AutorInnen: Nina Erbach, Dr. Nils Feuerhelm, Niklas Raabe, Elisabeth Treuenfels
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Dieser Blogbeitrag untersucht, welche Faktoren die Arbeitskraft der Justiz beeinflussen. Konkret nimmt er dazu zwei Stellschrauben in den Blick: Ausgangspunkt ist die personelle Besetzung in Form der bloßen Anzahl tätiger Richter:innen, die jedenfalls für die Zukunft Sorge bereitet (I.). Deshalb fragt der Beitrag in der Folge, ob Legal Tech auch in der Justiz geeignet ist, die einzelnen Arbeitskräfte zu unterstützen und effizienter zu machen (II.). Insbesondere stellt er verschiedene Legal Tech-Anwendungen vor, die entweder bereits bestehen oder zumindest denkbar sind. Der Beitrag ist ein Ergebnis der Student Driven University im Sommersemester 2021 von recode.law.
I. Anzahl der Arbeitskräfte in der Justiz: Drohender Richtermangel
“Verfahren vor Strafgerichten dauern so lange wie nie”[1] – so berichtet es die Presse jüngst unter Berufung auf den Deutschen Richterbund. Erstinstanzliche Strafverfahren dauerten im Durchschnitt 8,1 Monate – ein neuer Höchstwert.[2] Aber nicht nur die Strafgerichte, sondern die gesamte Justiz arbeitet am Limit. Dass dies nicht nur verfassungsrechtlich mit Blick auf den Justizgewährungsanspruch problematisch ist, sondern auch die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems gefährdet, liegt auf der Hand. Was also will der deutsche Staat dagegen tun? Der Koalitionsvertrag 2017 sieht unter dem Motto “Pakt für den Rechtsstaat” vor, im Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 21.12.2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richter:innen und Staatsanwält:innen zu schaffen.[3] Zum Vergleich: 2018 waren in der Justiz 21.339 Richter:innen tätig.[4] Doch reicht das wirklich, um dem Richtermangel und der Arbeitsbelastung vorzubeugen? Angesichts der Pensionierungswelle, bei der 41 Prozent der Richter:innen und Staatsanwäl:tinnen bis 2030 in den Ruhestand gehen, ist dies höchst zweifelhaft.[5] Das System Pebb§y berechnet zudem anhand von Standardbearbeitungszeiten den Personalbedarf in der Justiz und hat trotz der neuen Stellen Personallücken aufgezeigt.[6] Wie lässt sich also die Funktionsfähigkeit der Justiz trotz Richtermangel in Zukunft gewährleisten? Einerseits könnten über den “Pakt für den Rechtsstaat” hinaus noch mehr neue Stellen geschaffen werden. Allerdings muss sich die Justiz neue Volljurist:innen – im Jahr 2018 etwa 7.829 und davon 1.753 mit Prädikat[7] – mit Kanzleien, Verwaltung, Unternehmen und Wissenschaft teilen. Zudem ist die Zahl der Absolvent:innen mit zweitem Staatsexamen rückläufig.[8] Diese – insbesondere qualitativ guten – Nachwuchskräfte zu gewinnen, gestaltet sich für die Justiz durchaus nicht leicht, beachtet man die bessere Bezahlung und den meist effizienteren Arbeitsalltag in Kanzleien.[9] Daher wollen wir im Folgenden eine weitere Möglichkeit untersuchen, die Justiz zu unterstützen: Legal Tech-Anwendungen.
II. Stärkung der einzelnen Arbeitskraft: Vorteile durch Legal Tech-Anwendungen?
1. Grundbegriffe und Definitionen
a) Legal Tech
Der Begriff Legal Tech setzt sich aus „legal services“ und „technology“ zusammen.[10] Eine feste Definition von „Legal Tech“, welche imstande wäre, den Begriff komprimiert zu konkretisieren und damit greifbarer zu machen, gibt es bislang nicht.
Dies mag daran liegen, dass Legal Tech als eine Art Oberbegriff verwendet wird und somit viele verschiedene Bereiche umfasst, die sich schwer in nur eine Definition einordnen lassen. Des Weiteren handelt es sich bei Legal Tech um einen von Innovationen geprägten, sich stetig fortentwickelnden Begriff, der auch daher einer Definition nur schwer zugänglich ist.
Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass es sich bei Legal Tech um Informationstechnik handelt, welche auf die Digitalisierung der juristischen Arbeit Anwendung finden soll.[11] Dabei können jedoch nicht nur hochkomplexe IT- Technologien, sondern auch schon „einfache“ Anwendungen wie Microsoft Excel gemeint sein.[12]
Legal Tech-Anwendungen stellen somit Software oder Tools jeglicher Art dar, die die juristische Arbeit erleichtern und einzelne Arbeitsprozesse automatisieren sollen. Die Zielsetzung besteht darin, zum einen die Effizienz der juristischen Arbeit zu steigern und zum anderen Arbeitsaufwand wie auch Kosten zu reduzieren.[13]
b) …in der Justiz
Bisher lassen sich Legal Tech-Anwendungen vorwiegend in der Anwaltschaft finden. Dieser Schwerpunkt mag zum einen daraus resultieren, dass die Anwaltschaft sich dem Thema sehr viel früher angenommen hat als die Justiz, jedoch lässt sich dieser Vorsprung auch anhand von Sachgründen erklären.[14]
So steht die Anwaltschaft im Gegensatz zur Justiz im ständigen Wettbewerb, sodass sich mögliche Innovationen unmittelbar auf den eigenen Vorteil gegenüber der Konkurrenz auswirken. Auch sind Rechtsanwält:innen für die Organisation des Unternehmens selbst verantwortlich, wodurch sie flexibler und schneller ihre Organisationsstruktur und Arbeitsprozesse anpassen können als das in Justiz und Verwaltung möglich ist.[15]
Dennoch sind Legal Tech-Anwendungen auch in der Justiz durchaus denkbar; hier befindet sich der Prozess zwar noch in den Anfangszügen, vereinzelt werden jedoch bereits unterstützende Programme eingesetzt.[16] Eine starre Definition des Begriffs „Legal Tech“ ist auch innerhalb der Justiz nicht möglich. Im Vergleich zur Anwaltschaft lässt sich jedoch festhalten, dass der Begriff innerhalb der Justiz enger zu definieren ist, da aufgrund der genannten Sachgründe andere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.
2. Vorteile und Herausforderungen[17]
Legt man die vorstehende Eingrenzung zugrunde, lässt sich auf mehreren Ebenen und Bereichen Potenzial für Effizienzsteigerung mit Hilfe von Legal Tech erkennen. Hierfür bietet es sich zunächst an, einen Blick auf die juristische und gerichtliche Arbeitsweise zu werfen. Im Kern besteht diese aus der Subsumtion eines meist noch festzustellenden Sachverhalts unter Rechtsnormen, wonach bei Vorliegen eines oder mehrerer Tatbestandsmerkmale eine gesetzlich angeordnete Rechtsfolge eintritt. Entgegen einer der Programmiersprache ähnlichen „true or false“-Logik, greifen hierbei Systematik, Wertungen, politische Entscheidungen oder Meinungen mit ein.[18] Die Kerntätigkeit der Richter:innen wird daher auch in naher Zukunft größtenteils als menschliche Tätigkeit erhalten bleiben und allenfalls durch den Einsatz von Legal Tech unterstützt. Zu denken ist hierbei z. B. an die Befreiung von repetitiven Aufgaben und unhandlichen Workflows. So kann bereits auf Ebene der Sachverhaltserfassung die strukturierte Erfassung von Daten zu einer Effizienzsteigerung und Unterstützung der richterlichen Arbeit führen.[19] Durch das Erfassen von Standardinformationen zu strukturell gleichen Normvoraussetzungen können Informationen schneller verarbeitet werden. Auch das Strukturieren von komplexeren Sachverhalten anhand von Musterhäufigkeiten ließe eine Vorabeinordnung zu und kann zu Synergieeffekten und der Vermeidung doppelter Einarbeitung führen.[20] Auch die infolge digitaler Erfassung von Dokumenten auf Sachverhaltsebene einfach wirkende Möglichkeit der semantischen Suchfunktion innerhalb der Akte sowie juristischer Entscheidungsdatenbanken erleichtert die juristische Arbeit und führt in der Folge auch zu argumentativ breiter aufgestellten Entscheidungen.[21] Auf Ebene der Subsumtion begrenzen Komplexität und bestimmte Wertungen den technischen Einsatz, wobei auch hierbei in Zukunft an den Einsatz künstlicher Intelligenz zu denken sein wird.[22] Aber auch Probleme und Gefahren des Einsatzes von Legal Tech in der Justiz dürfen nicht außer Acht gelassen werden.[23] Wie das Beispiel des Berliner Kammergerichts[24] zeigt, birgt insbesondere die Verlagerung der zurzeit meist von analog vorliegenden Gerichtsakten ins digitale für Gerichte bisher nicht bekannte Risiken. Auch Kosten[25] und ein erhöhter Schulungsbedarf für Richter:innen und Verwaltungsbeamt:innen können sich als nachteilig für den Einsatz von Legal Tech herausstellen.
3. Einzelne Legal Tech-Anwendungen[26]
In welcher konkreten Form kommen so verstandene Legal Tech-Anwendungen in der Justiz also vor oder sind zumindest denkbar? Zu unterscheiden sind Anwendungen, die in der Praxis bereits eingesetzt werden (a) sowie Vorschläge und Ideen für die Zukunft, die aktuell diskutiert werden (b)). Die folgende Darstellung dient dabei der Übersicht und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
a) Bestehende Anwendungen
Zu bestehenden Anwendungen zählen zunächst IT-Produkte, die teilweise schon lange eingesetzt werden und sich auch unter den Begriff Legal Tech fassen lassen. Ihr Ziel besteht im Wesentlichen darin, den gerichtlichen Arbeitsplatz sowohl für die Arbeitskräfte selbst als auch in der Kommunikation nach außen zu unterstützen, indem bestimmte Vorgänge vereinfacht werden. Dazu zählen Datenbanken und Rechercheprogramme (z. B. Beck-Online oder Juris).[27] Außerdem gibt es zahlreiche Programme zur Datenverarbeitung, um typische, strukturierte Geschäftsprozesse zu automatisieren („Robotic Process Automation“). ForumSTAR, MESTA und SoluSTAR vereinfachen den Datentransfer.[28] XMeld ist ein standardisiertes digitales Datenaustauschformat für Geschäftsvorfälle des Meldewesens.[29] Das Videokonferenzsystem ARCONTE ermöglicht die Aufzeichnung, Verwaltung, Speicherung und Verteilung audiovisueller Aufzeichnungen aus Gerichtsverhandlungen, Anhörungen und rechtlichen Prüfungen.[30]
Neben diesen institutionellen Anwendungen gibt es auch individuelle Vorstöße der Richter:innen. Zu nennen sind in erster Linie Kosten- und Fristberechnungsprogramme,[31] vor allem im Familienrecht, das sich dafür besonders eignet.[32] Neu und innovativ erscheint vor allem „Richter-Tools“ als iOS-App zur Fristberechnung, die gerade entwickelt wird.[33]
Zusätzlich zu diesen Legal Tech-Anwendungen aus der Praxis schlägt sich nach und nach auch im Verfahrensrecht der Gedanke nieder, digitale Strukturen schaffen zu wollen. Das betrifft zum einen den elektronischen Rechtsverkehr (ERV),[34] der für digitale Kommunikationswege und eine digitale Aktenführung sorgen will. Beispielhaft für die ZPO: Nach § 130a Abs. 1 ZPO können Schriftsätze als elektronisches Dokument übermittelt werden. § 130d S. 1 ZPO schreibt dies für Rechtsanwälte und Behörden ab dem 01.01.2022 verpflichtend vor. Schon jetzt erlaubt § 130c ZPO, elektronische Formulare einzuführen. Ab dem 01.01.2026 werden auch die Gerichtsakten elektronisch geführt (E-Akte), § 298a Abs. 1a ZPO. Vor allem aber kennt das Zivilprozessrecht mit dem Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) bereits ein automatisiertes Verfahren zur Rechtsdurchsetzung.[35] Zu nennen sind auch elektronische Registerführungen, z.B. des Grundbuchs (§§ 126 ff. GBO) oder des Handelsregisters (§ 8 HGB).
b) Vorschläge und Ideen
Gerade der Zivilprozess wird im Hinblick auf mögliche Reformen aktuell stark diskutiert. Nahezu alle Vorschläge sind dabei mit der Idee verbunden, den Zivilprozess und das Zivilprozessrecht digitaler zu gestalten. Entsprechend gibt es zahlreiche Ideen für mögliche Legal Tech-Anwendungen. Exemplarisch genannt seien der Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe Legal Tech (2019)[36] sowie das besonders fortschrittliche Diskussionspapier der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ (2020)[37].
Vorgeschlagen werden ein einheitlicher, elektronischer Bürgerzugang in Form eines Justizportals, der Ausbau des Mahnverfahrens zu einem echten Online-Mahnverfahren, virtuelle Rechtsantragsstellen, Verbesserungen des elektronischen Rechtsverkehrs, vermehrter Einsatz von Videoverhandlungen, elektronische Beweismittel, automatisierte Kostenfestsetzungsverfahren, elektronische Anmeldungen zu Musterfeststellungsklagen sowie die digitale Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.[38]
Auffällig ist, dass sich viele Vorschläge auf den Bereich geringer Streitwerte beziehen, der von besonders häufigen und typischen Klagesituationen geprägt ist. Prominentes Beispiel ist das beschleunigte Online-Verfahren, also eines einfachen, kostengünstigen, schnellen und rein digitalen Verfahrens, um einen Anreiz zu schaffen, auch im Bereich geringer Streitwerte den Weg staatlicher Rechtsdurchsetzung zu beschreiten.[39] Dieser Vorschlag wurde bereits vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz aufgegriffen, das gemeinsam mit der Initiative Tech4Germany ein entsprechendes Klageinstrument entwickeln und ausprobieren möchte.[40]
Häufig genannt werden außerdem Instrumente zur Sachverhaltserfassung, insbesondere zur Strukturierung des Parteivortrags.[41] Die ZPO macht für den formalen und inhaltlichen Aufbau parteiseitiger Schriftsätze kaum bindende Vorgaben (siehe nur §§ 130, 253 II, III ZPO). Dem Gericht ist es zwar möglich, im Rahmen seiner Prozessleitung im individuellen Verfahren bestimmte Vorgaben zu machen (§ 139 Abs. 1 S. 3 ZPO), gleichwohl werden diese selten genutzt[42] und der Parteivortrag bleibt in der Praxis häufig äußerst unübersichtlich.[43] Hier setzt die Idee an, den Parteivortrag bindend zu strukturieren: Sie überlegt, den Vortrag inhaltlichen und/oder formalen Aufbauregeln zu unterwerfen, um das Verfahren effizienter zu gestalten. Entsprechende Lösungsansätze sind vielfältig: Diskutiert wird unter anderem über elektronische Strukturformulare,[44] Chatbots[45] oder gemeinsame Verfahrensdokumente[46].
Der Vorschlag eines europäischen Online-Bagatellverfahrens kombiniert schließlich die Idee eines beschleunigten Online-Verfahrens einerseits mit der Idee des strukturierten Parteivortrags andererseits: Durch Formulare soll bei typischen, häufigen und geringwertigen Ansprüchen der Sachverhalt abgefragt und strukturiert dargestellt werden.[47]
III. Fazit und Ausblick
Festzuhalten bleibt, dass Legal Tech-Anwendungen in der Justiz zwar auf andere Rahmenbedingungen treffen als in der Anwaltschaft. Dennoch bietet Legal Tech auch hier erstaunliches Potenzial, um die Arbeitskraft der Justiz zu stärken und den (drohenden) Richtermangel zumindest teilweise abfedern zu können. Dafür muss die Justiz nicht unmittelbar den Sprung zu Künstlicher Intelligenz[48] oder Legal Robots[49] wagen. Wünschenswert wären jedoch praxistaugliche, nicht nur punktuelle Anwendungen, die einschlägige Entscheidungen zumindest ermitteln, analysieren oder vorschlagen können, an denen es bislang fehlt[50]. Das sollte für den Gesetzgeber und die Justiz Anreiz genug sein, geeignete Projekte anzugehen und entsprechende Investitionen zu tätigen. Das Thema “Legal Tech in der Justiz” bleibt deshalb spannend – auch für zukünftige Forschungsperspektiven.
[1] Verfahren vor Strafgerichten dauern so lange wie nie (ZEIT ONLINE, dpa, AFP).
[2] Verfahren vor Strafgerichten dauern so lange wie nie (ZEIT ONLINE, dpa, AFP).
[3] BMJV | Artikel | Pakt für den Rechtsstaat.
[4] Richterstatistik 2018 des Bundesamtes für Justiz, abrufbar unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Personal/Personal_node.html.
[5] Wie Videoprotokolle und Softwareroboter der Justiz das Leben leichter machen (datacenter-insider.de); Überlastete Justiz: Warum fehlen immer Richter? (lto.de).
[6] Überlastete Justiz: Warum fehlen immer Richter? (lto.de).
[7] Statistik zur Juristenausbildung 2018 des Bundesamtes für Justiz, abrufbar unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Juristen/Ausbildung_node.html.
[8] Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2018
[9] Mit 6,5 Punkten ins Richteramt, (lto-karriere.de).
[10] Https://legal-tech-blog.de/was-ist-legal-tech.
[11] Wagner, Legal Tech und Legal Robots, 2020, S. 2.
[12] Https://www.legal-tech.de/was-ist-legal-tech-ffi-2/.
[13] Https://www.legal-tech.de/was-ist-legal-tech-ffi-2/.
[14] Vogelgesang/Krüger, jM 2019, 398 (398).
[15] Zum Ganzen Vogelgesang/Krüger, jM 2019, 398 (399).
[16] Ausführlich dazu unten unter II. 3.
[17] Zu rechtlichen Rahmenbedingungen siehe: Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe, abrufbar unter: Minister – Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe: TOP I.11, Legal Tech, Herausforderungen für die Justiz – schleswig-holstein.de, S. 53 ff.
[18] Vgl. hierzu Hähnchen/Schrader/Weiler/Wischmeyer, JuS 2020, 625 (627).
[19] Beispiele für den Einsatz von Legal Tech in der Justiz sind z.B. eine Machbarkeitsstudie zu einem Blockchain-basierten Gültigkeitsregister für Erbscheine und notarielle Vollmachten oder den Einsatz von Chatbots bei Rechtsantragsstellung, vgl. hierzu die Nachweise bei Galetzka/Garling/Partheymüller, MMR 2021, 20 (21).
[20] Vgl. hierzu Hähnchen/Schrader/Weiler/Wischmeyer, JuS 2020, 625 (628).
[21] Vgl. hierzu Hähnchen/Schrader/Weiler/Wischmeyer, JuS 2020, 625 (629).
[22] Hierzu ausführlich Neubert, DRiZ 2021, 108, der den Einsatz von KI in der deutschen Justiz beleuchtet.
[23] Ausführlich hierzu siehe Wagner, Legal Tech und Legal Robots, 2020, S. 93 f.
[24] Hier konnten sich Hacker Zugriff auf sämtliche gerichtsinterne Daten verschaffen und absaugen, vgl. hierzu Christ/Kiesel/Jansen, Tagesspiegel vom 28.1.2020, https://www.tagesspiegel.de/politik/cyberangriff-auf-das-berliner-kammergericht-hacker-hatten-zugriff-auf-saemtliche-daten-der-schaden-ist-riesig/25482526.html.
[25] So hat z.B. das Land Niedersachsen 2018 einen Masterplan für Digitalisierung der Justiz mit entsprechenden Kostenpunkten vorgestellt.
[26] Zur Vertiefung siehe Heil, IT-Anwendung im Zivilprozess. Untersuchung zur Anwendung künstlicher Intelligenz im Recht und zum strukturierten elektronischen Verfahren, 2020, sowie Timmermann, Legal Tech-Anwendungen. Rechtswissenschaftliche Analyse und Entwicklung des Begriffs der algorithmischen Rechtsdienstleistung, 2020.
[27] Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe (s. Fn. 16), S. 6.
[28] Https://www.datacenter-insider.de/wie-videoprotokolle-und-softwareroboter-der-justiz-das-leben-leichter-machen-a-992574/.
[29] Https://www.datacenter-insider.de/wie-videoprotokolle-und-softwareroboter-der-justiz-das-leben-leichter-machen-a-992574/.
[30] Https://www.datacenter-insider.de/wie-videoprotokolle-und-softwareroboter-der-justiz-das-leben-leichter-machen-a-992574/.
[31] Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe (s. Fn. 16), S. 6; siehe auch Michel, Beck’sche Beratungssysteme: „Familienrechtliche Berechnungen“, Jur-PC Web-Dok. 7/95, 3250, abrufbar unter: https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=1995_07_86600&q=Michel+Gutdeutsch.
[32] So Vogelgesang/Krüger, jM 2019, 398 (402).
[33] Richter-Tools –– Support-Seite · Prof. Dr. Jan F. Orth LL.M. (janforth.de).
[34] Siehe dazu z. B. den Überblick von Müller, ERV: Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen, www.zpoblog.de/?p=7225.
[35] Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe (s. Fn. 16), S. 6.
[36] Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe (s. Fn. 16).
[37] Diskussionspapier im Auftrag der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichthofs, abrufbar unter diskussionspapier_ag_modernisierung.pdf (bayern.de).
[38] Zum Ganzen Diskussionspapier im Auftrag der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichthofs (s. Fn. 36).
[39] Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe (s. Fn. 16), S. 74 ff.; Diskussionspapier im Auftrag der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichthofs (s. Fn. 36), S. 76 ff.
[40] BMJV | Artikel | Digitale Zugänge zu den Gerichten – BMJV startet Projekt für ein Online-Klagetool.
[41] Zum Ganzen Gaier, Strukturierung des Parteivorbringens, in: Breidenbach/Glatz, Rechtshandbuch Legal Rech, 2020, S. 291 ff.
[42] Lotz, Qualitätssicherung im Zivilprozess, in: Ackermann/Gaier/Wolf, Gelebtes Prozessrecht. Festschrift für Volkert Vorwerk, S. 231 (240).
[43] Zwickel, Die digitale Strukturierung und inhaltliche Erschließung zivilprozessualer Schriftsätze im Spannungsfeld zwischen Parteiherrschaft und Richtermacht, in: Buschmann/Gläß/Gonska/Philipp/Zimmermann, Digitalisierung der gerichtlichen Verfahren und das Prozessrecht, S. 179 (179 f.) m. w. N.; siehe auch Bender/Schwarz, CR 1994, 372; Fries, Verbraucherrechtsdurchsetzung, 2016, S. 144 f.; Gaier, Richterliche Effizienz, in: Ackermann/Gaier/Wolf, Gelebtes Prozessrecht. Festschrift für Volkert Vorwerk, S. 79 (81 f.).
[44] Siehe nur Vogelgesang, Der elektronische Rechtsverkehr, die elektronische Akte und das Zivilverfahrensrecht – Probleme und Chancen, JurPc Web-Dok. 110/2021, Rn. 37 ff., abrufbar unter: https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20210110; Weller/Köbler, Verfahrensgrundsätze und Modellregeln für die grundsätzlich elektronische Führung gerichtlicher Erkenntnisverfahren, 2016, S. 93 ff.
[45] Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz. Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe (s. Fn. 16), S. 72.
[46] So z. B. Diskussionspapier im Auftrag der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichthofs (s. Fn. 36), S. 31 ff.
[47] Fries, ELSTER für Fluggastrechte, in: Breidenbach/Glatz, Rechtshandbuch Legal Techt, 2020, S. 275 ff.
[48] Weiterführend dazu siehe Enders, JA 2018, 721 sowie Neubert, DRiZ 2021, 308.
[49] Weiterführend dazu siehe Vogelgesang/Krüger, jM 2019, 398 (402); Vogelgesang/Krüger, jM 2020, 90 (94 ff.); Wagner, Legal Tech und Legal Robots, 2020; Schulte/Walkstein, Legal Tech in der Justiz, https://publicus.boorberg.de/legal-tech-in-der-justiz/.
[50] So Vogelgesang/Krüger, jM 2019, 398 (403); Wagner, Legal Tech und Legal Robots, 2020, S. 19.
Last Updated on 22. December 2021