Artikel digitale Bundestagswahl (7)

Schaltet die Ampel bei Digitalisierung auf grün? Eine Analyse des Koalitionsvertrags 

Autor:innen: Alexander Andreas und Pauline Plesser

Nach Vorschlag der neuen Regierung sollen Gesetze künftig in einem “Digital-Check” auf ihre digitale Ausführbarkeit überprüft werden. Bevor das umgesetzt wird, wollen wir testen, ob der Koalitionsvertrag des neuen Regierungsbündnisses selbst einem solchen Digital-Check besteht. Kommt mit der Ampel endlich der versprochene ‘digitale Aufbruch’? Dafür schauen wir uns folgende Bereiche an, die wir auch schon in den Parteiprogrammen analysiert haben: die Digitalisierung der Justiz, die (Digital)-Wirtschaft, E-Government und die Organisation des digitalen Aufbruchs in Deutschland (Stichwort: Digitalministerium).  

 

Justitia als Avatar?

Die Ampel serviert eine Fülle an digitalen Innovationen zu Gericht: So sollen Gerichtsverhandlungen online durchführbar sein, wobei unklar bleibt, wie weit der status quo (vgl. § 128 a ZPO) konkret verändert werden soll. Neu ist jedenfalls der Vorschlag, Beweisaufnahmen im Zivilverfahren audio-visuell zu dokumentieren. Bemerkenswert ist zudem, dass alle Vernehmungen und Hauptverhandlungen im Strafprozess künftig per Video aufgezeichnet werden sollen. Wer nun schon hofft, bald auf Barbara Salesch und Alexander Hold verzichten zu können, da Strafprozesse live gestreamt werden, dürfte aber enttäuscht werden. Die Aufzeichnungen der Verhandlungen werden wegen des Persönlichkeitsrechts der Beteiligten nur für den weiteren Prozess verwendet werden können. Dem Wunsch nach einer transparenteren Justiz kommt die neue Regierung aber anderweitig nach. Die bereits auf der DJC diskutierte Forderung, Gerichtsentscheidung anonymisiert und umfassend zu veröffentlichen, hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. So können auf Basis dieser Big Legal Data neue Anwendungen für Legal Tech entstehen. Den Rechtsrahmen dafür wollen die Regierungsparteien übrigens auch klarstellen. Wo wir gerade bei Digital Justice sind: Der Umstand, dass Kleinstforderungen wegen des hohen Aufwands praktisch nie vor Gericht durchgesetzt werden, soll auch geändert werden. Dafür will die Ampel ein einfaches und  bürgerfreundliches digitales Verfahren einführen.

 

Digitalministerium light?

Im Wahlkampf entbrannte Streit darüber, ob ein neues Bundesministerium für digitale Aufgaben (“Digitalministerium”) geschaffen werden sollte. Während sich die FDP vehement für ein solches einsetzte, um eine zentrale Organisationsstelle zu etablieren, lehnten Grüne und SPD den Vorschlag ab. Ihrer Meinung nach, sei Digitalisierung in allen Bereich mitzudenken und könnte nicht isoliert und zentral durch ein Ministerium gesteuert werden. In den Koalitionsverhandlung schaute die FDP nun scheinbar in die Röhre (wobei es im Digitalministerium natürlich nur noch Flatscreens geben sollte) – ein solches Ministerium ist nicht geplant. Allerdings werden im FDP geführten Verkehrsministerium Aufgaben für die digitale Transformation gebündelt, so dass man schon von einem Digitalministerium durch die Hintertür sprechen könnte. Offen bleibt, ob damit die bisher bestehenden Hürden für einen “Aufbruch in der Digitalisierung” überwunden werden können. Häufig scheiterten Digitalisierungsprojekte an der mangelnden Koordination aufgrund des Zuständigkeitswirrwarrs. Eine zentrale Steuerung durch eine Einheit mit umfassenden Kompetenzen und ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln könnte Abhilfe schaffen.

 

Verwaltung wie in Estland?

Im Wahlkampf waren sich die Ampel-Parteien einig: Unsere Verwaltung soll digitaler werden, um so Bürgeranliegen nutzerfreundlicher, schneller und einfacher bearbeiten zu können. Doch werden wir mittels der Pläne der neuen Bundesregierung nun endlich den Vorreiter in Sachen E-Government – Estland – einholen können? Im Koalitionsvertrag wird die Ampel tatsächlich genau dort konkret, wo wir es zunächst am wenigsten erwartet hätten: Die Veränderung des ‘Mindsets’ in unseren doch recht starren Verwaltungsstrukturen soll Priorität haben!  Neben einem automatisierten Verwaltungsverfahren sollen neue Arbeitsmethoden, moderne Führungs- und Verwaltungsstrukturen sowie ressort- und behördenübergreifende Projektteams und Innovationseinheiten dazu beitragen, die Verwaltung insgesamt agiler und digitaler zu machen. Eigeninitiative und Mut sollen gefördert und proaktive Verwaltungsverfahren fest in die Arbeitsprozesse integriert werden. Klingt sinnvoll, denn groß angelegte, digitale Transformationsprozesse können auch schlicht und einfach am Faktor Mensch inklusive mangelndem Willen zur Veränderung scheitern. 

Für das ‘Mammutprojekt’ – Digitalisierung der Verwaltung – will die Ampelregierung vor allem an das bereits bestehende Online-Zugang-Gesetzes (OZG) und dem ‘Einer-Für-Alle-Prinzips’ (EfA) anknüpfen. Noch nicht davon gehört? Nun ja, staatliche Leistungen mal eben in 16 Bundesländern digital anzubieten, ist innerhalb föderaler Verwaltungsstrukturen eine recht komplexe Angelegenheit – sachte ausgedrückt. Mit dem oben genannten Prinzip soll gewährleistet werden, dass Prozesse oder Leistungen, die bereits in Land A digitalisiert worden sind, nicht mit einer ganz anderen Logik in Land B implementiert werden.  Stattdessen wird eine Art Arbeitsteilung angestrebt, die die einzelnen Bundesländer voneinander profitieren lassen soll. Die Ampel möchte dabei die föderale IT-Kooperation stärken und sich für eine klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Prozessen einsetzen. By the way: Das aktuelle OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bereits schon jetzt dazu, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital bereitzustellen. Über zu wenig Druck kann sich die neue Bundesregierung also wohl kaum beklagen (Stichwort: “Nie gab es mehr zu tun!”). Laut Koalitionsvertrag  will sich die Ampel diesen Erwartungen vor allem durch die Schaffung offener Standards für öffentliche IT-Projekte, Aufbau einer Cloud für die öffentliche Verwaltung und dem gezielten Abbau von Digitalisierungshemmnissen wie z. B. der Schriftform entgegenstellen. Andere prominente Forderungen, wie die nach einer ‘digitalen Identität’ oder dem ‘One-Stop-Shop-Prinzip’ werden dagegen nur bedingt angesprochen. Bei letzterem handelte es sich um die Forderung der FDP, staatliche Leistungen in Form von ‘digitalen Behördengängen’ an einer zentralen Stelle online abrufen zu können.  

 

Ein Booster für die Digitalwirtschaft

Worauf kann die (Digital-)Wirtschaft bei der neuen Bundesregierung hoffen? Nun ja, zumindest hat es die erneute Ankündigung des flächendeckenden Glasfaserausbaus und die Versorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard in den Koalitionsvertrag geschafft (so wie die letzten vier Legislaturperioden auch). Konkret wird es an dieser Stelle vor allem mit Verweisen auf die Schaffung schlanker digitaler Antrags- und Genehmigungsverfahren, die das Tempo beim so dringend benötigen Infrastrukturausbau vorantreiben sollen. Auch sollen Verbraucherrechte gestärkt werden, indem die zugesicherten Bandbreiten notfalls mit pauschalierten Schadenersatzansprüchen eingeklagt werden können. 

Daneben sollen Schlüsseltechnologien wie KI, Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologie (bzw. Blockchain) und Robotik durch gezielte Investitionen und der Förderung europäischer Forschungsstandorte innerhalb der EU gestärkt und als strategische Technologiefelder ausgebaut werden. Hierbei dürfte das Ziel der ‘digitalen Souveränität’ und damit der Unabhängigkeit der EU von den USA und China eine zentrale Rolle spielen. Um wirtschaftliche Entwicklungfreiräume zu ermöglichen, möchte die Ampel-Regieurng ‘innovationshemmende ex-ante Regulierung’ neuer Technologien möglichst vermeiden. Zudem sollen Start-Ups innerhalb der Digitalwirtschaft vor allem innerhalb der Spätphasen-Finanzierung mehr Unterstützung und einen besseren Zugang zu Kapital erhalten.  

Was könnte für die digitale Innovationskraft sonst noch wichtig sein? Die Nutzung von Daten!  Da dies natürlich datenschutzkonform erfolgen muss, braucht es auch hier die entsprechende Expertise, gesammelte Daten mittels geeigneter Annonymisierungstechiken rechtskonform aufbereiten und nutzen zu können. Die Ampelregierung will genau hier anknüpfen und laut Koalitionsvertrag die Strafbarkeit rechtswidriger De-Anonymisierung einführen. Sind die Daten aber einmal anonym, soll ein besserer Zugang und Nutzung durch KMUs und Start-Ups dazu beitragen, die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle zu fördern. 

 

Fazit: Ampel schaltet um auf Digitalisierung – aber wer bestimmt Route und Fahrer?

Der Koalitionsvertrag lässt uns hoffen. Zumindest werden in den von uns analysierten Bereichen gute und vor allem konkrete Ansätze formuliert, die zeigen, dass die Koalitionäre das Thema umfassend begreifen und priorisieren. Doch wir wissen auch: Digitalisierung bei Staat und Verwaltung wurde schon in den vergangenen 16 Jahren der Merkel-Regierung als vermeintlich zentrales Projekt betitelt. Und dennoch sehen viele Expert:innen den Stand der Digitalisierung in Deutschland immer noch als völlig unzureichend. 

Die Ampel Regierung möchte es nun anders machen und zeigt das auch im Koalitionsvertrag. Doch gerade was die Organisation und Struktur der digitalen Transformation in Deutschland angeht, scheint die zukünftige Regierung nur bedingt neue Wege zu gehen. Das noch von der FDP im Wahlkampf vehement geforderte Digitalministerium hat es zumindest nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Zwar soll Volker Wissing als Minister für Verkehr und Digitales mehr Zuständigkeiten erhalten, die Großbaustelle ‘digitale Verwaltung’ soll aber weiterhin beim Bundesinnenministerium bleiben. Sicherlich wäre auch ein neu zu schaffendes Digitalministerium eine Herausforderung und kein Garant für den Erfolg, doch eine gewisse Koordinierung und Zentralisierung von Digitalisierungsprojekten scheint angesichts des bisherigen ‘Wirrwarrs’ an kleinen und dezentral durchgeführten Digitalisierungsprojekten absolut erforderlich zu sein. Wie die Ampel sich dieser Herausforderung konkret stellen wird und bei wem schlussendlich ‘die Fäden’ für die Umsetzung des digitalen Aufbruchs zusammenlaufen werden, wird im Koalitionsvertrag nicht beantwortet. Es bleibt abschließend also nur festzuhalten: Der Wille ist da, doch wird die Ampel auch den richtigen (Umsetzungs-)weg finden? 

 

Last Updated on 13. January 2022

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