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Non-Fungible Token – die Entwicklung von blockchainbasierten Echtheitszertifikaten

Sogenannte NFTs bzw. Non-Fungible Token erfreuen sich derzeit im Rahmen der Blockchain-Technologie großer Aufmerksamkeit. Inzwischen konnte sich die NFT-Plattform OpenSea mithilfe von Millionen schweren Investitionen am Markt als Handelsplattform etablieren. Allerdings ist der rechtliche Rahmen von NFTs bei Weitem nicht klar. Neben finanzrechtlichen Prospekt- und Erlaubnispflichten treten urheberrechtliche Fragen hinsichtlich des Rechts am NFT und zur Schaffung von NFTs auf. Nicht zuletzt werden vermehrt zivil- und strafrechtliche Diskussionen, z.B. nach dem Bestehen eines Dateneigentums und dem Schutz von NFTs, geführt. Der folgende Beitrag soll eine Einführung in die weitgehend neue Technologie geben und erläutert überblicksmäßig rechtliche Fragestellungen rund um NFTs.

 

I. Einführung

Am 11. März 2021 war es soweit. Das mehr als dreizehn Jahre lang erschaffene Kunstwerk „Everydays – The First 5000 Days“ des Künstlers Mike Winkelmann (in der Künstlerszene bekannt als „Beeple“) wurde vom britischen Auktionshaus Christie’s versteigert. Das Besondere an dieser Versteigerung war nicht nur der Preis in Höhe von 69,3 Mio.$. Im Vordergrund stand die Tatsache, dass es sich bei „Everydays“ um ein digitales Kunstwerk, eine sog. Kryptokunst, handelt. Erstmals wurde ein Non-Fungible Token (NFT) versteigert. Die Bezahlung des Rekordpreises erfolgte ebenfalls digital mithilfe der Kryptowährung Ether.

Die Verwendung des Begriffs „Krypto“ ruft zumeist die Erwartungshaltung hervor, im Fokus stünden digitale Währungen, wie Bitcoin, die mithilfe der Distributed Ledger-Technologie gehandelt werden.[1] Die Auktion von Christie’s steht dagegen im Zeichen der rasanten Entwicklung von nicht austauschbaren („Non-Fungible“) Echtheitszertifikaten für virtuelle Güter. Betroffen von dieser Entwicklung ist nicht nur der Kunstmarkt. NFTs werden zunehmend auch Thema in der Medienbranche, der Mode, dem Sport, der Gamingindustrie und der Finanzbranche.[2]

 

II. Technisches Grundverständnis

Die Basis aller NFTs bildet die Blockchain-Technologie. Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, in der verschiedene Informationsblöcke (sog. blocks) verknüpft werden und als eine Art Transaktionskette (chain) fungieren.[3] Grundlage ist meist das Proof-of-Work-Verfahren, durch das sichergestellt werden kann, dass die Informationen unwiderruflich auf der Blockchain gespeichert und eine Manipulation ausgeschlossen ist.[4] Die Vorteile der Blockchain-Technologie können in ihrer manipulationssicheren Datenaufbewahrung, ihrer ständigen Verfügbarkeit und ihrer Transparenz für den Nutzer gesehen werden.[5]

Token werden die digitalen Einheiten auf einer Blockchain genannt (sog. Kryptowerte).[6] Unterschieden werden müssen zwei Arten von Token – die Fungiblen und die Nicht-Fungiblen Token (NFT). Im Gespräch sind seit längerer Zeit Fungible Token, wie z.B. Bitcoins. Sie sind jeweils vom gleichen Typ und haben den gleichen Wert (vergleichbar mit Geldscheinen in der analogen Welt).[7] Ihr Sinn besteht darin, dass sie austauschbar sind.

Nicht-Fungible Token sind im Gegensatz dazu nicht austauschbar. Die Code-Sequenz von NFTs drückt aus, dass sie weder austauschbar noch teilbar sind.[8] Der Sinn von Nicht-Fungiblen Token besteht darin, für virtuelle Güter ein Echtheitszertifikat zu bieten und somit die Originalität des Werks und letztlich den Urheber zu schützen. NFTs sind mithin nach ihrem Zweck und der technischen Definition einzigartig.[9]

 

III. Überblick über die rechtlichen Fragestellungen

Für Juristen stellt sich angesichts der Entwicklung von NFTs zunehmend die Frage, wie diese in rechtlicher Hinsicht zu behandeln sind. Aufgrund der Fülle von offenen Fragestellungen soll an dieser Stelle lediglich ein Überblick über aktuelle rechtliche Einordnungsschwierigkeiten gegeben werden.[10]

 

  1. Rechtsnatur von NFTs

Erste Fragestellungen betreffen die Rechtsnatur von NFTs. In diesem Zusammenhang wird darüber nachgedacht, ob digitale Echtheitszertifikate unter den Eigentumsbegriff subsumiert werden können und welche Folgen sich hieraus ergeben. Ferner wird diskutiert, NFTs als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB einzuordnen. Ausgangspunkt derzeitiger Unklarheiten ist der Umstand, dass es zur Rechtsnatur von NFTs an ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen mangelt.[11]

 

  2. Urheberrecht

Im Urheberrecht liegt nach Auswertung der Literatur ein Schwerpunkt aktueller Diskussionen. Hier stellt sich primär die Frage, wie ein urheberrechtlicher Schutz des zugrundeliegenden Werkes auf der einen Seite und der NFT auf der anderen Seite sichergestellt werden kann.

Das zugrundeliegende Werk kann urheberrechtlich geschützt sein, sodass bei einer Veräußerung auch Nutzungsrechte an dem Werk an den Käufer abgetreten werden können. Da ein NFT lediglich eine Dateneinheit darstellt und mithin das Eigentumsrecht an dem zugrundeliegenden Werk regelt, kann man argumentieren, dass dieses nicht dem Urheberrecht unterfällt.[12] Ebenso gut kann jedoch hervorgebracht werden, dass die Handlung, ein NFT zu erstellen und in den Handel zu bringen, einem Recht zur öffentlichen Wiedergabe gemäß § 15 Abs. 2 UrhG bedarf.[13] Unklar ist jedoch dann, wem dieses Recht zusteht, wenn Nutzungsrechte bereits übertragen wurden. Ausgangspunkt ist die Prüfung, ob auch das Recht auf Prägung von NFTs z.B. durch eine Formulierung im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 UrhG, dass Rechte „in allen bekannten und noch unbekannten Nutzungsarten“ übertragen werden.[14]

Geht man von erster Meinung aus, dass NFTs selbst keine urheberrechtliche Relevanz haben, muss man darüber nachdenken, wie ein Urheber zukünftig geschützt werden kann. Probleme ergeben sich nämlich dadurch, dass grundsätzlich jeder in der Lage ist, in unberechtigter Weise eine NFT zu erstellen und anschließend in Umlauf zu bringen.

 

  3. Steuerrechtliche Bewertung 

Die Besteuerung von Kryptogütern erfolgt derzeit nach nationalem Steuerrecht. Fraglich ist angesichts der Entwicklung von NFTs aber, ob für bilanzierungspflichtige Steuerpflichtige in Deutschland, Kryptokunst als positives Wirtschaftsgut im steuerrechtlichen Betriebsvermögensvergleich zu aktivieren ist, und wenn ja, mit welchem Betrag.[15]

 

  4. Aufsichtsrechtliche Probleme

NFTs entwickeln sich zunehmend zu einer digitalen Anlageklasse, wie u.a. die Versteigerung durch Christie’s zeigt. Allerdings weist weder der europäische noch der deutsche Rechtsrahmen eine anwendungsfreundliche Regelungssystematik auf, um NFTs im Interesse der Finanzmarktintegrität und des Anlegerschutzes zu regeln.[16] Der Versuch einer aufsichtsrechtlichen Einordnung von NFTs wird derzeit die EU-Prospektverordnung, die Richtlinie über Märkte für Kryptowerte (MICA-VO-E), die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID II), das Kreditwesengesetz und das Vermögensanlagegesetz vorgenommen.

 

  5. Regulierungsbemühungen

Auch der europäische Gesetzgeber sieht Handlungsbedarf für NFTs. Seit Kurzem wird daher an einer EU-weit einheitlichen Regulierung von Kryptowerten und Kryptowertedienstleistern gearbeitet. Hierzu wurde die „EU Markets in Crypto-assets Regulation“ (MiCA) beschlossen. Der EU-Gesetzgeber hat sich ferner auf ein Pilot Regime für DLT-Marktinfrastrukturen geeinigt.[17]

 

  6. Allgemeines Zivilrecht und Strafrecht

Zivilrechtlich stellt sich die Frage, ob es zur Regelung von NFTs des Begriffs des Dateneigentums bedarf. Denn mangels Sachqualität konnten NFTs bislang nicht unter § 90 BGB subsumiert werden. Eine Änderung trat im Juni 2021 ein: seitdem können Krypto-Wertpapiere gemäß § 2 Abs. 3 eWpG ausdrücklich unter den Sachbegriff in § 90 BGB fallen.[18]

Parallel stellt sich diese Frage auch im Strafrecht mit der Einordnung von NFTs als Daten gemäß § 303a StGB.

 

IV. Ausblick

Im Zusammenhang mit NFTs ist bislang nur wenig abschließend geklärt. In der Zukunft wird es darauf ankommen, die rechtlichen Konditionen von NFTs weiter abzustecken, um im Umgang mit digitalen Echtheitszertifikaten Sicherheit zu schaffen, ohne die Entwicklung auszubremsen.

Einigkeit besteht in dem Punkt, dass NFTs eine rasante Entwicklung hingelegt haben und nicht nur für den digitalen Kunstmarkt viele Möglichkeiten bieten. 2022 könnte in jeglicher Hinsicht das Jahr der Non-Fungible Tokens werden!

 

Fußnoten:

[1] Rapp/Bongers, DStR 2021, 2178 (2178).

[2] Rauer/Bibi, ZUM 2022, 20 (21).

[3] Rauer/Bibi, ZUM 2022, 20 (21).

[4] Heine/Stang, MMR 2021, 755 (755); Rauer/Bibi, ZUM 2022, 20 (21 f.).

[5] Heine/Stang, MMR 2021, 755 (756).

[6] Kaulartz/Schmid, CMSHS-Blog v. 05.07.21, abrufbar unter: https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/rechtliche-herausforderungen-sog-non-fungible-token-nfts/.

[7] Heine/Stang, MMR 2021, 755 (756).

[8] Rauer/Bibi, ZUM 2022, 20 (22).

[9] Hoeren/Prinz, CR 2021, 565 (566).

[10] Vertiefte Auseinandersetzungen mit einzelnen rechtlichen Fragestellungen erfolgen in anderen Beiträgen.

[11] Hoeren/Prinz, CR 2021, 565 (567).

[12] Lederer, Legal Tech-Verzeichnis v. 03.10.21, abrufbar unter: https://legal-tech-verzeichnis.de/fachartikel/non-fungible-token-nft-digitale-werke-urheberschaft/.

[13] Kaulartz/Schmid, CMSHS-Blog v. 05.07.21, vgl. Fn. 6.

[14] Kaulartz/Schmid, CMSHS-Blog v. 05.07.21, vgl. Fn. 6.

[15] Hierzu Rapp/Bongers, DStR 2021, 2178.

[16] Wellerdt, WM 2021, 2379 (2379 f.); hierzu auch Rennig, BKR 2021, 402.

[17] Patz, BKR 2021, 705 (705).

[18] Rauer/Bibi, ZUM 2022, 20 (24).

 

Literaturverzeichnis:

Heine, Robert/Stang, Felix: Weiterverkauf digitaler Werke mittels Non-Fungible-Token aus urheberrechtlicher Sicht. Funktionsweise von NFT und Betrachtung der urheberrechtlichen Nutzungshandlungen, in: MMR 2021, 755-760.

Hoeren, Thomas/Prinz, Wolfgang: Das Kunstwerk im Zeitalter der technischen Reproduzierbarkeit – NFTs (Non-Fungible Tokens) in rechtlicher Hinsicht. Was Blockchain-Anwendungen für den digitalen Kunstmarkt bewirken können, in: CR 2021, 565-572.

Kaulartz, Markus/Schmid, Alexander: Rechtliche Herausforderungen sog. Non-Fungible Token (NFTs), in: CMSHS-Blog v. 05.07.2021, abrufbar unter: https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/rechtliche-herausforderungen-sog-non-fungible-token-nfts/ (zuletzt abgerufen am 13.01.2022).

Lederer, Alexandra: Non-Fungible Token (NFT) – digitale Werke & Urheberschaft, in: Legal Tech-Verzeichnis v. 03.10.2021, abrufbar unter: https://legal-tech-verzeichnis.de/fachartikel/non-fungible-token-nft-digitale-werke-urheberschaft/ (zuletzt abgerufen am 13.01.2022).

Patz, Anika: Überblick über die Regulierung von Kryptowerten und Kryptowertedienstleistern, in: BKR 2021, 725-739.

Rapp, David J./Bongers, Christian V.: Kryptokunst in der Steuerbilanz, in: DStR 2021, 2178-2185.

Rauer, Nils/Bibi, Alexander: Non-fungible Tokens – Was können sie wirklich?, in: ZUM 2022, 20-31.

Rennig, Christopher: Prospektpflicht für Stock Token? Europäischer Wertpapierbegriff und digitale Innovationen am Kapitalmarkt, in: BKR 2021, 402-408.

Wellerdt, Alexander: Non-Fungible Token – Entstehung einer neuen Anlageklasse? – Eine aufsichtsrechtliche Einordnung –, in: WM 2021 Heft 49, 2379-2384.

Last Updated on 28. January 2022

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