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Alternative Karrierewege – Vom Anwalt zum Lehrer für Rechtswissenschaften

Dr. Axel Riechelmann arbeitete nach seinem abgeschlossenen Jurastudium und einer Promotion in Rechtswissenschaften zunächst als Anwalt und entschied sich dann für den Seiteneinstieg in den Schuldienst. Wir von recode.law wollen wissen, wieso er diesen Karriereweg bestritten hat und fragen nach:

1. Sie waren Anwalt und haben dann in den Schuldienst gewechselt. Wie sieht Ihre Tätigkeit jetzt aus?

Meine jetzige Tätigkeit kann ich als einerseits sehr geordnet und routinemäßig bezeichnen, andererseits bin ich immer wieder mit neuen Herausforderungen und Situationen konfrontiert und mit Tagesabläufen außerhalb der Routine. Mein Unterricht beginnt oft bereits um 7:50 Uhr und endet zur Zeit meistens um 13:00 Uhr. In der Vergangenheit war mein Stundenplan aber auch schon mal so gestaltet, dass der Unterricht später anfing und weit in den Nachmittag hinein dauerte. Übrigens gibt es Schulen, an denen auch abends unterrichtet wird. Nachmittags und/oder abends bin ich mit der Unterrichtsvor- und Nachbereitung und Korrekturen befasst. Soviel zum äußeren Ablauf.

In inhaltlicher Hinsicht bin ich als Lehrer Fachmann für das Lehren und Lernen. Die gezielte, nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie die individuelle Bewertung und systematische Evaluation dieser Prozesse ist Kernaufgabe. Mit einer dozierenden Vermittlung abstrakter Inhalte (was sich mancher vielleicht vorstellt), hat Unterricht also rein gar nichts zu tun. Zu meinen Aufgaben gehört außerdem die Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Diese Aufgabe ist eng mit dem Unterricht und dem Schulleben verknüpft. Das umfasst die Vermittlung von Werten und Normen, eine Haltung der Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt und die Unterstützung von selbstbestimmtem Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern. Des Weiteren muss ich die Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe beurteilen. Ferner zählt es zu meinen Aufgaben, Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern und zu beraten.

Schließlich beteilige ich mich an der Planung und Umsetzung schulischer Projekte und Vorhaben. So gehöre ich bspw. dem Beratungsteam meiner Schule an als Berater in Rechtsfragen (im Rahmen des § 6 RDG). In allen genannten Bereichen ist die Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig.

Einen Teil meiner beruflichen Tätigkeit verrichte ich am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL).  Ich bilde angehende Lehrkräfte (Referendare/-innen und Seiteneinsteiger/innen) für das Fach Rechtswissenschaft aus. Dazu gehören Fachseminarsitzungen und Unterrichtsbesuche sowie die Abnahme von zweiten Staatsprüfungen. Diese Tätigkeit wird auf meine Unterrichtsverpflichtung in der Schule angerechnet.

 

2. Wieso haben Sie sich zunächst für Jura entschieden? Wieso haben Sie dann gewechselt?

Als ich Abitur gemacht habe, gab es auf absehbare Zeit keine Aussicht darauf als Lehrer eine feste Stelle zu bekommen. Deshalb habe ich kein Lehramtsstudium begonnen sondern mich auf meine anderen Interessen besonnen. Dazu zählte u. a. die Rechtswissenschaft. Irgendwie hat mich allerdings der Wunsch eine Lehrtätigkeit auszuüben nicht losgelassen, weshalb ich nach dem ersten Staatsexamen in Arbeitsgemeinschaften zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung Jurastudierende unterrichtet habe. Zudem war ich drei Semester lang als Korrekturassistent tätig. Nach dem zweiten Staatsexamen und dem Einstieg in den Anwaltsberuf war ich nebenberuflich als Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule tätig. Meine nebenberufliche Tätigkeit hat mir allerdings stets weit mehr Freude bereitet als mein eigentlicher damaliger Beruf. Nachdem zwei Jahrzehnte lang fast keine Lehrkräfte eingestellt worden waren, gab es Anfang der 00er Jahre „plötzlich“ einen Lehrkräftemangel dem das Land mit der Einstellung von Quereinsteigern begegnete. Als ich eines Tages in meiner Kanzlei am Schreibtisch saß und in meiner Pause die Tageszeitung durchblätterte, stieß ich auf eine Anzeige des Ministeriums mit der um Lehrkräfte, explizit auch Quereinsteiger geworben wurde. Von da an wurde ich aktiv, das wollte ich unbedingt machen!

 

3. Ist ein Wechsel von Jura in den Schuldienst selten? Wie funktioniert der Seiteneinstieg?

Der Wechsel von Jura in den Schuldienst ist allerdings selten, da das Fach an nicht vielen Schulen unterrichtet wird. Dort wo es unterrichtet wird, decken teilweise Nebenberufler (z. B. Rechtsanwälte/-anwältinnen für Refas) den Bedarf, teilweise wird das Fach sogar von fachfremden Lehrkräften unterrichtet.

Für den Seiteneinstieg (gesetzliche Grundlage ist die OBAS[1]) können sich Personen bewerben, die eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen können. Eine Lehrkraft muss die Lehrbefähigung für zwei Fächer haben. Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen, die im Rahmen des Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind. Im Rahmen meiner Ausbildertätigkeit habe ich mehrere Seiteneinsteiger kennengelernt, denen aufgrund ihrer im Jurastudium erbrachten Leistungen das Fach Wirtschaftslehre/Politik als Zweitfach anerkannt worden ist. Alter und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung einfließen; einschlägige Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zum Land Nordrhein-Westfalen als Lehrerin oder Lehrer im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses. Die Dauer der Ausbildung beträgt 24 Monate. Ausbildungsorte sind die Schule und das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL). Im ersten Ausbildungsabschnitt nehmen die Lehrkräfte in Ausbildung an einem 40-stündigen Kurs in Bildungswissenschaften unter Berücksichtigung ihrer Bezüge zu den Fächern der Ausbildung teil. Der Kurs endet mit einer Prüfung. In der Prüfung wird der schulpraktische Ausbildungsstand, insbesondere der in den Fächern, berücksichtigt. Ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr nehmen die Lehrkräfte in Ausbildung an den fachlichen und überfachlichen Ausbildungsveranstaltungen zusammen mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (Referendarinnen und Referendare) teil. Die in dieser Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen und Standards ergeben sich aus der Anlage 1 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen[2]. Die Staatsprüfung ist identisch mit der Prüfung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern am Ende des Vorbereitungsdienstes. Sie besteht aus zwei schriftlichen Planungen für die beiden unterrichtspraktischen Prüfungen, zwei unterrichtspraktischen Prüfungen (Unterrichtsstunden, die vor der Prüfungskommission zu halten sind) und einem Kolloquium. Nach bestandenem Examen muss sich ein Seiteneinsteiger im Gegensatz zu den grundständigen LAAs keine Stelle suchen sondern bleibt an seiner Schule an der er ja bereits eine Stelle hat.

Diejenigen, denen kein zweites Fach anerkannt wird, können nach Abschluss einer Pädagogischen Einführung dauerhaft in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte übernommen werden[3]. Der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit jedoch nicht verbunden.

Eines der größten Probleme beim Seiteneinstieg ist es eine Stelle an einer Schule zu finden. Unter dieser Adresse[4] werden die Stellenausschreibungen veröffentlicht. Dass dort eine Stelle für Rechtswissenschaft ausgeschrieben ist, hat allerdings leider Seltenheitswert. Interessierte könnten mit in Frage kommenden Schulen Kontakt aufnehmen um auf sich aufmerksam zu machen. Vielleicht ergibt sich dann die Möglichkeit dort als Vertretungslehrkraft tätig zu werden, wofür keine Lehramtsbefähigung erforderlich ist[5]. Dann hätten Sie jedenfalls schonmal einen Fuß in der Tür.

Detaillierte Informationen zum Seiteneinstieg sind in dieser Broschüre zu finden: Unter dieser Adresse[6].

 

4. Welchen Herausforderungen sind Sie bei Ihrem Berufsweg begegnet? Bereuen Sie den Wechsel?

Die erste Herausforderung, der ich begegnet bin, war es eine Stelle zu finden. Zwar bestand zu dieser Zeit ein ganz akuter Lehrkräftemangel, allerdings wurden zum Beispiel an Berufskollegs vor allem Wirtschaftswissenschaftler gesucht. Für Juristen war das Angebot verschwindend gering. Die nächste Herausforderung, nachdem ich meine Stelle hatte, war die Abwicklung der laufenden Mandate, die ich ab Aufnahme der Tätigkeit an meiner Schule nicht mehr weiter bearbeiten konnte und dies auch gar nicht hätte machen dürfen (§ 47 Abs. 1 BRAO). Die nächste Herausforderung war die Ausbildung am Studienseminar (so hieß das ZfsL früher) und der Unterricht von Schülerinnen und Schülern, denn bislang hatte ich ja nur Studierende unterrichtet: Wie gehe ich etwa mit Störungen um, wie unterstütze ich den Lernprozess bei diesen vergleichsweise unselbständigen Lernenden? Als Seiteneinsteiger wird man im Gegensatz zu „normalen“ LAAs direkt ins kalte Wasser geworfen und muss 18 Stunden in der Woche unterrichten – neben der Ausbildung am Seminar. Nach bestandenem Examen folgt dann die statusrechtliche Probezeit. Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit gibt es dann immer noch die permanente Herausforderung, die der Beruf als solcher ohnehin darstellt. Will man befördert werden, sind die dafür erforderlichen Bemühungen eine zusätzliche Herausforderung.

All diesen Herausforderungen zum Trotz habe ich den Berufswechsel allerdings noch nie bereut. Der Lehrerberuf macht mir nach wie vor sehr viel Freude und ich empfinde es geradezu als Privileg immer gerne zur Arbeit zu gehen.

 

5. Was gefällt Ihnen an Ihrer neuen Tätigkeit besonders?

Mir macht die Arbeit mit anderen Menschen, Schülerinnen und Schülern wie auch Kolleginnen und Kollegen, sehr viel Freude. Ich bekomme unmittelbar zumeist ein positives Feedback in der Interaktion. Die Planung von Lernarrangements macht mir ebenfalls Spaß, also zu überlegen, wie ich ein vorgegebenes Thema zum Unterrichtsinhalt mache und wie ich den Lernprozess gestalte um die Ziele des Unterrichts zu erreichen. Als sehr angenehm empfinde ich die Möglichkeit einer weitgehend freien Zeiteinteilung außerhalb des Stundenplans.

Durch die hohe Arbeitsplatzsicherheit wird mir die Arbeit zudem nicht durch mögliche wirtschaftliche Existenzsorgen verleidet.

 

6. Sie waren zuvor mehrere Jahre als Anwalt tätig. Welche Fähigkeiten können Sie auch in der Arbeit im Schuldienst anwenden?

Die Berufserfahrung als Anwalt hat mir sehr bei meinem Unterricht in den Klassen angehender Rechtsanwaltsfachangestellter geholfen, da mir die dadurch die berufliche Praxis dieser Auszubildenden geläufig ist. An die berufliche Praxis knüpft der Lernprozess an. Beispielsweise sollen die Schülerinnen lernen, wie eine Akte abgerechnet wird oder wie ein PfÜB beantragt wird und nicht bloß abstrakt, was das ist; und dass zusammen mit dem Antrag auf Erlass eines PfÜB ein vorläufiges Zahlungsverbot veranlasst wird und wie das geht.

 

7. Welche Tipps haben Sie an Rechtsstudierende, die sich für eine Tätigkeit im Schuldienst interessieren?

Wem der Seiteneinstieg partout nicht gelingen will, wer aber unbedingt ins Lehramt möchte, sollte sich überlegen ein weiteres Fach auf Lehramt zu studieren und anschließend ein grundständiges Lehramtsreferendariat zu absolvieren. Durch meine Tätigkeit in der Lehrerausbildung sind mir mehrere Leute bekannt geworden, die noch mit Mitte 30 ihren juristischen Beruf an den Nagel gehängt und ein Lehramtsstudium für ein Zweitfach begonnen haben (in den mir bekannten Fällen Englisch, Sport, Wirtschaftswissenschaft), weil sie unbedingt Lehrerin bzw. Lehrer werden wollten. Übrigens ist eine Verbeamtung grundsätzlich bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres möglich. Damit das Vorhaben klappt, sollten Sie bei der Wahl des Studienfaches die Prognosen für den Lehrkräftearbeitsmarkt beachten[7]

 

[1] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076, aufgerufen am 16.10.2021.

[2] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000681#ANLAGEN; aufgerufen am 16.10.2021.

[3] https://www.schulministerium.nrw/paedagogische-einfuehrung-sek-i-und-ii, aufgerufen am 16.10.2021.

[4] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote aufgerufen am 16.10.2021.

[5] https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten/vertretungstaetigkeitenvertretungsunterricht-im-bereich-schule/informationen-fuer-interessierte-bewerberinnen aufgerufen am 16.10.2021.

[6] https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Broschuere-Seiteneinstieg.pdf aufgerufen am 16.10.2021.

[7] https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Prognosen.pdf aufgerufen am 16.10.2021.

Last Updated on 2. February 2022

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