Mit den Worten „Software frisst die Welt“ (original: „Software is eating the world“, Marc Andreessen) eröffnete OLG Präsident Dr. Thomas Dickert als Redner die Digital Justice Conference 2020 unserer Studierendeninitiative relaunch.recode.law. Damit machte er gleich eingangs der zweitägigen, rein virtuell stattfindenden Konferenz vom 3. und 4. September 2020 die Notwendigkeit der Digitalisierung und Modernisierung auch der Gerichte und der ZPO in Deutschland deutlich. Der OLG-Präsident ist zugleich Vorsitzender einer Arbeitsgruppe der OLG-Präsidenten zur Modernisierung des Zivilprozesses und war langjährig zuständig für die IT-Ausstattung der bayrischen Gerichte. Dickert steckte mit seinem Vortrag bis auf wenige Ausnahmen den inhaltlichen Rahmen der Konferenz ab mit einer fundierten Analyse des status quo der Digitalisierung der deutschen Justiz und einem kurz- bis langfristigem Ausblick auf fünf konkrete Anwendungsfelder von Künstlicher Intelligenz im Umfeld der Justiz.
Das Bemühen um einen besseren Zugang zum Recht („access to justice“) ist Inspiration für viele Mitglieder unserer jungen, bundesweit vernetzten Legal Tech Studierendeninitiative relaunch.recode.law. Dies kombiniert mit dem plötzlichen Corona-Lockdown im Frühjahr und vielen abgesagten Präsenz-Konferenzen führte ein zuletzt achtköpfiges Team rund um Ramona Weber zur Idee der Digital Justice Conference 2020.
Am Ende einer herausfordernden Organisation stand eine knapp zweitägige Online-Konferenz mit substanziellen Diskussionen, Vorträgen wie dem von Dr. Thomas Dickert und einem guten Level an Interaktion durch Umfragen und die Chat-Funktion. 460 Zuschauer:innen meldeten sich schließlich an und damit mehr als das Team sich erhofft hatte. In unserem Recap haben wir einen ausführlichen Nachbericht erstellt.
Als Diskutant:innen und Redner:innen bereicherten die Conference Prof. Reinhard Gaier (BVerfGR a.D.), Benedikt Windau (RiLG, zpoblog.de), Martin Hackl (Chief Digital Officer, Justiz Österreich), Thomas Heilmann (MdB, Buch „Neustaat“), Dr. Richard Happ (Anwalt, Schiedsrichter), Prof. Gisela Rühl (Uni Jena), Dr. Cord Brügmann (Politikberater, Anwalt), Oskar de Felice (flightright.de), Prof. Thomas Hoeren (Uni Münster), Stephan Thomae (MdB, Rechtspolitiker), Dr. Martin Fries (Uni München), Shannon Salter (Civil Resolution Tribunal, Canada) und Colin Rule (langjähriger Director des eBay- und PayPal-Käuferschutz).
Neben Zahlen und Redner:innen muss sich jede Konferenz aber vor allem an ihrem inhaltlichen Niveau messen lassen: Gab es konstruktive Debatten? Wiederkehrende Forderungen, die sich als Konsens herausbilden? Vorschläge und neue Impulse für den Diskurs? Wir finden: eindeutig Ja.
Aus den Diskussionen, Beiträgen und Gesprächen der Conference leiten wir als aufmerksame Zuschauer, Organisatorinnen und Moderatoren fünf konkrete Impulse ab, die die #djc2020 dem Diskurs mitgibt:
1. Gesamtstrategie
Wir brauchen eine Gesamtstrategie der Digitalisierung der Justiz, die kurzfristige und langfristige Maßnahmen enthält. Bereits kurzfristig lässt sich die technische Ausstattung der Gerichte verbessern und kleinere Anpassungen der ZPO beschließen. Langfristig (bis 2030) muss ein neu gedachtes Zivilverfahren das Ziel sein, das die Potentiale der Digitalisierung ausschöpft und auch größere Änderungen der ZPO erfordert. Hierzu gehört auch, dass KI-gestützt Software selbstverständliches (freiwilliges) Werkzeug der Richter:innen wird. BVerfG a.D. Reinhard Gaier schlug vor, dass der Bund die Initiative ergreift und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberuft, in der eine solche Gesamtstrategie ausgearbeitet und verhandelt wird.
2. Niedrigschwelliges Online-(Verbraucher) Verfahren
Der Staat muss für Verbrauchersachen bis 5.000 EUR Streitwert zügig ein einfaches, niedrigschwelliges Online-Verfahren bereitstellen. Diese Forderung (oder ähnlich) wurde immer wieder laut. Vorbild, was das nutzerzentrierte Design angeht, können die Systeme von PayPal und eBay sein, oder auch die ähnlichen Prozesse am Civil Resolution Tribunal in Canada.
3. Prozesse neu und digital denken, nicht analoges ins Digitale bloß übersetzen
Gebetsmühlenartig wurde vor dem Fehler gewarnt, analoge Prozesse schlicht ins Digitale zu übersetzen. Stattdessen müssen Prozesse neu gedacht werden, auf eine Weise, die die originären Vorteile des Digitalen realisiert. Cord Brügmann gab als Positivbeispiel das in einem Thesenpapier der Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgeschlagene Basisdokument. Das (negative) Gegenstück hierzu ist eine e-Akte, die die sequenzielle Arbeitsweise ins Digitale überträgt.
4. Experimentieren und Daten erheben
Vor einer vermeintlich perfekten und vollständigen Lösung wurde auf der #djc2020 mehrfach gewarnt. Stattdessen soll auch der Staat sich ein Herz nehmen, mit einer unvollständigen Lösung starten, (DSGVO-konform) Daten erheben, evaluieren, verbessern. Paradebeispiel für dieses Vorgehen bietet das phänomenal erfolgreiche Online-Gericht in British Columbia, Canada, deren Vorsitzende Shannon Salter am Ende der #djc2020 ihre Arbeit und Perspektiven erläuterte.
5. Eine Frage des Mindsets
Neben den richtigen Werkzeugen (technische Ausstattung, moderne ZPO) muss in der Fläche ein Mindset zur Nutzung dieser Werkzeuge erreicht werden. Auch darüber waren sich viele Teilnehmer:innen einig.
Zwar ist auf dem Themengebiet der Digitalisierung der deutschen Justiz seit Jahren etwa der EDV-Gerichtstag eine bekannte Institution. Allerdings zeigt sich aus unserer Sicht an den Zuschauer:innenzahlen, vor allem aber an den konkreten inhaltlichen Impulsen, dass wir von relaunch.recode.law auch bereits stattfindenden Diskursen weitere, wertvolle Impulse geben können. Als junge und manchmal noch naive Studierende und Berufstätige bringen wir frische Perspektiven und Ideen in den Diskurs ein. Das tun wir, indem wir ein Forum wie die #djc2020 organisieren und Redner:innen wie Oskar de Felice (Flightright, Legal Tech Startup), Shannon Salter (Vorsitzende eines Online-Gerichts in Canada), Colin Rule (ehemals Direktor des PayPal-Käuferschutz) oder Martin Hackl (Chief Digital Officer der Österreichischen Justiz) einladen und sie mit Fragen löchern und mit bekannten Redner:innen zum Thema aus dem deutschen Raum diskutieren ließen.
Bei relaunch.recode.law lernen, diskutieren und leben wir ein digitales Mindset. Wir wollen helfen, dies in die juristische Ausbildung, den Rechtsberatungsmarkt und die staatliche Justiz tragen, damit zugunsten eines größeren Zugangs zum Recht die Chancen der Digitalisierung auch hier wahrgenommen werden. In anderen Branchen ist das längst in größerem Ausmaß geschehen. Die Digital Justice Conference 2020 war für uns ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir hoffen, dass viele von euch und Ihnen diese Sichtweise teilen. Nach der Conference ist vor der Conference.
Last Updated on 20. February 2021