Liebe Leser:innen,
herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Euch einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technologie geben.
In dieser Ausgabe des NewLawRadar beleuchten wir die fortschreitende Durchsetzung des Digital Services Act und die laufenden Verfahren gegen große Plattformanbieter. Außerdem werfen wir einen Blick auf neue Dynamiken im Legal-Tech-Markt – von spezialisierten KI-Plugins bis hin zu deren Auswirkungen auf etablierte Anbieter.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Wandel juristischer Berufsbilder durch KI und dem Potenzial von „Vibe Coding“ in Kanzleien. Ergänzend stellen wir aktuelle Zahlen zur Nutzung von Legal Tech in kleineren Kanzleien vor und zeigen mit der Student Driven University, wie praxisnahe Weiterbildung im juristischen Kontext aussehen kann. Abgerundet wird die Ausgabe durch einen Veranstaltungs-Tipp rund um den Einsatz von KI in der Vertragsprüfung.
Wir wünschen euch viel Freude beim Lesen und freuen uns über Feedback an radar@recode.law!
Euer recode.law-Team
Redaktion: Elena, Felix, Florian, Jonas, Marco, Patrick und Victoria.
Digital Service Act
Durchsetzung nimmt weiter Fahrt auf
Nachdem die EU erst Anfang Dezember 2025 eine Rekordstrafe von 120 Millionen Euro gegen X wegen massiver Transparenzmängel verhängt und so für angespannte Beziehungen zu den USA gesorgt hat, lässt sich die Kommission bei der Anwendung des Digital Services Act (DSA) nicht einschüchtern.
So hat die Kommission ein neues Verfahren gegen X eingeleitet, um zu prüfen, ob Elon Musks Unternehmen die Risiken bei der Einführung seines KI-Tools unzureichend bewertet und reduziert und damit seine Pflichten aus dem DSA verletzt hat. Konkreter Anlass ist der Skandal um sexualisierte KI-Bilder des in die Online-Plattform integrierten Chatbots Grok, die teils sogar Minderjährige darstellten. X drohen Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des Vorjahresumsatzes. Während weitere Verfahren wegen mangelhafter Moderation und des Risikomanagements illegaler Inhalte laufen, betont die Kommission, dass eine Deaktivierung des Dienstes nur das letzte Mittel bleibe.
TikTok: Kampf gegen das Suchtpotenzial
Weiter vorangeschritten ist das Verfahren gegen TikTok. Vorläufige Ergebnisse einer EU-Untersuchung zeigen, dass Mechanismen wie stark personalisierte Empfehlungen und das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos suchtfördernd sind und die Videoplattform so gegen den DSA verstößt. Die Kommission will das Verfahren nun weiter vorantreiben. TikTok könnte verpflichtet werden, wirksame Bildschirmzeitpausen einzuführen, den Empfehlungsalgorithmus anzupassen und das „Infinite Scrolling“ zu deaktivieren. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, droht TikTok wie X eine Strafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes.
Daneben bestehen Sorgen, dass TikTok als Tochter des chinesischen Konzerns ByteDance Nutzerdaten an die chinesische Regierung weitergeben, bestimmte politische Strömungen bevorzugen und Wahlen beeinflussen könnte.
WhatsApp-Kanäle fallen unter DSA
Der DSA ist nun auch auf die offenen Kanäle von WhatsApp anwendbar, nachdem die Nutzerzahlen die entscheidende Schwelle erreicht haben. Private Chatnachrichten sind davon nicht betroffen. Meta hat bis Ende Mai Zeit, die Einhaltung der EU-Digitalregeln auf diesem Teil von WhatsApp sicherzustellen.
Daneben läuft gegen Meta wegen Whatsapp bereits ein Wettbewerbsverfahren. Meta wird vorgeworfen, nur seinen eigenen KI-Assistenten auf WhatsApp zu erlauben und anderen Anbietern den Zugang zu versperren. Auch die beiden anderen Meta-Dienste Instagram und Facebook waren schon Gegenstand von Verfahren: Im vergangenen Jahr verhängte die Kommission eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen der beiden Dienste. Außerdem laufen Verfahren wegen der Verbreitung verbotener Inhalte. Das führte zu heftigen Vorwürfen von Meta-Chef Zuckerberg und US-Präsident Trump.
Die Verfahren gegen TikTok und X werden nun zur Belastungsprobe dafür, wie weit die Durchsetzungskraft des DSA tatsächlich reicht.
KI im Rechtsmarkt
Anthropics “Legal”-Plugin
Dass der KI-Markt volatil sein kann, hat im Februar auch der Rechtsmarkt erlebt. Nachdem Anthropic am 5. Februar 2026 sein neuestes Modell „Claude Opus 4.6“ und auch ein „Legal-Plugin“ für Claude Cowork ausgerollt hatte, stürzten die Kurse gleich mehrerer LegalTech-Unternehmen (darunter Thomson Reuters und Wolters Kluwer) um zeitweise bis zu 18 Prozent ab.
Aber was kann das „Legal“-Plugin? Kurz gesagt ist es ein Set standardisierter Commands, das typische Inhouse-Routinen (Intake, Triage, First-Pass-Review, Standardantworten) in einen wiederholbaren Ablauf gießen soll.
Auf der Oberfläche wirkt das Plugin, hinter dem als OpenSource verfügbare Prompts stehen, zunächst unspektakulär. Spannend ist aber, dass das System playbook- und risikotoleranz-getrieben ist. Die Konfiguration liegt also in der Hand der Nutzer. Das Plugin bietet zusammengefasst Best Practices als Paket, das Teams anpassen und intern weiterreichen können.
Hier liegt auch die vermeintliche Schwäche des Legal-Plugins. Es beherrscht zwar den sogenannten Workflow-Layer, den Authority-Layer deckt es allerdings nicht ab. Das meint: Zitierfähige, aktualisierte Rechtsinformation (Rechtsprechung und Literatur) kennt das Plugin ebenso wenig wie Quellen- und Versionssicherheit. An dieser Stelle sind die „klassischen“ LegalTech-Anbieter, die zuletzt vermehrt Kooperationen mit juristischen Fachverlagen verkünden konnten, einen Schritt voraus.
Ebenso haben diese die Nase vorne bei für Jurist:innenr entscheidenden Fragen: Wie steht es um Vertraulichkeit und Mandatsgeheimnis? Wo werden die Daten gespeichert und wie werden sie geschützt? Ist das mit dem anwaltlichen Berufsrecht, insb. § 43e BRAO, vereinbar? Wie lässt sich das Tool in meine bestehenden Systeme integrieren?
Es wird allemal spannend zu sehen sein, ob und wie die „etablierten“ Anbieter reagieren. Jedenfalls setzt Anthropic nach ChatGPT-Health einen Trend fort, nach dem die Anbieter von Foundation-Models zunehmend „spezialisierte“ Tools präsentieren.
Vibe-Coding in der Rechtsberatung
Wie künstliche Intelligenz das juristische Berufsbild verändert und neue technische Schnittstellen eröffnet
Seit künstliche Intelligenz allgemein am Markt verfügbar ist, gewinnt ihr Einsatz auch in der Rechtsberatung zunehmend an Bedeutung. Kanzleien und Rechtsabteilungen nutzen KI-Systeme zur Erstellung und Strukturierung juristischer Schriftstücke.
Diese Entwicklung verändert die beruflichen Anforderungen an Juristen grundlegend. Eine sachgerechte Berufsausübung setzt ein fundiertes Verständnis der Funktionsweise und Grenzen künstlicher Intelligenz voraus, um deren Ergebnisse kritisch zu prüfen und eigenverantwortlich juristisch einzuordnen.
Allgemein zugängliche KI-Tools eignen sich für zahlreiche standardisierte Arbeitsabläufe, etwa für die Strukturierung von Argumentationslinien oder die sprachliche Vorformulierung. Bei spezialisierten, normativ komplexen oder dogmatisch anspruchsvollen Fragestellungen stoßen solche Systeme jedoch regelmäßig an Grenzen. Insbesondere dort, wo systematische Kohärenz, präzise Subsumtion oder die Berücksichtigung differenzierter Rechtsprechungslinien erforderlich sind, bedarf es weiterhin vertiefter juristischer Expertise.
Vor diesem Hintergrund haben unter anderem größere Kanzleien maßgeschneiderte technische Lösungen entwickelt. Dies gilt vor allem für wiederkehrende, zugleich aber spezifische Anwendungsfälle, die von allgemein verfügbaren KI-Systemen nicht hinreichend erfasst werden. Verfügt eine Kanzlei über eine eigene IT-Abteilung, kann diese entsprechende Anwendungen konzipieren und implementieren. Gleichwohl treten strukturelle Spannungen auf: IT-Fachkräfte verfügen nicht notwendigerweise über die erforderliche juristische Dogmatikkenntnis, während Juristen regelmäßig die technischen Umsetzungsmöglichkeiten fehlen. Die Schnittstelle zwischen Recht und Technik wird damit selbst zu einem Organisations- und Kompetenzproblem.
In diesem Kontext gewinnt das sogenannte „Vibe Coding“ an Bedeutung. Darunter wird die Möglichkeit verstanden, dass Juristen mithilfe allgemein zugänglicher KI-Systeme eigenständig einfache technische Anwendungen entwickeln. Ziel kann entweder die unmittelbare Lösung eines konkreten Problems oder die Erstellung eines funktionsfähigen Prototyps sein. Ein solcher Prototyp dient nicht selten als präzise Anforderungsskizze für die weitere Zusammenarbeit mit Informatikern. Er erleichtert die Übersetzung juristischer Problemstellungen in technische Spezifikationen.
International, insbesondere im englischsprachigen Raum, ist dieses Phänomen bereits deutlich ausgeprägt. Dort bilden sich spezialisierte Communities, die juristische Problemfelder identifizieren und eigenständig technische Lösungen entwickeln. Plattformen wie „LegalQuants“ ermöglichen es Juristen, Projekte kostenfrei miteinander zu teilen. Angeboten werden etwa Anwendungen, die Fußnoten wissenschaftlicher Beiträge extrahieren, mit Quellen abgleichen und deren Existenz überprüfen, oder Programme zur Analyse von „Terms and Services“, die risikobehaftete Klauseln hervorheben und in verständlicher Sprache erläutern.
In Deutschland ist eine vergleichbare Entwicklung bislang nur eingeschränkt zu beobachten. Der Umgang mit technischen Innovationen im juristischen Kontext ist weiterhin von Zurückhaltung geprägt. Dabei könnten entsprechende Initiativen dazu beitragen, Routineaufgaben effizienter zu gestalten, Ressourcen gezielter einzusetzen und juristische Arbeitsprozesse insgesamt zugänglicher zu machen. Langfristig könnte sich hieraus ein verändertes Berufsbild entwickeln, das juristische Fachkompetenz und technisches Grundverständnis stärker miteinander verbindet.
Benchmark-Bericht 2026
Wolters Kluwer veröffentlicht Bericht über Legal-Tech Nutzung in kleineren Kanzleien
Der Benchmark-Bericht 2026 von Wolters Kluwer enthält aktuelle Daten zur Nutzung von KI in Kanzleien. Er basiert auf einer Befragung von 633 Rechtsanwält:innen aus sechs Ländern (Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande). Für Deutschland nahmen 99 Anwält:innen teil, von denen rund 95% als Einzelanwält:innen oder Anwält:innen in kleineren Kanzleien (2-10 Berufsträger:innen) tätig sind. Die hier angegebenen Prozentzahlen sind gerundet.
Laut Umfrage setzen über 60 % der befragten Anwält:innen digitale Tools bei der täglichen Arbeit ein. In Deutschland geben 63 % der Befragten an, bereits KI-Tools zu nutzen; weitere 10 % planen deren Einführung. Auffällig ist, dass bei der Frage nach der Nutzung „generischer, generativer KI“ (bspw. ChatGPT) 83 % die Nutzung bereits heute bejahen; der europäische Durchschnitt liegt bei 73 %.
Die KI-Anwendung in Deutschland konzentriert sich dabei auf juristische Recherche (64%), Dokumenten- (43%) und Kanzleimanagement (33 %). Deutlich weniger verbreitet ist der Einsatz von KI bei juristischer Kernarbeit wie der Vertragsanalyse und -gestaltung (19 %) sowie der Prognose von Rechtsfällen (11 %).
Als Argumente gegen die Verwendung von KI werden primär fehlendes Vertrauen und Kenntnisse (58 %), der Datenschutz (39 %) sowie die Kosten der Implementierung (39 %) genannt.
Rund 91 % der deutschen Anwält:innen planen, in den nächsten drei Jahren mehr in Technologie zu investieren. Insgesamt sollte bei der Einordnung des Berichts berücksichtigt werden, dass Wolters Kluwer selbst entsprechende Technologie anbietet.
Weiterbildung am Puls der Zeit
Die Student Driven University
Während sich die universitäre Ausbildung auf das materielle Recht konzentriert, wandeln sich die methodischen Anforderungen des Rechtsmarkts rasant. In der Student Driven University (SDU) von recode.law schließen wir diese Lücke: Wir erarbeiten uns die Skills, die in der Praxis den Unterschied machen – von der effizienten Fallbearbeitung bis hin zum Verständnis moderner Legal-Tech-Infrastrukturen.
Das Curriculum der SDU gliedert sich in drei Säulen:
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Workshops: Hier steht das praktische „Machen“ im Fokus. In Kleingruppen testen wir KI-Workflows für Anki-Karteikarten, evaluieren Legal-Tech-Tools oder lernen Methoden wie Design Thinking kennen.
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Expertengespräche: In kleiner Runde bieten wir Mitgliedern den direkten Austausch mit Führungspersönlichkeiten aus der Legal-Tech-Szene. Hier werden Themen vertieft, die in der klassischen Lehre keinen Platz finden.
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Projektinitiativen: Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, eigene Ideen umzusetzen – sei es die Entwicklung eines Tools, das Schreiben eines Aufsatzes oder die Aufnahme eines Podcasts. Der Verein unterstützt dabei mit Ressourcen und Netzwerk.
Diesen Kompetenzaufbau machen wir zusätzlich durch das recode.law Zertifikat für die aktive Teilnahme sichtbar. Es dient als Nachweis für Expertise, die über das Standard-Curriculum hinausgeht.
Lust, die juristische Welt von morgen nicht nur zu beobachten, sondern mitzugestalten? Dann klicke hier und werde Teil von recode.law.
Veranstaltungs-Tipp
Workshop mit Hogan Lovells x recode.law
Wir freuen uns, den Beginn unserer Partnerschaft mit einem besonderen Event zu feiern: Gemeinsam mit Hogan Lovells und ihrem Legal-Tech-Unternehmen ELTEMATE erhaltet Ihr exklusive Einblicke in den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in einer internationalen Großkanzlei.
In einem englischsprachigen Workshop entwickelt Ihr eine KI-gestützte Lösung zur Vertragsprüfung – praxisnah, effizient und orientiert an realen juristischen Anforderungen.
Im Anschluss lassen wir den Abend bei einem gemeinsamen Essen ausklingen.
Wann? Donnerstag, 19. März 2026
Wo? Hogan Lovells, München
Interessierte können sich per E-Mail an karriere@hoganlovells.com bewerben – bitte mit Lebenslauf und aktuellem Notennachweis.
Last Updated on 18. Februar 2026