Motto: Daten, Recht und KI
24.–25. September 2026, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
Der 35. Deutsche EDV-Gerichtstag stand ganz im Zeichen der Künstlichen Intelligenz – als Chance für den Zugang zum Recht, als Herausforderung für die richterliche Unabhängigkeit und als Treiber einer tiefgreifenden Transformation von Justiz, Anwaltschaft und juristischer Ausbildung. Nach Angaben der Veranstalter war der EDVGT dabei erneut die einzige nicht-kommerzielle Veranstaltung ihrer Art im deutschsprachigen Raum.
Die Vorsitzende des EDVGT, Dr. Anke Morsch, eröffnete die Tagung und wies darauf hin, dass sich der Zugang zum Recht spürbar verändert habe: Die Zahl der Verfahren steige, und der EDVGT verstärke sein Angebot an die Anwaltschaft, weil alle Beteiligten gemeinsam in derselben Transformation stünden. Sie machte deutlich, dass der Einsatz von KI in der Justiz die verfassungsrechtliche Vorgabe berühre, wonach judikative Entscheidungen von menschlicher Hand getroffen werden müssen – auch wenn KI-Anwendungen zunehmend besser und zuverlässiger würden und sich die Justiz absehbar stärker auf sie verlassen werde. Zugleich warnte sie vor dem Diskriminierungspotenzial von KI-Anwendungen und plädierte dafür, den erleichterten Zugang zum Recht und die steigende Zahl an Anfragen als Auftrag zu verstehen, dem die Justiz gerecht werden müsse.
Es folgten mehrere Grußworte: Das Grußwort des saarländischen Ministerpräsidenten wurde per Video eingespielt. Ludger Santen betonte in seinem Grußwort, dass vor Arbeitslosigkeit für Juristinnen und Juristen in der Justiz nicht zu befürchten sei – im Gegenteil werde KI gerade erst richtig nützlich. Zugleich müsse Regulierung implementiert werden, um Gefahren abzuwenden. KI verändere ganze Wissenschaftsbereiche grundlegend, wie das Beispiel der Proteinfaltung zeige; entscheidend werde künftig Methodenkompetenz sein. Das erfordere auch ein Umdenken bei der juristischen Lehre – etwa bei der Frage, ob klassische Hausarbeiten noch zeitgemäß seien – sowie eine Reform von Bildung, Ausbildung und letztlich des Rechtssystems selbst. Offen blieb dabei die Frage, wie viel Datenschutz sich unter diesen Vorzeichen noch werde erhalten lassen.
Udo Michalsky erinnerte in seinem Grußwort an die Gründungsgeschichte des EDVGT, der seinerzeit aus der politischen Diskussion um die Einführung von PCs statt Schreibmaschinen-Terminals für Richterinnen und Richter hervorgegangen war. Aus seiner eigenen Kanzlei berichtete er in einem kleinen Werkstattbericht, dass KI dort inzwischen überall zum Einsatz komme – vom Empfang über das Referat bis zur anwaltlichen Tätigkeit selbst – und brachte dazu drei mitgebrachte Prompt-Beispiele mit.
Im Grußwort der Bundesministerin der Justiz, Stefanie Hubig, wurde unter anderem darauf verwiesen, dass der Internationale Gerichtshof auf Open-Source-Software umgestellt habe. Vorgestellt wurden zudem Projekte zum digitalen Zugang zum Recht – etwa die digitale Einreichung von Anträgen und Klagen sowie ein vereinfachtes Online-Verfahren für Mietstreitigkeiten – sowie der Ausbau der Justiz-Cloud auf dem Weg zu einer digitalen Justiz.
Im Rahmen der Eröffnung wurde der Dieter-Meurer-Preis für digitale Innovation verliehen. Ausgezeichnet wurde Moritz Köhler für seine Dissertation „Richterliche Verantwortung und Künstliche Intelligenz: zur Abgrenzung zwischen unzulässiger Ersetzung und zulässiger Unterstützung des menschlichen Richters“.
Steuerberater Stefan Groß eröffnete unter dem Titel „AI on Fire“ den fachlichen Teil des Vormittags mit einem Blick auf KI im Steuerrecht und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt – bis hin zu KI-generierter Musik und der Vision, dass an die Stelle des klassischen Streamens bei Netflix künftig ein individueller Prompt treten könnte, der den Film bestimmt. Statt einer klassischen „Wissensbibliothek“ zeichnete er das Bild einer „Wissensarchitektur“ und griff dabei auch Überlegungen von Marc Benioff zu hybriden Teams aus Mensch und agentischer KI auf: Wissensgraphen, die durchs Recht führen, und MCP-Konnektoren als technische Grundlage. Als Beispiele nannte er „LLM as a Judge“-Ansätze, Software, die anhand von Datengrundlagen BFH-Entscheidungen simuliert und damit abschätzen hilft, wo Themen liegen und wo Entscheidungen problematisch werden könnten, sowie Teams agentischer Systeme, die als miteinander kommunizierende Fachexperten agieren – bis hin zu GitHub-Programmier-Agenten. Er warf die Frage auf, was das für die junge Generation bedeutet, und stellte fest, es sei noch nie so spannend gewesen, im rechtlichen Bereich zu arbeiten – man müsse das Ergebnis der Technik beurteilen lernen, auch wenn KI klassische Lernpfade entfallen lasse. Anschaulich wurde dies durch ein von ihm entwickeltes „Tax Holodeck“ nach Vorbild des Raumschiffs Enterprise, mit dem sich steuerliche Sachverhalte simulieren lassen.
Prof. Dr. Antonio Krüger, CEO und wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI), sprach anschließend über „Europas KI-Chance“. Er zeigte sich optimistisch, dass Europa in der KI-Entwicklung eine echte Chance hat, verwies auf die Vielzahl bereits veröffentlichter Modelle und forderte, dass Europa eigene Modelle bauen und auch den dahinterliegenden technischen Stack selbst entwickeln müsse – Stichwort „SOOFI“ (Sovereign Open Source Foundation Models). Ein weiterer Schwerpunkt seines Vortrags war „Twinned AI“, also physische KI.
Den Vormittag rundete eine Podiumsdiskussion zur Digitalen Souveränität – Utopie oder Notwendigkeit? ab, mit Prof. Dr.-Ing. Philipp Slusallek (DFKI), Prof. Dr. Sarah Rachut (TU Braunschweig), Dr. Christian R. Ulbrich (Universität Basel) und Dr. Michael Dorner (Microsoft), moderiert von Dr. Anke Morsch.
Nach der Mittagspause fanden parallele Arbeitskreise sowie Ausstellerpräsentationen statt. Vorgestellt wurde unter anderem Juris-KI 2.0 mit einem spannenden Ansatz für einen Legal AI Workspace. In einem Beitrag zu Legal Tech in der Praxis wurde deutlich, dass sich Legal-AI-Workspaces derzeit noch in der Findung ihrer jeweiligen Nische befinden und KI-Anbieter den Kanzleien dabei häufig die größten – und damit teuersten – Modelle nahelegen wollen.
Beim aktuellen Justiz-Check zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beleuchteten Susanne Bunke, Matthias Boek und Prof. Dr. Thomas Riehm unter Moderation von Marie Luise Graf-Schlicker verschiedene Aspekte der ZPO-Reform, jeweils mit Blick auf die für ihren Bereich – Rechtspflege beziehungsweise Gerichtsvollzieherwesen – besonders relevanten Fragestellungen.
Besonders diskutiert wurde der Arbeitskreis „Bias und juristischer KI-Einsatz – Neutralität ist keine Eigenschaft von Trainingsdaten“ mit Dr. Maria Börner und Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, moderiert von Isabelle Désirée Biallaß. Im Zentrum stand die Blackbox-Problematik: Trainingsdaten sind nie frei von Bias, Menschen selbst sind in gewisser Weise ebenfalls Blackboxen, und die verbreitete Diskussion um die „Neutralität“ von Daten geht im Kern von einer falschen Prämisse aus – Daten können niemals neutral sein.
Den Abend beschloss das „Meet and Eat“ im E-Werk Saarbrücken bei fabelhaftem Essen.
Der Freitag begann nahtlos mit weiteren spannenden Impulsen. Im Arbeitskreis „KI in der juristischen Ausbildung und Prüfung“ – mit Prof. Dr. Georg Borges, Prof. Dr. Marie Herberger und Prof. Dr. Paulina Jo Pesch unter Moderation von Prof. Dr. Heribert M. Anzinger – stand vor allem die Frage im Raum, ob Hausarbeiten und Seminararbeiten durch den KI-Einsatz künftig obsolet werden. Prof. Borges stellte das Saarbrücker Modell sowie die dort entwickelte „Toolbox Saarbrücken“ vor. In der Diskussion wurde deutlich, dass KI vor allem für schwächere Studierende zur Gefahr werden kann, und es wurde für ein „Level-up“-Prinzip plädiert – also eine Anpassung der Anforderungen an die neuen Möglichkeiten.
Im Arbeitskreis „Law as Code“ gaben Matthias Schmid, Dr. Konstantin Branovitskiy und Prof. Dr. Heribert Anzinger einen kurzen Einblick, was „Law as Code“ eigentlich ist und wie der Ansatz im Rahmen des Projekts SPRINT entstanden ist. Betont wurde dabei, dass maschinenlesbarer Code die natürliche Sprache des Rechts nicht ersetzen, sondern ergänzen soll – vergleichbar einem elektronischen Bundesgesetzblatt.
Der 35. EDVGT hat einmal mehr gezeigt, wie tiefgreifend Künstliche Intelligenz Justiz, Anwaltschaft, Gesetzgebung und juristische Ausbildung bereits heute verändert – und wie viele offene Fragen dabei noch zu klären sind: von der verfassungsrechtlich gebotenen menschlichen Letztentscheidung über Bias in Trainingsdaten bis hin zu digitaler Souveränität und europäischer KI-Infrastruktur. Einigkeit bestand darüber, dass es für Juristinnen und Juristen selten spannendere Zeiten gab, um im Feld zu arbeiten – vorausgesetzt, man begreift den technologischen Wandel als Auftrag zur Gestaltung und nicht nur als Risiko.