragmentierung und Doppelregulierung

Der digitale Acquis ist in den letzten Jahren stark gewachsen (DSGVO, DSA, DMA, Data Act, NIS2, DORA etc.). Unternehmen kämpfen mit überlappenden Meldepflichten, Mehrfachdokumentation und unterschiedlichen Verfahren. Der Omnibus versucht, diese Strukturen zu vereinheitlichen, unter anderem durch ein konsolidiertes Meldesystem für Datenschutz- und Cybersicherheitsvorfälle, eine Vereinheitlichung bei Datennutzungs- und Datenteilungsregeln und die Regelung klare Zuständigkeiten.

2. Entlastung für KMU und Start-ups

Der Vorschlag adressiert explizit kleine Unternehmen, die heute unverhältnismäßig hohe Ressourcen für Compliance aufwenden müssen. Geplant sind weniger Dokumentationspflichten, einfachere Verfahren für KI- und Datenprojekte und klare Definitionen, um Rechtsunsicherheit zu reduzieren.

3. Bessere Kohärenz zwischen Datenschutz, Datenrecht und KI-Recht

Der Data Act, die DSGVO und der AI Act enthalten teilweise widersprüchliche Anforderungen. Der Omnibus Vorschlag will diese Rechtsbereiche stärker verzahnen, um Rechtssicherheit für datengetriebene Geschäftsmodelle zu schaffen.

Parallel zur positiven Resonanz aus der Wirtschaft fällt die Kritik aus der Datenschutz-Community deutlich und teils alarmierend aus:

1. Abschwächung zentraler DSGVO-Prinzipien

Vorschläge zur Änderung der Definition von „personenbezogenen Daten“ könnten dazu führen, dass Unternehmen viele Daten als „faktisch nicht identifizierbar“ einstufen — und damit außerhalb des Schutzbereichs der DSGVO verarbeiten könnten. So könnten Zweckbindung, Transparenz, Datenminimierung und Nutzerrechte unterlaufen werden.

2. Erleichterter Datenzugriff für Unternehmen und potenziell für KI-Training

Kritiker befürchten, dass die Anpassungen bewusst Spielräume für KI-Entwickler und große Plattformen schaffen sollen, etwa um mehr Daten rechtssicher für Trainingszwecke zu nutzen. NOYB spricht hier vom „größten Angriff auf digitale Grundrechte seit Jahren“.

3. Schwächung von Auskunfts- und Löschrechten

Nach Angaben von NOYB könnten Nutzerrechte eingeschränkt werden, wenn Unternehmen argumentieren, dass eine Auskunft „missbräuchlich“ oder technisch nicht erforderlich sei.

Fazit: Ein Reformprojekt mit großem Potenzial – und großem Risiko

Der Digital Omnibus ist eines der weitreichendsten Digitalrechts-Projekte seit Einführung der DSGVO. Er könnte die digitalen Rechtsgrundlagen der EU effizienter, einheitlicher und zukunftsfähiger machen. Doch ebenso könnte er fundamentale Schutzmechanismen abbauen, die den europäischen Nutzerinnen und Nutzern seit 2018 garantieren, dass sie Kontrolle über ihre Daten behalten.

Die nächsten Monate werden zeigen, ob das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten den Entwurf in eine Richtung weiterentwickeln, die sowohl Innovation ermöglicht als auch Grundrechte schützt. Beide Ziele gleichzeitig zu erreichen, wird der Maßstab sein, an dem der Digital Omnibus letztlich gemessen wird.


Urheberrecht & KI

Neues GEMA-Urteil im Streit zwischen Urheberrecht und KI-Training

Die Frage, ob KI-Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainiert werden dürfen, ist nicht neu. Mit seinem Urteil vom 11. November 2025 (42 O 14139/24) hat das Landgericht München I nun OpenAI im Streit mit der GEMA Grenzen aufgezeigt.

Im Zentrum des Verfahrens standen neun deutschsprachige Lieder, u.a. von Helene Fischer, Herbert Grönemeyer und Reinhard Mey. Die GEMA warf OpenAI vor, diese Texte ohne Lizenz zum Training von GPT-Modellen verwendet zu haben. Tatsächlich reproduzierte ChatGPT in den Modellen 4 und 4o auf einfache Prompts hin die Lyrics weitgehend wortgleich und vollständig.

Die Münchner Richter erkannten darin eine „Memorisierung“ und damit eine Vervielfältigung/Kopie im urheberrechtlichen Sinne. Darauf, ob eine Kopie der Texte in einer Datei hinterlegt sei oder die Reproduktion durch gewichtete hochdimensionale neuronale Netze stattfinde, komme es nicht an.

Besonders spannend ist der Umgang des Gerichts mit den Schranken des Text- und Data-Mining nach § 44b UrhG. Zwar erkennt die Kammer an, dass maschinelles Lernen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Norm fällt. Nicht erfasst seien jedoch Konstellationen, in denen geschützte Werke als solche im Modell verbleiben und abrufbar sind. Die Norm privilegiere zwar Analysehandlungen, nicht jedoch die dauerhafte Reproduktion kompletter Werke in KI-Systemen.

Auch andere Verteidigungslinien OpenAIs blieben ohne Erfolg: Weder habe es eine konkludente Einwilligung der Urheber in diese Nutzungsart gegeben, noch liege die alleinige Verantwortung für die Rechtsverletzung bei den “promptenden” Nutzern. Die Auswahl und Nutzung der Trainingsdaten, die Modellarchitektur und die Möglichkeit der Reproduktion lägen im Verantwortungsbereich des Betreibers. Nutzerprompts seien lediglich der Auslöser der internen Modellprozesse, nicht die Quelle der Rechtsverletzung.

Neben Unterlassungsansprüchen sprach das Gericht der GEMA umfangreiche Auskunftsansprüche über die Nutzung und erzielte Erträge sowie (dem Grunde nach) einen Schadensersatzanspruch zu. Ansprüche wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch veränderte oder falsch zugeordnete Liedtexte wies das Gericht hingegen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und OpenAI hat die Einlegung der Berufung angekündigt.

International betrachtet steht die Münchner Entscheidung nicht allein. Der englische High Court hatte im Verfahren Getty Images ./. Stability AI ebenfalls die Frage zu beantworten, ob der Output von KI-Modellen eine „Kopie“ ihrer Trainingsdaten darstellt. Im Ergebnis verneinte der High Court dies, sah aber markenrechtliche Probleme.

In den USA bewegt sich die Rechtsprechung hauptsächlich um den Begriff des „Fair Use“. Hervorzuheben sind hierzu die Fälle Bartz ./. Anthropic, Kadrey ./. Meta und Thomson Reuters ./. Ross Intelligence.


KI-Revolution im Rechtsmarkt

Zwei große Meldungen, ein klarer Trend

Ende November gab es gleich zwei bedeutende Entwicklungen im Legal-Tech-Sektor:

Wolters Kluwer übernimmt den KI-Assistenten Libra – ein Deal mit einem geschätzten Volumen von bis zu 90 Millionen Euro. Ziel ist die Kombination aus moderner, KI-gestützter Recherche, intuitiver Benutzeroberfläche und hochwertigem juristischen Content zu einem leistungsstarken All-in-One-Tool.

Fast zeitgleich stellt der Beck-Verlag seinen eigenen Legal-AI-Workspace Beck-Noxtua vor, der sich nahtlos in die umfangreiche Datenbank des Verlags integriert. Damit bestätigt ein weiterer Branchenriese: Generative KI wird zum festen Bestandteil juristischer Arbeit.

Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass die juristische Recherche und der gesamte Arbeitsalltag vor einem grundlegenden Wandel stehen. Doch wie genau verändert generative KI die juristische Praxis?

Unser Mitglied Patrick Fett ist dieser Frage nachgegangen. In seinem aktuellen Beitrag beleuchtet er anhand einer Studie zum US-amerikanischen Legal-AI-Tool Harvey, wie KI die juristische Arbeit präziser, effizienter und moderner macht.

Hier findet ihr den Artikel.


Lese-Tipp

Initiative “OffeneUrteile” fordert mehr Transparenz in der Rechtsprechung

Nur etwa 1 % aller Gerichtsentscheidungen werden in Deutschland veröffentlicht. Rund eine Million Urteile sind nur über kostenpflichtige Plattformen wie beck-online oder Juris zugänglich. Die gemeinwohlorientierte Initiative „OffeneUrteile“ will diesen Zustand ändern und für mehr Transparenz der Rechtsprechung sorgen. Die Initiative wird gemeinsam getragen von OpenJur, der KI-Rechercheplattform Anita, dejure.org, FragDenStaat sowie Transparency International Deutschland. Andere europäische Länder wie Rumänien, Frankreich und Belgien zeigen durch ihre umfassenden Veröffentlichungsmodelle für Gerichtsentscheidungen, was möglich ist.

Eine offenere Veröffentlichungspraxis soll für mehr Rechtsklarheit, demokratische Kontrolle und eine einheitlichere Rechtsprechung sorgen. Auch die Rechtswissenschaft und Legal AI würden von der zusätzlichen Verfügbarkeit von Rechtsprechung profitieren.

Die Initiative will ihr Ziel über drei Wege erreichen: Erstens können Bürger:innen über die Plattform von OffeneUrteile kostenlos Anfragen zu bestimmten Urteilen stellen, die dann wiederium von der Initiative bei den Gerichten angefragt, pseudonymisiert und auf www.openjur.de veröffentlicht werden. Zweitens können Anwält:innen Entscheidungen hochladen, über die sie im Volltext verfügen. Und drittens will OffeneUrteile rund eine Million Gerichtsentscheidungen auf eigene Initiative bei den Gerichten anfragen, um sie pseudonymisiert auf www.openjur.de zur Verfügung zu stellen.

Mehr Informationen zur Initiative findet ihr unter https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/initiative-offeneurteile-eine-million-gerichtsentscheidungen-open-jur#

Wenn ihr die Initiative unterstützen oder sogar selbst ein Urteil anfragen wollt, schaut vorbei auf der Kampagnen-Plattform unter www.offeneurteile.de


Veranstaltungstipp

Workshop mit Luther in Leipzig – Zukunft Arbeitsrecht

Künstliche Intelligenz verändert die juristische Arbeitspraxis tiefgehend – auch im Arbeitsrecht. Automatisierte Prozesse und der Einsatz von KI schaffen Effizienz und eröffnen neue Möglichkeiten für die (anwaltliche) Praxis. Gemeinsam mit der Kanzlei Luther laden wir euch am 10. Dezember 2025 ab 17 Uhr nach Leipzig ein, um diese Entwicklung aus nächster Nähe zu erleben.

Im Rahmen des interaktiven Workshops „Zukunft Arbeitsrecht – Praxis im Wandel durch KI und Legal Tech“ geben Anwält:innen von Luther Einblicke, wie sie digitale Technologien und KI in ihrer täglichen Arbeit einsetzen – insbesondere bei der Bearbeitung (komplexer) arbeitsrechtlicher Verfahren. Danach arbeitet ihr gemeinsam an Beispielen und ausprobiert aus, wie KI-basierte Tools juristische Prozesse im Arbeitsrecht unterstützen können.

👉 Jetzt hier anmelden und dabei sein!

Last Updated on 5. Dezember 2025