
NewLawRadar 96/26: Erste Haftungsurteile — Claude for Legal — KI-Anonymisierung von Urteilen — Planspiel Vertragsverhandlung (18.06.2026)
Haftung für KI-Angaben OLG Hamm und LG München liefern erste Urteile Bei dem Versuch, im Internet Antworten auf die eigenen Fragen zu erhalten, führt inzwischen kaum noch ein Weg an einem KI-Tool als ersten Kontakt vorbei. Browser-Suchanfragen werden in der Regel von einer automatisch generierten KI-Übersicht zum jeweiligen Suchbegriff ergänzt und bevor im Kundenservice ein tatsächlicher Mensch zu sprechen ist, werden Anliegen häufig über individualisierte KI-Chatbots bearbeitet. Bisher blieb unklar, inwiefern die Anbieter solcher automatisierten KI-Tools haften. Erste Klarheit bieten nun zwei Urteile aus München und Hamm: Vor dem Landgericht München wurde verhandelt, inwiefern Google für KI-Übersichten haftet, die bei einer Suchanfrage automatisch durch die Google-KI Gemini generiert werden. Google hat im Prozess vorgebracht, die Übersichten seien mit sonstigen Suchergebnissen vergleichbar, für welche der BGH die Haftung in einer vorherigen Entscheidung bereits limitiert hatte. Das Landgericht München schloss sich dieser Argumentation nicht an die KI-Übersichten stellten demnach eigenständige Aussagen von






















