NewLawRadar 93/26: Kein Urheberrechtsschutz für KI-generierte Werke?! – KI als Disruption oder Störfaktor? – Juristische Ausbildung im Rückstand

Liebe Leser:innen,

herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Euch einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technik geben.

Den Auftakt macht das Thema KI-Urheberrecht. Wem gehört das, was eine KI erschafft? Welche Rechte bleiben bei menschlichen Urheber:innen, und wo zieht das Recht heute schon eine Linie?

Gleichzeitig gerät das Justizsystem selbst unter Druck: Ein aktueller BSG-Bericht zeichnet ein ernüchterndes Bild des Richtermangels in Deutschland. Mehr Fälle, weniger Personal – das hat Folgen nicht nur für Verfahrensdauern, sondern für das Vertrauen in den Rechtsstaat insgesamt.

Wir werfen außerdem einen Blick auf eine neue Studie zur Legal Education: Bereitet die universitäre Ausbildung angehende Jurist:innen wirklich auf die Anforderungen einer digitalisierten Rechtspraxis vor? Die Ergebnisse geben zu denken. Und schließlich beleuchten wir, wie Recht und Plattformen gemeinsam – oder eben nicht – mit dem Problem der Hate Speech umgehen, das trotz aller Regulierungsbemühungen virulent bleibt.

Wir wünschen euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über Feedback an radar@recode.law!

Euer recode.law-Team

Redaktion: Felix, Florian, Marco, Patrick, Veronika, Jonas und Kai.

 


Kein Urheberrechtsschutz für KI-generierte Werke?!

Das AG München zeigt den Weg zum Urheberrechtsschutz auf

Das AG München liefert ein neues Urteil zur Frage, ob KI-generierte Werke urheberrechtlich geschützt sein können.

Während das Gericht den Schutz im konkreten Fall versagt, formuliert es zugleich Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen KI-Werke durchaus urheberrechtlich geschützt sein können.

Ausgangspunkt ist der unionsrechtlich geprägte Werkbegriff des § 2 UrhG. Ein Werk liegt nur vor, wenn ein Gegenstand eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt und dessen Persönlichkeit durch kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt. Diese Maßstäbe gelten auch für KI-gestützte Inhalte. Entscheidend sei daher, „inwieweit trotz des softwaregesteuerten Prozessablaufs noch menschlicher schöpferischer Einfluss ausgeübt wird“. Ein urheberrechtlicher Schutz sei grundsätzlich möglich, etwa durch „menschlichen Eingriff in KI-Ergebnisse, der auch nachträglich bzw. sukzessive während des Promptings stattfinden kann und der dazu führt, dass sich im Output auch gerade die Persönlichkeit des Promptenden widerspiegelt“. Damit erkennt das Gericht ausdrücklich an, dass iterative Prompt-Prozesse grundsätzlich eine schöpferische Leistung begründen können.

Allerdings verlangt das Gericht eine deutliche Prägung des Ergebnisses durch den menschlichen Beitrag. Der Input müsse den Output „hinreichend objektiv und eindeutig identifizierbar prägen“. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn „die im Prompting eingeflossenen kreativen Elemente den Output derart dominieren, dass der Gegenstand insgesamt als eigene originelle Schöpfung seines Urhebers angesehen werden kann“.

Im konkreten Fall sah das Gericht diese Schwelle nicht erreicht. Die Prompts enthielten überwiegend allgemeine Vorgaben oder technische Korrekturen, während die eigentliche Gestaltung der KI überlassen blieb. Das Gericht liefert dabei jedoch eine detaillierte Analyse der einzelnen Prompts und ihrer Bedeutung für das Gesamtergebnis.

Diese detaillierte Analyse wurde auch international (bspw. IPKat) rezipiert.


KI als Disruption oder Störfaktor?

Wie Künstliche Intelligenz die Justiz verändert

Die Justiz gilt traditionell nicht als besonders digital, doch Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Gericht und Kanzleien, gewollt oder ungewollt.

Das hat durchaus positive Aspekte. Angesichts überlasteter Gerichte und zunehmender Verfahrensdauer wird KI häufig als möglicher Teil der Lösung gesehen. Bei der Analyse großer Dokumentenmengen, der automatischen Anonymisierung von Urteilen oder bei Massenverfahren kann KI unterstützen. Systeme wie das in Niedersachsen getestete Tool „Maki“ können aus bereits entschiedenen Fällen Entscheidungsentwürfe für neue, ähnlich gelagerte Verfahren generieren, um Richter:innen von repetitiven, schreibintensiven Aufgaben zu entlasten. In Zukunft könnten digitale Anwendungen sogar eine Art „nullte Instanz“ bilden: Konflikte etwa über Mietkündigungen, Nebenkosten oder Nachbarschaftsstreitigkeiten werden zunächst durch KI-gestützte Anwendungen strukturiert oder bestenfalls beigelegt, bevor sie überhaupt bei Anwälten oder Gerichten landen. Dies kann dem Richtermangel entgegenwirken und die Justiz attraktiver für Nachwuchs gestalten.

Es gibt aber auch eine Kehrseite der Medaille. Denn KI wird auch von Anwaltschaft und Naturalparteien im Prozess genutzt. Dies führt zu einer steigenden Zahl von Schriftsätzen, die mithilfe von KI und ohne anwaltliche Mitwirkung erstellt werden. Teilweise umfassen die Schriftsätze mehrere hundert Seiten, in einem Extremfall sogar 4.500 Seiten, sind oft verallgemeinert, beziehen sich nicht auf den konkreten Fall und sind gespickt mit falschen oder erfunden Fundstellen. Richter:innen müssen dennoch jeden Inhalt prüfen. BSG-Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch spricht im BSG-Bericht von einer “spürbaren Mehrbelastung durch KI”. Dazu kommt, dass Bürger:innen gerichtliche Entscheidungen immer weniger akzeptieren. Selbst nach Abschluss des Verfahren gehen beim BSG weiterhin Schreiben ein, die Zahl der Dienstaufsichtsbeschwerden sei “unfassbar” gestiegen.

Damit wird deutlich: KI kann die Justiz effizienter machen, aber auch neue Belastungen erzeugen.


Juristische Ausbildung im Rückstand

KI beherrscht die Rechtspraxis, nur die Ausbildung hat es noch nicht bemerkt

Die Rechtspraxis befindet sich im Wandel. Mittlerweile arbeiten über zwei Drittel aller Kanzleien regelmäßig mit generativer KI – eine Entwicklung, die sich in den kommenden Jahren noch weiter beschleunigen wird. In der juristischen Ausbildung spiegelt sich dieser Trend jedoch kaum wider. Abgesehen von der Einführung des E-Examens, das mittlerweile fast alle Bundesländer übernommen haben, hat sich in Richtung Digitalisierung wenig getan. Diese Diskrepanz zwischen Praxis und Ausbildung, die schon vor der digitalen Transformation erheblich war, stellt den Nachwuchs vor ein ernstes Problem: Absolventinnen und Absolventen treten in eine Berufswelt ein, die den sicheren Umgang mit KI-gestützten Werkzeugen zunehmend voraussetzt, ohne je gelernt zu haben, wie man diese sachgerecht einsetzt.

Es geht dabei nicht nur um den konkreten Einsatz, sondern auch darum, Risiken zu erkennen. KI ist kein verlässlicher Assistent; sie halluziniert. Immer häufiger werden vor Gericht erfundene Urteile eingereicht, die die Rechtsfindung gefährden.

Vor diesem Hintergrund werden immer wieder Vorschläge diskutiert, wie dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann, ohne den Kern des Studiums in seiner dogmatischen Tiefe zu verwässern. Philipp Hacker hat in einem Aufsatz konkrete Reformvorschläge unterbreitet. Danach sollen die Grundlagenfächer der Rechtswissenschaft frei von KI-Einsatz bleiben, damit Studierende zunächst eigenständiges juristisches Denken erlernen. Im weiteren Studienverlauf sollen moderne Werkzeuge sukzessive eingeführt werden, sodass der Umgang mit KI aktiv, kritisch und systematisch eingeübt werden kann. Auf diese Weise können Studierende auf ein solides Fundament juristischer Methodik und Dogmatik zurückgreifen und die Ergebnisse dieser Systeme besser einordnen und kritisch bewerten.

Auch die Prüfungsformate werden neu gedacht. Vorgeschlagen wird, die klassische Klausur beizubehalten, sie jedoch durch ein hybrides Format sowie eine eigenständige KI-Prüfung zu ergänzen – ein Format, bei dem, wie in der beruflichen Praxis, das gesamte verfügbare Instrumentarium zur Problemlösung genutzt werden kann.

Dass die Studierendenschaft dazu bereit ist, zeigt die positive Resonanz auf das E-Examen sowie die breite Zustimmung, mit der seine Einführung im Vorfeld begleitet wurde.

Hier findet ihr das Paper von Philipp Hacker.

 


Hate-Speech im Netz

Mit KI gegen Hasskommentare

Es ist ein Thema, das statistisch gesehen fast jeden zweiten Internetnutzer bereits betroffen hat: Hasskommentare im Netz, ob unter Postings, in Foren, oder in anderen Kommentarspalten. Dabei wird nicht selten die Grenze einer strafrechtlich relevanten Beleidigung gem. § 185 StGB überschritten. Auch strafbewehrte Drohungen kommen in Form solcher Kommentare immer wieder vor. Betroffene fühlen sich aufgrund der Anonymität der Täter oft hilflos.

Doch seit einiger Zeit gibt es junge Start-ups, die sich genau mit diesem Problem beschäftigen. Das Unternehmen “So Done” hat eine KI entwickelt, die anhand von Screenshots, die der Nutzer bereitstellt, prüfen kann, ob es sich bei dem vorliegenden Kommentar um eine strafbare Beleidigung oder Drohung handelt. Eine Einschätzung, die den meisten juristischen Laien schon sehr weiterhelfen kann.

Ein weiteres Beispiel ist die App “Penemue”, die eigenständig die öffentlichen Kommentare im Account auf strafrechtliche Relevanz untersucht. Zielgruppen sind zwar eher Unternehmen und Sportvereine, aber auch Einzelpersonen können von dieser Entwicklung profitieren. Hier hilft den Tätern auch nicht ihre Anonymität, denn die Plattformen verfügen schließlich über die Klarnamen und sind verpflichtet, diese an die Staatsanwaltschaften herauszugeben, wenn der Betroffene gegen die Kommentare vorgehen will. Auch hierbei hilft “Penemue” weiter, da man über die App direkt Beschwerde einreichen kann.

Allerdings haben die Programme auch Grenzen. So entwickelt sich unsere Sprache beispielsweise weiter, was der KI Probleme bereiten könnte, da neue Formen des Hasses nicht erkannt werden könnten. Auch Sarkasmus oder Ironie sind für eine KI schwer von echtem Hass zu differenzieren. Somit bieten solche Programme eine wichtige Rechtsschutzmöglichkeit und stellen einen wichtigen Schritt zum Schutz vor Hass im Netz dar, bedürfen allerdings fortlaufender Weiterentwicklung.

https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/legal-tech-wie-ki-vor-hasskommentaren-schuetzen-soll


KI-Update

Entwicklungen auf dem Markt für Legal AI

Thomas Reuters übernimmt Noetica 

Thomson Reuters übernimmt das 2022 gegründete US-Startup Noetica. Noetica analysiert große Mengen an Vertrags- und Transaktionsdaten und soll künftig in die Plattform CoCounsel integriert werden. M&A-Anwälte sollen dadurch schnellere Einblicke in Marktstandards, übliche Klauseln und wirtschaftliche Risiken erhalten.

Italienisches Lexroom expandiert nach Deutschland 

Das italienische Legal-Tech-Unternehmen Lexroom bringt seine KI-Plattform nach Deutschland. Die Plattform richtet sich primär an Einzelanwälte sowie kleinere Kanzleien und unterstützt Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung auf Basis verifizierter Rechtsquellen. Nach Angaben des Unternehmens gibt es zum Deutschlandstart bereits mehr als 30 aktive Kunden.

BRYTER setzt auf „Vibe Coding 

Artificial Lawyer berichtet, dass BRYTER zu seinen Ursprüngen als No-Code-Plattform zurückkehrt und nun auf „Vibe Coding“ setzt: Workflows und Anwendungen sollen per Chat statt über manuelles Modellieren erstellt werden. Ziel sei es, die Entwicklung juristischer Anwendungen zu beschleunigen, technische Hürden zu senken und auch technisch unversierten Nutzern den Bau eigener Lösungen zu ermöglichen.

Legora erhält weitere Finanzierung über 550 Millionen Dollar 

Das schwedische Legora hat in seiner jüngsten Finanzierungsrunde 550 Millionen US-Dollar eingesammelt und wird nun mit 5,55 Milliarden US-Dollar bewertet. Die Softwareplattform wird bereits von hunderten Kanzleien und Rechtsabteilungen in mehr als 50 Märkten für Aufgaben wie Vertragsprüfung, Dokumentenvergleich, Schriftsatzentwürfe und die Strukturierung umfangreicher Fallakten genutzt. Legora ist damit der derzeit wertvollste europäische Legal-Tech-Anbieter.


Lese-Tipp

Karte mit allen Legal Tech-Angeboten in Deutschland

Wer nach spezialisierten Ausbildungsprogrammen im Bereich Legal Tech sucht, steht oft vor einer unübersichtlichen Recherche. Um diese Angebote an deutschen Hochschulen zentral sichtbar zu machen, haben Marc Ohrendorf und Henrik Wehrs die interaktive Legal-Tech-Karte ins Leben gerufen.

Die Plattform wurde maßgeblich durch die Legal Tech-Community befüllt und bietet eine Übersicht über LL.B.- und LL.M.-Programme, Zertifikatskurse sowie weitere Zusatzangebote. Über verschiedene Filter lassen sich die Einträge nach Standorten sortieren, was die gezielte Suche nach passenden Weiterbildungen deutlich erleichtert.

Die Karte wird kontinuierlich gepflegt und bietet damit eine sachliche Orientierungshilfe für die eigene Spezialisierung.

Hier geht es zur Übersicht.


Veranstaltungs-Tipp

Hamburg Legal Hackathon 2026

Vom 12. bis 14. Juni 2026 findet an der Bucerius Law School in Hamburg der 2. Hamburg Legal Hackathon statt. Gemeinsam mit der Bucerius Law School und built e.V. bringen wir Talente aus den Bereichen Recht, Technologie und Design zusammen, um innerhalb von drei Tagen innovative Lösungen für die Rechtsbranche zu entwickeln. Das Format bietet die Chance, theoretische Konzepte in interdisziplinären Teams unmittelbar in die Praxis umzusetzen.

Die diesjährige Leit-Challenge „(Legal) AI Buddies“ konzentriert sich auf intelligente Assistenzsysteme für die juristische Arbeit. Im Fokus steht dabei die Frage, wie generative Modelle und spezialisierte Softwarelösungen Fachkräfte bei komplexen Recherche- oder Entwurfsaufgaben entlasten und Prozesse beschleunigen können.

Während der gesamten Entwicklungsphase stehen euch erfahrene Mentoren zur Seite, bevor die Projekte abschließend vor einer Fachjury präsentiert werden. Für die besten Konzepte ist ein Preisgeld von insgesamt 4.000 € ausgelobt.

Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich an alle, die Lust auf die Gestaltung von Legal Tech haben – egal welcher Fachrichtung. Für die Verpflegung während des Wochenendes ist gesorgt, und für externe Teilnehmende steht eine Bettenbörse zur Vermittlung von Unterkünften bereit.

Hier geht es direkt zur Anmeldung.