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Vom Ende des analogen Referendariats – oder: Wie machen wir das Referendariat zukunftstauglich?

Wie können wir das Referendariat auf die Chancen & Herausforderungen der Digitalisierung vorbereiten?! – das haben wir auf einer gemeinsam von recode.law und dem Deutschen Richterbund NRW organisierten Veranstaltung am 24.11.2021 diskutiert. Auf dem Panel waren als Speaker sowohl das Justizministerium NRW durch Stefanie Rüntz vertreten, als auch Tianyu Yuan, einem Experten für Digitalisierung in der Juristenausbildung, und die Referendarin Larissa Flügge. Ferner wurde die Diskussion durch die intensive Beteiligung der Referendar:innen im Zuschauerraum mitgeprägt, welche die zu diskutierenden Punkte durch ein Online-Voting bestimmten und sich im Chat und später auch durch Videoschalte an der Diskussion beteiligten.

Die Veranstaltung bildet dabei den Auftakt für eine Folgeveranstaltung im Frühjahr 2022 in Düsseldorf, bei welcher die gefundenen Ergebnisse vertieft werden. Wer Interesse an der Teilnahme bei dieser Veranstaltung hat, kann sich bei Dietmar Reiprich vom Deutschen Richterbund unter folgender E-Mail-Adresse melden: ■ dietmar.reiprich@t-online.de

Inhaltlich beschäftigte sich die Diskussion zunächst damit, wie die Art & Weise des Referendariats modernisiert werden kann. Danach wurde erörtert, inwiefern die Inhalte der Ausbildung und der Zweck des Referendariats den Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden sollten. Das sogenannte E-Examen wurde bewusst aus der Diskussion ausgeklammert, da der Landtag erst kürzlich beschloss, dass ab dem 1.1.2024 die Möglichkeit bestehen soll, das zweite Staatsexamen digital am Computer zu schreiben (wobei zunächst auch die handschriftliche Ausarbeitung weiter möglich bleibt).

 

Die analogen Alltagssorgen im Referendariat…

Hinsichtlich des ersten Diskussionsblocks stand für die Zuschauer:innen die Nutzung einer Online-Lernplattform ganz oben auf der Agenda. Zum einen erhoffen sich die Referendar:innen dadurch, die komplizierte und störanfällige Übermittlung der Lernunterlagen und Klausuren zu verbessern. Zum anderen könnte durch eine Online-Lernplattform der dezentralen Bereitstellung von Lehrinhalten, die je nach Ausbilder:in von Landgericht zu Landgericht stark schwankt, durch zentral aufbereitete und qualitativ hochwertige Unterlagen ersetzt bzw. ergänzt werden. Das Justizministerium zeigte sich diesbezüglich offen und arbeitet bereits an der Einführung einer solchen Plattform, die auf dem von einigen Universitäten genutzten System „Ilias“ beruhen soll. Auch die zentrale Gestaltung von hochwertigen Lernunterlagen wird angestrebt. Dafür werden je OLG hauptamtliche Ausbilder:innen abgestellt.

Als weiterer Punkt wurde die Ausgestaltung des Online-Unterrichts diskutiert. Nach der zunächst fehleranfälligen Software Edudip, setzt das Ministerium nun auf die besser funktionierende Software BigBlueBotton. Für die Zukunft dürfte interessant sein, dass das Ministerium auch nach einem Ende der Pandemie den Online-Unterricht in geeigneten Fällen fortsetzen will. Das könnte vor allem für Gerichte mit einem hohen Pendleranteil interessant sein.

Eine flächendeckende Einführung eines freien WLAN in Gerichtsgebäuden wird hingegen wegen des erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwands noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für die Referendar:innen hat das Ministerium jedoch zumindest in den Ausbildungsräumen mittels sogenannter Gigacubes die Voraussetzungen für die Internetnutzung geschaffen. Es liegt nun an den einzelnen Ausbildungsgerichten, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Statt komplizierter Übermittlung mittels gesicherter USB-Sticks, wünschen sich die Referendar:innen eine einfache Kommunikation mit ihren Ausbilder:innen. Das Justizministerium arbeitet dafür an einer Cloud-Lösung, welche die Kommunikation vereinfachen soll und bereits bei einigen Landgerichten getestet wird.

 

Ziel: ein Referendariat, was uns auch inhaltlich auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung vorbereitet

Im zweiten Teil richtete sich der Diskussionsschwerpunkt weg von den Alltagsproblemen des Referendariats hin auf die Neuausrichtung der Ausbildung in Bezug auf innovative Inhalte und die Vermittlung von digitalen Kompetenzen.

Während im ersten Block recht schnell Konsens zwischen den Beteiligten erzielt wurde, zeigte sich, dass mit der Modernisierung der Ausbildungsinhalte an den Grundfesten des Referendariats gerüttelt wird, wodurch sich naturgemäß keine schnellen und einfachen Antworten erzielen lassen. Insbesondere wurde der in der Juristenausbildung generell bestehende Zielkonflikt zwischen einer praxisnahen und interessengeleiteten Ausbildung und dem Erreichen möglichst guter Examensergebnisse deutlich. Referendar:innen stehen häufig vor der Frage, ob sie weitere Ausbildungsinhalte (z. B. Legal Tech, künstliche Intelligenz, etc.) und Qualifikationen (EDV-Kenntnisse, soft skills, etc.) erlernen wollen oder diese Zeit für die Vorbereitung auf die Kerninhalte des Examens verwenden.

Grundsätzlich bestand Einigkeit darin, dass die Digitalisierung der Justiz in den nächsten Jahren nur erfolgreich sein wird, wenn die Beteiligten diese als Chance begreifen und nicht nur die vermeintlichen Gefahren sehen. Die Entwicklung eines solchen „digitalen Mindsets“ sollte daher auch im Referendariat vorgelebt werden, wobei Dissens darüber bestand, wie dies konkret ablaufen könnte und ob dies nicht allein Aufgabe der Universitäten sei.

Das Justizministerium zeigte sich aber grundsätzlich offen dafür, weitere Zusatzveranstaltung wie Legal Tech oder künstliche Intelligenz in das Referendariat aufzunehmen, ohne, dass dies für die Referendar:innen verpflichtend würde.

Weiter zu diskutieren bleibt auch, inwieweit die Prüfungsinhalte an die digitale Lebensrealität (z. B. Fristprobleme durch Nutzung des beA statt Fax; eAkte statt Papier) angepasst werden sollten und inwieweit das Referendariat auf die Nutzung konkreter Softwareanwendungen (z. B. zum Erstellen staatsanwaltlicher Verfügungen) vorbereiten kann.

Im Hinblick auf die Folgeveranstaltung zeigte sich auch der Deutsche Richterbund für eine Diskussion mit dem Ziel offen, die Ausbildungsinhalte des Referendariats generell zu entschlacken, der Praxis anzupassen und durch digital geprägte Ausbildungsinhalte zu ergänzen.

 

Der Anfang ist gemacht, aber wo geht die Reise hin?

Als Fazit können wir feststellen, dass vor allem bezüglich einer digitaleren Ausgestaltung des Referendariatsalltags der Handlungsbedarf durch das Ministerium erkannt wurde und wichtige Modernisierungen angestrebt und hoffentlich bald umgesetzt werden. Über die Einführung innovativer Ausbildungsziele und -inhalte wird noch weiter zu sprechen sein. Dabei können die gefundenen Ideen auf der Folgeveranstaltung weiter konkretisiert werden. Hier nochmal der Aufruf, sich an Dietmar Reiprich für eine Anmeldung zu wenden: ■ dietmar.reiprich@t-online.de

Insgesamt ist der offene Austausch und die Bereitschaft zur Veränderung aller Beteiligten hervorzuheben, was auf eine positive Veränderung im Interesse der Referendar:innen hoffen lässt.

Last Updated on 12. February 2022

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