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Nachbericht: Rechtliche Beratung zu künstlicher Intelligenz – Einblicke in die anwaltliche Praxis mit RA Dr. David Bomhard

Am 21. April 2023 fand das erste Präsenzevent in Passau statt. Gestartet hat das Event abends um 18 Uhr im INN.Kubator, der Teil des Gründerzentrums Digitalisierung Niederbayern ist. Mit einem idyllischen Ausblick über den Inn und die untergehende Sonne begann also der Vortrag von RA Dr. David Bomhard. Er hat uns in seinem Vortrag gezeigt, dass Künstliche Intelligenz (KI) nicht nur ein technisches, sondern auch ein juristisches Thema ist. Denn wer zu KI rechtlich beraten möchte, muss zuerst einmal verstehen, wie sie technisch funktioniert.

“Um zu KI rechtlich zu beraten, musst du erst einmal verstehen, worum es technisch geht.”

Leichter gesagt, als getan: Denn in der bayerischen Juristenausbildungsordnung oder in denen anderer Bundesländer kommt man mit “Strg+F: Künstliche Intelligenz” leider nicht allzu weit. Aber das ist ein anderes Thema, also zurück zum Event.

Dr. Bomhard klärte uns nach einer kleinen Einführung zur Begrifflichkeit und Funktionsweise von KI über einhergehende Herausforderungen auf. Dazu gehören: eine schlechte Datenbasis, die zu diskriminierenden Ergebnissen führen kann; die Beherrschbarkeit und Transparenz von KI-Systemen – das sog. Black Box-Problem – und nicht zuletzt Haftungsproblematiken. Wer haftet, wenn etwas schief geht? Und wem gehört der Code, wenn KI-Systeme ihn selbst schreiben? Bei diesen Haftungsfallen gab’s dann einen größeren Abstecher ins Urheberrechtsgesetz.

In einer kleinen Pizza- und Getränkepause war dann Raum zum Vernetzen untereinander, zum Verdauen und Fragen stellen. Auch während des Vortrags und in der abschließenden Diskussion kamen Fragen nicht zu kurz.

Weiter ging’s dann mit dem Spannungsfeld zwischen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem noch nicht in Kraft getretenen AI Act-E. Zentral ist hier die Frage der Abwägung zwischen der Datensparsamkeit (also die Quintessenz der DSGVO) und der Vollständigkeit der Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze von Hochrisiko-KI-Systemen wie es in Art. 10 Abs. 3 AI Act-E definiert ist (Stand: April 2023). Regularien, auf deren Kommentierungen wir in Zukunft sicherlich gespannt sein dürfen.

Der Vortrag und die Diskussion haben uns Studierenden deutlich gemacht, dass Interdisziplinarität wichtiger denn je ist. Wir haben gelernt, dass Jurist:innen bereits heute als Schnittstelle und Übersetzer:in zwischen Technik und Recht agieren. Was nicht bedeutet, dass wir als angehende Jurist:innen alle programmieren lernen müssen. Es braucht allerdings viel mehr ein grundlegendes Verständnis von uns für alle Beteiligten.

Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz der Teilnehmenden und danken Dr. Bomhard, ein komplexes Thema greifbar für Studierende gemacht und auf Augenhöhe dazu aus der Praxis berichtet zu haben.

Wenn ihr Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge habt, meldet euch gerne unter hi@recode.law.

Auf diese Art können wir uns stetig steigern und in Zukunft noch bessere Events gestalten.

Last Updated on 15. May 2023