Liebe Leser:innen,
herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Euch einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technik geben.
KI ist im Rechtsmarkt angekommen – und zwar überall gleichzeitig. In der Kanzlei übernimmt KI schon heute die Fleißarbeit: Recherche, Standardverträge, einfache Subsumtion. Was fehlt, sind klare Antworten zu Haftung und § 203 StGB – das Berufsrecht hinkt sichtbar hinterher.
Die Justiz zieht nach: Acht Amtsgerichte testen ein digitales Verfahren für Zivilklagen bis 10.000 Euro, Baden-Württemberg baut mit „StruKI” ein Tool zur Aktenstrukturierung.
Auf EU-Ebene zeigt der DMA, wie schnell Rechtsdurchsetzung politisch wird: Eine entscheidungsreife Milliardenstrafe gegen Google liegt auf Eis, ein DMA-Bußgeld im Android-KI-Verfahren soll gestrichen worden sein. Solange der Vollzug an einer einzigen, politisch agierenden Institution hängt, bleibt der DMA wackelig.
Und im Vergleich der Legal-AI-Workspaces – CoCounsel, Harvey, Libra, Noxtua, Omnilex – gilt: Kein klarer Sieger, aber klare Use Cases.
Wir wünschen euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über Feedback an radar@recode.law!
Euer recode.law-Team
Redaktion: Adele, Jonas, Kai, Patrick, und Veronika.
Kaum ein Angehöriger des anwaltlichen Berufsstandes kann die Augen vor den Entwicklungen verschließen, die der zunehmende Einsatz von KI im Berufsalltag mit sich bringt. Sich diesem Thema annehmend, hat kürzlich ein ZDF-WISO Beitrag die Frage aufgeworfen, ob Anwälte in Zukunft vielleicht sogar durch KI ersetzt werden. Diese Frage lässt sich freilich nicht allgemeingültig beantworten und auch nicht in einem 17-minütigen Beitrag herunterbrechen. Man muss feststellen, dass es, wie so oft in Jura, darauf ankommt: KI kann weder zum jetzigen Zeitpunkt noch in absehbarer Zukunft die Anwaltschaft vollständig ersetzen. Das liegt an dem Faktor Mensch, der für die erfolgreiche Berufsausübung von herausragender Bedeutung ist. KI kann sich nicht in andere Menschen hineinversetzen, sei es der eigene Mandant, der Gegner oder der Richter. Dabei ist das die Fähigkeit, die einen guten Anwalt ausmacht.
Was KI allerdings schon jetzt nahezu vollständig übernehmen kann, sind die “Fließbandarbeiten”: Recherchen, Subsumtion einfacher Sachverhalte, Erkennen von Formunwirksamkeiten, Erstellen standardisierter Verträge, etc. Wer die KI hierfür gezielt nutzt, erreicht eine Effektivität, die ohne KI niemals zu erreichen wäre. Wer sich diesen Entwicklungen jedoch entgegenstellt und an altbewährten Methoden festhält, riskiert es, abgehängt zu werden. Schließlich erwarten die Mandanten ein möglichst effektives Arbeiten. Für Angelegenheiten, die eine KI auch privat für den Nutzer erledigen kann, wird der Anwalt in Zukunft nicht mehr konsultiert. Es heißt also mal wieder mit der Zeit gehen oder mit der Zeit gehen, wie es auch ein kürzlicher LTO-Beitrag auf den Punkt bringt. Wer KI als Chance begreift, fit im Umgang wird und seine eigene Arbeitsweise mit ihrer Hilfe optimiert, wird durch ihre fortlaufende Weiterentwicklung stets profitieren.
Eine noch nicht geklärte Frage bleibt allerdings die nach der Haftung. Es gibt bereits einige Fälle und Entscheidungen, wo sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen musste, welche Folgen halluzinierende KI auf das gerichtliche Verfahren hat oder unter welchen Voraussetzungen der Anwalt seine Berufspflicht vernachlässigt hat, indem er die KI nicht ausreichend kontrollierte. Auch die Frage nach dem Datenschutz bleibt ungeklärt, obwohl gerade dieses Thema für die Anwaltschaft besonders brisant ist. Die Weitergabe von Daten an die KI könnte eine Offenbarung gegenüber einem Dritten i.S.d. § 203 StGB darstellen, wenn man KI als “Dritten” definieren möchte. Solange es für diese und weitere wichtige Fragen keine endgültige Antwort gibt, die den anwaltlichen Nutzer zu schützen vermag, wird die Zurückhaltung vieler Anwälte gegenüber KI aufrechterhalten werden. In Anbetracht der bereits verbreiteten Nutzung und der zukünftigen Entwicklung ist eine Anpassung des Berufsrechts an den Einsatz von KI längst überfällig, um zukunftsfähig zu bleiben.
Langsam, aber sicher kommen Digitalisierung und Legal Tech auch in der deutschen Justiz an. An acht Amtsgerichten wird seit April 2026 ein Online-Verfahren für Zivilklagen erprobt, während Baden-Württemberg mit „StruKI” ein KI-Tool zur Aktenstrukturierung entwickelt. Gemeinsam soll langfristig die Verfahrensdauer gesenkt werden.
Das neue Online-Verfahren ermöglicht die digitale Einreichung und Bearbeitung von Zivilklagen bei Geldforderungen bis zu 10.000 Euro. An verschiedenen Amtsgerichten in Deutschland läuft nun die Testphase. Das Besondere: Es handelt sich nicht nur um digitalisierte Standardverfahren, sondern um eine eigenständige Verfahrensart mit reduzierten Gerichtsgebühren und beschleunigten Abläufen. Mündliche Verhandlungen sind nicht zwingend vorgesehen und können bei Bedarf per Video angesetzt werden – ein klarer Schritt hin zu mehr Effizienz und Alltagstauglichkeit.
Parallel dazu wird in Baden-Württemberg mit „StruKI“ an einem Aktenbearbeitungs-Tool gearbeitet, das langfristig die Justiz in ganz Deutschland über alle Gerichtsbarkeiten hinweg entlasten soll und auch von der Staatsanwaltschaft eingesetzt werden soll. StruKI soll Verfahrensakten zusammenfassen und strukturieren; eine Aufgabe, die sonst händisch von Richtern und Staatsanwälten vorgenommen werden muss. Durch die Auslagerung dieser Standardtätigkeiten an die KI soll sich die Justiz auf ihre Kernkompetenz konzentrieren können: den persönlichen Kontakt mit Rechtssuchende und fundierte juristische Einzelfallentscheidungen. Entwickelt wird StruKI gemeinsam mit IBM Deutschland, CODEFY und Materna Information & Communications als gemeinsames Projekt von Bund und Ländern, mit dem Baden-Württemberg beauftragt wurde. Die Initiative zeigt, wie KI konkret zur Verfahrensbeschleunigung beitragen kann, ohne die richterliche Unabhängigkeit und menschliche Entscheidungsfindung zu beeinträchtigen.
Beide Projekte verdeutlichen: Die öffentliche (Justiz)Verwaltung setzt zunehmend auf digitale Lösungen und KI-Unterstützung. Im besten Fall profitieren hiervon beide Seiten: Richter und Staatsanwälte werden entlastet, während Rechtssuchende schneller und kostengünstiger eine Entscheidung erhalten.
Der Digital Markets Act (DMA) war als Paradigmenwechsel gedacht. Während klassische Kartellverfahren Jahre dauern und marktbeherrschende Unternehmen in dieser Zeit ihre Stellung weiter verfestigen, sollte der DMA früher ansetzen: mit konkreten Verhaltenspflichten für Gatekeeper, klaren Verboten und schnellen Verfahren vor der EU-Kommission als alleiniger Vollzugsbehörde. Doch aktuelle Entwicklungen rücken die Frage des Vollzugs in den Fokus.
Die Kommission schiebt eine Milliardenstrafe gegen Google im Zusammenhang mit der Bevorzugung eigener Dienste in Suche und Play Store vor sich her, obwohl das Verfahren entscheidungsreif ist. Dem Vernehmen nach war die bislang höchste DMA-Strafe vorgesehen. Verhängt wurde sie bis heute nicht. Parallel dazu soll im Android-KI-Verfahren ein mögliches Bußgeld auf Grundlage des DMA gestrichen worden sein.
Beobachter sehen einen Zusammenhang mit den aktuellen transatlantischen Spannungen über die europäische Regulierung amerikanischer Tech-Konzerne. Die Kommission ist längst keine rein technokratische Durchsetzungsbehörde mehr. Sie versteht sich zunehmend als eine Art europäische Regierung. Rechtsdurchsetzung vermengt sich mit politischer Opportunität. Das stellt die grundlegende Frage, ob der DMA effektiv sein kann, wenn sein Vollzug von einer Institution abhängt, die geopolitischen Erwägungen unterliegt.
Das Unionsrecht kennt dieses Problem und hat eine strukturelle Antwort darauf. Das Europarecht lebt von der dezentralen Durchsetzung: Einzelne können sich vor nationalen Gerichten direkt auf Unionsrecht berufen. Im Kartellrecht entstand daraus ein zweigleisiges System aus behördlicher und privater Rechtsdurchsetzung. Letztere hat den entscheidenden Vorteil, politisch immun robuster zu sein.
Der DMA erkennt private Klagen dem Grunde nach an, doch der Rahmen bleibt lückenhaft. Zuständigkeitsfragen gegenüber global verschachtelten Plattformstrukturen sind aufwändig. Es fehlen pauschalierte Schadensersatzmodelle, effektiver einstweiliger Rechtsschutz und kollektive Klagemöglichkeiten.
Umso wichtiger bleibt die Rechtsverfolgung durch die Kommission. Doch solange der DMA nahezu ausschließlich auf eine einzige, politisch handelnde Institution setzt, bleibt er strukturell verwundbar. Die EU hat mit dem Unionsrecht eine Rechtsordnung geschaffen, die gerade dann funktioniert, wenn sie nicht auf staatliche Akteure angewiesen ist. Der DMA sollte dieselbe Stärke entwickeln. Denn am Ende gilt, was für Recht insgesamt gilt: Recht wirkt nur, wenn es auch vollzogen wird.
CoCounsel, Harvey, Libra, Noxtua, Omnilex – wir haben die führenden Legal-AI-Tools der letzten Monate nicht anhand von Feature-Listen verglichen, sondern anhand einer einfachen Frage: Was macht in der Praxis einen Unterschied, und für wen?
Das Ergebnis: Einen klaren Gewinner gibt es nicht. Dafür sehr unterschiedliche Anforderungen – je nach Kanzlei, Rechtsgebiet und Team. Unser neuer Magazinbeitrag arbeitet diese Unterschiede heraus und liefert einen konkreten Leitfaden für alle, die gerade evaluieren oder demnächst werden.
Hier findet ihr den Artikel.