diese Ausgabe des NewLaw Radar informiert Euch über wichtige Ereignisse an der Schnittstelle von Recht und Digitalisierung.
Künstliche Intelligenz ist schon lange bei den Jura-Studierenden angekommen – langsam auch im Rahmen von Pilotprojekten an den Universitäten. Wir geben Einblicke in zwei Vorstöße aus München und Bielefeld.
Währenddessen müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen bereits nach dem AI Act „KI-Kompetenz” sicherstellen. Die damit zusammenhängenden Zweifel hat die Kommission nun auszuräumen versucht.
Auch für Legal Tech Startups waren die vergangenen Wochen erfolgreich: Noxtua, Legora und JUPUS sammelten insgesamt über 150 Millionen Euro ein.
Wenn Ihr mehr über die Innovationen in der Rechtsbranche lernen wollt, haben wir am Ende noch einen besonderen Tipp für Euch: eine Einladung zu unserer AI&Law Conference 2025 am 27. Juni.
Viel Spaß beim Lesen! Sendet uns gerne Feedback und Anregungen an radar@recode.law.
Redaktion: Dennis, Friedrich, Linus, Marco, Mounir und Patrick.
KI-Pilotprojekte für die juristische Ausbildung
Probieren geht auch beim Studieren
Das Sommersemester 2025 kommt gerade in Fahrt und schon gibt es Neues zur Digitalisierung der juristischen Ausbildung: Während auf den Hauptbühnen weiterhin über die grundlegenden Reformen des Jurastudiums diskutiert wird, unternehmen einige Fakultäten beachtenswerte Schritte, um die Integration von KI-Lösungen in der Lehre voranzutreiben. Zwei brandaktuelle Beispiele aus München und Bielefeld sollen hier zeigen, wie neue Technologien das juristische Lernen transformieren können.
An der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) wird seit diesem Semester der KI-Tutor „OneTutor” in ausgewählten juristischen Lehrveranstaltungen eingesetzt. Entwickelt von Studierenden der Technischen Universität München (TUM), ermöglicht „OneTutor” eine ganz neue Form der Interaktion mit den Vorlesungsinhalten. Das System bietet KI-generierte, von Lehrenden kuratierte Quizze sowie einen Chatbot, der auf die spezifischen Lehrmaterialien der jeweiligen Veranstaltung zugreift. So können Studierende nicht nur ihr Wissen testen, sondern auch gezielt Fragen zu den Vorlesungsinhalten stellen.
Der Vorteil: Die Universität behält die Organisationsherrschaft über die bereitgestellten Inhalte, wodurch Unsicherheiten hinsichtlich der Nutzung von KI-Tools im Studium reduziert werden. Außerdem können Studierende Zusammenfassungen oder Karteikarten aus den Vorlesungsskripten erstellen, ohne die meist urheberrechtlich geschützten Inhalte der Fakultäten dafür in eine kommerzielle KI hochladen zu müssen. Der „OneTutor” wird derzeit in Veranstaltungen wie dem Tutorium Delikts- und Schadensrecht und dem Grundkurs Strafrecht eingesetzt [zur vollständigen Auflistung hier] und soll künftig auch in weiteren Kursen Anwendung finden.
Mitglieder unseres Autorenteams haben als Studenten der LMU selbst Zugriff auf den KI-Tutor und die ersten Bewertungen fallen positiv aus, wobei insbesondere die gezielte Durchsuchung der Lehrmaterialien und die Quizze als gewinnbringend empfunden werden. Welchen Einfluss der KI-Tutor auf den Lernerfolg hat, ist nun Forschungsgegenstand eines auf drei Jahre angelegten Begleitforschungsprojekts an fünf Universitäten und vier Hochschulen sowie der virtuellen Hochschule Bayern. Wir werden diese Entwicklung weiter gespannt beobachten.
Parallel dazu macht die Universität Bielefeld mit einem mutigen Schritt auf sich aufmerksam: Mit Rückhalt aus dem Prorektorat für Studium und Lehre der Universität Bielefeld stellt die Fakultät für Rechtswissenschaft den eigenen Studierenden in Zusammenarbeit mit der mehrheitlich in Staatshand liegenden juris GmbH ab Juli 2025 einen exklusiven Zugang zu einem neuen KI-gestützten juris-Recherchetool zur Verfügung.
Zunächst auf Teilnehmende an der Hausarbeit im Familienrecht beschränkt, sollen Studierende damit erstmals ganz bewusst ein KI-gestütztes Recherchetool für die juristische Recherche nutzen dürfen. Das Tool soll fähig sein, transparent zuzugeben, wenn keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stehen, und arbeitet ausschließlich mit verifizierten Fachinhalten der juris-Datenbank. Durch Filteroptionen und transparente Quellenangaben wird eine gezielte und nachvollziehbare juristische Recherche ermöglicht, ohne dass dabei personenbezogene Daten von Studierenden gespeichert werden müssen.
Professorin Dr. Marie Herberger, eine der Vordenkerinnen im Bereich Legal Tech an deutschen Fakultäten, die ihre Begeisterung für Legal Tech im Oktober 2024 bereits als Gast in unserem Kaminabend-Format recode.talks geteilt hat, betont die Bedeutung dieses Projekts: „Mit diesem Pilotprojekt eröffnen wir unseren Studierenden die Möglichkeit, verantwortungsvoll mit modernsten digitalen Werkzeugen zu arbeiten – ohne dabei wissenschaftliche Standards aus dem Blick zu verlieren.” Die berüchtigte Eigenständigkeitserklärung für Hausarbeiten, die allen Juristen noch aus dem Studium bekannt sein dürfte, wurde entsprechend angepasst. Das gesamte Projekt steht unter dem Ziel, einen verantwortungsvollen Einsatz von KI in nachvollziehbar dokumentierter Weise und im Einklang mit wissenschaftlichen Standards zu ermöglichen. Unterstützung scheint das Projekt auch von der Studierendenschaft der Universität Bielefeld zu erhalten, die nach Angaben auf der Bielefelder Universitätswebsite mit großer Begeisterung an der Informationsveranstaltung zum Pilotprojekt teilgenommen hat.
Beide Initiativen zeigen, dass die Integration von KI in die juristische Ausbildung nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll ist. Sie bieten Studierenden neue Lernmöglichkeiten und fördern einen proaktiven Umgang mit digitalen Technologien. Die Entwicklungen demonstrieren, dass „Probieren” auch beim Studieren funktioniert und wie viel sich mit ein bisschen Mut zur Veränderung erreichen lässt. Solche Projekte tragen dazu bei, das Lernangebot an juristischen Fakultäten zu verbessern und die Studierenden auf die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Rechtswelt vorzubereiten.
Noxtua, Legora und JUPUS
Investitionen in Legal Tech nehmen Fahrt auf
Durch eine Finanzierungsrunde stehen dem Startup Noxtua über 80 Millionen Euro zur Verfügung. Die größten neuen Anteilseigner des speziell für den juristischen Bereich zugeschnittenen KI-Modells sind unter anderem der Beck-Verlag, CMS und Dentons. Die Noxtua-KI soll dem europäischen Datenschutzstandard entsprechen und davon ausgehend nicht nur juristische Sachverhalte recherchieren, sondern auch Dokumente prüfen und neu verfassen.
Legora konnte eine ähnlich große Finanzierung in Höhe von 80 Millionen US-Dollar in einer Seed B Finanzierungsrunde einsammeln. Das KI-Unternehmen, das im anglo-amerikanischen Raum und Schweden angesiedelt ist, arbeitet eng mit US-amerikanischen Kanzleien zusammen. Dabei gehört Legora zu den größten Unternehmen in diesem Bereich und möchte durch die Unterstützung von KI umfassend die Arbeit in der Kanzlei unterstützen.
In kleinerem – aber beachtlichem – Umfang und mit dem gleichen Ziel geht auch JUPUSvor, die sich jüngst 6,5 Millionen Euro Seed-Finanzierung sichern konnten. Das Kölner Startup hat sich auf die Digitalisierung von Prozessen in Kanzleien spezialisiert: durch KI sollen Verwaltungsprozesse vereinfacht und der Workflow bis zu dem fertigen Schriftsatz begleitet werden.
An diesen drei Beispielen lässt sich erkennen, dass die KI-Begleitung für die juristische Tätigkeit immer interessanter wird und sich auch stetig weiterentwickelt. Das maßgebliche Differenzierungskriterium ist hierbei noch das Ziel der Unterstützung. Die letzten beiden Unternehmen punkten durch die Orientierung an der anwaltlichen Tätigkeit. Noxtua ist mit ihrer eigenen KI deutlich breiter aufgestellt. Vor allem durch die Unterstützung des Beck-Verlages, der die Lizenzen für einen Großteil der deutschen juristischen Literatur hält und die strenge Orientierung an europäischen Datenschutzstandards ist das Modell für die Wissenschaft und deutsche Praxis nutzbar. Es ist abzuwarten, inwieweit das juristische Know-How durch die KI nutzbar gemacht werden kann.
Rechtsauffassung der EU-Kommission
„KI-Kompetenz” entmystifiziert?
Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unter dem Anwendungsbereich des EU AI Acts „KI-Kompetenz” sicherstellen. Lange Zeit blieb unklar, was genau darunter verstanden wird. Die EU-Kommission möchte die Zweifel nun ausräumen und hat ein Q&A zur Darlegung ihrer Rechtsauffassung veröffentlicht.
Das Mitte Mai veröffentlichte Q&A ist nicht rechtsverbindlich. Dennoch bietet es Einblicke in die Rechtsauffassung der Kommission. Das ist auch dringend notwendig: Die „KI-Kompetenz” wird im Verordnungstext äußerst knapp behandelt; der fünfzeilige Wortlaut in Art. 4 enthält zahlreiche auslegungsbedürftige Begriffe. Die Definition in Art. 3 Nr. 56 verspricht ebenso wie ein Blick in die Erwägungsgründe nur bedingt Abhilfe.
Die wichtigsten Klarstellungen der Kommission im Überblick:
Klarstellung 1
Die Kommission hat ein umfassendes Verständnis von „anderen Personen, die mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasst sind”, wie es in Art. 4 heißt. Anbieter und Betreiber müssen damit nicht nur KI-Kompetenz für die eigenen Mitarbeiter sicherstellen, sondern auch gegenüber Dienstleistern, Vertragspartner und Mandanten.
Klarstellung 2
Die Kommission wird nicht näher konkretisieren, ab wann ein „ausreichendes Maß” an KI-Kompetenz sichergestellt ist, da dies einzelfallabhängig sei (näheres unter Punkt 3). Dennoch wird ein Minimalstandard definiert; dieser sieht u.a. vor, dass Anbieter und Betreiber Grundkenntnisse über KI-System vermitteln und hinsichtlich Chancen und Risiken sensibilisieren sollen.
Klarstellung 3
Die Kommission sieht einen Zusammenhang zwischen dem risikobasierten Regulierungsansatz einerseits und der KI-Kompetenzvorgabe andererseits. Das heißt: Je risikoreicher ein KI-System ist, desto höher sind die Anforderungen, die in puncto KI-Kompetenz gelten. Hierbei sind risikoerhebliche Faktoren zu berücksichtigen, zu denen bspw. das Nutzungsumfeld (Banking, Finance, HR) gehört. Industriespezifische Anforderungen wird es hingegen nicht geben.
Klarstellung 4
Die Kommission stellt klar, dass es kein Zertifikatiosnerfordernis gibt; jedoch sollten Anbieter und Betreiber die Maßnahmen und Bemühungen dokumentieren, die sie ergriffen haben, um KI-Kompetenz sicherzustellen.
Klarstellung 5
Die Kommission stellt klar, dass Verstöße gegen das Kompetenz-Erfordernis auf Grundlage des Art. 99 mit Bußgeldern sanktioniert werden können. Seit dem Inkrafttreten im Februar 2025 wird die Frage der „Sanktionierbarkeit” von Verstößen gegen Art. 4 kontrovers diskutiert. Einige Stimmen betrachten Art. 4 als „Soft-Law”, das nicht durch Zwang durchsetzbar ist. Die Kommission hat sich nun gegen diese Auslegung positioniert.
Die Veröffentlichung des Q&As markiert einen bedeutenden Schritt in der fortlaufenden Implementierung des EU AI Acts. Es ist zu begrüßen, dass die EU-Kommission ihre Rechtsauffassung dargelegt hat. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen können die Ausführungen der Kommission nutzen, um gegenüber Aufsichtsbehörden glaubhaft zu machen, dass sie ernsthafte Anstrengungen zur Umsetzung von Art. 4 unternehmen.
Legal Tech Basics
Machine Learning
Maschinelles Lernen (ML), auch bekannt als Machine Learning, ist ein Teilbereich der Künstlichen Intelligenz (KI), der rasant an Bedeutung gewinnt – nicht nur in der Technologiebranche, sondern zunehmend auch im juristischen Umfeld. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Beim maschinellen Lernen geht es darum, Computern die Fähigkeit zu verleihen, aus Daten und Erfahrungen zu lernen – und sich dabei kontinuierlich zu verbessern, ohne dass jede einzelne Entscheidung explizit programmiert werden muss. Im Kern werden Algorithmen mit großen Datenmengen „gefüttert“, um Muster und Zusammenhänge zu erkennen. Auf Basis dieser Analysen kann ein System anschließend eigenständig Vorhersagen treffen oder Entscheidungen unterstützen.
Der Weg zu einem funktionierenden Modell beginnt mit der Sammlung geeigneter und qualitativ hochwertiger Daten. Diese werden genutzt, um das Modell zu trainieren – ein Prozess, der einem intensiven Lernprozess ähnelt. In mehreren Durchläufen wird das Modell anschließend getestet, optimiert und schrittweise verbessert, bis es eine ausreichend zuverlässige Leistung erbringt.
Maschinelles Lernen kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
-
Beim überwachten Lernen arbeitet das Modell mit bereits gelabelten Daten – es kennt also die richtigen Antworten.
-
Unüberwachtes Lernen hingegen kommt ohne vorherige Vorgaben aus und identifiziert selbstständig Strukturen oder Muster.
-
Halbüberwachtes Lernen kombiniert beide Ansätze.
-
Beim verstärkenden Lernen (Reinforcement Learning) lernt das System durch Belohnung und Bestrafung – ähnlich wie bei einem Lernspiel.
Auch für die juristische Praxis eröffnet ML spannende neue Möglichkeiten. So kann es etwa genutzt werden, um große Mengen an Gerichtsentscheidungen zu analysieren und vergleichbare Fälle schneller zu identifizieren. Dies kann zu mehr Einheitlichkeit in der Rechtsprechung beitragen. Weitere Einsatzgebiete sind die automatisierte Durchsicht umfangreicher Dokumente, die Unterstützung bei der Beweisführung oder die Identifikation potenzieller Risiken in Verträgen.
Bereits heute kommt ML zudem in angrenzenden Bereichen zum Einsatz – etwa bei der Erkennung von Betrugsversuchen im Finanzwesen, bei der Spam-Filterung oder sogar in der medizinischen Diagnostik, zum Beispiel bei der Hautkrebsanalyse anhand von Bilddaten.
Maschinelles Lernen hat jedoch auch Risiken. Ein bekanntes Problem ist das Prinzip „Garbage in, Garbage out“: Wenn fehlerhafte oder verzerrte Daten verwendet werden, spiegelt sich das unmittelbar in den Ergebnissen wider. Solche Verzerrungen können ungewollt Diskriminierung begünstigen oder falsche Rückschlüsse erzeugen. Darüber hinaus besteht die sogenannte Blackbox-Problematik: Oft ist kaum mehr nachvollziehbar, wie genau das Modell zu einem bestimmten Ergebnis kommt. Gerade im Rechtsbereich, wo Transparenz und Nachvollziehbarkeit essentiell sind, ist dies eine zentrale Herausforderung.
Fazit: Maschinelles Lernen ist ein relevantes Werkzeug – auch für Juristinnen und Juristen. Wer seine Möglichkeiten versteht und seine Grenzen kennt, kann dieses Instrument gezielt und verantwortungsvoll einsetzen. Ein Grundverständnis dieser Technologie wird daher künftig ebenso unverzichtbar sein wie die Fähigkeit zur kritischen Bewertung ihrer Ergebnisse.
Leseempfehlung
Keine Ermessensausübung durch die Maschine?
Die Automatisierung von Verwaltungsverfahren durch Künstliche Intelligenz verspricht Effizienzgewinne – besonders angesichts von Personalknappheit und überlasteten Behörden. Doch rechtlich gibt es Grenzen: § 35a VwVfG erlaubt automatisierte Entscheidungen nur bei gebundenen Entscheidungen, nicht Ermessensentscheidungen.
In seinem Beitrag auf LTO zeigt Jan Christian Swoboda auf, wie dieser Paragraph den Einsatz moderner Technologien systematisch ausbremst – gerade dort, wo sie besonders sinnvoll wären. Sein Plädoyer: Eine mutige gesetzgeberische Öffnung für KI in standardisierten Verfahren.
Zum Artikel: Künstliche Intelligenz in der Verwaltung – Keine Ermessensausübung durch die Maschine?
Event-Tipp
Einladung zur AI&Law Conference 2025 – GenAI im Rechtsmarkt
Nach unseren erfolgreichen AI&Law Conferences 2022 und 2024 veranstaltet recode.law nun am 27. Juni 2025 von 9 – 16 Uhr die nächste virtuelle Conference: Die AI&Law Conference 2025, in deren Mittelpunkt Generative KI steht.
Durch die technologischen Weiterentwicklungen der letzten Jahre sieht man inzwischen, dass sich der Berufsalltag vieler Jurist:innen verändert hat. Im Rahmen unserer AI&Law Conference wollen wir unseren Blick erst auf die Gegenwart, dann auf die Zukunft werfen:
Was können aktuelle Tools, die aktuell in Kanzleien verwendet werden? An welchen Innovationen arbeiten Startups und Unternehmen? Wie reagiert der Gesetzgeber darauf?
Freut Euch auf führende Speaker aus Recht, Ethik und Technologie, die spannende Einblicke in die neuesten Entwicklungen geben. Erfahrt, wie Generative KI die juristische Arbeit bereits heute verändert und welche Potenziale noch vor uns liegen.
In diesem Jahr ist die Teilnahme für alle kostenfrei. Meldet Euch gerne über unsere Website an. Die konkrete Agenda teilen wir zeitnah auf unserer Webseite, Instagram und LinkedIn.
Event-Tipp
Legal-Tech-Workshop mit Haufe in Freiburg
Legal-Tech-Lösungen eröffnen neue Möglichkeiten, Recht effizienter, zugänglicher und innovativer zu gestalten. Doch wie entstehen diese Lösungen konkret? Das gilt es am 6.6.im Workshop auf dem Haufe Campus Freiburg herauszufinden!
Im Design-Thinking-Workshop könnt ihr zusammen mit dem New Business Opportunities Team von Haufe kreative Legal-Tech-Lösungen entwickeln. Auf dem Campus erhaltet ihr außerdem Einblicke in die agilen Arbeitsmethoden in der Software- und Produktentwicklung. Schließlich könnt ihr sogar ein bereits bestehendes KI-Tool bewerten und die nächsten Entwicklungsschritte planen! Dabei stehen euch die Entwickler:innen, Jurist:innen und Produktmanager:innen von Haufe für Fragen zu Legal Tech und Karrieremöglichkeiten natürlich jederzeit zur Verfügung.
Die Teilnahme ist kostenlos! Alle Infos zur Anmeldung findet Ihr hier:https://doo.net/veranstaltung/189437/buchung
Event-Tipp
KI in der Praxis mit Bird & Bird in Düsseldorf
Am 26.6. bekommst du bei Bird & Bird in Düsseldorf einen Einblick, wie KI die Arbeit in Kanzleien und Hörsälen revolutionieren wird! Lerne interaktiv, wie du mit gezielten Prompts mehr aus deiner juristischen Arbeit herausholen kannst.
Im Anschluss kannst du bei einem gemeinsamen Abendessen auch die anderen Teilnehmer kennenlernen sowie die Expert:innen von Bird & Bird hinsichtlich KI, Kanzlei & Co. löchern! So kannst du zuversichtlich in deine Zukunft blicken, in der du die erhaltenen Einblicke und Fähigkeiten an den neuesten Technologien verwenden kannst.
Interesse? Dann bewirb Dich noch bis zum 16.06.2025 überhttps://recodelaw.typeform.com/to/hRXCJJxS
Podcast-Tipp
Alex Laprell – der Legal Tech Monitor 2025
Wie verändert die Digitalisierung den Rechtsmarkt? Welche treibenden Innovationen und Herausforderungen gibt es? Dies beleuchtet der Legal Tech Marktmonitor des Legal Tech Verbandes in Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H.Beck, Bucerius Center on the Legal Profession und Legal Tech Colab.
Gemeinsam mit Alex Laprell, Acting Managing Director bei dem Legal Tech Colab, werfen Marie Landwehr und Jeremias Forssman einen Blick auf die Ergebnisse des Marktmonitors und sprechen über die Zukunft der Legal Tech Dienstleistungen.
Hört jetzt rein und erfahrt, wie der Legal Tech Markt sich entwickeln wird: https://recode-law.letscast.fm/
Last Updated on 10. Juni 2025