Editor’s Ramble #70
Das Jahr 2023 war ein spannendes Jahr für die Legal Tech-Branche, die sich mit vielen Herausforderungen und Chancen konfrontiert sah. Von der Reform des Legal Tech Rechts über die Fortschritte der künstlichen Intelligenz bis hin zu den Investitionen in Legal Tech gab es viele nennenswerte Ereignisse, die die Zukunft des Rechtsmarkts prägen werden. Doch was erwartet die Rechtsbranche im Jahr 2024? Welche Trends und Entwicklungen werden die Legal Tech-Landschaft bestimmen? Wir haben uns umgeschaut und einige Prognosen für das neue Jahr zusammengestellt.
Im Sommer letzten Jahres wurde die E-Evidence Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2023/1543) verabschiedet. Diese soll Polizei- und Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten den Zugang zu elektronischen Beweismitteln, sogenannten E-Evidences, auf ausländischen Servern innerhalb der EU signifikant erleichtern. Erfahren Sie mehr über die Auswirkungen dieser wegweisenden Verordnung und ihre potenziellen Herausforderungen.
Die aktuelle Diskussion um das geplante Paket zur Entbürokratisierung der Ampelkoalition rückt verstärkt den Aspekt der Digitalisierung in den Fokus. Besonders umstritten ist der Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil zur Modernisierung des Schriftformerfordernisses für Arbeitsverträge. Taucht ein in die Kontroverse und erfahrt, wie die Digitalisierung den Arbeitsmarkt beeinflussen könnte.
Im Rückblick auf 2023 hat das EU-Parlament die lang ersehnte “e-Evidence-Verordnung” verabschiedet. Diese Verordnung erleichtert Ermittlungsbehörden den Zugriff auf digitale Beweismittel. Erfahrt mehr über die Hintergründe, Anwendungsbereiche und kritischen Stimmen zu diesem bedeutenden Schritt in der digitalen Kriminalitätsbekämpfung.
Der im Februar 2024 wirksame Digital Services Act (DSA) bringt tiefgreifende Veränderungen für Vermittlungsdienste im Online-Bereich mit sich. Taucht ein in die Haftungsregeln, Verpflichtungen und speziellen Anforderungen für große Online-Plattformen. Erfahrt, wie dieses Gesetz den digitalen Binnenmarkt gestalten und die Balance zwischen Innovation und Verbraucherschutz finden will.
Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2023 den Entwurf für ein “Digitale-Dienste-Gesetz” beschlossen, das den DSA ergänzen und nationale Umsetzungsmaßnahmen festlegen soll. Erfahrt mehr über die geplanten Ergänzungen und die Rolle Deutschlands in der Umsetzung des umfassenden Digital Services Acts.
Ausblick 2024
Legal Tech-Branche im Jahre 2024 – quo vadis?
Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen
Die künstliche Intelligenz (KI) und das maschinelle Lernen sind die treibenden Kräfte hinter vielen Legal Tech-Lösungen, die die Rechtsdienstleistungen verbessern sollen. Sie werden immer leistungsfähiger und anpassungsfähiger, aber auch herausfordernder und riskanter. Wie kann man sie verantwortlich, sicher, transparent und ethisch gestalten? Wie kann man die Jurist:innen qualifizieren und anpassen? Wie kann man das Rechtssystem modernisieren?
Ein wichtiger Schritt ist der AI Act, der erste umfassende Vorschlag für eine EU-Regulierung von KI. Er sieht einen risikobasierten Ansatz vor, der KI-Technologien in vier Risikokategorien einteilt und verschiedene Verbote bzw. Pflichten vorsieht. Er soll 2024 verabschiedet werden und nach einer Übergangsfrist in Kraft treten. Er wird die Legal Tech-Branche beeinflussen, die sich an die neuen Standards anpassen muss.
Digitalisierung der Justiz
Die Digitalisierung der Justiz ist ein weiterer Trend, der im Jahr 2024 an Fahrt gewinnen wird. Die Corona-Pandemie hat die Vorteile der Digitalisierung der Justiz gezeigt, die die Rechtsprechung zugänglicher und effektiver machen kann. Die Digitalisierung der Justiz umfasst die Einführung von elektronischen Akten, Online-Plattformen, virtuellen Verhandlungen und Online-Streitbeilegung. Auch KI und ML werden dabei helfen, die Rechtsfälle zu recherchieren, zu bewerten und zu vorherzusagen.
Die Digitalisierung der Justiz erfordert aber auch eine Modernisierung der Infrastruktur, der Rahmenbedingungen und der Kultur der Justizbehörden. Außerdem müssen die Datenschutz-, Sicherheits- und Qualitätsstandards gewährleistet werden, um das Vertrauen und die Akzeptanz zu erhalten. Die Digitalisierung der Justiz ist ein langfristiger und komplexer Prozess, der die Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert.
Datenschutz
Die EU plant, im Februar 2024 eine neue Verordnung zur Vollstreckung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verabschieden. Die sogenannte Enforcement-Verordnung soll die Bußgeldverfahren bei DSGVO-Verstößen vereinheitlichen und beschleunigen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die geplante Verordnung sieht auch eine Ausweitung der Rechte von Beschwerdeführern und eine Erleichterung der Akteneinsicht für alle Beteiligten vor. Die Enforcement-Verordnung könnte für Unternehmen erhebliche Folgen haben, wie höhere Geldbußen, schnellere Verfahren und eingeschränkte Verteidigungsrechte. Unternehmen sollten daher die Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich rechtzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten
Interdisziplinarität und Innovation
Die Legal Tech-Branche ist nicht nur von der Technologie, sondern auch von den Menschen geprägt, die sie entwickeln, anwenden und gestalten. Die Interdisziplinarität ist immer wichtiger, um die innovativen und kundenorientierten Lösungen zu schaffen, die den Rechtsmarkt erfüllen. Die Interdisziplinarität bedeutet, dass Jurist:innen mit Expert:innen aus anderen Fachgebieten zusammenarbeiten, um die Legal Tech zu erkennen, zu verstehen und zu lösen. Die Interdisziplinarität fördert auch die Kreativität, die Diversität und die Lernbereitschaft, die für die Innovation unerlässlich sind.
Die Interdisziplinarität wird im Jahr 2024 noch stärker gefragt sein, da die Legal Tech-Branche immer vielfältiger, dynamischer und wettbewerbsfähiger wird. Auch die Aus- und Weiterbildung der Jurist:innen wird eine wichtige Rolle spielen, um die Kompetenzen zu vermitteln und zu fördern. Die Interdisziplinarität wird zu einem Schlüsselfaktor für den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit der Legal Tech-Branche.
Ein weiterer Faktor ist der Data Act, eine EU-Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, die am 11. Januar 2024 in Kraft getreten ist und ab dem 12. September 2025 direkt anwendbares Recht werden wird. Der Data Act enthält viele Bestimmungen mit dem Ziel, die Datennutzung zu fördern und zu mehr Wertschöpfung, insbesondere für neue Geschäftsmodelle, Start-Ups und KMUs, beizutragen.
Fazit
Das Jahr 2024 wird spannend und herausfordernd für die Legal Tech-Branche, die sich mit vielen Trends und Entwicklungen auseinandersetzen muss, die die Rechtsbranche und die Gesellschaft verändern werden. KI, Digitalisierung der Justiz und Interdisziplinarität werden eine zentrale Rolle spielen, um die Legal Tech-Lösungen zu schaffen, die die Rechtsdienstleistungen verbessern, die Rechtspraxis erleichtern und die Rechtsuchenden zufriedenstellen. Die Legal Tech-Branche wird zu einem wichtigen Akteur und Gestalter des Rechtsmarkts im Jahr 2024.
Digitalisierung im Vertragsrecht
Weiterhin: Papierberge im Arbeitsrecht.
Die aktuelle Diskussion um das geplante “Entbürokratisierungspaket” der Ampelkoalition rückt auch verstärkt den Aspekt der Digitalisierung in den Fokus. Arbeitsminister Hubertus Heil hat mit seinem Beitrag zum Bürokratieentlastungsgesetz für Aufsehen und Kontroversen gesorgt, besonders im Hinblick auf die Modernisierung der Arbeitsverträge.
Digitale Transformation und Arbeitsverträge
Im Mittelpunkt der Kontroverse steht das Vorhaben der Ampelkoalition, das Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge zu modernisieren. Während andere Bereiche auf den Umstieg auf digitale Dokumente setzen, legte Heil einen Entwurf vor, der an der traditionellen Papierform festhält. Diese Entscheidung stößt nicht nur bei Wirtschaftsvertretern, sondern auch innerhalb der eigenen Partei auf Kritik.
Die Kritiker argumentieren, dass Heils Vorschlag die Chancen der Digitalisierung nicht ausreichend nutzt. Insbesondere die Belastung von Personalabteilungen und internationalen Fachkräften durch die anachronistische Papierform wird als Hindernis für die digitale Arbeitswelt im 21. Jahrhundert betrachtet.
Herausforderungen bei digitalen Arbeitsverträgen
Heils Beitrag sieht vor, dass digitale Arbeitsverträge mit einer anerkannten digitalen Signatur versehen werden können. Allerdings bleibt die Kernanforderung unverändert: Wesentliche Arbeitsbedingungen müssen weiterhin auf Papier dokumentiert werden, und Verstöße werden mit Bußgeldern belegt. Diese Regelungen entsprechen nicht den Anforderungen einer modernen, digitalen Arbeitsumgebung.
Arbeitgeberverbände wie Gesamtmetall und der Start-Up-Verband äußern sich besorgt über die Praxisferne und Kosten der geplanten digitalen Vorgaben. Die Notwendigkeit einer Anmeldung bei einem anerkannten Zertifizierungsdienst für digitale Signaturen wird als Hemmschuh für die breite Einführung digitaler Arbeitsverträge betrachtet.
Die Zukunft der Digitalisierung in der Bürokratie
Trotz der Kontroverse betont Justizminister Marco Buschmann den Erfolg des Gesetzespakets, das die Wirtschaft um jährlich 682 Millionen Euro entlasten könnte. Die Debatte verdeutlicht jedoch, dass die Balance zwischen Digitalisierung und bewährten Methoden im Bürokratieabbau noch nicht gefunden ist.
Der Fokus bleibt auf der Frage, wie Arbeitsverträge und andere bürokratische Prozesse effektiv digitalisiert werden können, um die Vorteile der modernen Technologie voll auszuschöpfen.
E-Evidence in der EU
E-Evidence-Verordnung: Beschleunigung der digitalen Beweissicherung
In Rückblick auf 2023 hat das EU-Parlament neben prominenten Gesetzgebungsverfahren wie zu KI oder Daten auch – nach langen Jahren der Verhandlung – die sogenannte “e-Evidence-Verordnung” verabschiedet. Die neue Verordnung soll ab dem 18.08.2026 Ermittlungsbehörden den Zugriff auf digitale Beweismittel vereinfachen. Hintergrund hierfür ist, dass laut der EU in über 50 % aller strafrechtlichen Ermittlungen ein grenzüberschreitendes Ersuchen gestellt wird, um elektronische Beweismittel zu erhalten. Infolge der Zunahme von Straftaten mit Hilfe von Technologie würden elektronische Beweismittel im Kampf gegen die Kriminalität an Bedeutung gewinnen.
Dabei handelt es sich bei elektronischen Beweismitteln i.S.d. Verordnung um Teilnehmerdaten (z.B. Persönliche Angaben, E-Mail), Verkehrsdaten (z.B. Standort, Zeitstempel, Quelle bzw. Ziel einer Nachricht) und Inhaltsdaten (z.B. audiovisuelle Inhalte). Diese Daten sollen dann helfen, eine Person zu identifizieren oder mehr Informationen über ihre Aktivitäten zu erhalten. Echtzeitdaten sind hingegen nicht umfasst. Außerdem besteht keine allgemeine Pflicht zur Datenspeicherung oder zum Abfangen von Daten. Die Verordnung regelt, wie eine Behörde eines Mitgliedstaats im Rahmen eines Strafverfahrens eine Europäische Herausgabeanordnung (European Production Order Certificate – EPOC) oder eine Europäische Sicherungsanordnung (European Preservation Order Certificate – EPOC-PR) erlassen kann. Damit sollen die Behörden von einem Diensteanbieter, der in der EU Dienste anbietet und in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist oder – falls er dort nicht niedergelassen ist – durch einen Vertreter in einem anderen Mitgliedstaat vertreten ist, unverzüglich elektronische Beweismittel verlangen können. Kritik an der Verordnung gibt es reichlich, unter anderem ist die Rede von Defiziten der Rechte von Diensteanbieter und -nutzern. Außerdem seien die Hürden niedrig und es besteht keine Rangfolge der (Ermittlungs-)Instrumente, daher ist davon auszugehen, dass die digitale Beweissicherung das Mittel erster Wahl wird. Das führt auch zu einem anderen Besorgnis: Es sind keine Verwendungsbeschränkungen durch die Behörden vorgesehen. Die Verwendung der Daten für einen anderen als in der Verordnung festgeschriebenen Zweck, die Weitergabe der Daten durch die Anordnungsbehörde sowie auch Beweisverwertungsverbote für das gerichtliche Verfahren sind nicht reguliert, daher besteht auch kein Rechtsschutzmechanismus zur Korrektur von rechtswidrig übermittelten Daten. Die e-Evidence-Verordnung gibt den Behörden also die Macht, ohne Rechtshilfeverfahren die betroffenen Anbieter unmittelbar zur Herausgabe von elektrischen Beweismitteln zu verpflichten und schafft hierdurch eine unionsrechtliche Parallele zum § 100a Abs. 4 StPO. Während die Verordnung jedoch die Ermittlungskompetenzen der Behörden stärkt, scheint der Rechtsschutz außen vor zu bleiben.
Inkrafttreten des DSA
Neue Pflichten für „Vermittlungsdienste“ durch den Digital Services Act, ein erstes Beispiel der Anwendung und die deutsche Umsetzung.
Der 2022 beschlossene Digital Services Act (dt.: Gesetz über digitale Dienste, DSA auf EUR-Lex) wird mit Ausnahmen ab dem 17. Februar 2024 gelten. Er soll „einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für Vermittlungsdienste leisten“ (Art. 1 I DSA), indem ein sichereres und verantwortungsvolleres Online-Umfeld geschaffen wird welches die Grundrechte, insbesondere den Verbraucherschutz, schützt und Innovationen fördert.
Der Anwendungsbereich betrifft „Vermittlungsdienste“ (Art. 2 I DSA). Diese sind gem. Art. 3 lit. g) DSA Dienstleistungen der Informationsgesellschaft welche durch Nutzer bereitgestellte Informationen nur durchleiten („reine Durchleitung“), zeitlich begrenzt zwischenspeichern („Caching-Leistung“) oder im Auftrag des Nutzers speichern („Hosting-Dienst“). Unter letzteres fallen zudem Dienste, welche im Nutzerauftrag Informationen speichern und öffentlich verbreiten („Online-Plattformen“, Art. 3 lit. i) DSA). Auch Online-Suchmaschinen die dem Nutzer eine Website übergreifende Suche ermöglichen und die Ergebnisse darstellen, fallen unter den Vermittlungsdienst (Art. 3 lit. j) DSA). Zu erwähnen ist dabei, dass ein „Nutzer“ im Sinne des DSA auch eine juristische Person sein kann, also auch reine B2B Plattformen betroffen sein können (vgl. Art. 3 lit. b) DSA).
Nach den Begriffsbestimmungen werden im DSA zuerst die Haftungsregeln für die einzelnen Vermittlungsdienste festgelegt, insbesondere die Haftung für Inhalte. Anschließend folgen übergreifende Verpflichtungen für alle Arten von Vermittlungsdiensten, wie die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle, die transparente Gestaltung der AGB sowie die jährliche Veröffentlichung eines Berichtes über die Moderation von Inhalten. Es folgt ein Stufenmodell mit zunehmenden Pflichten je nach Art des Vermittlungsdienstes. Solche Pflichten sind zum Beispiel die Einrichtung eines Melde- und Abhilfeverfahrens für rechtswidrige Inhalte (Art. 16 DSA), eines internen Beschwerdemanagements (Art. 20 DSA) oder eine allgemeine transparente Gestaltung, die auch nicht täuschend oder manipulierend wirken darf.
Besonders strenge Pflichten treffen sogenannte „sehr große Online-Plattformen“ und „sehr große Online-Suchmaschinen“, welche von der Kommission in einem ersten Benennungsbeschluss festgelegt wurden. Diese betrifft besonders eine Pflicht zur Bewertung und Minimierung ihrer „systemischen Risiken“ (Art. 34f. DSA). Diese werden vom DSA selbst in den Erwägungsgründen 80 – 83 in vier Kategorien aufgeteilt und betreffen:
- Die Risiken durch Verbreitung rechtswidriger Inhalte
- Tatsächliche oder absehbare Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte aus der Europäischen Charta der Grundrechte
- Tatsächliche oder absehbare negative Auswirkungen auf demokratische Prozesse, die gesellschaftliche Debatte und Wahlprozesse sowie auf die öffentliche Sicherheit
- Tatsächliche oder absehbare negative Auswirkungen auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit oder von Minderjährigen und schwerwiegende negative Folgen für körperliches und geistiges Wohlbefinden oder in Bezug auf geschlechterspezifische Gewalt
Für „sehr große Online-Plattformen“ oder „sehr große Online-Suchmaschinen“ gilt der DSA schon vier Monate nach Benennung als solche, wodurch die Befugnisse der Kommission anwendbar sind. So hat die diese schon im Dezember 2023 ein förmliches Verfahren gegen X eingeleitet. Nach einer Voruntersuchung ergaben sich Bedenken bezüglich der Einhaltung der auferlegten Pflichten von X. Durch die Einleitung des förmlichen Verfahrens hat die Kommission nun weitere Ermittlungsbefugnisse um die Vorwürfe aufzuklären.
Die umfassenden Regelungen des DSA können eine allgemein sicherere Online-Umgebung schaffen, werden aber auch einige Hürden für Unternehmen darstellen.
Weiterführend zum DSA zum Beispiel die Pressemitteilung der Bundesregierung, der Artikel von AITAVA oder die ausführliche Stellungnahme des bitkom.
Passend dazu hat das Bundeskabinett am 20. Dezember 2023 den Entwurf für ein „Digitale-Dienste-Gesetz“ beschlossen (dazu die Pressemitteilung des BMDV, sowie der Gesetzesentwurf). Dieses Gesetz soll den DSA ergänzen, Zuständigkeiten festlegen und die national notwendigen Umsetzungsmaßnahmen ergreifen. Ebenso werden die momentanen Begrifflichkeiten in deutschen Gesetzen an die Terminologie des DSA angepasst
Veranstaltungs Tipp
Legal Revolution 2024 – recode.law ist dabei!
Die Legal Revolution ist die führende Kongressmesse für Recht und Compliance in Europa. Sie findet am 13. und 14. Mai 2024 in der NürnbergMesse statt. Dort können Sie sich über die neuesten Trends und Innovationen im Bereich Legal Tech, Legal Innovation, Recht der digitalen Wirtschaft und Compliance informieren. Sie können an spannenden Vorträgen, Workshops, Coachings, Netzwerk-Events und der Dinner Party teilnehmen. Außerdem können Sie die Produkte und Dienstleistungen von über 100 Ausstellern aus der Rechts- und IT-Branche kennenlernen.
Wir von recode.law sind auch dabei. Wir würden uns sehr freuen, Euch auf der Legal Revolution zu treffen. Nutzt diese einmalige Gelegenheit, sich mit den besten Köpfen der Rechts- und Compliance-Community zu vernetzen und zu inspirieren. Sichert Euch jetzt euer Ticket. Jetzt anmelden
Im Gespräch wollen wir zunächst einen Überblick über den aktuellen Stand gewinnen, um uns dann spezifischen Fragestellungen zu widmen, die sich aus dem Zusammenspiel mit dem Urheberrecht ergeben.
Last Updated on 24. January 2024