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Regulierung von Legal Tech in Deutschland – Ein Überblick

Angebote für eine digitale Rechtsberatung werden in Deutschland immer beliebter. Mögliche Anwendungsfelder reichen etwa von Fluggastentschädigungen (z.B. flightright.de), über die Durchsetzung der Mietpreisbremse (z.B. wenigermiete.de) bis hin zu Schadensersatzforderungen im Dieselskandal (z.B. myright.de). Verbraucher können mittels solcher Legal-Tech-Portale ohne eigenes wirtschaftliches Risiko Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere auch für kleinere Forderungen, bei denen bislang Aufwand und Ertrag in einem Missverhältnis zueinander standen. Dieses rationale Desinteresse wird nunmehr durch die automatisierte Geltendmachung von Forderungen überwunden. Der Zugang zum Recht wird erleichtert. Gleichwohl wird in Deutschland teils heftig um die Regulierung von Legal-Tech-Angeboten gestritten. Denn rechtlich bewegen sie sich in einer Grauzone. Grund genug für einen ersten Überblick zur aktuellen Rechtslage und zu möglichen Reformbestrebungen.

Rechtsberatung oder Inkassodienstleistung?

Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen werden in Deutschland durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz: RDG) geregelt. Erklärtes Ziel des RDG ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Dabei gilt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist demnach grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Eine solche Ausnahme ist unter anderem für Inkassodienstleistungen, also die Einziehung fremder Forderungen, vorgesehen.

Von dieser Ausnahme machen auch Legal-Tech-Plattformen derzeit Gebrauch. Sie sind häufig als Inkassounternehmen zugelassen und können auf diesem Wege ebenfalls Rechtsdienstleistungen erbringen, ohne dabei den berufsrechtlichen Beschränkungen für Rechtsanwälte zu unterliegen. So dürfen Anwälte beispielsweise keine Erfolgshonorare vereinbaren oder die Gerichtskosten oder Kosten der Gegenseite übernehmen. Bei Legal-Tech-Angeboten ist dies hingegen gängige Praxis.

Gegen den Umweg über die Inkassoklausel wird von Kritikern eingewendet, dass sich die genannten Portale nicht auf eine bloße Inkassotätigkeit beschränken würden. Vielmehr liege der Schwerpunkt faktisch auf einer unzulässigen Rechtsberatung. Die Rechtsanwälte seien wiederum durch ihr strenges Berufsrecht gegenüber den digitalen Konkurrenzprodukten benachteiligt. Dies gelte beispielsweise auch für Finanzierungsfragen. Die Entwicklung innovativer Software ist teuer. Zugleich verbietet die Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz: BRAO) Kapitalbeteiligungen. Wenn sich aber Kapitalgeber nicht an Rechtsanwaltsgesellschaften beteiligen können, wird die Entwicklung digitaler Angebote durch Rechtsanwälte selbst erschwert.

Im Detail sind hier viele Rechtsfragen noch ungeklärt. Dies gilt beispielsweise für die zivilrechtlichen und prozessualen Auswirkungen von Verstößen gegen das RDG auf die Mandantenbeziehung, die Verknüpfung von Inkassodienstleistung und Prozessfinanzierung, sowie die Inkassodienstleistung für künftige Forderungen. Entsprechend war die Qualifikation von Legal Tech als Rechtsdienstleistung bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren. So gibt es beispielsweise mehrere, voneinander abweichende landgerichtliche Urteile zu der Frage, ob das Geschäftsmodell von wenigermiete.de rechtlich zulässig ist oder nicht. Die mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage wurde nun vom 12. Juni 2019 auf den 16. Oktober 2019 verschoben (Az. VIII ZR 275/18).

Aktuelle Reformbestrebungen

Auch die Legislative beschäftigt sich derzeit mit den Rechtsgrundlagen für Legal Tech in Deutschland. Im November 2018 hat die Bundesregierung eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion beantwortet (BT-Drucksache 19/5438). Die Bundesregierung prüfe etwa eine Lockerung des Verbots der Fremdkapitalbeteiligung. Bezüglich zahlreicher Fragen verwies die Bundesregierung hingegen auf die Gerichte, schließlich seien diese für die Auslegung von Rechtsnormen zuständig.

Im April 2019 brachte wiederum die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts in den Bundestag ein (BT-Drucksache 19/9527). Nach diesem Entwurf soll die automatisierte Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ausdrücklich erlaubt werden. So soll durch eine Änderung des RDG eine ausdrückliche Lizenz für Legal-Tech-Angebote geschaffen werden. Voraussetzung für den Erwerb einer solchen Lizenz wären hinreichende Rechtskenntnisse im angebotenen Rechtsgebiet sowie entsprechende technische Kenntnisse. Des Weiteren sind Aufklärungspflichten gegenüber Verbrauchern und Mitwirkungspflichten von im Sinne des RDG qualifizierten Personen vorgesehen. Schließlich soll auch das Bürgerliche Gesetzbuch und die BRAO angepasst werden, um die Vorgaben für Legal-Tech-Anbieter und Rechtsanwälte anzunähern. Ob der Entwurf die Zustimmung des Bundestags finden wird, bleibt abzuwarten.

Im Juni 2019 hat sich auch die Justizministerkonferenz im Rahmen eines Berichts zum Thema Legal Tech geäußert (vgl. die Pressemitteilung). Nach dem Willen der Justizminister der Länder sollen derartige Portale zukünftig nur noch von Anwälten betrieben werden dürfen, um die Qualität der Rechtsberatung zu sichern. Entsprechend müsse auch das anwaltliche Berufs- und Gebührenrecht überprüft werden. Ein allgemeiner Erlaubnistatbestand für automatisierte Rechtsdienstleistungen sei allerdings aufgrund der vielen unterschiedlichen Modelle abzulehnen. Auch der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer haben sich wiederholt gegen eine Öffnung des RDG ausgesprochen, da die Rechtsberatung der Anwaltschaft vorbehalten bleiben müsse.

Fazit

Der Rechtsrahmen für Legal Tech in Deutschland ist durch eine große Rechtsunsicherheit geprägt. Viele Einzelfragen sind noch unklar und beschäftigen derzeit die Gerichte. Der Ausgang dieser Verfahren und die weitere Entwicklung der legislativen Reformbestrebungen bleiben abzuwarten und sollen zukünftig Gegenstand weiterer Artikel von recode.law sein. Dabei ist eine stärkere Regulierung von Legal-Tech-Angeboten keinesfalls zwingend. Auch eine Lockerung der berufsrechtlichen Vorgaben für Rechtsanwälte käme in Betracht. Eines ist jedenfalls klar: Nur ein zeitgemäßer Rechtsrahmen fördert Innovation und den Zugang zum Recht – und damit auch die Ziele der zahlreichen Legal-Tech-Anbieter in Deutschland.

Last Updated on 10. May 2021

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