
Nachbericht SDU-Workshop: KI-Agenten im Zivilrecht
Das Jahr 2026 begann mit hochaktuellen Themen: Am 13. Januar 2026 veranstalteten wir den Workshop Zivilrechtliche Implikationen von KI-Agenten. Die Motivation für den Workshop war vielschichtig: Die Nutzung von KI-Agenten nimmt stark zu. Das Jahr 2025 wurde von der Startup-Szene in San Francisco als „Year of the Agent“ ausgerufen. Bislang fand der Hype um dieses Konzept noch keine breite Anwendung – die Entwicklung bleibt abzuwarten. Für 2026 wird damit gerechnet, dass KI- Agenten bis zu 5% des Umsatzes im Onlinehandel ausmachen könnten.[1] Das Thema KI als solches ist omnipräsent. Dass KI ein Hype-Thema ist, ist bei jedem Unternehmen, jedem Startup und jede/r LinkedIn-Influencer:in mittlerweile angekommen. Gleichzeitig fehlt es vielen Beiträgen in der Auseinandersetzung mit dem Thema KI an Substanz. Sie bleiben diffus oder oberflächlich. Durch unpräzise Ausdrucksweise und unreflektierte (Mehrfach-)Verwendung des Wortes „KI“ bleiben selbst bei dem/der geneigte/n Leser:in Fragezeichen. Der Workshop hatte zwei Ziele: Funktionale Definition des Begriffs „KI-Agent“






















